Fakten und Kommentierung der Zwangsauskünfte junger 18jähriger Männer in Deutschland an die „Bundeswehr“

Ausschnitt aus dem Online-Formular: Möglichkeiten des „Fitnesslevels“ bei der Bundeswehr

Seit 1.1.2026 gilt das neue Wehrpflichtgesetz, wonach alle als männlich verzeichnete Menschen, die ab 2026 volljährig werden (§2WPflG Absatz 4) zwangsweise und unter Androhung eines Bußgeldes einen Bundeswehr-Fragebogen ausfüllen müssen. Der Fragebogen ist der erste Schritte zur Erfassung mit anschließender „Musterung“.

Offen droht die Bundesregierung sogar damit, die Zwangs-Wehrpflicht für alle (nur „männliche“?) jungen Menschen wiedereinzuführen, wenn auf dem derzeitigen Weg nicht genügend Soldat*innen zusammenkämen, um die Bundeswehr zur „konventionell zur stärksten Armee Europas“ zu machen (Zitat Bundeskanzler Merz, Regierungserklärung 14.5.2026).

Es regt sich Widerstand gegen das alles. Viele (nicht nur) junge Menschen fühlen sich bei dieser Entwicklung bspw. übergangen und entmündigt oder wollen der aktuellen „Verteidigungspolitik“ nicht folgen.

Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die Fragen der Fragebogen-Erfassung durch die Bundeswehr und die bisherigen allerersten Erfahrungen mit den Rücklaufquoten dazu. Und wie man damit eventuell auch umgehen kann.

Fakten

Zunächst ein paar Fakten zu den von der „Bundeswehr“ verschicken Fragebögen an die 18jährigen Menschen in Deutschland:

Ca. 650.000 Menschen erreichen in Deutschland jährlich ihr 18. Lebensjahr. Und erhalten dann deswegen von der „Bundeswehr“ eine Einladung bzw. Aufforderung zum Ausfüllen eines Fragebogens zugeschickt.

Gegen diese Aufforderung kann mensch sich im Regelfall nicht verwehren, junge Männer sind verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen bzw. die Fragen darin zu beantworten. Alle anderen Angeschriebenen müssen das nicht, sollen bzw. dürfen das aber dennoch tun – auf freiwilliger Basis.

Zur Frage, inwiefern diejenigen, sich nicht nicht als (ausschließlich) männlich erleben der Beantwortungspflicht unterliegen schreibt uns das Ministerium:

„Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens richtet sich nach dem eingetragenen Geschlecht im Personenstandsregister.“

Beim Fragebogen handelt es sich um einen Online-Fragebogen. Betroffene bekommen mit der Aufforderung einen 16stelligen Code zugeschickt, zusammen mit dem Geburtsdatum können sich so auf einem Online-Portal zum Ausfüllen einloggen.

„Offline“ z.B. mittels eine Papier-Fragebogens sei die Beantwortung nicht möglich. Das Ministerium weist auf Nachfrage darauf hin, dass mensch den Fragebogen ggf. auch per Telefongespräch beantworten kann oder aber „in einem Karrierecenter oder Karriereberatungsbüro der Bundeswehr“ mit Unterstützung der dort arbeitenden Soldat*innen den Fragebogen online beantworten könne.

Folgende Daten/Informationen werden erfasst bzw. abgefragt oder sind Bestandteil des Online-Fragebogens:

  • Name
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Familienstand
  • E-Mail
  • Telefonnummer
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Schulabschluss
  • Ausbildung
  • Führerschein
  • Sprachkenntnisse
  • Körpergröße
  • Gewicht
  • „Fitnesslevel“
  • Anerkannte Schwerbehinderungen
  • Wehrdienstableistung in anderem Staat
  • Bereits Soldat*in oder nicht
  • Interesse an Bundeswehr (Skala 0-10) [Nur, wer hier „0“ angibt muss die restlichen folgenden Auskünfte nicht erteilen]
  • Gewünschte Dienstdauer in der Bundeswehr
  • Wunschbereich für den Dienst in der Bundeswehr
  • Ab wann könnte mensch den Dienst antreten

Wer zum Ausfüllen verpflichtet ist und innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat nach Zustellung des Bundeswehr-Briefes aber dennoch nicht antwortet erhält ein „Erinnerungsschreiben“. Wer auch dann nach weiteren zwei Wochen nicht antwortet soll begeht dem Gesetz nach eine Ordnungswidrigkeit, die – so die Aussage des Bundesverteidigungsministeriums – ein Bußgeld „von bis zu 250 Euro“ zur Folge haben soll.

