Equal Earth Map

Ein Blick auf die Erde unter Beibehaltung der relativen Flächengrößen. Norden muss nicht immer „oben“ sein. Und Europa nicht immer in der Kartenmitte. Ein anderer, gerechterer Blick.

Quelle: https://equal-earth.com/

Auch  wichtig und unterstützenswert: https://correctthemap.org/

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freiheitsfoo veröffentlicht umfangreiche Kritik an geplantem neuen Polizeigesetz für Niedersachsen

PRESSEMITTEILUNG
2.3.2026

Am letzten Donnerstag, den 26.2.2026 behandelte der Innenausschuss des Nds. Landtags den Entwurf für eine sehr umfangreiche, ja fast radikale Erweiterung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG).

Eingebracht und öffentlich wurde dieser Entwurf nur wenige Tage vor dessen erster Lesung im Nds. Landtag im November 2025.

Im Zuge der Medienberichterstattung zur Innenausschuss-Sitzung wunderten sich Journalistinnen wie auch der Landesdatenschutzbeauftragte darüber, dass es gar keinen sichtbaren Protest gegen dieses Vorhaben gebe.

Das möchten wir nicht unerwidert lassen und veröffentlichen hiermit ein 47 Seiten umfassendes Dokument, mit dem wir unsere (wenn auch aus zeitlichen Gründen nicht vollständige) Kritik an dem NPOG-Änderungsentwurf öffentlich machen:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20260302freiheitsfoo-stellungnahme-NPOG-aenderungen.pdf

Wir möchten neben dem darin Geschriebenen noch darauf hinweisen, dass die Kritik seitens des Nds. Landesdatenschutzbeauftragten wegen mangelnder Beteiligung aus der Zivilgesellschaft aber auch auf ihn selber zurückfällt:

War es doch seine eigene Behörde, die sich (neben anderen) weigerte, ihre aus Steuergeldern finanzierte Stellungnahme zum neuen NPOG öffentlich zu machen und damit zur Diskussion zu stellen.

Auch möchten wir korrigierend auf das Storytelling der Innenausschuss-Vorsitzenden Frau Schröder-Köpf aus dem NDR-Bericht zum letzten Donnerstag eingehen:

Es ist keineswegs so, dass das nds. Polizeigesetz zuletzt 2005 geordnet worden ist. Die ebenfalls sehr umfängliche Neuordnung erfolgte eben doch in 2019, da erhielt das Gesetz auch erst seinen jetzigen Namen.

Vielmehr wird am neuen Entwurf sogar deutlich, wie sehr beim neuen NPOG aus 2019 schon damals bekannte und geltende EU-Richtlinien ignoriert und daher nun nachgebessert werden müssen.

Wenn sich Parlament und Medien mehr Beteiligung aus den Reihen der Zivilgesellschaft wünschen, dann müssen sie diese mittels mehr Transparenz, Offenheit und Einbindung auch dazu einladen bzw. – besser ausgedrückt – dazu einlassen.

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Vom Debanking, dem (kleinen) Gewinn der Roten Hilfe dagegen und unseraller Abhängigkeiten von Finanzkonzernen und deren angsterfüllten vorauseilenden Gehorsam gegenüber Autoritären

Sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die GLS-Bank hatten ungefähr zeitgleich im Ende 2025 der Roten Hilfe alle Konten aufgekündigt. Ein solches Entziehen sämtlicher Grundlagen finanzieller Handlungsfähigkeit aus politischen Gründen nennt man „Debanking“.

Wir hatten ausführlich darüber berichtet.

Der Fall hat nun bislang folgenden weiteren Verlauf genommen:

Die Rote Hilfe hat gegen die Sparkasse, die als Anstalt des öffentlichen Rechts eine Daseinsvorsorge für Bankgeschäfte bieten muss, eine Klage vor dem Landgericht Göttingen samt Eilverfahren angestrengt. Mit der GLS-Bank blieb sie im Gesprächskontakt. Auf beide Banken wurde umfangreicher öffentlicher Druck und Druck durch die Kundschaft ausgeübt, die deren Handeln verurteilten.

Die GLS-Bank gab sich nach außen hin äußerst zugeknöpft und schob die Schuld für ihr Handeln mittelbar der Bafin, der „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ zu.

