Nachlese zur Hauptversammlung der üstra AG

Optimistisch bis naiv: Wie die üstra AG selber ihre IT-Risiken einschätzt – äußerst gering.

Am 27.8.2026 fand in Hannover als Präsenzveranstaltung (eine Ausnahme heutzutage!) die Hauptversammlung der üstra AG statt. Die üstra ist der Monopolist des ÖPNV in Stadt und Region Hannover, betreibt dort Busse und Stadtbahnen.

Die diesjährige Hauptversammlung war geprägt von einer etwas fahrig wirkenden Vorstandsvorsitzenden und einem blassen Aufsichtsrat. Ob die von diesen gegebenen Antworten in allen Details richtig waren, mag man in wenigen Einzelfällen mit Blick auf die Antworten der letzten Jahre bezweifeln. Insofern sind alle von uns umfassend dokumentierten Antworten auf unsere Fragen ohne Gewähr.

Öffentlicher Personennahverkehr ist super und gehört mehr geschätzt und gefördert denn je, ist er doch vor allem in Ballungsräumen die gute und notwendige Alternative zum KFZ-Individualverkehr. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht der kritische Blick auf das Wirken und Tun der für den ÖPNV verantwortlichen Stellen. Wir lehnen wir eine flächendeckende Videoüberwachung des ÖPNV grundsätzlich ab und fordern die Gewährleistung des Rechts auf anonymes Reisen und Unterwegssein.

Die Hauptversammlungen der üstra begleiten wir seit rund 15 Jahren und fragen kontinuierlich u.a. zur Entwicklung der Videoüberwachung und Kriminalitätszahlen. Einen vergleichenden Bericht dazu werden wir noch nachtragen, hier geht es nur um punktuelle, uns wichtig erscheinende Einzelinformationen aus der Hauptversammlung von diesem Jahr.

Also stichpunktartig:

Die Anzahl von „Vorfällen“ (der üstra-Ausdruck von Geschehnissen, die zu Strafanzeigen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren führen können, aber längst nicht müssen) ist mit 2.091 um 12% zurückgegangen. Insbesondere die Kategorie „Anschläge, Sabotage, Brände“ war mit einem Minus von 38% besonders stark rückläufig.

Dass die „gefühlte Sicherheit“ damit nicht einhergeht ist nichts neues und dem inzwischen üblichen (verfassungsrechtlich bedenklichen) Muster, das Wirken der AG im Wesentlichen darauf auszurichten ist tragisch – mutmasslicherweise der üblen Berichterstattungen populistischer Zeitungen (BILD, Welt, u.a. auch HAZ) und den so genannten „sozialen Medien“ mit ihren Verzerrungseffekten und politischen Beeinflussungen zuzuschreiben. Die üstra hat deswegen u.a. auch im vergangenen Jahr ein umfassendes Alkoholverbot in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und Stationen verhängt (das vermutlich wenig bringt außer dem neuen Recht des „Sicherheitspersonals“, das als Grund für ein Angehen von Menschen zu „nutzen“) und diente der Stadt Hannover weiterhin als Steigbügelhalter für die Ausweitung unseliger Waffenverbotszonen. Über die genauen Inhalte der Gespräche der üstra mit Polizeien und Stadt Hannover wollte man sich nicht erklären.

Ob die insgesamt rund 2.500 bis 3.500 von der üstra betriebenen Überwachungskameras auch nur je einmal dazu beigetragen haben, eine Straftat aufzuklären oder zu verhindern – die üstra sagt, dazu könne sie gar nichts sagen und habe keine Ahnung davon. An einer Evaluation ist man nicht interessiert.

Mitteilen kann die üstra dagegen schon, dass sie die Wartung der Kameras in die Hand einer externen Firma gegeben hat, die dafür jährlich 200.000 Euro erhält. Zuzüglich 30.660 Euro für Software-Updates etc. Trotzdem sind in 2025 in 49 Fällen Kameras als defekt erkannt worden und konnten aus dem Grunde keine verwertbaren Daten für die Aufklärung oder Beweislegung eines „Vorfalls“ liefern.

