Bundestagsvizepräsidentin Lindholz versteht die technische Welt der Messenger nicht. Tut aber so.

Der Deutschlandfunk meldete am 27.4.2026:

„Bundestagsvizepräsidentin Lindholz forderte die Regierung und das Parlament auf, die Nutzung des US-Anbieters einzustellen. In der „Bild“-Zeitung empfahl sie, auf den europäischen Messengerdienst Wire umzusteigen, der ein höheres Sicherheitsniveau biete.“

Diese unsinnige Aussage offenbart die technische Unkenntnis der CSU-Politikerin.

1. Das wichtigste zuerst:
Bei der aktuellen Debatte geht es darum, dass eine Menge hochrangiger Politiker*innen auf eine Phishing-Attacke bei der Nutzung des Messengers „Signal“ reingefallen sind.
Es handelt sich also nicht um einen „Hack“ von Signal, sondern um mangelnde Kompetenz der Nutzer*innen, die auch jede andere Kommunikationssoftware gleichermaßen gefährdet hätte.
(Lesenswert dazu auch der Kommentar von Falk Steiner auf heise.de)

2. Signal ist einer der sichersten Messenger, der auch dank des Zero-Knowledge-Prinzips sehr datensparsam arbeitet und grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Er ist außerdem quelloffen und dadurch bereits vielfach überprüft worden.
Von einem „US-Anbieter“ hinter Signal zu sprechen suggeriert ein Unternehmen mit kommerzieller Absicht, was Quatsch ist, da die Vereine hinter Signal (ja, die Vereine sitzen tatsächlich in den USA) spendenfinaziert arbeiten.
Die schon erwähnten Struktur von Signal verhindert ein Abgreifen von Nutzerdaten durch Dritte wirksam, auch durch die Signal-Vereine.

3. Auch die hinter Wire stehende Wire Swiss GmbH hatte zunächst US-Eigentümer, die Wire-Unternehmensstruktur wurde bereits mehrfach verändert. Mike Kuketz empfiehlt Signal vor Wire und begründet das im Detail. Genannt sei bspw. die fehlende Post-Quantum-Verschlüsselung und die geringere Vermeidungs- bzw. Schutzstufe bei Metadaten bei Wire gegenüber Signal.
Ob Frau Lindholz über ein besseres Fachwissen als Herr Kuketz verfügt darf stark bezweifelt werden.

4. Bleibt die unbeantwortbare Frage, warum Frau Lindholz dann eine derart schräge, offensichtlich falsche Aussage öffentlich tätigt. Klaudia Lagozinksi von der taz tippt auf einen Mangel an Einsicht und Selbstreflexion.

5. Dass die CSU-Politikerin ihre Interpretation von Messenger-Sicherheitseinstufungen auch noch ausgerechnet in der „Bild“ zum Besten gab rundet das Bild der Politikerin dann nur noch weiter ab.

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Politische Lüge: Vorratsdatenspeicherung als „minimalinvasive Lösung“

Bild von Frans Valenta, rund 15 Jahre alt, heute aktuell wie damals.

Gestern hat die derzeitige, schwarz-rote Bundesregierung eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Der Deutschlandfunk berichtete gestern dazu und in dem Beitrag heißt es:

„Der wohl größte Unterschied zu der früheren und seit einigen Jahren ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung ist, dass nun statt umfangreicher Verkehrs- und Standortdaten nun nur noch IP-Adressen gespeichert werden müssen. (…)“

Die aktuelle Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt dazu (Audio):

„Es ist eine minimalinvasive Lösung …“

Das ist nun selbstverständlich grober Unsinn. Denn wer als Gesetzgeber den Auftrag erteilt, von allen Menschen in Deutschland ohne irgendeinen konkreten Grund ein viertel Jahr lang mittelbar lang zu speichern, wann und wo und wie er sich im Internet betätigt hat, der handelt alles andere als „minimalinvasiv“. Selbst das verachtete Quick-Freeze-Verfahren als minimalinvasiv zu bewerten fiele schwer, doch selbst davon will die Bundesregierung nichts wissen.