Am 16.1.2026 hat die Rote Hilfe vor Gericht gesiegt – das dazugehörige Urteil zum Verfahren 4 O 396/25 veröffentlichen wir hiermit in anonymisierter Form.

Nur wenige Wochen später hat auch die GLS-Bank eingelenkt – offensichtlich im Lichte der Einsicht, dass auch sie mit ihren Argumenten keine belastbare und verantwortbare Handlung mit ihrer Kündigung vollzogen hatte – auch gab es seitens der Mitglieder der GLS-Bank Druck und Kritik bis hin zur Ankündigung, sich von der Bank trennen zu wollen. Die Rote Hilfe berichtete am 24.2.2026 über die weitere Zusammenarbeit mit der GLS und etwas genauer wird der taz-Bericht dazu und erläutert, dass die Rote Hilfe der GLS durch eine Verschlankung ihrer Konten entgegengekommen sei. Unter anderem sollen die ca 50 Konten der Ortsgruppen nun ganz wegfallen. Der Bundesvorstand kommentiert das mit: „Diese Zentralisierung wird natürlich eine Umstellung.“ Da musste der Verein also einiges an arbeitsintensiven Zugeständnissen gegenüber den Bankern mit Sitz in Bochum machen.

Das Ganze zeigt: Deutsche Banken – und selbst (oder gerade?) öffentliche Versorgerbanken und sich als besonders nachhaltig und sozial darstellende Geldinstitute – lassen sich von den populistischen Gehabe des autoritären Trump-Regimes einschüchtern.

Im nachfolgenden möchten wir auf die Bedeutsamkeit dieser ganzen Geschichte und auf größere Zusammenhänge hinweisen. Es betrifft ja nicht nur die Rote Hilfe, auch andere engagierte (zumeist „linke“) Gruppen und Organisationen mit weniger öffentlicher Rückendeckung sind vom Debanking betroffen. Und das sich dabei offenbarende Prinzip des vorauseilenden Gehorsams von Banken und anderen Unternehmen und Gruppen aus Angst vor Repressionen und mangels Rückgrat betrifft aufgrund der in den letzten Jahrzehnten (trotz vorhandener Mahnungen) erzeugten Abhängigkeiten von einzelnen Akteuren – das alles betrifft eben nicht nur die Rote Hilfe, sondern mittelbar fast alle von uns.

Deswegen zitieren wir im folgenden aus zwei Quellen, um das möglichst zu verdeutlichen.

Zum ersten aus dem o.g. und hiermit veröffentlichten Urteil des Landgerichts Göttingen. Daraus wird ersichtlich, wie sich die Sparkasse Göttingen und die GLS bereits dem Selbstzensurmechanismus unterworfen hatten.

Zum zweiten aus einem Bericht der taz vom 23.2.2026 über den französischen Richter Nicolas Guillou, der sich aufgrund eines dem US-Möchtegern-Diktators Trump unliebsamen Urteil von sämtlichen gängigen Bezahlsystemen ausgeschlossen erlebt und damit ungewollt demonstriert, in welchen Abhängigkeiten sich die allermeisten von uns bereits gegeben haben.

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Grønland

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no kings. no queens.

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Sonderstrafrecht für Polizisten und andere „Gleichere“ soll weiter verschärft werden – der Versammlungsfreiheit einfach noch doller gegen das Knie treten.

Im Jahr 2017 wurde ein neues Sonderstrafrecht eigens für Polizisten und andere wenige, aber bestimmte Berufsgruppen geschaffen. Erstmals wurde die in den neu formulierten Paragrafen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) definierte Gruppe von Menschen anderen Menschen gegenüber höher als andere Menschen und Berufsgruppen gestellt, indem Angriffe oder vermeintliche Angriffe – ja auch das Unterstellen der Absicht eines solchen Angriffs z.B. durch das Mitsichführen von Gegenständen, die als Waffen missbraucht oder umgedeutet werden können – indem also solche Taten oder Absichtsunterstellungen von Taten an dieser neuen „gleicheren“ (siehe: Farm der Tiere) Berufsgruppe stärker geahndet wird als in anderen Fällen. Deswegen auch der Begriff des „Sonderstrafrechts“.