Vorstand und Aufsichtsrat der üstra sind der Meinung, Open-Source-Software wäre in keinem Fall eine Alternative zu den bislang eingesetzten Microsoft-Produkten. Und das, obwohl die üstra (wohl auch „dank“ Microsoft) vor einigen Jahren einen erfolgreichen Cyberangriff erleben musste, der die Bahnen z.T. außer Gefecht setzte und die IT des Unternehmens umfangreich geschädigt hatte – inklusive Abfluss personenbezogener Daten, die später in Teilen wieder im Darknet auftauchten. Das kostete die üstra (nach eigenen Angaben) 1,7 Millionen Euro. Die Nichtnutzung von Open Source begründen die üstra-Verantwortlichen damit, dass es „keine professionelle Beratung und Systeme“ bei Open Source gäbe. (Was offensichtlicher Quatsch ist.)

Lieber bezahlt die üstra Lizenzgebühren für unsicherere Microsoft-Software – im Jahr 2025 waren das 1,01 Millionen Euro.

Für eine in 2025 neu abgeschlossene Versicherung gegen Cyberangriffe zahlt die üstra jährlich 70.000 Euro.

Und das alles, obwohl die üstra die IT-Risiken selber mit dem ungefährlichsten Ranking „C“ belegt. Sie war aber leider nicht in der Lage oder willens darzustellen, wie sich in der Matrix der Unternehmensrisiken diese Bewertung im Detail ergibt.

Die üstra interessiert sich nicht dafür, wie häufig die von ihr für Schwarzfahren eingeleiteten Strafverfahren dazu geführt haben, dass die Menschen dafür ins Gefängnis gesteckt worden sind. Mit möglicherweise entsprechenden Konsequenzen: Arbeits- und Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit. Diese Informationen seien „nicht relevant“.

Die üstra will auch weiterhin nicht dem Beispiel anderer Verkehrsverbünde folgen und von Strafanzeigen bei Ordnungswidrigkeiten absehen: „Wir machen weiter so.“

Inzwischen hat die üstra neue Kontrollgeräte angeschafft, mit denen die Deutschlandtickets online abgeglichen werden können. Wie teuer diese Geräte waren wurde nicht mitgeteilt. Aber dass bei jeder Kontrolle ein Datensatz an „VDV eTicket Service GmbH & Co. KG“ übertragen wird. Und dass geplant ist, diese Daten zukünftig deutschlandweit zentral zu erfassen und zu verarbeiten. (Damit eröffnet sich ein neues Szenario der ÖPNV-Fahrgast-Überwachung, vor dem wir schon vor Jahren gewarnt haben.)

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Aufkleber zum neuen noNPOG2-Bündnis

Gegen die auch in Niedersachsen geplante enorme Ausweitung der Polizeibefugnisse hat sich vor kurzem ein Bündnis verschiedenster Gruppen gebildet – eine parlamentarische Opposition ist nämlich leider nicht vorhanden.

Passend dazu und unter Verwendung der vom kleindatenverein bereitgestellten Logos haben wir zwei neue Aufkleber im Programm, die ab sofort zum Versand zur Verfügung stehen:

1. Niedersachsen – das ist 1984. (10,5 x 3,5 cm groß)

2. Niedersachsen. Heimlich. (15,8 x 3,5 cm groß)

Beide Aufkleber nehmen verspielt Bezug auf den noch recht neuen „Claim“ für das niedersächsische Bundesland.

Bei Interesse einfach melden, Anzahl der gewünschten Aufkleber und eine Postanschrift zum Versand angeben und fertig.

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Nachlese Rheinmetall-Hauptversammlung 2026

Am 12.5.2026 fand die diesjährige Hauptversammlung des deutschen Börsen-Stars, der Rheinmetall AG statt. Erneut nur virtuell. (Danke FDP, Danke Herr Buschmann für nichts!)

Ebenso erneut berichten wir hier – wenn auch nur punktuell und knapp und zeitlich deutlich verspätet – über einige Fragen und Antworten und Informationen aus dieser Hauptversammlung, bei der jede*r Aktionär*in das Recht hat, Fragen zu stellen und – in gewissem Rahmen – beantwortet zu bekommen.

Eine ausführliche Übersicht über gestellte Fragen und Antworten findet sich in unserem Wiki, deshalb nachfolgend nur einige Punkte, die uns rein subjektiv besonders bedeutsam erscheinen. Über die finanzelle ausgezeichnete Lage und deutlich zweistellige Zuwachsraten von Umsatz und Gewinn bei Rheinmetall soll hier nicht berichtet und diskutiert werden.