Frau Hubig dann weiter (Audio):

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, eine solche dreimonatige Speicherung kann bei der Verfolgung von Internetkriminalität den entscheidenden Unterschied machen.“

Ebenso könnte man auch sagen:

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, jedes Ausfüllen eines Lottoscheines kann bei der Chance, einen Lottogewinn zu erzielen den entscheidenden Unterschied machen.“

In beiden Varianten des Satzes wird nicht klar, dass man für die Chance auf „den entscheidenden Unterschied“ etwas bezahlen muss. Es wird auch nicht erklärt, wie groß diese Chance ist. Verschwiegen wird weiterhin, was oder wie viel man für diese Chance bezahlen muss und dementsprechend wird erst recht keine Abwägung von Einsatz zu Chance vorgenommen.

Die Aussage zu der vorgeblichen Expertinnenmeinung ist – nüchtern betrachtet – eine Nullaussage und kein Argument. Und der Gesetzentwurf erfüllt nicht die Bedingung für eine solche als Gesetz daherkommende Verwaltungsvorschrift, wonach diese nicht nur erforderlich sondern auch geeignet sein muss. Von einer Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.

Alles in allem eine politisch sehr einseitige Darstellung dessen, was man mit der neu geplanten Vorratsdatenspeicherung in Gang setzt.

Mal ganz grobkörnig zusammengefasst:

Anonyme Kommunikation und digitale Selbstbestimmung sind grundlegende
Bestandteile einer freiheitlichen Gesellschaft. Eine anlaßlose IP-Vorratsdatenspeicherung (IP-VDS) ist das genaue Gegenteil dessen, diese Grundlagen zu achten und zu schützen!

Die IP-VDS greift in den Zeiten stets zunehmender Vernetzung sehr tief in die Privatsphäre aller Menschen ein, sie erzeugt einen Überwachungsdruck mit der schrecklichen Potenz, hilfe- und schutzsuchende Menschen daran zu hindern, sich Unterstützung für ihr Leben zu suchen und Solidarität zu leben.

In den Händen autoritärer oder rechtspopulistischer Regierungen kann die IP-VDS dafür „sorgen“, dass fundamentale Schutzmechanismen einer Demokratie ausgehebelt werden und mit ihr ein zur Verfolgung und Unterdrückung von unliebsamen Menschen oder Bewegungen bestgeeignetes Instrument zur Verfügung gestellt wird.

Die Verantwortung der aktuell Regierenden bei der Installation derartiger Überwachungsgesetzgebung (und auch bei der weiteren Ausweitung der Befugnisse und Ausstattung von Polizeien und Geheimdiensten) geht über ihre einzelne Legislaturperiode hinaus!

Zahlreiche Argumente gegen eine IP-VDS hat das freiheitsfoo im übrigen zuletzt erst vor rund zehn Monaten in einem 10-Seiten-Papier gemeinsam mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem kleindatenverein ausführlich dargestellt. Doch Argumente scheinen in der (medial sowieso bedauerlich minimalistischen) öffentlichen Debatte den Gesetzgeber nicht wirklich zu interessieren und werden mit wie oben zitierten Halbwahrheiten oder Nullaussagen einfach übergangen.

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Equal Earth Map

Ein Blick auf die Erde unter Beibehaltung der relativen Flächengrößen. Norden muss nicht immer „oben“ sein. Und Europa nicht immer in der Kartenmitte. Ein anderer, gerechterer Blick.

Quelle: https://equal-earth.com/

Auch  wichtig und unterstützenswert: https://correctthemap.org/

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freiheitsfoo veröffentlicht umfangreiche Kritik an geplantem neuen Polizeigesetz für Niedersachsen

PRESSEMITTEILUNG
2.3.2026

Am letzten Donnerstag, den 26.2.2026 behandelte der Innenausschuss des Nds. Landtags den Entwurf für eine sehr umfangreiche, ja fast radikale Erweiterung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG).

Eingebracht und öffentlich wurde dieser Entwurf nur wenige Tage vor dessen erster Lesung im Nds. Landtag im November 2025.