Wir haben damals ausführlich zur Sache berichtet und bewertet.

Dass unsere Warnung vor Missbrauch dieser „Lex Stiefelknecht“ nicht nur Unken war lässt sich alleine an einem erst in diesem Jahr in Hannover durchgeführten und von uns dokumentierten Prozess belegen.

Zur Begründung der Schaffung dieses Sonderstrafrechts zitieren wir aus der damaligen Debatte den CDU-Innenpolitikers Armin Schuster in einem DLF-Interview vom 8.2.2017:

Die Tatsache, dass wir jetzt die Geldstrafe bei einem tätlichen Angriff gar nicht mehr als Möglichkeit anbieten, sondern der Richter im Mindestfall auf drei Monate gehen muss, das wird sich auswirken. Und ich sage mal, das quasi als Kavaliersdelikt schon eingepreiste Schubsen von Polizisten, das kann man kritisieren, dass man dafür jetzt unter Umständen eine dreimonatige Freiheitsstrafe kriegt. Wir halten es für angemessen …“

Heute, mehr als acht Jahre nach Einführung des Polizist*innen-Sonderstrafrechts (und einer damit verbundenen entsprechenden Verzerrung der Statistik der Kriminalitätszahlen und -raten) meldet der Deutschlandfunk nun folgendes:

Gesetzentwurf – Justizministerin Hubig will Angriffe auf Ärzte und Polizisten härter bestrafen – Gewalt gegen Polizei nimmt zu. Die SPD-Politikerin sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wer Menschen angreife, die im Dienst für die Allgemeinheit stünden und dabei teils große Gefahren auf sich nähmen, handele besonders verwerflich. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden. Die Zahl der Angriffe auf die Polizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums seit 2017 kontinuierlich zugenommen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit fast 107.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat.“

Mit Blick auf diese Nachricht und den dargestellten zeitlichen Hintergrund lässt sich folgendes festhalten:

1.

So wie immer bemühen sich die gerade im Amt befindlichen Parteipolitiker*innen der Moralkeule, wonach die Menschen, die „im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei teils große Gefahren auf sich nehmen“ besonders schützenswert seien. Es sei doch „verwerflich“, diese Menschen anzugreifen. Und dann gar noch „hinterhältig“.

Es handelt sich bei diesen „Helden“ aus der Sicht des Gesetzgebers aktuell um die „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher“.

Steht eine Straßenkehrerin, eine Lehrerin oder ein Mensch, der Pakete durch die Gegend liefert oder sich (beruflich oder privat) um die Pflege anderer Menschen kümmert weniger im Dienst der Allgemeinheit? Ist der hinterhältige Angriff auf eine Taxifahrerin hinterhältiger als der auf eine Feuerwehrfrau?

2.

Herr Schuster von der CDU hat sich offensichtlich in der Annahme geirrt, dass sich die Schaffung des Sonderstrafrechts „auswirken“ werde. Zumindest nicht in der von ihm wohl erwünschten Art und Weise haben sich die Zahlen der als Angriffe auf die Sonderberufsgruppen interpretierten Vorfälle nicht reduziert sondern im Gegenteil sogar erhöht. Als Reaktion auf diese Entwicklung das Sonderstrafrecht nun sogar noch verschärfen zu wollen wirkt wie der fortschreitende und von Sachverstand unbeirrbare Versuch, auf einem längst toten Pferd zu reiten zu versuchen.

Wir haben dazu bereits in 2017 angemerkt, dass auch die SPD nicht verstanden hatte, dass die Schaffung oder (wie hier und heute) die Verschärfung von Sonderstraftrechten nicht sinnvoll zur Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens taugen. In der Norderstedter Erklärung der SPD-Innenminister vom 7.11.2016 hieß es:

„Bereits im Jahr 2011 wurde für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 StGB die angedrohte Höchststrafe von zwei auf drei Jahre erhöht. Dabei konnte bisher nicht festgestellt werden, dass diese Strafmaßerhöhung eine generalpräventive Wirkung gezeigt hat. Vielmehr sind die Fallzahlen seit dem Jahr 2011 weiter gestiegen.“

Aha.

