„noNPOG2“ – Bündnis gegen das neue niedersächsische Polizeigesetz gegründet

Ganz im neuen Trend liegend und ein Traum vieler nach der Regierungsmacht strebender Autoritärer: Auch die niedersächsische rot-grüne Landesregierung plant eine deutliche Erweiterung der Überwachungs- und Fahndungsbefugnisse der Polizei und will dazu das Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“) umfangreichst erweitern.

Der ausgiebige Einsatz verschiedener Formen von „KI“ soll Überwachung im digitalen, öffentlichen und privaten Raum auch in Niedersachsen stark ausweiten.

Insgesamt geht es um eine bedrohliche Ausuferung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei, die in der Hand potentieller zukünftiger Regierungsparteien ein enormes Potential zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen präsentiert.

Die niedersächsischen Grünen – beim Protest gegen die vorherigen Verschärfungen im NPOG in 2019 noch lautstark dabei – sind eingeknickt und erheben jetzt keine Kritik mehr, eine andere parlamentarische Opposition gegen das Vorhaben gibt es daher gar nicht mehr. Im Gegenteil wünschen sich CDU und AfD sogar noch eine noch stärkere Aufrüstung des Polizeiapparats und (u.a.) die Einführung einer intransparenten und die Menschenrechte verletztenden Überwachungssoftware des Neurechten Peter Thiel („Palantir“).

Um den Protest gegen das alles zu bündeln und der Kritik endlich mehr Öffentlichkeit zu verschaffen hat sich heute das Bündnis noNPOG2 gegründet.

Details zum Gesetzesentwurf, den Bündnispartner*innen, Aktionen und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auf

https://nonpog2.de

Wir vom freiheitsfoo haben im November 2025 die Synopse zum Gesetzentwurf veröffentlicht und im März 2026 mit einer umfangreichen Stellungnahme Kritik am Gesetzesvorhaben geübt und freuen uns, Teil des noNPOG2-Bündnisses sein zu können.

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Ausführliche Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz für Schleswig-Holstein

In den derzeit quasi sprachlos machenden Schwall an vielfältigen und heftigen Ausbau der Polizei- und Geheimdienstgesetze reiht sich nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein ein:

In dem im März 2026 veröffentlichten Entwurf für das neue, erweiterte Landesverwaltungsgesetz (LVwG), wie das Polizeigesetz dort missverständlich heißt, werden ganz ähnlich anderer Veränderungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder der Landespolizei neben zahlreichen neuen Befugnissen auch vielfältige neue Ermittlungs- und Datenverarbeitungswerkzeuge an die Hand gegeben.

Ohne hier (erneut) auf die Einzelheiten einzugehen:

In den Händen autoritärer Nationalradikaler (und der ihnen nach den Mund redenden und handelnden Parteien) können diese Mittel absehbar zu Werkzeugen effektiver Unterdrückung kritischer, freiheitlicher und demokratischer Menschen und Gruppen eingesetzt werden.

Dass die derzeitig für die Verschärfung der Gesetze verantwortlichen Parteien nicht erkennen und verstehen können, dass der stete personelle, befugnisnormative und materialistische Ausbau der so genannten „Sicherheitsbehörden“ böse gesellschaftliche Folgen haben wird – so jedenfalls eindeutig unsere Sicht der Dinge – ist ein bitterer Zeitlauf. Dass es nahezu keine öffentliche Stimme und kritische mediale Behandlung dieser Situation gibt, ein weiterer.

Wir veröffentlichen hiermit eine 22seitige Sachkritik an dem neuen Gesetzesvorhaben der Kieler Landesregierung unter CDU und Grünen.

Eine Einladung zu so einer Stellungnahme gab es – wie auch beim derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen – bislang zwar nicht an uns oder andere zivilgesellschaftlich verankerte Gruppen. Wir haben uns dessen unbeschadet trotzdem an die Arbeit dieser Stellungnahme gemacht, weil wir es für wichtig und richtig halten, die notwendige Kritik zu erheben und öffentlich zu machen. Dazu haben wir auch nicht nur einigen Pressestellen sondern auch dem gesamten Innenausschuss von Schleswig-Holstein unsere Stellungnahme zugeschickt.