Im Zuge der Medienberichterstattung zur Innenausschuss-Sitzung wunderten sich Journalistinnen wie auch der Landesdatenschutzbeauftragte darüber, dass es gar keinen sichtbaren Protest gegen dieses Vorhaben gebe.

Das möchten wir nicht unerwidert lassen und veröffentlichen hiermit ein 47 Seiten umfassendes Dokument, mit dem wir unsere (wenn auch aus zeitlichen Gründen nicht vollständige) Kritik an dem NPOG-Änderungsentwurf öffentlich machen:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20260302freiheitsfoo-stellungnahme-NPOG-aenderungen.pdf

Wir möchten neben dem darin Geschriebenen noch darauf hinweisen, dass die Kritik seitens des Nds. Landesdatenschutzbeauftragten wegen mangelnder Beteiligung aus der Zivilgesellschaft aber auch auf ihn selber zurückfällt:

War es doch seine eigene Behörde, die sich (neben anderen) weigerte, ihre aus Steuergeldern finanzierte Stellungnahme zum neuen NPOG öffentlich zu machen und damit zur Diskussion zu stellen.

Auch möchten wir korrigierend auf das Storytelling der Innenausschuss-Vorsitzenden Frau Schröder-Köpf aus dem NDR-Bericht zum letzten Donnerstag eingehen:

Es ist keineswegs so, dass das nds. Polizeigesetz zuletzt 2005 geordnet worden ist. Die ebenfalls sehr umfängliche Neuordnung erfolgte eben doch in 2019, da erhielt das Gesetz auch erst seinen jetzigen Namen.

Vielmehr wird am neuen Entwurf sogar deutlich, wie sehr beim neuen NPOG aus 2019 schon damals bekannte und geltende EU-Richtlinien ignoriert und daher nun nachgebessert werden müssen.

Wenn sich Parlament und Medien mehr Beteiligung aus den Reihen der Zivilgesellschaft wünschen, dann müssen sie diese mittels mehr Transparenz, Offenheit und Einbindung auch dazu einladen bzw. – besser ausgedrückt – dazu einlassen.

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Vom Debanking, dem (kleinen) Gewinn der Roten Hilfe dagegen und unseraller Abhängigkeiten von Finanzkonzernen und deren angsterfüllten vorauseilenden Gehorsam gegenüber Autoritären

Sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die GLS-Bank hatten ungefähr zeitgleich im Ende 2025 der Roten Hilfe alle Konten aufgekündigt. Ein solches Entziehen sämtlicher Grundlagen finanzieller Handlungsfähigkeit aus politischen Gründen nennt man „Debanking“.

Wir hatten ausführlich darüber berichtet.

Der Fall hat nun bislang folgenden weiteren Verlauf genommen:

Die Rote Hilfe hat gegen die Sparkasse, die als Anstalt des öffentlichen Rechts eine Daseinsvorsorge für Bankgeschäfte bieten muss, eine Klage vor dem Landgericht Göttingen samt Eilverfahren angestrengt. Mit der GLS-Bank blieb sie im Gesprächskontakt. Auf beide Banken wurde umfangreicher öffentlicher Druck und Druck durch die Kundschaft ausgeübt, die deren Handeln verurteilten.

Die GLS-Bank gab sich nach außen hin äußerst zugeknöpft und schob die Schuld für ihr Handeln mittelbar der Bafin, der „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ zu.

Am 16.1.2026 hat die Rote Hilfe vor Gericht gesiegt – das dazugehörige Urteil zum Verfahren 4 O 396/25 veröffentlichen wir hiermit in anonymisierter Form.