Doch die Erklärung geht noch weiter:

„Wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“

Da ist es wieder: Das arme tote Pferd.

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Zeitzeichen, 32

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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GLS-Bank und Sparkasse kündigen der Roten Hilfe die Konten. Dank Trump? Auf der Suche nach Sinn und Rechtsgrundlagen. [Updates]

Einen Tag vor Weihnachten, am 23.12.2025 wurde bekannt, dass sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die sich selbst als „gemeinschaftlich und sozial“ belorbeerende GLS-Bank die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe mit Wirkung zum kommenden Februar aufgekündigt haben.

Die Hintergründe dazu liegen noch im Dunkeln bzw. bislang hat keines der beiden Bankhäuser sich dazu ehrlich gemacht.

Plausible Gedankengänge für die tatsächlichen Gründe gibt es genug. Zum Beispiel, dass die Trump’sche autoritäre Launenpolitik in Form der Erklärung der „Antifa Ost“ zu einer US-Terror-Organisation den Ausschlag zu der Entscheidung der Bankhäuser gegeben haben könnte. Oder die andauernde Bewertung der Roten Hilfe durch den deutschen Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) als linksextremistisch. All das kann für die Banken zu Rechtfertigungsproblemen oder Mehraufwand führen, den diese fürchten.

Klar ist, dass ein Verein (egal welcher Coleur oder Ausrichtung) ohne ein Bankkonto nicht bestehen bzw. arbeiten kann. Die taz titelt daher zurecht „Rote Hilfe droht das finanzielle Aus“ und Hartmut Brückner von der Roten Hilfe: „Das stellt uns jetzt tatsächlich vor die Existenzfrage.“

Ein so genanntes „Basiskonto“ oder „Jedermann-Konto“ steht zwar „jedermann“, besser gesagt jedem Menschen zu (und auch das ist oft nur graue Theorie), aber eben nicht einem eingetragenen Verein. Ob also ein Kreditinstitut einem Verein eine Girokonto-Partnerschaft anbietet oder nicht liegt in dessen eigenem Ermessen.

Doch wo, wenn nicht bei der GLS-Bank soll die Rote Hilfe denn dann landen? Diese wirbt doch mit Slogans wie:

„Gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Soziales Handeln bildet das Herz unserer Bank.“

Ersetzt man „Bank“ durch „Arbeit“ wäre das nichts anderes als die treffendste Beschreibung der Arbeit der Roten Hilfe.

Und wie hieß es doch so schön im GLS-Imagefilm anlässlich des 50jährigen Geburtstags im letzten Jahr:

„Es ist auch völlig okay, wenn wir mal scheitern. Wir gucken aufeinander und wir lassen da auch niemanden zurück. Liebe Zukunft, du wirst einige Narben tragen, aber wir arbeiten unermüdlich daran, dass du heilen kannst. Alle Hebel in Bewegung, keine Angst vor der Angst.“

Hat die GLS-Bank tatsächlich solch ein starkes moralisches Rückgrat wie sie da vorgibt? Dann wird sie die Kündigung der Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe zurücknehmen. Wir haben bei der GLS auf jeden Fall erst einmal nach den faktischen Gründen für ihr Handeln nachgefragt und werden deren Antworten – wenn sie denn gehaltvoll sind – an dieser Stelle nachtragen.

[UPDATE, 26.12.2025]

Es gibt seitens der GLS eine „Stellungnahme“, datierend vom 24.12.2025. Die ist auf der Homepage der GLS-Bank allerdings leider nicht (oder nicht ohne weiteres) zu finden. Unter Weglassung aller diplomatischen und Höflichkeitsfloskeln steht in etwa folgendes darin:

  • Es gibt Sanktionslisten, die wir beachten müssen.
  • In bestimmten Fällen (z.B. bei Spendensammlungen, Inlandsgeheimdienstanweisungen) müssen bestimmte Konten von uns besonders überwacht werden.
  • Der Bank werden dann besondere Haftungsrisiken auferlegt. Diese Risiken bestehen aus drohenden Bußgeldern und weiteren „Sanktionen“.
  • Die BaFin spielt eine entscheidende Rolle bei allem.
  • Die BaFin erhöht aktuell den Druck auf die Banken und rechtfertigt das mit dem Verweis auf „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Was die GLS nicht schreibt:

  • Wen sie alles gekündigt hat.
  • Ob sie nicht nennen darf oder nicht nennen will, wen und warum genau (Begründung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) gekündigt hat.
  • Welche konkreten Änderungen außer dem einen aufgeführten Zitat der BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe es in den letzten Monaten gegeben hat.
  • Ob es einen zusammenhang mit Trumps Autoritarismus („Antifa Ost“ nun US-Terrororganisation) gibt.
  • Welche konkrete Rolle der deutsche Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) spielt.
  • Was das genau für Sanktionslisten sind und woher diese stammen bzw. wer die verantwortet.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage die aufgeführten Risiken für die Bank beruhen.
  • Welche genaue Form die dazugehörigen Bußgelder und Sanktionen einnehmen können und was das für die gesamte Bank und deren Kundschaft konkret bedeuten könnte.

Und hier (nachträglich) noch zwei Lesempfehlungen zu diesem Thema, das als Phänomen als „Debanking“ bezeichnet wird:

[UPDATE 31.12.2025]

Persiflage/Ergänzung eines Bildes aus dem neusten GLS-Bankenspiegel „Raum für Vielfalt“. Quelle: https://www.gls.de/gls-bank/aktuelles/neuigkeiten/neuer-bankspiegel-raum-fuer-vielfalt/

Die GLS-Bank hat auf die vielfache Kritik reagiert. Mit einer Pressemitteilung vom 29.12.2025. Wir selbst haben am 30.12.2025 Antwort von der GLS erhalten.

Inhaltlich bleibt die GLS vage und gibt im Detail keine weiteren Erläuterungen oder Erklärungen über das in der Stellungnahme vom 24.12.2025 bereits geschriebene hinaus ab.

Die sich selbst sonst gern als handlungs- und gestaltungsmächtige präsentierende Bank (und das ist sie auch!) stellt ihr Handeln nun als alternativlos dar, sich selbst als Opfer der Umstände und unfähig anders zu handeln. Den schwarzen Peter schiebt sie der BaFin zu.

Die Stellungnahme vom 24.12. war bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung vom 29.12.2025 nicht über die GLS-Internetseiten erreichbar bzw. verlinkt. Selbst jetzt muss mensch zunächst in den Pressebereich klicken und dort die maximal unscheinbar mit der Überschrift „Aus der Bank: Im Dialog bleiben“ betitelte Pressemitteilung anwählen um dort dann im Fließtext den Link zur Stellungnahme zu finden.

Offensive und gewollte Transparenz geht anders.

Ob und inwiefern die Stellungnahme, wie von der GLS-Presseabteilung behauptet, „breit in den sozialen Medien“ verbreitet worden ist können wir genausowenig wie andere Menschen, die dort eben nicht einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, überprüfen oder nachvollziehen. Dieser Verweis ist argumentativ schlichtweg nicht relevant.

Es bleiben lediglich nur folgende Schnipsel aus der Pressemitteilung vom 29.12., die noch einen Restfunken an Hoffnung auf Änderung der Situation darstellen:

„(…) [W]ir nehmen uns nun die Zeit, Anfragen und Wünsche unserer Kund*innen zu sortieren. Wir möchten gemeinsam nach Lösungen suchen. (…) Wir stehen auch weiterhin mit der Roten Hilfe in Kontakt und setzen unsere Gespräche fort. (…) Wir sehen, dass das Thema finanzielle Souveränität eine neue Dringlichkeit bekommen hat.“

Viele wünschten sich beim Lesen solcher Aussagen eine klarere und deutlichere Aussprache, eine ehrlichere Kommunikation jenseits der Aufreihung von PR-Floskeln. Das gilt noch vielmehr für den ganzen großen Rest der jüngsten Verlautbarungen, von denen nach dem Eindampfen von Höflichkeits-Semantik außer den zitierten Sätzen nichts (neues) übrig bleibt.

Welche Bedeutung diese völlig unverbindlichen und hübsch formulierten Sätze tatsächlich haben und was ganz konkret daraus folgt lässt sich aus heutiger Sicht nicht absehen. Ganz sicherlich wird das aber auch davon abhängen, welchem öffentlichen und Kunden-Druck die GLS in weiterer Zukunft unterliegen wird.