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Zeitzeichen, 33

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Sich wiederholende Geschichte: Jürgen Trittin in 2001, Bodo Ramelow in 2026

Januar 2001:

In einem Brief an seine früheren Mitstreiter in Hannover und Lüchow-Dannenberg forderte Trittin, auf die Proteste gegen den Rücktransport des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich zu verzichten. Dies sei politisch falsch, schreibt der grüne Umwelt- und Atomminister: „Nicht, weil wir etwas gegen Sitzblockaden, Latschdemos oder Singen haben, sondern weil wir das Anliegen, weshalb gesessen, gegangen oder gesungen wird, ablehnen.“ (…) Außerdem wüssten die Gegner der Castor-Transporte, „dass die weitere Lagerung deutschen Atommülls in Frankreich rechtlich unzulässig und politisch unakzeptabel ist“. Sitzblockaden seien zwar eine anerkannte Form friedlichen Protests. Aber das bedeute nicht, dass jede Sitzblockade von Grünen unterstützt werden müsse. „Nur weil jemand seinen Hintern auf die Straße setzt, finden wir das noch nicht richtig“, schrieb Trittin. „Wollen wir glaubhaft bleiben, müssen wir zu den Konsequenzen unserer Politik stehen“, forderte Trittin. Der Rücktransport des deutschen Atommülls aus dem französischen La Hague sei „unvermeidlich und notwendig“. Die Voraussetzungen für die Transporte seien gegeben. „Und deshalb gibt es für Grüne keinen Grund, gegen diese Transporte zu demonstrieren.“

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-protest-trittin-und-die-angst-vor-der-eigenen-partei-a-115037.html

Juli 2026:

Thüringens langjähriger Ministerpräsident Bodo Ramelow hat vor gewalttätigen Protestaktionen gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt gewarnt. „Ich lehne jede Form von selbst legitimierter Gewalt ab“, sagte der Linke-Politiker und Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er persönlich unterstützte keine Verhinderungsblockaden. Die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz gelte für alle, auch die AfD. (…) Ramelow bezeichnete die Wahl Erfurts als Ort für den Bundesparteitag als Signal mit Blick auf die völkisch-nationalistischen Positionen, die Thüringens AfD-Parteichef Björn Höcke vertrete. Auch der Termin – 100 Jahre nach einem Reichsparteitag der NSDAP in Weimar – ist seiner Meinung nach nicht zufällig gewählt. „Die Türen für den Nationalsozialismus wurden in Thüringen geöffnet.““

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-bundesparteitag-ramelow-ich-akzeptiere-nur-friedliche-aktionen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-327632

Das Perfide an der veröffentlichten Äußerung von Herrn Ramelow ist, dass seine Darstellung den Anschein erweckt, als seien Sitzblockaden kein gewaltfreier Widerstand bzw. bewusster und geplanter ziviler Ungehorsam sondern „selbst legitimierte Gewalt“ bzw. eben eine „gewalttätige Protestaktion“. Dass das barer Unsinn ist beweist der Anspruch, den sich die Menschen in und um „Widersetzen“ seit Jahren geben und in ihren Aktionen auch leben. Siehe z.B. den aktuellen Aktionskonsens zu den Erfurter Protesten.

[8.7.2026: Anmerkung der Redaktion: Das Zitat aus dem Bericht von 2001 haben wir erweitert, um keine einseitig verkürzte Darstellung der damaligen Sachlage zu riskieren.]

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Untergrabung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in der EU, Kriegsdienstverweigererzahlen in Deutschland nun ab sofort ein Staatsgeheimnis

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht.

Die Tagesschau berichtete am 26.6.2026:

Auf Bitte der Regierung in Kiew will die EU-Kommission den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. (…) Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen, eine Schule besuchen und medizinische sowie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion der Ukraine 2022 erstmals veranlasst und seitdem mehrfach verlängert worden. (…) Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt eine Ausnahme dieser Schutzregelung für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter gefordert.“

Mit der Umsetzung dieser Praxis wird die Europäische Union das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung mit den Füßen treten und delegitimieren.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde von der UNO in 1987 als internationales Menschenrecht anerkannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Grundsatzentscheidung aus 2011 festgestellt, dass Kriegsdienstverweigerung auch im Falle eines Krieges ein Menschenrecht ist.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat in 2021 klar gestellt, „dass die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen unter Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) fällt, und [es] hat „das Recht eines jeden, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ anerkannt.“

