Der freiheitsfoo-Redaktion erscheint es wichtig, einem Beitrag der IMI vom 14.4.2020 zur wenig-öffentlich beachteten erneuten Verschärfung des baden-württembergischen Polizeigesetzes inmitten des Corona-Durcheinanders ein wenig mehr Öffentlichkeit zukommen zu lassen, nachfolgend also diese lesenswerte und wichtige IMI-Analyse wiedergegeben. Ein Online-„Beteiligungsverfahren“ des Landes zur geplanten Gesetzesänderung, das jedoch nicht viel mehr als eine Kommentarfunktion ist und auch noch aus anderen Gründen (siehe Beitrag) keine ernst gemeinte Bürgerbeteiligung sein kann/soll, steht noch bis zum 22.4.2020 zur Verfügung.
IMI-Analyse 2020/20
In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin.
Nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes sollen umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, der Einsatz von Body Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht, wie sie die Grünen bereits vor Jahren versprachen, sowie unabhängigen Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten bleiben weiterhin ungehört.