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Ein heimlich untergeschobenes und unbeliebtes Weihnachtsgeschenk: Die Vorratsdatenspeicherung. Mehr als „nur eine endlos lange Zahlenreihe“.

Bild von Frans Valenta, rund 15 Jahre alt, heute aktuell wie damals.

Wir schreiben das Jahr 2025, es ist wenige Tage vor Weihnachten und nur dank der Recherche öffentlich-rechtlicher Sender wird inmitten des allgemein herrschenden Jahresendstresses bekannt (und deswegen entsprechend wenig rezipiert und öffentlich so gut wie gar nicht behandelt!), dass die Bundesregierung den Auslandsgeheimdienst („Bundesnachrichtendienst (BND)“) von einem Informationssammler zu einem heimlich und rechtlich mehr als fragwürdig agierenden Einsatzdienst mit zahlreichen Sonderbefugnissen umkrempeln will. „Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht …“ schreibt Stefan Krempl in seinem lesenswerten Beitrag dazu – einer der wenigen, der das ganze überhaupt medial behandelt.

Der in den letzten dutzend Jahren vom Paulus zum Saulus mutierte „Grüne“ Konstantin von Notz findet das richtig super und verkündet in Engelsmanier ohne Scheu vor der Verwendung von aktuellem Neusprech: Es sei „notwendig, die Zeitenwende auch in den Nachrichtendiensten zu vollziehen (…) Die Grünen seien bereit, auch über präventive Cyberangriffe und Sabotageaktionen zu reden.“ Petra Kelly rotiert im Grab.

Doch darum soll es hier gar nicht gehen – diese Weihnachtsgeschichte geht noch weiter, denn die Regierung hat noch ein Weihnachtsgeschenk für die Menschen im Vorweihnachtsgetaumel.

Am 4. Advent (es sind noch drei Tage bis Heilig Abend) gibt sich die derzeitige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (zu dieser siehe u.a. auch hier) die Ehre kundzutun, wie ihre frohe Botschaft lautet: Ein neues Gesetz zur (erneuten) Errichtung einer staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung werde erscheinen. Diese gute Nachricht erhalten die Menschen aber nicht mittels eines Engelschores, auch nicht dank einer öffentlich verkündeten Pressemitteilung aus dem Ministerium. Nein, die Frau Ministerin wählte als Medium ein Sonntagsblatt, namentlich die „BILD“, bekannt für Populismus, Hetze und Wahrheitsverdrehung.

Im nächsten Akt dieser Verkündigung lauschen wir dem Deutschlandfunk in seiner ersten Meldung zur Sache. Man beachte: Die zuständigen Nachrichtenredakteure scheinen noch nicht begriffen zu haben, worum es eigentlich geht. Da ist von „Speicherung von IP-Adressen“ die Rede. Und warum die Ministerin das so wichtig findet. Kein Wort aber von „Vorratsdatenspeicherung (VDS)“.

Bei der Argumentation für das neue, ja eigentlich gar nicht neue Vorhaben hinken die Parteipolitiker nach wie vor sachlich hinterher.

Frau Hubig stellt in der „BILD“ dar, es ginge doch um das (hehre) „Ziel, Kriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen. Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang viel zu oft davon.“ Und „die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe strikt gewahrt, die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.“ (Hat jemand etwas anderes behauptet? Und kann die Bildung von solchen Profilen mittels der VDS tatsächlich ausgeschlossen werden? Keiner fragt das.)

Auch andere Medien berichten ähnlich unkritisch und einseitig von dem Vorhaben, scheinen die Argumente der öffentlichen Debatte um die Abwägung von basalen Rechten der Menschen (Grundrechten) aus den Jahren 2007ff. und die Urteile von BVerfG und EuGH und deren Substanz inzwischen völlig vergessen zu haben.

Der Deutschlandfunk lädt am Folgetag (es ist der 22.12.2025) als sein Beitrag zur Debatte erst mal einen klaren Befürworter der VDS zum Interview ein, den Polizisten und ehemaligen Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, SPD.

Zum Begriff der „anlaßlosen Massenüberwachung“ (was ist die VDS denn sonst?) muss der erst einmal „tief durchatmen“ und versucht diese Bezeichnung als „Kampfbegriff“ zu diskreditieren. „Das ist in der Sache völlig daneben.“ Dann fängt er erst mal an, einen fiktiven Fall von sexualisierter Gewalt an Kindern („Kinderpornografie“) zu entwerfen (eines der aktuellen Totschlagargumente) und meint daran aufzeigen zu können, dass daran doch offensichtlich sei: Mit Massen habe das nichts zu tun, weil die Polizei nur in diesem einen konkreten Fall die IP-Adresse der Quelle solcher Bilder/Videos benötige.

Herr Fiedler unterschlägt also einfach die Tatsache, dass eben doch von allen sich im Internet „bewegenden“ Menschen sämtliche IP-Adressen erfasst und gespeichert werden sollen. Anlaßlos. Und was dieser Umstand mit den Menschen im Einzelfall macht oder machen kann, dass sie sich nämlich selbst einschränken und in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte beschneiden oder einschränken. Dieser Effekt einer VDS ist eine Duckmäusermentalität, die der Menschheit nicht gut tut.

20151016meeting-with-EC-DGHOME-dataretentionDieser Eingriff in die Grundrechte sei doch gar nicht so groß, meint der Herr Fiedler. Und führt weiter aus, dass er sich gar nicht vorstellen kann, dass der „mündige Bürger“ durch die VDS in seiner Freiheit eingeschränkt werden könne. „Das einzige, was dem mündigen Bürger passiert ist, dass die TK-Anbieter für drei Monate Zahlenreihen speichern und es passiert sonst erst mal gar nichts.“ Damit verharmlost er und bestreitet zugleich, dass es diese Beschneidung von Menschenrechten tatsächlich gibt und deswegen eine Abwägung von Nutzen und „Kosten“ einer VDS vorzunehmen ist. Das taten auch alle Gerichte, auf die sich Herr Fiedler im Interview sonst so gerne beruft. Stattdessen lenkt er ab indem er von einem angeblich vereitelten Rizzinanschlag von „Castrop-Rauxel“ („ein ganz großer Terrorfall“) zu erzählen beginnt. Einem Fall, über den (und vor allem dessen Strafverfolgungs-Ausgang) öffentlich nicht viel bekannt ist und dazugehörige Fakten, die der Interviewte dazu vorträgt, gar nicht nüchtern überprüft werden können. Das ist ein unfaires und eigennütziges Vorgehen des Polizisten. (Der Fall wirft bei genauerer Betrachtung indessen ganz andere Fragen auf! Aber darum soll es hier nicht gehen.)

Herr Fiedler ist sich auch nicht zu schade, die Kritik an der VDS pauschal als Kritik „von Linken, von Grünen“ abzuwerten zu versuchen. Ob gewollt oder nicht: Er ignoriert damit nicht nur den breite zivilgesellschaftlich basierenden Widerstand gegen die VDS (Stichwort: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) sondern zementiert damit schäbigerweise weiter den Populismus der Neurechten und Faschisten (Stichwort: „linksgrün“).

Insgesamt wird man bei diesem Interview auch den Eindruck nicht los, dass der Interviewer des DLF, Daniel Heinrich, dem SPD-Politiker Steilvorlagen für dessen Position liefert und nur weniger als halbherzig eine kritische oder sachlich informierte Haltung einzunehmen vermag.

Diese alle Seiten betrachtende und abwägende Position vermag da eher Gudula Geuther in ihrem DLF-Kommentar vom gleichen Tag einzunehmen.

„Auch ist die Strafverfolgung kein durchschlagendes Argument. Denn anders als vielfach zu hören ist ist nicht gewiss, dass die Vorratsdatenspeicherung viel hilft. Die Studienlage ist dünn und veraltet aber sie besagt: Das bringt nicht viel. Aktuell können die Anbieter auch mit den vorhandenen Daten den ganz großen Teil der Anfragen beantworten. Umso wichtiger ist in der Abwägung die Sache mit dem Vertrauen. Die Idee, die das Bundesverfassungsgericht einmal zur Formulierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gebracht hat war der mündige Bürger, der keine Scheu haben soll, sich frei zu bewegen. Auch nicht, kann man heute hinzufügen, wenn es um Psychotherapie, Whistleblowing oder anonyme Strafanzeigen geht. All das gilt nach wie vor auch im Internet, vielleicht sogar ganz besonders.“

Danke, Frau Geuther. Und viellicht fehlt es nach wie vor an sinnbildlichen Vergleichen, was eine VDS in unserer Wirklichkeit des ständigen Verbundenseins mit dem Internet, dem ständigen Hinterlassen von Persönlichkeitsspuren im Daddeln mit dem Smartphone bedeutet. Wären die Menschen bspw. damit einverstanden, dass es einen staatlich verhängten Zwang zum ständigen Umhängen einer Identifikationsnummer bei jedem Gang im öffentlichen (und nichtöffentlichen!) Raum inklusive andauernder Videoüberwachung gäbe? Oder KFZ-Kennzeichenscanner über jeder Straße? Beides verbunden mit einer dreimonatigen Speicherfrist aller dieser Persönlichkeitsdaten?

Ein weiterer Gedanke bei allem: Wer glaubt in den Zeiten nach Snowden und bei täglichen Berichten über Datenlecks und IT-Pannen noch daran, dass die so in Haufen gesammelten Menschendaten bei den Providern sicher sind und nicht von interessierten Konzernen und/oder Geheimdiensten aller Welt (bspw. USA, China, Russland etc.) abgegriffen und für eigene Zwecke (welche?) missbraucht werden (können)?

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Keine Antwort auf alles, aber eine Widerstandsoption auf vieles: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird 42 Jahre alt. Rolf Gössner liest.

Am 15. Dezember 1983 hob das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus der Taufe. Das ist heute genau 42 Jahre her.

Zum 40. Geburtstag der Urteilsverkündung dieses „Volkszählungsurteils“, also vor zwei Jahren, feierten wir das wie zehn Jahre zuvor auch schon einmal mit einem Geburtstagstreffen in Hannover. Seinerzeit wollte auch der Anwalt und Publizist Rolf Gössner sein Stelldichein geben und lieferte dazu einen zweiteiligen Beitrag ab. Er wurde dann leider kurzfristig krank und konnte nicht nach Hannover kommen. Dafür eröffnete er uns die Gelegenheit, den Text im Jahr darauf von ihm selber einlesen zu lassen. (Den Text seines Beitrags veröffentlichte Rolf Gössner zwischenzeitlich in den Zeitschriften „Ossietzky“ und den „Datenschutz-Nachrichten (DANA)“).

Diesen Beitrag, diesen Vortrag veröffentlichen wir heute nun anlässlich der Wiederkehr des Geburtstags des damals so innovativen wie heute noch wichtigen neuen Grundrechts in der von Rolf Gössner selbst eingesprochenen Form.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das das Gericht in Karlsruhe aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes, der unantastbaren Würde des Menschen und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ableitete, also fundamental für eine freiheitliche Gesellschaft ist.

Teil 1: Rolf Gössner, 40 Jahre Volkszählungsurteil
Zum Nachlesen in: „OSSIETZKY“, Ausgabe 01/2024.
Oder zum Anhören als mp3-Datei.

Teil 2: Rolf Gössner, Digital-präventiver Sicherheitsstaat
Nachzulesen in: „OSSIETZKY“, Nr. 02/2024.
Oder zum Anhören als mp3-Datei.

Wir möchten dazu anregen, sich auch und besonders in diesen Tagen das Grundrecht zu Gemüte zu führen. Es ist kein Grundrecht, das verjährt, wie manche (viel zu viele) Parteipolitiker und Kapitalismuslobbyisten uns beständig einzureden versuchen.

Wir empfehlen dazu beispielsweise:

Abschließend ein herzliches Dankeschön an Rolf Gössner: Für den Beitrag. Für seine Bereitschaft, den Text einzulesen. Für seine Geduld mit dieser Veröffentlichung. Für sein langjähriges, geduldiges und zugleich unaufgeregtes Arbeiten für Menschen und Menschenrechte und für seinen Einsatz für das Geburtstags- und andere Grundrechte in diesem Land.

Danke, Rolf! Und weiterhin viel Kraft und Gesundheit für alles weitere!

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