Und was macht die EU-Kommission unter der uns gut bekannten Präsidentin Ursula von der Leyen? Sie tritt dieses grundlegende Menschenrecht mit den Füßen. (Anekdotisch nur wenige Tage nach ihrem Geheimtreffen mit der afghanischen Taliban in Brüssel. Siehe auch: „Dobrindts Taliban„)

Vorarbeit für diesen Schritt haben u.a. auch andere deutsche Parteipolitiker betrieben. Nachweislich setzten sich CDU, CSU, FDP und SPD schon 2024 dafür ein, „wehrfähige“ Ukrainer in Deutschland zu diskriminieren. Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) war sich gar nicht zu schade, diese als „Fahnenflüchtige“ zu beschimpfen. Hamburgs SPD-Innensenator Grote kündigte auf der damaligen Innenministerkonferenz an, diesen Männern keine Passersatzpapiere mehr ausstellen zu wollen und sie so unter Druck setzen zu wollen.

Der hier wie dort wenig „christlich“ agierende aktuelle Bundesinnenminister Dobrindt hieb dann in der Folgezeit kräftig weiter in diese Kerbe und bereitete die EU-Entscheidung schon Anfang dieses Monats mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsoffensive vor:

Deutschland will ukrainischen Männern im wehrpflichtigen Alter die Aufnahme in der EU erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte bei einem EU-Treffen deutlich, einen entsprechenden Vorschlag zum Ausschluss von Männern bestimmter Altersgruppen von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen zu wollen. Es gebe von den Mitgliedstaaten unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu dem Thema. „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir eine Regelung erreichen können, die sich in diese Richtung auch bewegt, wenn auch die Details noch nicht ausdiskutiert worden sind“, sagte Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. (…)“

Würde man in der Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen könnte man der Aufregung dieses Beitrags den Wind aus den Segeln nehmen. Doch die Realität ist eine andere. Ein Bericht aus dem Oktober 2024:

Die Zahl der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer [in der Ukraine] ist seit Sommer 2024 sprunghaft angestiegen, nachdem die [ukrainische] Generalstaatsanwaltschaft die örtlichen Staatsanwälte angeschrieben hatte. Etwa 300 Kriegsdienstverweigerer sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber, die – falls die Fälle vor Gericht landen und mit einer Verurteilung enden – zu einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren führen können. In den 89 Fällen, die 86 Personen betreffen und die bereits vor Gericht verhandelt wurden (in diesem Artikel aufgelistet), verhängten die Gerichte 9 Haftstrafen (nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis) und 11 Bewährungsstrafen. In 66 der 89 Verfahren vor Gericht dauern die Verhandlungen noch an.“

Nebenbei bemerkt: Den Umständen der Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine wird in der allgemeinen Presse in Deutschland nur wenig bis gar keine Beachtung geschenkt.

Das Ganze hat aber auch noch ein „nationales“ Geschmäckle.

Wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) jüngst am 15.6.2026 berichtete hat sich die aktuelle Bundesregierung dazu entschieden, die Zahlen der Kriegsdienstverweigerungen in Deutschland ab sofort als Staatsgeheimnis zu deklarieren. Die Veröffentlichung dieser Zahlen könne ansonsten das „Staatswohl“ gefährden:

„Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
VS-Nur für den Dienstgebrauch ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.“

Damit leitet die Bundesregierung eine Politik der verschärften Intransparenz ein, die Misstrauen erzeugt und demokratische (auch außerparlamentarische) Kontrolle staatlichen Handelns untergräbt oder gar verhindert.

Obrigkeitsstaatliches und autoritatives Denken gewinnt weiter an Oberhand.

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Neuer Aufkleber: No kings, no queens

Ab sofort kostenlos verfügbar als runder Draußenaufkleber mit 5cm Durchmesser. Bei Interesse bitte melden, siehe auch hier.

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Polizeiliche Kriminalstatistik: Wie verwertbar sind deren Angaben zu „Ausländerkriminalität“ und was genau ist das überhaupt?