Das alles erinnert an die Volkszählung (neudeutsch: „Zensus“), wobei sich das „Bundesverteidigungsministerium“ auf konkrete Nachfrage hin nicht klar dazu äußert, ob aus dem Bußgeldverfahren ggf. ein Zwangsgeldverfahren werden könnte. Das hätte dann – siehe Volkszählungen – zur Folge, dass die Strafgelder immer wieder und weiter erhoben werden können, bis der deviante Mensch endlich den Fragebogen ausgefüllt hat.

Das Gesetz für das alles ist das sog. „Wehrpflichtgesetz (WPflG)“, dessen Änderung, die das alles bewirkte zum 1.1.2026 in Kraft trat. Ausgedacht und umgesetzt hat diese Änderung die aktuelle Bundesregierung von CDU/CSU/SPD.

Bis zum 29.4.2026 hat die Bundeswehr eigenen Angaben zufolge „mehr als“ 206.000 junge Menschen mit der Aufforderung bzw. Bitte zum Ausfüllen des Online-Formulars angeschrieben. (Eine genaue Zahl oder auch eine genaue Zahl der darunter als männlich Verzeichneten wollte uns das Ministerium nicht mitteilen.)

Von den darunter männlichen jungen Menschen haben dann angeblich „rund“ 86% innerhalb der gesetzten Zeitfrist geantwortet. Nach den dann ausgehenden „Erinnerungen“ hätten 73% der säumigen jungen Männer nachgezogen und auch geantwortet. Demnach liegt die gesamte Beantwortungsquote bei den zum Beantworten der Fragen verpflichteten Männern bei ca. 96%.

(Das alles ist eine eilig reagierende Meldung des Bundeswehr, nachdem einige Medien zuvor von deutlich geringeren Rücklaufquoten berichtet hatten.)

Die Rücklaufquote derjenigen, die aus Sicht der Bundeswehr nicht zur Beantwortung verpflichtet waren lag dagegen bei nur 3%.

In konkreten Zahlen:

Von ca. 133.120 angeschriebenen als männlich verzeichneten Menschen haben rund 114.480 Menschen innerhalb eines Monats den Online-Fragebogen ausgefüllt. Weitere 13.610 dieser Leute haben nach dem – sicherlich nicht besonders lasch formulierten – „Erinnerungsschreiben“ inklusive der Androhung des 250-Euro-Bußgelds geantwortet. Die restlichen 5.030 jungen Männer haben aber auch dann noch immer nicht geantwortet.

Von der anderen Gruppe der Angeschriebenen, ca. 126.880 Frauen und als „divers“ offiziell eingetragen Menschen im Alter von 18 Jahren haben nur ca. 3.810 geantwortet.

Weitere Interpretationen

Das „Verteidigungsministerium“ schreibt unter anderem:

„Durch die Erfahrungen der ersten Monate werden die genutzten Mittel und Wege weiter verbessert, um für jede Interessierte und jeden Interessierten zeitgerecht das passende Angebot bereitstellen zu können.“

Und zum Bußgeld:

„Das verwaltungsinterne Verfahren wird derzeit ausgearbeitet.“

Offensichtlich wird derzeit noch kein Bußgeld verhängt.

In welcher tatsächlichen Höhe ein Bußgeld verhängt wird – dazu will sich das Ministerium nicht äußern. Auch nicht, anhand welcher Kriterien die Bußgeldhöhe bemessen wird.