Nur wenige Wochen später hat auch die GLS-Bank eingelenkt – offensichtlich im Lichte der Einsicht, dass auch sie mit ihren Argumenten keine belastbare und verantwortbare Handlung mit ihrer Kündigung vollzogen hatte – auch gab es seitens der Mitglieder der GLS-Bank Druck und Kritik bis hin zur Ankündigung, sich von der Bank trennen zu wollen. Die Rote Hilfe berichtete am 24.2.2026 über die weitere Zusammenarbeit mit der GLS und etwas genauer wird der taz-Bericht dazu und erläutert, dass die Rote Hilfe der GLS durch eine Verschlankung ihrer Konten entgegengekommen sei. Unter anderem sollen die ca 50 Konten der Ortsgruppen nun ganz wegfallen. Der Bundesvorstand kommentiert das mit: „Diese Zentralisierung wird natürlich eine Umstellung.“ Da musste der Verein also einiges an arbeitsintensiven Zugeständnissen gegenüber den Bankern mit Sitz in Bochum machen.

Das Ganze zeigt: Deutsche Banken – und selbst (oder gerade?) öffentliche Versorgerbanken und sich als besonders nachhaltig und sozial darstellende Geldinstitute – lassen sich von den populistischen Gehabe des autoritären Trump-Regimes einschüchtern.

Im nachfolgenden möchten wir auf die Bedeutsamkeit dieser ganzen Geschichte und auf größere Zusammenhänge hinweisen. Es betrifft ja nicht nur die Rote Hilfe, auch andere engagierte (zumeist „linke“) Gruppen und Organisationen mit weniger öffentlicher Rückendeckung sind vom Debanking betroffen. Und das sich dabei offenbarende Prinzip des vorauseilenden Gehorsams von Banken und anderen Unternehmen und Gruppen aus Angst vor Repressionen und mangels Rückgrat betrifft aufgrund der in den letzten Jahrzehnten (trotz vorhandener Mahnungen) erzeugten Abhängigkeiten von einzelnen Akteuren – das alles betrifft eben nicht nur die Rote Hilfe, sondern mittelbar fast alle von uns.

Deswegen zitieren wir im folgenden aus zwei Quellen, um das möglichst zu verdeutlichen.

Zum ersten aus dem o.g. und hiermit veröffentlichten Urteil des Landgerichts Göttingen. Daraus wird ersichtlich, wie sich die Sparkasse Göttingen und die GLS bereits dem Selbstzensurmechanismus unterworfen hatten.

Zum zweiten aus einem Bericht der taz vom 23.2.2026 über den französischen Richter Nicolas Guillou, der sich aufgrund eines dem US-Möchtegern-Diktators Trump unliebsamen Urteil von sämtlichen gängigen Bezahlsystemen ausgeschlossen erlebt und damit ungewollt demonstriert, in welchen Abhängigkeiten sich die allermeisten von uns bereits gegeben haben.

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Grønland

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no kings. no queens.

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Sonderstrafrecht für Polizisten und andere „Gleichere“ soll weiter verschärft werden – der Versammlungsfreiheit einfach noch doller gegen das Knie treten.

Im Jahr 2017 wurde ein neues Sonderstrafrecht eigens für Polizisten und andere wenige, aber bestimmte Berufsgruppen geschaffen. Erstmals wurde die in den neu formulierten Paragrafen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) definierte Gruppe von Menschen anderen Menschen gegenüber höher als andere Menschen und Berufsgruppen gestellt, indem Angriffe oder vermeintliche Angriffe – ja auch das Unterstellen der Absicht eines solchen Angriffs z.B. durch das Mitsichführen von Gegenständen, die als Waffen missbraucht oder umgedeutet werden können – indem also solche Taten oder Absichtsunterstellungen von Taten an dieser neuen „gleicheren“ (siehe: Farm der Tiere) Berufsgruppe stärker geahndet wird als in anderen Fällen. Deswegen auch der Begriff des „Sonderstrafrechts“.

Wir haben damals ausführlich zur Sache berichtet und bewertet.

Dass unsere Warnung vor Missbrauch dieser „Lex Stiefelknecht“ nicht nur Unken war lässt sich alleine an einem erst in diesem Jahr in Hannover durchgeführten und von uns dokumentierten Prozess belegen.