Aus dem lesenswerten Interview von Donate Hasselmann vom Mediendienst Integration mit Gina Wollinger, Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, erschienen am 20.4.2026 [Kürzung und Zusammenfassung sowie Anmerkungen durch uns]:

Von dem – nüchtern betrachtet – verzerrten Weltbild der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt das sogenannte Hellfeld: also nicht die gesamte Kriminalität in Deutschland, sondern nur die Straftaten, die der Polizei bekannt werden. (…) [Man muss] sich die Frage stellen […]: Was landet am Ende in der PKS, was nicht? Mehrere Studien haben gezeigt, dass Personen, die als fremd wahrgenommen werden, häufiger angezeigt werden als Personen, die als deutsch wahrgenommen werden. Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat das bezüglich jugendlicher Gewaltdelikte erforscht: Sind Opfer und Täter ohne Migrationsgeschichte, wird in 7,9 Prozent der Fälle angezeigt, ist das Opfer ohne und der Täter mit Migrationsgeschichte, wird in 22,4 Prozent angezeigt.

Berücksichtigung der Straftat-Kontexte

Ein weiterer Umstand sind Tatkontexte. Es gibt bestimmte Kontexte, in denen bei Streitigkeiten eher die Polizei gerufen wird. Ein Beispiel sind Flüchtlingsunterkünfte: Menschen leben hier unter erschwerten Bedingungen auf sehr engem Raum. Nicht nur macht das Streit wahrscheinlicher – sondern es wird auch eher die Polizei gerufen als im privaten Kontext.

Zum Einfluss von Racial Profiling, z.B. im besonderen von der Polizei als Kriminalitätsschwerpunkte ausgerufenen Gebieten, bei Alkoholverbots- oder Waffenverbotszonen

Wo mehr kontrolliert wird, wird auch mehr gefunden. Und dass als „fremd” wahrgenommene Personen öfter von der Polizei kontrolliert werden als Angehörige der Mehrheitsgesellschaft, haben verschiedene Studien und Befragungen gezeigt. Aber es gibt keine gesicherten Zahlen dazu, in welchem Ausmaß sich das auf die PKS auswirkt.
[Zum in Hannover im Zusammenhang mit den ständig ausgeweiteten Waffenverbotszonen offen angekündigten Racial Profiling siehe z.B. hier unter Punkt 1. Und was diese Zonen mit den Menschen machen lässt sich anschaulich in einem Bericht vom NDR vom 1.6.2026 aus Wolfsburg betrachten.]

Unsinnige Kategorie „Ausländer“

Die Kategorie „Ausländer” trägt nichts zur Erklärung von hohen oder niedrigen Kriminalitätszahlen bei. Kriminalitätsfördernde Umstände liegen – da ist sich die Forschung einig – in den jeweiligen Lebensumständen begründet: Vor allem Armut und Bildungsteilhabe sind zentrale Faktoren.

Brachliegende Steuerungsinstrumente zur Senkung von Kriminalität

Mit den hiesigen Bedingungen in Deutschland können wir steuern, ob es zu mehr oder weniger Kriminalität kommt. Eine Studie nach den großen Fluchtbewegungen 2015/2016 hat gezeigt: Die Bleibeperspektive von Geflüchteten ist ein entscheidender Faktor für die Frage, ob jemand kriminell wird. Syrer und Syrerinnen zum Beispiel hatten eine sehr gute Bleibeperspektive – für sie war klar, dass sie in Deutschland bleiben dürfen. Dadurch hatten sie Planungssicherheit und konnten sich um ihre Integration, um Spracherwerb und Arbeit kümmern. Diese Planungssicherheit ist die beste Kriminalprävention. Das Gegenteil davon sind Duldungen, in denen die Menschen überhaupt keine existenzielle Sicherheit und Planungsmöglichkeiten haben.

Kategorie „Ausländerkriminalität“ ist polizeilich nicht verwertbar

[Zur Kategorie bzw. zum Begriff der „Ausländerkriminalität“:] Man versucht hier mit einem Merkmal eine Gruppe zusammenzufassen, bei der es gar keine Homogenität gibt in Bezug auf Lebenserfahrungen und -umstände. Es gibt für das Konstrukt „Ausländer” kein gemeinsames Merkmal, das relevant wäre für die Kriminalität. Stattdessen schürt es aber ein gewisses Bild von Menschen, die sich auf Grund ihres Status anders verhalten würden. Es suggeriert, dass Kriminalität und Herkunft etwas miteinander zu tun haben. „Ausländerkriminalität“ ist polizeilich oder kriminologisch nicht verwertbar. Kriminologisch interessant und verwertbar sind vielmehr die Kategorien: Sozioökonomischer Status, Bildungsteilhabe, eigene Gewalterfahrungen, gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen – kurz, welche Motive und Hintergründe hinter kriminellen Aktivtäten stehen.