Also in Stichpunkten und unsortiert interessante Informations-Bruchstücke:

  • Ein Auftrag zur Serienfertigung des neuen Panzers mit dem umstrittenen Namen „Panther“ ist bald unterschriftsreif. (Stand Mai 2026)
  • Es gibt einen Rahmenvertrag (mit Deutschland?) über die Lieferung einer dreistelligen Zahl des Panzerfahrzeugs „Survivor R“ (wird gerne von Polizeien und Paramilitärs genutzt).
  • Rheinmetall entwickelt, fertigt und verkauft Kamikazedrohnen an verschiedene Länder, ohne genauere Angaben dazu machen zu wollen.
  • Verkauf von Luna-Drohnen (ehemals EMT) nicht nur an Deutschland, sondern auch in die USA.
  • Die autonom tötende Panzermunition SMART-155 wird aktuell für die Bundeswehr neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt! Mit Aussicht auf einen Auftrag. 10 Muster wurden schon gebaut.
  • Anders als in den Jahren zuvor will Rheinmetall seine Auskunft zu Mikrowellen-Waffen nun nicht mehr explizit auf Mikrowellen-Anlagen zur Fernauslösung oder -unschädlichmachung von Sprengfallen beschränken. Kann also bedeuten, dass Mikrowellen-Waffen entwickelt werden.
  • Konkret bestätigt Rheinmetall, dass es Schallwellenwaffen entwickelt!
  • Ende 2026 gibt es einen Serienauftrag zur Herstellung von Hochenergielaser-Waffen (HEL) für die deutsche Marine.
  • Rheinmetall entwickelt und produziert gemeinsam mit dem niederländischen Unternehmen Destinus einen neuen Marschflugkörper mit Reichweite von 700 bis 2000 km in Neuss.
  • Rheinmetall-Mörser-Waffen haben „ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis“ als Mörsersysteme anderer Hersteller. Makaber ist hier der „Leistungs“-Begriff, geht es doch um die Zerstörung von Dingen und die Ermordung von Menschen.
  • Neu ist die Verweigerung der Auskunft zum Umsatz mit Aerostat-Überwachungs-Fesselballons. Das kann (muss aber nicht) auf einen neuen Umsatz dazu hinweisen.
  • Rheinmetall baut Teile der megateuren-F35-Kampfjets für Deutschland. Und meint behaupten zu können, dass es „keinerlei Anzeichen“ dafür gibt, dass in diesen US-Militärflugzeugen eine Software-Hintertür oder gar ein Kill-Switch eingebaut sein könnte.
  • Zur gemeinsam mit Australien gebauten Kampfdrohne MQ-28 möchte Rheinmetall nicht sagen, welchen monetären Umfang das Projekt hat.
  • Wie teuer die Werft Naval Vessels Lürssen (NVL) war möchte Rheinmetall auch nicht verraten.
  • Rheinmetall behautet, die Fanszene des BVB Dortmund hätte inzwischen ein gutes Verhältnis zum Rüstungskonzern aufgebaut.
  • In Unterlüss arbeiten 3.750 Menschen für Rheinmetall (Stand Mai 2026).
  • Rheinmetall entwickelt zusammen mit dem israelischen Unternehmen Elbit ein neues Haubitzensystem.
  • Das Umsatz-Wachstumsziel für 2025/2026 lautet 40%!
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Geschichtesvergessener Paradigmenwechsel und Verklappung des Trennungsgebots: Deutsche Geheimdienste nun mit polizeilichen Befugnissen. Politiker*innensprechkritik und Kommentar

Die aktuelle Bundesregierung von CDU und SPD machen aus den deutschen „Nachrichtendiensten“ nach eigenen Bekunden „echte Geheimdienste“ mit polizeilichen Befugnissen im In- und Ausland. Sie sollen (nur unter anderem!) die Erlaubnis bekommen, Cyber-Schläge gegen andere ausführen zu können.