Zur Begründung der Schaffung dieses Sonderstrafrechts zitieren wir aus der damaligen Debatte den CDU-Innenpolitikers Armin Schuster in einem DLF-Interview vom 8.2.2017:

Die Tatsache, dass wir jetzt die Geldstrafe bei einem tätlichen Angriff gar nicht mehr als Möglichkeit anbieten, sondern der Richter im Mindestfall auf drei Monate gehen muss, das wird sich auswirken. Und ich sage mal, das quasi als Kavaliersdelikt schon eingepreiste Schubsen von Polizisten, das kann man kritisieren, dass man dafür jetzt unter Umständen eine dreimonatige Freiheitsstrafe kriegt. Wir halten es für angemessen …“

Heute, mehr als acht Jahre nach Einführung des Polizist*innen-Sonderstrafrechts (und einer damit verbundenen entsprechenden Verzerrung der Statistik der Kriminalitätszahlen und -raten) meldet der Deutschlandfunk nun folgendes:

Gesetzentwurf – Justizministerin Hubig will Angriffe auf Ärzte und Polizisten härter bestrafen – Gewalt gegen Polizei nimmt zu. Die SPD-Politikerin sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wer Menschen angreife, die im Dienst für die Allgemeinheit stünden und dabei teils große Gefahren auf sich nähmen, handele besonders verwerflich. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden. Die Zahl der Angriffe auf die Polizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums seit 2017 kontinuierlich zugenommen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit fast 107.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat.“

Mit Blick auf diese Nachricht und den dargestellten zeitlichen Hintergrund lässt sich folgendes festhalten:

1.

So wie immer bemühen sich die gerade im Amt befindlichen Parteipolitiker*innen der Moralkeule, wonach die Menschen, die „im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei teils große Gefahren auf sich nehmen“ besonders schützenswert seien. Es sei doch „verwerflich“, diese Menschen anzugreifen. Und dann gar noch „hinterhältig“.

Es handelt sich bei diesen „Helden“ aus der Sicht des Gesetzgebers aktuell um die „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher“.

Steht eine Straßenkehrerin, eine Lehrerin oder ein Mensch, der Pakete durch die Gegend liefert oder sich (beruflich oder privat) um die Pflege anderer Menschen kümmert weniger im Dienst der Allgemeinheit? Ist der hinterhältige Angriff auf eine Taxifahrerin hinterhältiger als der auf eine Feuerwehrfrau?

2.

Herr Schuster von der CDU hat sich offensichtlich in der Annahme geirrt, dass sich die Schaffung des Sonderstrafrechts „auswirken“ werde. Zumindest nicht in der von ihm wohl erwünschten Art und Weise haben sich die Zahlen der als Angriffe auf die Sonderberufsgruppen interpretierten Vorfälle nicht reduziert sondern im Gegenteil sogar erhöht. Als Reaktion auf diese Entwicklung das Sonderstrafrecht nun sogar noch verschärfen zu wollen wirkt wie der fortschreitende und von Sachverstand unbeirrbare Versuch, auf einem längst toten Pferd zu reiten zu versuchen.

Wir haben dazu bereits in 2017 angemerkt, dass auch die SPD nicht verstanden hatte, dass die Schaffung oder (wie hier und heute) die Verschärfung von Sonderstraftrechten nicht sinnvoll zur Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens taugen. In der Norderstedter Erklärung der SPD-Innenminister vom 7.11.2016 hieß es:

„Bereits im Jahr 2011 wurde für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 StGB die angedrohte Höchststrafe von zwei auf drei Jahre erhöht. Dabei konnte bisher nicht festgestellt werden, dass diese Strafmaßerhöhung eine generalpräventive Wirkung gezeigt hat. Vielmehr sind die Fallzahlen seit dem Jahr 2011 weiter gestiegen.“

Aha.

Doch die Erklärung geht noch weiter:

„Wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“

Da ist es wieder: Das arme tote Pferd.

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Zeitzeichen, 32

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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GLS-Bank und Sparkasse kündigen der Roten Hilfe die Konten. Dank Trump? Auf der Suche nach Sinn und Rechtsgrundlagen. [Updates]

Einen Tag vor Weihnachten, am 23.12.2025 wurde bekannt, dass sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die sich selbst als „gemeinschaftlich und sozial“ belorbeerende GLS-Bank die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe mit Wirkung zum kommenden Februar aufgekündigt haben.