Ungesehene hoher Anteil von Opfern unter den sog. „Ausländern“

Rund 26 Prozent der Opfer von Straftaten sind laut PKS nichtdeutsch. Die sogenannte Vorurteilskriminalität, also Straftaten etwa aus rassistischen Gründen, sind derzeit auf dem höchsten Stand, der je gemessen wurde.

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Digitaler Überwachungsstaat noch vor dem Sommer? Aufruf zum breiten Widerstand gegen die Überwachungs-Gesetze der Bundesregierung

In dem Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ versammeln sich angesichts der brisanten und zumeist ohne wirkliche kritische Gegenöffentlichkeit eingebrachten und durchgewunkenen geballten Ausweitungen von Polizei- und Geheimdienstbefugnissen zivilgesellschaftliche Gruppen aus ganz Deutschland, um sich gegen diese Überrumpelung zu wehren.

Hier gibt es eine übersichtliche FAQ-Seite mit der Zusammenfassung der wesentlichsten Kritik des Netzwerks.

Wir freuen uns, als „freiheitsfoo“ Teil dieses Netzwerks sein zu dürfen und rezitieren hier angesichts der aktuellen Dringlichkeit einen Beitrag des Netzwerks.

Die massiven Grundrechtseinschränkungen, die mit den erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen und der Änderung der Strafprozessordnung kommen sollen, könnten nun als besonders eilbedürftig noch vor dem Sommer beschlossen werden. An den Bundesrat gingen angeblich am 1. Mai bereits die Drucksachen für die drei Gesetzesentwürfe. Nun sind sie öffentlch einsehbar und der Bundesrat ist angehalten, bis zum 12.6. Stellung zu beziehen. Die Innen- und Rechtsausschüsse beschäftigen sich am 27. und 28. Mai damit. Warum jetzt so schnell?

Merz schreibt in seinem Anschreiben an den Bundesrat: „Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit das Gesetzgebungsvorhaben zügig abgeschlossen werden kann. Die Polizeibehörden bedürfen dringend des notwendigen Handwerkzeugs, um schwerwiegende Kriminalität und Gefahren effektiv bekämpfen zu können.“

Die einzige Eilbedürftigkeit dürfte darin liegen, die Gesetze noch durchzudrücken, bevor breite Teile der Bevölkerung realisieren, welch massive Grundrechtseingriffe sie beinhalten.

Gerade in Zeiten brutaler Kürzungen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie der Aufweichung von Arbeitnehmerrechten werden Milliarden für Militär, die technologische Aufrüstung von Polizei, Geheimdiensten und Ausländerbehörden an fragwürdige BigTech-Unternehmen verpulvert.

Das ist keine Sicherheit, das ist der Aufbau eines Überwachungsstaats, ohne demokratische Kontrolle durch die Zivilgesellschaft!

Nicht nur die Heimlichkeit, mit der das Kabinett im Schatten der Änderung des Krankenkassengesetzes Ende April die Gesetzentwürfe einführte, auch die jetzt genutzte Karte der Eilbedürftigkeit zeigt, dass insbesondere das Innenministerium längst den Weg der demokratischen Auseinandersetzung verlassen hat. Strafe und Kontrolle werden vor soziale Sicherheit gestellt,

Die Schwelle zum Sicherheitspaket 2024 wurde nocheinmal deutlich gesenkt, denn auch wenn im Ziel eine Abwehr vor islamistischem Terror und die Bekämpfung „gewaltorientierter Linksextremisten“ vorgeschoben werden, geht es hier um die Verfolgung einer „Straftat, die auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung ist“. Das kann bereits sein, wenn eine über den Eigenbedarf hinausgehende Menge an Cannabis vorgefunden wird.