Nadine-Lindner hat am 13.8.2026 in einem Audio-Beitrag für den Deutschlandfunk darüber berichtet (Link/mp3). Ausschnitte daraus:

„Die umfassenden Reformpläne der Bundesregierung für die Nachrichtendienste haben eine Debatte über die Angemessenheit ausgelöst. Dabei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst rechtens sind. Denn erstmals sollen sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit bekommen, selbst operativ einzugreifen. Das heißt konkret: Der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND könnte die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren und damit verändern. Bislang waren operative Eingriffe der Polizei vorbehalten, Nachrichtendienste sollten nur Informationen gewinnen.“ (ogg)

Soweit die Sachlage. Es geht weiter:

Die CDU-Kanzleramtschefin Nina Warken ist unmittelbar für den BND zuständig und die Koordinatorin der Geheimdienste. Sie verteidigte gestern in den Tagesthemen die Reform gegen Kritik. Ihre Botschaft: Das Trennungsgebot zwischen Diensten und Polizei bleibe erhalten.

„Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot. Es wird auch künftig eingehalten, nur eben in besonderen Fällen, in denen die Polizei, andere Behörden nicht tätig werden können, können künftig auch zum Beispiel der Verfassungsschutz tätig werden. Das ist auch geboten, um eine Vielfalt von Gefahren auch rechtzeitig zu erkennen und auch abwenden zu können.“

Die Trennung wird historisch mit den Erfahrungen im Nationalsozialismus begründet. Damals ging die sogenannte geheime Staatspolizei, kurz Gestapo, mit umfassenden Befugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie gegen Juden vor. Jetzt gehe es um Einzelfälle, noch einmal Kanzleramtschefin Nina Warken:

„Aber es ist alles auch so geregelt, dass Eingriffe nur dann auch vorgenommen werden, wenn sie verhältnismäßig sind, wenn sie einem gewissen Ziel dienen. Und alles wird auch vorab und im Nachgang durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden.“

Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist mit 700 Seiten sehr umfangreich. (ogg)

An dieser Stelle möchte man mindestens dreierlei einwerfen:

1.

Nina Warken? Die war doch zuvor Bundesgesundheitsministerin und wurde erst am 29.7.2026 Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben. Also erst gut zwei Wochen zuvor. Die aber meint nun den 700 Seiten langen Gesetzentwurf verstanden und durchdrungen zu haben um eine derlei anmaßende Behauptung aufzustellen, dass das historische Trennungsgebot nicht angetastet werde? Das ist sehr (wage)mutig von ihr.

2.

Das Trennungsgebot „wird auch künftig eingehalten“ und „es bleibt dabei, ganz klar“. Nur eben „in besonderen Fällen“ nicht. Diese Fälle seien „verhältnismäßig“ und sollen „einem gewissen Ziel“ dienen. Ja, was ist denn das für ein Quatsch? Das Trennungsgebot gilt absolut. Was Frau Warken sagt bedeutet dann eben nichts anderes, als dass es nicht mehr gilt. Sondern nur manchmal. Dann ist es aber kein Trennungsgebot mehr.

3.

Über die bisherige tatsächliche Wirksamkeit des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste ließe sich lange streiten. Ob eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste zu einer besseren und unabhängigen Kontrolle der Schlapphüte führt? Mehr als fraglich.

Nebenbei: Wer sich mehr für das Trennungsgebot interessiert, dem sei der freiheitsfoo-Flyer aus dem Jahr 2011 zum Lesen ans Herz gelegt.

Doch noch einmal zurück zum O-Ton des DLF-Beitrags. Da ist nämlich noch etwas:

Für die Grünen hatte sich Konstantin von Notz positiv geäußert, unter anderem in der ARD:

„Wer unsere Freiheit, unseren Wohlstand, unsere Rechtsstaatlichkeit verteidigen will, der braucht Nachrichtendienste, die auch tatsächlich agieren und auch operativ agieren können.“ (ogg)

Der Geheimdienst-Freund Herr von Notz mal wieder. Nun will er unseren „Wohlstand verteidigen“. Alleine diese Zweckformel ist mehr als diskutabel. Dann aber dafür einen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen zu fordern ist ein weiterer Negativ-Höhepunkt im Verfallsprozess der in der grünen Partei eins hochgehaltenen und geschätzten Grundwerte.

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NPOG2: Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten

Auch das niedersächsische Landesamt für Datenschutz war im Zuge der übereilten Einbringung des Gesetzentwurfs für die Erweiterungen des Polizeigesetzes (NPOG) zu einer Stellungnahme eingeladen worden.

Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen weigert sich das Amt, das mittels Steuergelder erstellte Gutachten zu veröffentlichen (siehe unseren Blogbeitrag dazu aus dem November 2025).

Nun hat der Landesdatenschutzbeauftragte allerdings vor wenigen Tagen seinen neuen Tätigkeitsbericht 2025 herausgegeben und bezieht sich darin auf den ganzen Vorgang. Man erkennt:

Wir, also das neue Bündnis gegen die geplante Aufbohrung des Nds. Polizeigesetzes – noNPOG 2 – stehen mit unserer Kritik nicht alleine. In vielen Punkten überschneidet sich unsere Kritik mit der des Landesdatenschutzbeauftragten.

Wir zitieren hier aus dem Nds. Landesdatenschutzbericht ohne weitere Kommentierung, lediglich die Hervorhebungen stammen von uns:

Neue Befugnisse im Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an neuen Befugnissen für die Polizei vor. Dies ist auf die Dynamik neuer technischer Entwicklungen und aktueller Bedrohungsszenarien zurückzuführen. Angesichts dessen entwickeln sich die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung stetig weiter.

So sind etwa Regelungen zur intelligenten Videoüberwachung, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, zum nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und zur automatisierten Datenanalyse vorgesehen.

Zudem soll eine Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt erfolgen. Auch sollen unter anderem Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen geschaffen werden.

Schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hatte uns im Rahmen der Verbandsanhörung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dabei äußerten wir mit unserer Stellungnahme vom 29. September 2025 schwerpunktmäßig Kritik an den geplanten neuen Befugnissen mit hoher Eingriffstiefe in Grundrechte.

Zur intelligenten Videoüberwachung forderten wir etwa aufgrund des besonderen Eingriffsgewichts durch Art und Umfang der Überwachung höhere Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs in Grundrechte.

Bei der Regelung zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung rügten wir unter anderem den vorgesehenen Anwendungsbereich. Dieser erscheint uns insbesondere mit Blick auf die Vielzahl der von der Maßnahme betroffenen Personen und die räumliche Reichweite zu weitreichend.

Der geplante nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet lässt nach unserer Bewertung eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung und der Einhaltung ihrer Vorgaben (zum Beispiel zu verbotenen KI-Praktiken) vermissen. Es fehlen Hinweise zur konkreten technischen Umsetzung. Diese sind allerdings entscheidend, da sich die Maßnahmen auf der Grenze zwischen Hochrisiko-KI-Systemen und in der KI-Verordnung geregelten Verboten von KI-Praktiken bewegen. Darüber hinaus erscheint auch die Menge an Datenbeständen, die für den automatisierten Abgleich herangezogen werden soll, zu ungenau definiert und damit zu unbestimmt und zu weitreichend.

Die Regelung zur automatisierten Datenanalyse stellt nach unserer Einschätzung einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit dar. Die automatisierte Datenanalyse setzt voraus, dass alle bisher vorgangsbezogen gespeicherten Daten der Polizei auf einer Analyseplattform zusammengeführt werden. Damit würde die Zweckbindung aufgehoben. Zudem hält die Polizei nicht nur personenbezogene Daten von Verdächtigen, sondern auch von Zeugen, Opfern und auch Unbeteiligten vor, es sollen Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und aus Internetquellen einfließen. Verfassungsrechtlich höchst problematisch ist auch die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, wobei auch die Inhalte von Gesprächen umfasst wären. Zudem kritisierten wir die fehlende Begrenzung des Einsatzes von KI-Systemen.

Daneben gaben wir Empfehlungen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung ab, wie etwa zu den Regelungen zur Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt oder zu der Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen.

Begrüßt haben wir unter anderem die in Paragraf 33 Absatz 6 neu vorgesehene Prüfung, ob bei erlangten Informationen aus Datenerhebungen mit besonderen Mitteln und Methoden der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert ist. Auch die darin enthaltene Festlegung, im Zweifelsfall den Datenschutzbeauftragten einzubinden, hoben wir ausdrücklich positiv hervor.

Anhörung im Ausschuss

Nach Ende des Berichtszeitraums hat uns der Ausschuss des Landtags für Inneres und Sport neben einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 26. Februar 2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Da trotz der schwerwiegenden Kritik – das Innenministerium unsere Empfehlungen weitestgehend unberücksichtigt ließ oder sie ablehnte, erneuerten wir unsere Bewertungen, nun gegenüber dem Innenausschuss. Wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass unsere Kritikpunkte nun umso dringender im aktuellen parlamentarischen Verfahren Gehör finden sollten. Das Ziel sollte es sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu finden.