Die Hintergründe dazu liegen noch im Dunkeln bzw. bislang hat keines der beiden Bankhäuser sich dazu ehrlich gemacht.

Plausible Gedankengänge für die tatsächlichen Gründe gibt es genug. Zum Beispiel, dass die Trump’sche autoritäre Launenpolitik in Form der Erklärung der „Antifa Ost“ zu einer US-Terror-Organisation den Ausschlag zu der Entscheidung der Bankhäuser gegeben haben könnte. Oder die andauernde Bewertung der Roten Hilfe durch den deutschen Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) als linksextremistisch. All das kann für die Banken zu Rechtfertigungsproblemen oder Mehraufwand führen, den diese fürchten.

Klar ist, dass ein Verein (egal welcher Coleur oder Ausrichtung) ohne ein Bankkonto nicht bestehen bzw. arbeiten kann. Die taz titelt daher zurecht „Rote Hilfe droht das finanzielle Aus“ und Hartmut Brückner von der Roten Hilfe: „Das stellt uns jetzt tatsächlich vor die Existenzfrage.“

Ein so genanntes „Basiskonto“ oder „Jedermann-Konto“ steht zwar „jedermann“, besser gesagt jedem Menschen zu (und auch das ist oft nur graue Theorie), aber eben nicht einem eingetragenen Verein. Ob also ein Kreditinstitut einem Verein eine Girokonto-Partnerschaft anbietet oder nicht liegt in dessen eigenem Ermessen.

Doch wo, wenn nicht bei der GLS-Bank soll die Rote Hilfe denn dann landen? Diese wirbt doch mit Slogans wie:

„Gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Soziales Handeln bildet das Herz unserer Bank.“

Ersetzt man „Bank“ durch „Arbeit“ wäre das nichts anderes als die treffendste Beschreibung der Arbeit der Roten Hilfe.

Und wie hieß es doch so schön im GLS-Imagefilm anlässlich des 50jährigen Geburtstags im letzten Jahr:

„Es ist auch völlig okay, wenn wir mal scheitern. Wir gucken aufeinander und wir lassen da auch niemanden zurück. Liebe Zukunft, du wirst einige Narben tragen, aber wir arbeiten unermüdlich daran, dass du heilen kannst. Alle Hebel in Bewegung, keine Angst vor der Angst.“

Hat die GLS-Bank tatsächlich solch ein starkes moralisches Rückgrat wie sie da vorgibt? Dann wird sie die Kündigung der Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe zurücknehmen. Wir haben bei der GLS auf jeden Fall erst einmal nach den faktischen Gründen für ihr Handeln nachgefragt und werden deren Antworten – wenn sie denn gehaltvoll sind – an dieser Stelle nachtragen.

[UPDATE, 26.12.2025]

Es gibt seitens der GLS eine „Stellungnahme“, datierend vom 24.12.2025. Die ist auf der Homepage der GLS-Bank allerdings leider nicht (oder nicht ohne weiteres) zu finden. Unter Weglassung aller diplomatischen und Höflichkeitsfloskeln steht in etwa folgendes darin:

  • Es gibt Sanktionslisten, die wir beachten müssen.
  • In bestimmten Fällen (z.B. bei Spendensammlungen, Inlandsgeheimdienstanweisungen) müssen bestimmte Konten von uns besonders überwacht werden.
  • Der Bank werden dann besondere Haftungsrisiken auferlegt. Diese Risiken bestehen aus drohenden Bußgeldern und weiteren „Sanktionen“.
  • Die BaFin spielt eine entscheidende Rolle bei allem.
  • Die BaFin erhöht aktuell den Druck auf die Banken und rechtfertigt das mit dem Verweis auf „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Was die GLS nicht schreibt:

  • Wen sie alles gekündigt hat.
  • Ob sie nicht nennen darf oder nicht nennen will, wen und warum genau (Begründung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) gekündigt hat.
  • Welche konkreten Änderungen außer dem einen aufgeführten Zitat der BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe es in den letzten Monaten gegeben hat.
  • Ob es einen zusammenhang mit Trumps Autoritarismus („Antifa Ost“ nun US-Terrororganisation) gibt.
  • Welche konkrete Rolle der deutsche Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) spielt.
  • Was das genau für Sanktionslisten sind und woher diese stammen bzw. wer die verantwortet.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage die aufgeführten Risiken für die Bank beruhen.
  • Welche genaue Form die dazugehörigen Bußgelder und Sanktionen einnehmen können und was das für die gesamte Bank und deren Kundschaft konkret bedeuten könnte.

Und hier (nachträglich) noch zwei Lesempfehlungen zu diesem Thema, das als Phänomen als „Debanking“ bezeichnet wird:

[UPDATE 31.12.2025]

Persiflage/Ergänzung eines Bildes aus dem neusten GLS-Bankenspiegel „Raum für Vielfalt“. Quelle: https://www.gls.de/gls-bank/aktuelles/neuigkeiten/neuer-bankspiegel-raum-fuer-vielfalt/

Die GLS-Bank hat auf die vielfache Kritik reagiert. Mit einer Pressemitteilung vom 29.12.2025. Wir selbst haben am 30.12.2025 Antwort von der GLS erhalten.

Inhaltlich bleibt die GLS vage und gibt im Detail keine weiteren Erläuterungen oder Erklärungen über das in der Stellungnahme vom 24.12.2025 bereits geschriebene hinaus ab.

Die sich selbst sonst gern als handlungs- und gestaltungsmächtige präsentierende Bank (und das ist sie auch!) stellt ihr Handeln nun als alternativlos dar, sich selbst als Opfer der Umstände und unfähig anders zu handeln. Den schwarzen Peter schiebt sie der BaFin zu.

Die Stellungnahme vom 24.12. war bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung vom 29.12.2025 nicht über die GLS-Internetseiten erreichbar bzw. verlinkt. Selbst jetzt muss mensch zunächst in den Pressebereich klicken und dort die maximal unscheinbar mit der Überschrift „Aus der Bank: Im Dialog bleiben“ betitelte Pressemitteilung anwählen um dort dann im Fließtext den Link zur Stellungnahme zu finden.

Offensive und gewollte Transparenz geht anders.

Ob und inwiefern die Stellungnahme, wie von der GLS-Presseabteilung behauptet, „breit in den sozialen Medien“ verbreitet worden ist können wir genausowenig wie andere Menschen, die dort eben nicht einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, überprüfen oder nachvollziehen. Dieser Verweis ist argumentativ schlichtweg nicht relevant.

Es bleiben lediglich nur folgende Schnipsel aus der Pressemitteilung vom 29.12., die noch einen Restfunken an Hoffnung auf Änderung der Situation darstellen:

„(…) [W]ir nehmen uns nun die Zeit, Anfragen und Wünsche unserer Kund*innen zu sortieren. Wir möchten gemeinsam nach Lösungen suchen. (…) Wir stehen auch weiterhin mit der Roten Hilfe in Kontakt und setzen unsere Gespräche fort. (…) Wir sehen, dass das Thema finanzielle Souveränität eine neue Dringlichkeit bekommen hat.“

Viele wünschten sich beim Lesen solcher Aussagen eine klarere und deutlichere Aussprache, eine ehrlichere Kommunikation jenseits der Aufreihung von PR-Floskeln. Das gilt noch vielmehr für den ganzen großen Rest der jüngsten Verlautbarungen, von denen nach dem Eindampfen von Höflichkeits-Semantik außer den zitierten Sätzen nichts (neues) übrig bleibt.

Welche Bedeutung diese völlig unverbindlichen und hübsch formulierten Sätze tatsächlich haben und was ganz konkret daraus folgt lässt sich aus heutiger Sicht nicht absehen. Ganz sicherlich wird das aber auch davon abhängen, welchem öffentlichen und Kunden-Druck die GLS in weiterer Zukunft unterliegen wird.

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