Für Asylsuchende wird ein biometrischer Abgleich bereits möglich, wenn diese hier leben wollen. Nun soll es also rechtlich umgesetzt werden, alle Menschen, die hier Zuflucht suchen, anlasslos und ohne Richtervorbehalt zu durchleuchten und damit zu kriminalisieren.

Die Zusammenarbeit mit Dritten, auch außerhalb der EU, bedeutet de facto, dass Ermittlungsbehörden zukünftig mit Firmen, die in anderen EU-Ländern geächtet werden, zusammenarbeiten können. Wenn es am Ende dann doch eine EU Lösung geben sollte, werden weiterhin private Unternehmen einen massiven Zugriff auf Daten haben. Und selbstlernende KI-Systeme vergessen ihr angesammeltes Wissen nunmal nie vollständig.

Die Bundesregierung sagt, es gebe hierzu keine Alternative.
Doch wir wissen es gibt sie: eine Sicherheit ohne Überwachung.
Lasst uns uns schnell weiter zusammenfinden und den Widerstand organisieren!
Noch ist es nicht zu spät und der Sommer kann heiß werden.

 

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Staatlicher Digitalzwang: Ohne „Bund-ID“ gibt es keine Förderung von E-Auto-Neukäufen

Aus 2013: Die 14 goldenen Marketing-Regeln zum Pushen und Promoten des „E-Persos“ … von einem gut bezahlten PR-Unternehmen für die Bundesregierung ausgearbeitet. Auch der Axel-Springer-Verlag hat gut daran verdient.

Rückwirkend zum 1.1.2026 hat die derzeitige Bundesregierung jüngst beschlossen, Neukäufe (oder Leasings) von E-Autos und sog. Hybrid-Autos mit einer einmaligen staatlichen Zahlung von zwischen 1.500 und 6.000 Euro zu unterstützen.

Die Höhe der Förderung hängt – grob gesagt – davon ab, wie hoch das Einkommen ist und ob bzw. wie viele Kinder im Haushalt leben.

Die dafür bereitgestellten „rund drei Milliarden Euro“ sind aus der Sicht vieler fehlinvestiert bzw. bieten falsche Anreize. So gibt es folgende drei Haupt-Kritikpunkte:

  1. Mit der Förderung des Automobilverkehrs stärkt die Bundesregierung ganz allgemein den Individualverkehr und investiert damit in den zunehmenden Verkehrskollaps.
  2. Auch Hybridautos werden gefördert. Das sind häufig nichts anderes als übliche Verbrennermotor-Autos mit einem eher kleineren Elektro-Hilfsantrieb, gekoppelt mit nur reichweitenschwachen Akkus. Also eher eine Mogelpackung und kein wirklich (lokal) emissionsfreies Fahrzeug.
  3. Die Förderung gilt nur für Neuwagen, was das Ganze nur für jene Menschen und Familien interessant macht, die sich ein teures Neufahrzeug überhaupt leisten können (oder wollen).

Zu diesen drei Punkten kommt aber ein vierter hinzu: ein versteckter Digitalzwang bei der Beantragung der Förderung.

Genauer:

Wer in den Genuß des Fördergeldes kommen möchte ist dazu gezwungen, die Beantragung dafür mithilfe eines Online-Portals durchzuführen. Außerdem benötigt er zwangsweise eine digitale-Identität im Sinne der „BundID“. Es gibt also weder die Möglichkeit des Antrags in Papierform noch die, ohne beim System „BundID“ die zustehende Förderung zu erhalten.

Und eine BundID erhält nur, wer entweder einen ePerso besitzt oder die Steuererklärungen online erledigt und sich in dem Zuge ein „Elster-Zertifikat“ erworben hat.

Menschen, die diese Wege scheuen oder nicht in der Lage sind, sich dieser Mittel zu bedienen erhalten keine E-Auto-Förderung.

Wir haben das zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafta)“ dazu nachgefragt – die immerhin sehr zügig eintreffende Antwort aus dem Amt war merkwürdig …

Unsere Frage lautete:

„Bedeutet das, dass Menschen, die nicht die optionale BundID nutzen (derzeit gibt es ca. 4,5 Millionen Menschen mit BundID) und auch nicht die ebenfalls optionale Möglichkeit nutzen, ihre Steuererklärung digital über das Elster-Portal einzureichen, dass also diese Menschen von der Teilnahme an der o.g. Förderung ausgeschlossen sind?“

Die Antwort lautete dann erstmal:

„Nein. Eine vorherige Nutzung der BundID oder eine digital über ELSTER eingereichte Steuererklärung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der E-Auto-Förderung 2026.“

Erstmaliges Aufatmen. Doch dann widerspricht das Amt sich selber und führt weiter aus:

„Richtig ist: Die Antragstellung erfolgt vollständig elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Für dieses digitale Verfahren ist eine BundID erforderlich.“

Ähem? Also doch?