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Aufklärungsflyer zum neuen Polizeigesetz Niedersachsen

Öffentlich gab und gibt es so gut wie keine kritische Behandlung des Gesetzentwurfs, mit dem die rot-grüne niedersächsische Landesregierung das Landespolizeigesetz unsäglich aufbohren möchte.

Darum das neue „noNPOG2“-Bündnis, darum auch ein neuer Flyer des freiheitsfoo, der einen groben Überblick über die geplanten Änderungen schaffen soll – eine Einstiegshilfe in das komplexe Thema sozusagen.

Den Flyer gibt es als pdf-Dokument zum Selber-Ausdrucken, er kann aber auch bei uns als gefaltetes A4-Blatt angefordert werden.

Wir wünschen dem Dokument ein großes Publikum.

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„noNPOG2“ – Bündnis gegen das neue niedersächsische Polizeigesetz gegründet

Ganz im neuen Trend liegend und ein Traum vieler nach der Regierungsmacht strebender Autoritärer: Auch die niedersächsische rot-grüne Landesregierung plant eine deutliche Erweiterung der Überwachungs- und Fahndungsbefugnisse der Polizei und will dazu das Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“) umfangreichst erweitern.

Der ausgiebige Einsatz verschiedener Formen von „KI“ soll Überwachung im digitalen, öffentlichen und privaten Raum auch in Niedersachsen stark ausweiten.

Insgesamt geht es um eine bedrohliche Ausuferung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei, die in der Hand potentieller zukünftiger Regierungsparteien ein enormes Potential zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen präsentiert.

Die niedersächsischen Grünen – beim Protest gegen die vorherigen Verschärfungen im NPOG in 2019 noch lautstark dabei – sind eingeknickt und erheben jetzt keine Kritik mehr, eine andere parlamentarische Opposition gegen das Vorhaben gibt es daher gar nicht mehr. Im Gegenteil wünschen sich CDU und AfD sogar noch eine noch stärkere Aufrüstung des Polizeiapparats und (u.a.) die Einführung einer intransparenten und die Menschenrechte verletztenden Überwachungssoftware des Neurechten Peter Thiel („Palantir“).

Um den Protest gegen das alles zu bündeln und der Kritik endlich mehr Öffentlichkeit zu verschaffen hat sich heute das Bündnis noNPOG2 gegründet.

Details zum Gesetzesentwurf, den Bündnispartner*innen, Aktionen und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auf

https://nonpog2.de

Wir vom freiheitsfoo haben im November 2025 die Synopse zum Gesetzentwurf veröffentlicht und im März 2026 mit einer umfangreichen Stellungnahme Kritik am Gesetzesvorhaben geübt und freuen uns, Teil des noNPOG2-Bündnisses sein zu können.

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Ausführliche Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz für Schleswig-Holstein

In den derzeit quasi sprachlos machenden Schwall an vielfältigen und heftigen Ausbau der Polizei- und Geheimdienstgesetze reiht sich nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein ein:

In dem im März 2026 veröffentlichten Entwurf für das neue, erweiterte Landesverwaltungsgesetz (LVwG), wie das Polizeigesetz dort missverständlich heißt, werden ganz ähnlich anderer Veränderungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder der Landespolizei neben zahlreichen neuen Befugnissen auch vielfältige neue Ermittlungs- und Datenverarbeitungswerkzeuge an die Hand gegeben.

Ohne hier (erneut) auf die Einzelheiten einzugehen:

In den Händen autoritärer Nationalradikaler (und der ihnen nach den Mund redenden und handelnden Parteien) können diese Mittel absehbar zu Werkzeugen effektiver Unterdrückung kritischer, freiheitlicher und demokratischer Menschen und Gruppen eingesetzt werden.

Dass die derzeitig für die Verschärfung der Gesetze verantwortlichen Parteien nicht erkennen und verstehen können, dass der stete personelle, befugnisnormative und materialistische Ausbau der so genannten „Sicherheitsbehörden“ böse gesellschaftliche Folgen haben wird – so jedenfalls eindeutig unsere Sicht der Dinge – ist ein bitterer Zeitlauf. Dass es nahezu keine öffentliche Stimme und kritische mediale Behandlung dieser Situation gibt, ein weiterer.

Wir veröffentlichen hiermit eine 22seitige Sachkritik an dem neuen Gesetzesvorhaben der Kieler Landesregierung unter CDU und Grünen.

Eine Einladung zu so einer Stellungnahme gab es – wie auch beim derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen – bislang zwar nicht an uns oder andere zivilgesellschaftlich verankerte Gruppen. Wir haben uns dessen unbeschadet trotzdem an die Arbeit dieser Stellungnahme gemacht, weil wir es für wichtig und richtig halten, die notwendige Kritik zu erheben und öffentlich zu machen. Dazu haben wir auch nicht nur einigen Pressestellen sondern auch dem gesamten Innenausschuss von Schleswig-Holstein unsere Stellungnahme zugeschickt.

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Zeitzeichen, 33

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Sich wiederholende Geschichte: Jürgen Trittin in 2001, Bodo Ramelow in 2026

Januar 2001:

In einem Brief an seine früheren Mitstreiter in Hannover und Lüchow-Dannenberg forderte Trittin, auf die Proteste gegen den Rücktransport des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich zu verzichten. Dies sei politisch falsch, schreibt der grüne Umwelt- und Atomminister: „Nicht, weil wir etwas gegen Sitzblockaden, Latschdemos oder Singen haben, sondern weil wir das Anliegen, weshalb gesessen, gegangen oder gesungen wird, ablehnen.“ (…) Außerdem wüssten die Gegner der Castor-Transporte, „dass die weitere Lagerung deutschen Atommülls in Frankreich rechtlich unzulässig und politisch unakzeptabel ist“. Sitzblockaden seien zwar eine anerkannte Form friedlichen Protests. Aber das bedeute nicht, dass jede Sitzblockade von Grünen unterstützt werden müsse. „Nur weil jemand seinen Hintern auf die Straße setzt, finden wir das noch nicht richtig“, schrieb Trittin. „Wollen wir glaubhaft bleiben, müssen wir zu den Konsequenzen unserer Politik stehen“, forderte Trittin. Der Rücktransport des deutschen Atommülls aus dem französischen La Hague sei „unvermeidlich und notwendig“. Die Voraussetzungen für die Transporte seien gegeben. „Und deshalb gibt es für Grüne keinen Grund, gegen diese Transporte zu demonstrieren.“

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-protest-trittin-und-die-angst-vor-der-eigenen-partei-a-115037.html

Juli 2026:

Thüringens langjähriger Ministerpräsident Bodo Ramelow hat vor gewalttätigen Protestaktionen gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt gewarnt. „Ich lehne jede Form von selbst legitimierter Gewalt ab“, sagte der Linke-Politiker und Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er persönlich unterstützte keine Verhinderungsblockaden. Die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz gelte für alle, auch die AfD. (…) Ramelow bezeichnete die Wahl Erfurts als Ort für den Bundesparteitag als Signal mit Blick auf die völkisch-nationalistischen Positionen, die Thüringens AfD-Parteichef Björn Höcke vertrete. Auch der Termin – 100 Jahre nach einem Reichsparteitag der NSDAP in Weimar – ist seiner Meinung nach nicht zufällig gewählt. „Die Türen für den Nationalsozialismus wurden in Thüringen geöffnet.““

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-bundesparteitag-ramelow-ich-akzeptiere-nur-friedliche-aktionen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-327632

Das Perfide an der veröffentlichten Äußerung von Herrn Ramelow ist, dass seine Darstellung den Anschein erweckt, als seien Sitzblockaden kein gewaltfreier Widerstand bzw. bewusster und geplanter ziviler Ungehorsam sondern „selbst legitimierte Gewalt“ bzw. eben eine „gewalttätige Protestaktion“. Dass das barer Unsinn ist beweist der Anspruch, den sich die Menschen in und um „Widersetzen“ seit Jahren geben und in ihren Aktionen auch leben. Siehe z.B. den aktuellen Aktionskonsens zu den Erfurter Protesten.

[8.7.2026: Anmerkung der Redaktion: Das Zitat aus dem Bericht von 2001 haben wir erweitert, um keine einseitig verkürzte Darstellung der damaligen Sachlage zu riskieren.]

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