Dass nur 3% derjenigen antworten, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, diese Tatsache spricht Bände über Akzeptanz und die Freude daran, der Bundeswehr Auskünfte erteilen zu wollen.

Was ist eigentlich, wenn man die „Datenschutzinformation zur Bereitschaftserklärung (Online-Fragebogen)“ nicht akzeptiert? Ist es datenschutzrechtlich zulässig, dieser zustimmen zu müssen, um das Online-Formular ausfüllen zu können?

Unklar und spannend bleibt weiterhin die Frage, was passiert, wenn mensch an irgendeiner Stelle des Fragebogens eine unwahre Auskunft erteilt bzw. inwiefern die Bundeswehr diese erkennt und darauf reagiert.

Allzu viele „spannende“ Stellen in der Beantwortung gibt es nicht. Aber wie sehr kann oder darf die Bundeswehr Daten wie Schulabschluss, Ausbildung, Führerscheinklasse, Schwerbehinderungsgrad, Körpergröße, Gewicht oder „Fitnesslevel“ mit anderen verfügbaren Daten abgleichen? Und: Tut sie das?

Auch weitere Fragen haben wir bislang noch nicht gestellt oder beantwortet bekommen:

Werden die Aufforderungen zur Beantwortung der Fragen per Einschreiben oder sonstwie nachweisbar verschickt? Es ist nicht so selten, dass ein Brief gar nicht beim Empfänger ankommt. (Mutmasslich wird nur das „Erinnerungsschreiben“ per Einschreiben zugesendet, siehe §15aWPflG Absatz 4.)

Kommt man seiner Auskunftspflicht auch dann (formell) nach, wenn man die Antworten in einen (gerne auch längeren) Aufsatz verpackt, damit die Menschen bei der Bundeswehr zur Abwechslung mal keine langweilegen Formulare auswerten müssen? Immerhin heißt es im §15aWPflgG, der die Zwangsbefragung (Neusprech: „Bereitschaftserklärung“) im Absatz 2:

„Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben.“

Warum also keinen Aufsatz schreiben?

Und ist der Einsatz von „KI“ bei der Formulierung eines solchen Aufsatzes zulässig?

Wie schon geschrieben: Vieles erinnert an den Zwang zur Auskunftserteilung im Zuge der Volkszählungen, Zensen und Mikrozensen. Wer sich dafür interessiert, wie die in diesem Zuge zur Antwort gedrängten Menschen u.a. reagiert haben, der sei auf die Seiten der Volkszählung im Wiki des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung („AK Vorrat“) verwiesen (gibt es aktuell nur ohne https) oder auch – weniger umfangreich – auf die Volkszählungsfibel 2011.

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Dobrindts Taliban

Der derzeitige Innenminister Alexander Dobrindt von der „C“SU bezeichnet sich als gläubigen Katholik, angeblich betont er auch immer wieder seine „christlichen Wurzeln“.

Was immer er unter diesen „Wurzeln“ verstehen mag (sind die im Alten Testament stecken geblieben?) – er hat eine ziemlich feste Meinung von anderen Religionen. Das („evangelische“) Sonntagsblatt schreibt im Zuge einer Vorstellung des neuen Innenministers vor fast einem Jahr, am 25. Mai 2025:

„Dobrindts stellte die pauschale Behauptung auf, Werte wie Toleranz oder Nächstenliebe fänden sich in der „islamischen Welt” (was auch immer das sein mag) „so nicht wieder“. Nun beinhaltet eine derart starke Aussage zum einen stets ein sehr hohes Risiko, an der Realität zu scheitern. Zum anderen spricht er damit Muslim*innen in Deutschland und weltweit eiskalt demokratische Reife ab und widerspricht jeder Form religiöser Gleichbehandlung.“

Das hält den Innenminister nun aber nicht davon ab, mit extremistischen islamistischen Kräften wie bspw. der Taliban einen besonderen Verkehr zu betreiben bzw. betreiben zu lassen.