Des Rätsels Lösung soll dann der Vorschlag sein, den das Bundesamt allen Menschen ohne BundID unterbreitet:

„Zudem ist eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person möglich. In diesem Fall meldet sich die bevollmächtigte Person mit ihrer eigenen BundID an; das Vertretungsverhältnis ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen.“

Das ist dann doch reichlich realitätsfern und aufwendig! Sich erst einen Menschen mit BundID suchen und diesen dann darum bitten, alle Unterlagen (mitsamt persönlicher Steuererklärungen der letzten zwei Jahre) im eigenen Auftrag an das Amt zu übermitteln? Geht’s noch?

Die qualitativ schlechte Schönrednerei nützt nichts:

Es scheint so, als wolle man mit Hilfe der teuren E-Auto-Förderung nicht nur eine in Teilen umwelt- und zukunftsfeindliche Industrieförderung betreiben sondern auch noch der Akzeptanz der BundID zu einem Durchbruch zu verhelfen bzw. die Menschen dazu zu verleiten, sich eine BundID zuzulegen. Digitalzwang halt.

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Autoritärer Nationalradikalismus

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Eskalationsmodell nach Wilhelm Heitmeyer. (Quelle: Wikipedia. Lizenz: CC 3.0)

Welches Prädikat, welches Adjektiv beschreibt die „AfD“ oder deren Wesen am besten? Gibt es „die“ „AfD“ überhaupt?

Häufig wird das Wirken der „AfD“ oder ihrer Politiker*innen (manchmal auch der Fans der Partei) als „rechtspopulistisch“ bezeichnet. Wer noch drängender auf die eigenen Sorgen rund um die Entwicklung der „AfD“ hinweisen will greift zur Bewertung als „rechtsextremistisch“. (Auch wir in der freiheitsfoo-Redaktion können uns davon nicht freimachen.)

Wilhelm Heitmeyer war einer der ersten, wenn nicht gar der erste, der in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts damit begonnen hat, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Gewaltbereitschaft und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aus soziologisch-wissenschaftlicher Perspektive zu untersuchen und empirisch zu erfassen. Der Begriff der „Parallelgesellschaft“ stammt von Heitmeyer, auch wenn der Begriff im weiteren sicher nicht immer im Sinne Heitmeyers verwendet/missbraucht wurde.

Schon lange weist Heitmeyer darauf hin, dass der Begriff des Rechtspopulismus in Bezug auf die „AfD“ nicht passe, dafür sei er zu verharmlosend. Und auch Rechtsextremismus sei nicht der richtige Ausdruck.

Heitmeyer bezeichnet das von der AfD präsentierte Weltbild dagegen als

autoritären Nationalradikalismus.

Aus einem Gespräch von Wilhelm Heitmeyer mit Stefan Koldehoff vom Deutschlandfunk in der Reihe „Zeitzeugen im Gespräch“ (hörenswerte 55 Minuten, mp3), gesendet am 28.3.2024 (Ausschnitt ab ca. Minute 51, Hervorhebungen durch uns):

