
Haltung der Innenministerien zu den Plänen für die Einrichtung einer bundesweiten Personenkennziffer. In der Grafik nicht abgebildet: Die Nicht-Stellungnahme des BMI.
Die Innenminister des Bundes und der Bundesländer haben auf ihrer Innenministerkonferenz (IMK) im November 2018 beschlossen, ein einheitliches Identitätsregister für alle deutschen Staatsbürger einzurichten. Das wurde damals öffentlich nicht thematisiert, geschweige denn kritisch hinterfragt.
Erst nun, nachdem nach Beendigung der letzten IMK von Anfang Dezember 2019 ein vom Bundesinnenministerium (BMI) verfasster „Zwischenbericht“ einer dazu eingerichteten Arbeitsgruppe („Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registerübergreifendes Identitätsmanagement – BLAG“) veröffentlicht wurde, regt sich etwas Widerstand, wenn auch noch sehr zaghaft. Der Grund: Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die in 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als eineindeutige Kern-Kennziffer (Personenkennziffer, „Identifier“) für den Aufbau des so genannten „Identitätsregisters“ zu verwenden. Das ist genau das, wovor Datenschutzbeauftragte und zivilgesellschaftliche Gruppen damals gewarnt hatten, wobei deren Kritik stets mit dem Argument in den Wind geschlagen wurde, dass so etwas keineswegs beabsichtigt sei und niemals verwirklicht werde.
Nun ist es also doch soweit.
Der Zwischenbericht verweist lustigerweise auf Datensparsamkeit und versucht anhand dieses – bei den Innenmininistern und ihren Polizeien und Geheimdiensten ansonsten gar nicht beliebten – Datenschutzgrundsatzes den Sinn und die Notwendigkeit der Einrichtung eines neuen bundesweiten ID-Registers zu begründen.
Ebenso verweist der Zwischenbericht – zurecht – auf die bisherige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus 2012, das die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer-ID attestiert. Allerdings – und das ist der große Knackpunkt an der selbstgerecht zurechtgebogenen verfassungsrechtlichen Flickschusterei der IMK-Arbeitsgruppe – bleiben diese Bedenken bei der bezeichneten Absicht, die Anwendung der Steuer-ID für die Errichtung des ID-Registers auszudehnen, faktisch auf der Strecke. Ebenso geht das BFH-Urteil von Bedingungen aus, die nach dem Aufbohren der Steuer-ID-Anwendung keine Gültigkeit mehr hätten. Genaueres dazu weiter unten.
Wir haben alle 17 Innenministerien des Bundes und der Bundesländer angeschrieben und um eine Stellungnahme, wie die Ministerien im Einzelnen zu der im Zwischenbericht geäußerten Absicht der Umnutzung der Steuer-ID stehen bzw. welche Meinung sie dazu vertreten. Dazu haben wir den Behörden eine Arbeitswoche lang Zeit gelassen.
Zusammenfassung der Antworten aus den Ministerien:
- Drei Bundesländer (bzw. deren Innenministerien) finden diese Pläne ausdrücklich gut und unterstützen die Initiative (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen).
- Zwei Bundesländer wollen sich eine Prüfung des für Frühjahr 2020 angekündigten Abschlussberichts der Arbeitsgruppe vorbehalten (Berlin, Bremen).
- Drei Bundesländer haben sich ausdrücklich geweigert, eine eigene Haltung einzunehmen bzw. diese mitzuteilen (Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt).
- Das Bundesinnenministerium und acht Bundesländer haben auf unsere Presseanfrage bis dato gar nicht geantwortet (Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Das Gesamtbild dieses Verhaltens der Innenministerien zeichnet ein düsteres Bild von dem ab, was die IMK ausmacht. Viele Ministerien verstecken sich hinter der IMK und entziehen sich damit der demokratischen Kontrolle. Die IMK kann derlei weitreichende Pläne wie in diesem Beitrag behandelt fernab kritischer Öffentlichkeit aushecken und unterliegt keinerlei Kontrollfunktion. Was die IMK von ihren „Kamingesprächen“ und anderen Verhandlungen und Verabredungen den Medien und damit der Öffentlichkeit mitteilt (oder auch nicht), kann sie selber entscheiden. Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz laufen in Sachen IMK aus rechtlich-formellen Gründen regelmäßig ins Leere. Doch wie auch immer und davon mal ganz abgesehen:
Wir halten die im Zwischenbericht skizzierten Vorhaben zur Erstellung eines ID-Registers für verfassungsrechtlich unzulässig.
Zur weiteren Untermauerung dieser Einschätzung und zur weiteren Information über die Pläne der demokratisch zweifelhaft, weil intransparent und nicht-legitimiert arbeitenden IMK rezitieren wir der Einfachheit halber aus unserer Presseanfrage vom 14.12.2019:













