Taschenkarte „Rassistische Polizeikontrolle – Was tun?!“ … und: Der EuGH gibt der Bundesregierung Hausaufgaben zur Konkretisierung des Bundespolizeigesetzes auf

Wir möchten auf einen bereits 2015 erschienen Flyer der Gruppe „Schöner Leben“ aus Göttingen hinweisen.

Der Flyer behandelt die Praxis des „racial profiling“, also rassistischer, vorurteilsbehafteter Polizeikontrollen und enthält eine Taschenkarte, die mittels eines anschaulichen Diagramms und mit Verweis auf die gängigen Rechtsgrundlagen klar stellt, welche Befugnisse die Bundespolizei im Zusammenhang mit verdachtlosen Kontrollen und Identitätsfeststellungen hat … und welche nicht:

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einer erst gestern bekannt gewordenen Gerichtsentscheidung (Az. C-9/16) zur Zulässigkeit anlassloser Bundespolizeikontrollen in Grenzgebieten geäußert. In einer unerträglich formalistischen und für einen „normalen“ Menschen unverständlichen Sprache kommt das Gericht schließlich zu dem Ergebnis:

  • Die anlasslosen Kontrollen dürfen nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen haben, und das muss gesetzlich geregelt sein,
  • die anlasslosen Kontrollen sind nur dann zulässig, wenn also weiter (im Bundespolizeigesetz) eindeutige („hinreichend genaue und detaillierte“) Regelungen und Einschränkungen zur Intensität, Häufigkeit und der „Selektivität“ dieser Kontrollen festgelegt worden sind.
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