„Es wird immer schwieriger [für Gegenbestrebungen zur brachialen Ausbreitung des Autoritären]. Und vor allem auch deshalb, weil gerade in Hinblick auf die AfD ja ein neuer Politiktypus sich herausgebildet hat. Die AfD wird ja häufig unter Rechtspopulismus abgearbeitet oder benannt, gerade auch in Medien und in der Politik und ich finde das atemberaubend, dass man immer noch nicht sieht, wie verharmlosend dieser Begriff eigentlich ist. Das ist die eine Seite. Und die andere Seite: Da wird mit dem Begriff des Rechtsextremismus operiert und da muss man einfach berücksichtigen: Rechtsextremismus in klassischer Weise operiert immer mit Gewalt. Die AfD ist sehr viel intelligenter auf dem Weg und deshalb bezeichne ich sie als autoritären Nationalradikalismus und habe das ja auch in zwei Büchern deutlich gemacht, dass das eigentlich die Erfolgsspur ist, und indem die AfD in die Institutionen, in die gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen eindringen will. Daraus entsteht eigentlich tatsächlich die Bedrohung von innen. Denn die AfD will ja daraus hinaus, das ihr Verständnis autoritärer, nationalistischer und radikaler Politik sich normalisiert in diesen Institutionen. Und alles, was als normal gilt kann man ab einem gewissen Punkt gar nicht mehr problematisieren. Also: Dort lagern eigentlich in dieser neuen Erfolgsspur die tatsächliche Bedrohungen.“ (mp3-Schnipsel dazu)

Oder an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Erläuterung des Begriffs „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ so beschrieben:

„Mit Hilfe des Eskalationsmodells veranschaulicht Heitmeyer die Verbreitung unterschiedliche Stufen autoritärer Weltbilder innerhalb der Bevölkerung. Die Intensität autoritärer Weltbilder nimmt von außen nach innen zu, wobei äußere Schichten den innen liegenden ihre Legitimität verleihen. Verwiesen wird damit darauf, dass nicht nur rechtsradikale Gruppen eine Bedrohung darstellen. Auch diejenigen Personen, die diesem Weltbild nur punktuell zustimmen, stellen für radikalere Gruppierungen einen Legitimationsfundus dar.

Im Februar 2017 schreibt Heitmeyer, dass sich die Normalität in der Gesellschaft verschoben hat:

„Dies ist besonders brisant hinsichtlich zweier basaler Normen dieser Gesellschaft, die nicht verhandelbar sind – und doch immer wieder bedroht werden durch Normalitätsverschiebungen. Es ist erstens die Gleichwertigkeit und zweitens die psychische und physische Unversehrtheit von allen Menschen, die in einer Gesellschaft leben.“

Diese Normalitätsverschiebungen werden durch einen aggressiven Sprachstil von rechtspopulistischen Akteuren erzeugt. Medien nutzen diese Provokationen, um auf dem Markt präsenter zu sein. Unsichtbare gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird „durch Mobilisierungsexperten unter anderem von Pegida und AfD in öffentliche Manifestationen verwandelt“. „Durch die benannten Mechanismen und Akteursgruppen werden neue Normalitäten etwa von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erzeugt“. Die AfD mache ihr „autoritärer Nationalradikalismus“ erfolgreich, der darauf abziele, für die Gesellschaft wichtige Institutionen zu destabilisieren.

Nach Heitmeyer hat diese Erzeugung neuer Normalitäten „eine prekäre Zivilität zur Folge.“ Die errungene Zivilität wird durch die benannten Akteure wieder zerstört.

In einem Gastbeitrag zu Spiegel online äußerte sich Heitmeyer zur Verwendung des Begriffs „Rechtspopulismus“, den er als verharmlosend ansieht. Sowohl von rechtspopulistischen als auch von gewalttätigen rechtsextremistischen Richtungen unterscheide sich ein „autoritärer Nationalradikalismus“ dadurch, dass er „auf die Destabilisierung von gesellschaftlichen und politischen Institutionen zielt, um einen Systemwechsel zu erreichen. Systemwechsel heißt nicht Diktatur, sondern im Rahmen bisheriger legaler Verfahren die Umstellung auf eine geschlossene Gesellschaft und eine illiberale Demokratie“. Es gehe „vor allem um das Eindringen in die Institutionen, also Justiz, Polizei, Medien, Schulen, Kulturbereich, politische Bildung, Gedenkstätten, Sport, Bundeswehr, Gewerkschaften, Theater und, und, und“. Zugleich verweist er auf „das existierende Eskalationskontinuum im gesamten rechten Spektrum“. Laut Heitmeyer „ist die Entdifferenzierung durch die allgegenwärtige Verwendung des Begriffes Rechtspopulismus gefährlich“.“

Quelle: Wikipedia, aufgerufen am 22.5.2026.

Das mag hilfreich sein für das Verstehen der Vorgänge. Aus dem Verstehen vermag in Zusammenhang mit innerer wie äußerer Reflektion auch Handeln entstehen.

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