Nicht nur, dass er keine (christlichen?) Skrupel hat, Menschen, die im Auftrage „Deutschlands“ ihren Kopf in Afghanistan hingehalten haben nun – trotz vorheriger Aufnahme- und Unterstützungszusage – einfach mangels „politischem Interesse“ fallen zu lassen und Verfolgung, Folter und Tod zu überlassen [1].

Nein. Er lädt die Vertreter der Taliban sogar tatsächlich ein, um in den Gebäuden des Innenministeriums in Berlin Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Bonn diejenigen bereits in Deutschland lebenden und Schutz suchenden Menschen persönlich, also in direkter Gegenüberstellung „identifizieren“ zu lassen, um sie dann „rechtlich sicher“ abzuschieben [2].

Dieser Minister ist eine Schande. Die Grenzen zwischen der hasserfüllten AfD und anderen Parteien verwischen.

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Rezitiert – capulcu: Mobilgeräte als Teil des technologischen Angriffs

Im nachfolgenden zitieren wir den abschließenden Teil eines Beitrags von capulcu aus dem März 2026, in dem es eigentlich zunächst um das für Smartphone unter Aktivisten beliebte Betriebssystem GrapheneOS geht, weiter dann um Vor- und Nachteile im Vergleich mit dem Desktop- und Notebook-Betriebssystem Tails.

Besonders interessant, anregend und diskussionswürdig sind die dann folgenden Gedanken über die grundsätzliche Frage, ob und wie weit mensch sich auf die Nutzung von Smartphones überhaupt einlassen möchte.

Und diese Gedanken möchten wir hiermit gerne teilen und verbreiten:

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Bundestagsvizepräsidentin Lindholz versteht die technische Welt der Messenger nicht. Tut aber so.

Der Deutschlandfunk meldete am 27.4.2026:

„Bundestagsvizepräsidentin Lindholz forderte die Regierung und das Parlament auf, die Nutzung des US-Anbieters einzustellen. In der „Bild“-Zeitung empfahl sie, auf den europäischen Messengerdienst Wire umzusteigen, der ein höheres Sicherheitsniveau biete.“

Diese unsinnige Aussage offenbart die technische Unkenntnis der CSU-Politikerin.

1. Das wichtigste zuerst:
Bei der aktuellen Debatte geht es darum, dass eine Menge hochrangiger Politiker*innen auf eine Phishing-Attacke bei der Nutzung des Messengers „Signal“ reingefallen sind.
Es handelt sich also nicht um einen „Hack“ von Signal, sondern um mangelnde Kompetenz der Nutzer*innen, die auch jede andere Kommunikationssoftware gleichermaßen gefährdet hätte.
(Lesenswert dazu auch der Kommentar von Falk Steiner auf heise.de)

2. Signal ist einer der sichersten Messenger, der auch dank des Zero-Knowledge-Prinzips sehr datensparsam arbeitet und grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Er ist außerdem quelloffen und dadurch bereits vielfach überprüft worden.
Von einem „US-Anbieter“ hinter Signal zu sprechen suggeriert ein Unternehmen mit kommerzieller Absicht, was Quatsch ist, da die Vereine hinter Signal (ja, die Vereine sitzen tatsächlich in den USA) spendenfinaziert arbeiten.
Die schon erwähnten Struktur von Signal verhindert ein Abgreifen von Nutzerdaten durch Dritte wirksam, auch durch die Signal-Vereine.

3. Auch die hinter Wire stehende Wire Swiss GmbH hatte zunächst US-Eigentümer, die Wire-Unternehmensstruktur wurde bereits mehrfach verändert. Mike Kuketz empfiehlt Signal vor Wire und begründet das im Detail. Genannt sei bspw. die fehlende Post-Quantum-Verschlüsselung und die geringere Vermeidungs- bzw. Schutzstufe bei Metadaten bei Wire gegenüber Signal.
Ob Frau Lindholz über ein besseres Fachwissen als Herr Kuketz verfügt darf stark bezweifelt werden.

4. Bleibt die unbeantwortbare Frage, warum Frau Lindholz dann eine derart schräge, offensichtlich falsche Aussage öffentlich tätigt. Klaudia Lagozinksi von der taz tippt auf einen Mangel an Einsicht und Selbstreflexion.

5. Dass die CSU-Politikerin ihre Interpretation von Messenger-Sicherheitseinstufungen auch noch ausgerechnet in der „Bild“ zum Besten gab rundet das Bild der Politikerin dann nur noch weiter ab.

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Politische Lüge: Vorratsdatenspeicherung als „minimalinvasive Lösung“

Bild von Frans Valenta, rund 15 Jahre alt, heute aktuell wie damals.

Gestern hat die derzeitige, schwarz-rote Bundesregierung eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Der Deutschlandfunk berichtete gestern dazu und in dem Beitrag heißt es:

„Der wohl größte Unterschied zu der früheren und seit einigen Jahren ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung ist, dass nun statt umfangreicher Verkehrs- und Standortdaten nun nur noch IP-Adressen gespeichert werden müssen. (…)“

Die aktuelle Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt dazu (Audio):

„Es ist eine minimalinvasive Lösung …“

Das ist nun selbstverständlich grober Unsinn. Denn wer als Gesetzgeber den Auftrag erteilt, von allen Menschen in Deutschland ohne irgendeinen konkreten Grund ein viertel Jahr lang mittelbar lang zu speichern, wann und wo und wie er sich im Internet betätigt hat, der handelt alles andere als „minimalinvasiv“. Selbst das verachtete Quick-Freeze-Verfahren als minimalinvasiv zu bewerten fiele schwer, doch selbst davon will die Bundesregierung nichts wissen.

Frau Hubig dann weiter (Audio):

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, eine solche dreimonatige Speicherung kann bei der Verfolgung von Internetkriminalität den entscheidenden Unterschied machen.“

Ebenso könnte man auch sagen:

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, jedes Ausfüllen eines Lottoscheines kann bei der Chance, einen Lottogewinn zu erzielen den entscheidenden Unterschied machen.“

In beiden Varianten des Satzes wird nicht klar, dass man für die Chance auf „den entscheidenden Unterschied“ etwas bezahlen muss. Es wird auch nicht erklärt, wie groß diese Chance ist. Verschwiegen wird weiterhin, was oder wie viel man für diese Chance bezahlen muss und dementsprechend wird erst recht keine Abwägung von Einsatz zu Chance vorgenommen.

Die Aussage zu der vorgeblichen Expertinnenmeinung ist – nüchtern betrachtet – eine Nullaussage und kein Argument. Und der Gesetzentwurf erfüllt nicht die Bedingung für eine solche als Gesetz daherkommende Verwaltungsvorschrift, wonach diese nicht nur erforderlich sondern auch geeignet sein muss. Von einer Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.

Alles in allem eine politisch sehr einseitige Darstellung dessen, was man mit der neu geplanten Vorratsdatenspeicherung in Gang setzt.

Mal ganz grobkörnig zusammengefasst:

Anonyme Kommunikation und digitale Selbstbestimmung sind grundlegende
Bestandteile einer freiheitlichen Gesellschaft. Eine anlaßlose IP-Vorratsdatenspeicherung (IP-VDS) ist das genaue Gegenteil dessen, diese Grundlagen zu achten und zu schützen!

Die IP-VDS greift in den Zeiten stets zunehmender Vernetzung sehr tief in die Privatsphäre aller Menschen ein, sie erzeugt einen Überwachungsdruck mit der schrecklichen Potenz, hilfe- und schutzsuchende Menschen daran zu hindern, sich Unterstützung für ihr Leben zu suchen und Solidarität zu leben.

In den Händen autoritärer oder rechtspopulistischer Regierungen kann die IP-VDS dafür „sorgen“, dass fundamentale Schutzmechanismen einer Demokratie ausgehebelt werden und mit ihr ein zur Verfolgung und Unterdrückung von unliebsamen Menschen oder Bewegungen bestgeeignetes Instrument zur Verfügung gestellt wird.

Die Verantwortung der aktuell Regierenden bei der Installation derartiger Überwachungsgesetzgebung (und auch bei der weiteren Ausweitung der Befugnisse und Ausstattung von Polizeien und Geheimdiensten) geht über ihre einzelne Legislaturperiode hinaus!

Zahlreiche Argumente gegen eine IP-VDS hat das freiheitsfoo im übrigen zuletzt erst vor rund zehn Monaten in einem 10-Seiten-Papier gemeinsam mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem kleindatenverein ausführlich dargestellt. Doch Argumente scheinen in der (medial sowieso bedauerlich minimalistischen) öffentlichen Debatte den Gesetzgeber nicht wirklich zu interessieren und werden mit wie oben zitierten Halbwahrheiten oder Nullaussagen einfach übergangen.

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Equal Earth Map

Ein Blick auf die Erde unter Beibehaltung der relativen Flächengrößen. Norden muss nicht immer „oben“ sein. Und Europa nicht immer in der Kartenmitte. Ein anderer, gerechterer Blick.

Quelle: https://equal-earth.com/

Auch  wichtig und unterstützenswert: https://correctthemap.org/

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freiheitsfoo veröffentlicht umfangreiche Kritik an geplantem neuen Polizeigesetz für Niedersachsen

PRESSEMITTEILUNG
2.3.2026

Am letzten Donnerstag, den 26.2.2026 behandelte der Innenausschuss des Nds. Landtags den Entwurf für eine sehr umfangreiche, ja fast radikale Erweiterung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG).

Eingebracht und öffentlich wurde dieser Entwurf nur wenige Tage vor dessen erster Lesung im Nds. Landtag im November 2025.

Im Zuge der Medienberichterstattung zur Innenausschuss-Sitzung wunderten sich Journalistinnen wie auch der Landesdatenschutzbeauftragte darüber, dass es gar keinen sichtbaren Protest gegen dieses Vorhaben gebe.

Das möchten wir nicht unerwidert lassen und veröffentlichen hiermit ein 47 Seiten umfassendes Dokument, mit dem wir unsere (wenn auch aus zeitlichen Gründen nicht vollständige) Kritik an dem NPOG-Änderungsentwurf öffentlich machen:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20260302freiheitsfoo-stellungnahme-NPOG-aenderungen.pdf

Wir möchten neben dem darin Geschriebenen noch darauf hinweisen, dass die Kritik seitens des Nds. Landesdatenschutzbeauftragten wegen mangelnder Beteiligung aus der Zivilgesellschaft aber auch auf ihn selber zurückfällt:

War es doch seine eigene Behörde, die sich (neben anderen) weigerte, ihre aus Steuergeldern finanzierte Stellungnahme zum neuen NPOG öffentlich zu machen und damit zur Diskussion zu stellen.

Auch möchten wir korrigierend auf das Storytelling der Innenausschuss-Vorsitzenden Frau Schröder-Köpf aus dem NDR-Bericht zum letzten Donnerstag eingehen:

Es ist keineswegs so, dass das nds. Polizeigesetz zuletzt 2005 geordnet worden ist. Die ebenfalls sehr umfängliche Neuordnung erfolgte eben doch in 2019, da erhielt das Gesetz auch erst seinen jetzigen Namen.

Vielmehr wird am neuen Entwurf sogar deutlich, wie sehr beim neuen NPOG aus 2019 schon damals bekannte und geltende EU-Richtlinien ignoriert und daher nun nachgebessert werden müssen.

Wenn sich Parlament und Medien mehr Beteiligung aus den Reihen der Zivilgesellschaft wünschen, dann müssen sie diese mittels mehr Transparenz, Offenheit und Einbindung auch dazu einladen bzw. – besser ausgedrückt – dazu einlassen.

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Vom Debanking, dem (kleinen) Gewinn der Roten Hilfe dagegen und unseraller Abhängigkeiten von Finanzkonzernen und deren angsterfüllten vorauseilenden Gehorsam gegenüber Autoritären

Sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die GLS-Bank hatten ungefähr zeitgleich im Ende 2025 der Roten Hilfe alle Konten aufgekündigt. Ein solches Entziehen sämtlicher Grundlagen finanzieller Handlungsfähigkeit aus politischen Gründen nennt man „Debanking“.

Wir hatten ausführlich darüber berichtet.

Der Fall hat nun bislang folgenden weiteren Verlauf genommen:

Die Rote Hilfe hat gegen die Sparkasse, die als Anstalt des öffentlichen Rechts eine Daseinsvorsorge für Bankgeschäfte bieten muss, eine Klage vor dem Landgericht Göttingen samt Eilverfahren angestrengt. Mit der GLS-Bank blieb sie im Gesprächskontakt. Auf beide Banken wurde umfangreicher öffentlicher Druck und Druck durch die Kundschaft ausgeübt, die deren Handeln verurteilten.

Die GLS-Bank gab sich nach außen hin äußerst zugeknöpft und schob die Schuld für ihr Handeln mittelbar der Bafin, der „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ zu.

Am 16.1.2026 hat die Rote Hilfe vor Gericht gesiegt – das dazugehörige Urteil zum Verfahren 4 O 396/25 veröffentlichen wir hiermit in anonymisierter Form.

Nur wenige Wochen später hat auch die GLS-Bank eingelenkt – offensichtlich im Lichte der Einsicht, dass auch sie mit ihren Argumenten keine belastbare und verantwortbare Handlung mit ihrer Kündigung vollzogen hatte – auch gab es seitens der Mitglieder der GLS-Bank Druck und Kritik bis hin zur Ankündigung, sich von der Bank trennen zu wollen. Die Rote Hilfe berichtete am 24.2.2026 über die weitere Zusammenarbeit mit der GLS und etwas genauer wird der taz-Bericht dazu und erläutert, dass die Rote Hilfe der GLS durch eine Verschlankung ihrer Konten entgegengekommen sei. Unter anderem sollen die ca 50 Konten der Ortsgruppen nun ganz wegfallen. Der Bundesvorstand kommentiert das mit: „Diese Zentralisierung wird natürlich eine Umstellung.“ Da musste der Verein also einiges an arbeitsintensiven Zugeständnissen gegenüber den Bankern mit Sitz in Bochum machen.

Das Ganze zeigt: Deutsche Banken – und selbst (oder gerade?) öffentliche Versorgerbanken und sich als besonders nachhaltig und sozial darstellende Geldinstitute – lassen sich von den populistischen Gehabe des autoritären Trump-Regimes einschüchtern.

Im nachfolgenden möchten wir auf die Bedeutsamkeit dieser ganzen Geschichte und auf größere Zusammenhänge hinweisen. Es betrifft ja nicht nur die Rote Hilfe, auch andere engagierte (zumeist „linke“) Gruppen und Organisationen mit weniger öffentlicher Rückendeckung sind vom Debanking betroffen. Und das sich dabei offenbarende Prinzip des vorauseilenden Gehorsams von Banken und anderen Unternehmen und Gruppen aus Angst vor Repressionen und mangels Rückgrat betrifft aufgrund der in den letzten Jahrzehnten (trotz vorhandener Mahnungen) erzeugten Abhängigkeiten von einzelnen Akteuren – das alles betrifft eben nicht nur die Rote Hilfe, sondern mittelbar fast alle von uns.

Deswegen zitieren wir im folgenden aus zwei Quellen, um das möglichst zu verdeutlichen.

Zum ersten aus dem o.g. und hiermit veröffentlichten Urteil des Landgerichts Göttingen. Daraus wird ersichtlich, wie sich die Sparkasse Göttingen und die GLS bereits dem Selbstzensurmechanismus unterworfen hatten.

Zum zweiten aus einem Bericht der taz vom 23.2.2026 über den französischen Richter Nicolas Guillou, der sich aufgrund eines dem US-Möchtegern-Diktators Trump unliebsamen Urteil von sämtlichen gängigen Bezahlsystemen ausgeschlossen erlebt und damit ungewollt demonstriert, in welchen Abhängigkeiten sich die allermeisten von uns bereits gegeben haben.

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Grønland

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no kings. no queens.

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