Was der Polizei Niedersachsens an Waffen und Ausrüstung abhanden kommt

Eine MP5-Maschinenpistole vom Hersteller Heckler&Koch, wie sie der Polizei Celle abhanden kam.

Auf eine kleine Anfrage im Niedersächsischen Landtag hin haben die niedersächsischen Polizeien und Geheimdienste mitgeteilt, was ihnen in den letzten Jahren so abhanden gekommen ist.

Hier eine tabellarisch-summarische Zusammenfassung. Die Hervorhebungen stammen von uns und sind ganz subjektiv ausgeführt worden.

Den Polizeien Niedersachsens gingen von 2013-2019 verloren oder wurden gestohlen:

  • 85 Funkgeräte
  • 41 Mobiltelefone
  • 12 Laptops und Tablets
  • 1 Bodycam
  • 16 Digitalkamera (z.T. mit Speicherkarte!)
  • 1 Speicherkarte
  • 2 Überwachungskameras
  • 195 Pfeffersprays
  • 1 Maschinenpistole HK MP5 mit zwei Magazinen mit Ersatzmunition (Suchbild)
  • 1 Pistole HK P2000 mit 13 Schuss Munition
  • 1 Pistole HK P2000 mit Kasten, 2 Magazinen und Ladehilfe
  • 1 Pistole HK P2000 mit 30 Schuss Munition
  • 1 Pistole mit 2 Magazinen und 34 Patronen
  • 57 Stück Munition (Patronen)
  • 2 Signalpistolen
  • 2 MP5-Magazine
  • 3 weitere Magazine
  • 18 Kugelsichere Westen
  • 37 Tonfa-Schlagstöcke
  • 8 Personenschutzausstattungen für Hundertschaften
  • 1 Teleskopschlagstock
  • 1 Einsatzhelm
  • 2 Stichschutzeinlagen
  • 1 Handfessel
  • 2 ballistische Plattenträger (Schutzklasse 4)

Dem Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) ging verloren:

  • 1 Camcorder
  • 1 Videoaufzeichnungsgerät
  • 1 Notebook
  • 5 Mobiltelefone
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ÖPNV-Verkehrsbetriebe Hannover: 300.000 Euro zur Unterhaltung der Videoüberwachung – aber keine Belege für irgendeinen Erfolg. Außerdem: Erfolgreicher Phishing-Versuch, Hinterherhinken im Ausbau klimafreundlicher Antriebe und das Hochbahnsteig-Sanierungs-Desaster: Wie eine städtische Krähe der anderen kein Auge aushackt

Am 27.8.2019 fand in Hannover die diesjährige Hauptversammlung der üstra AG statt – eine im Wesentlichen im Besitz der Landeshauptstadt befindliche Aktiengesellschaft, die den gesamten ÖPNV Hannovers (im allgemeinen gut!) organisiert und betreibt.

Wie schon zuvor haben wir die Hauptversammlung begleitet und einige Fragen und Antworten in unserem Wiki dokumentiert. Auf vier uns besonders wichtig erscheinende Punkte bzw. Informationen möchten wir hiermit aufmerksam machen, empfehlen jedem und jeder Interessierten aber das Studium der über 30 Fragen und Antworten im Wiki.

 

Videoüberwachung

Die üstra betreibt einige hundert Videoüberwachungskameras, hauptsächlich an Haltestellen, in Bussen und Stadtbahnen. Deren Betrieb (ohne Anschaffungskosten!) kostete dem Unternehmen in 2018 insgesamt 314.000 Euro. (2017 waren es noch 275.000 Euro.) Auf die Frage, in wie vielen Fällen die Kameras dabei effektiv geholfen haben, Straftaten aufzuklären oder zu verhindern heißt es vom üstra-Vorstand: „Dazu liegen uns keine Informationen vor.“ Also zusammengefasst: Es gibt keinerlei Belege, ob und in welchem Umfang die Überwachungskameras zur Sicherheit der Fahrgäste beitragen. Die üstra-Verantwortlichen scheint es auch nicht zu interessieren, denn die Antwort auf diese Frage ist seit Jahren die gleiche. Möglicherweise gibt es gute Gründe, das nicht weiter zu hinterfragen oder zu evaluieren …

 

Erfolgreiche und teure Phishing Attacke auf die üstra

Die üstra ist im vergangenen Jahr Opfer eines erfolgreichen Phishing-Angriffs geworden. Eine professionell gefälschte E-Mail an eine üstra-Mitarbeiterin im Verwaltungsbereich erweckte den Anschein, von einem hochrangigen üstra-Verantwortlichen zu sein und veranlaßte die Mitarbeiterin zu einer Überweisung von 70.000 Euro auf ein ausländisches Bankkonto von Trickbetrügern. Nur mit großer Müh und Not konnte ein größerer Teil dieses Geldes zurückgeholt werden.

 

Hinterherhinken im Voranschreiten in Sachen brennstoffzellen-angetriebenen Bussen

Hatte die üstra in Sachen batteriegetriebener Stadtbusse noch eine Vorreiterrolle eingenommen scheint sie im nächsten Schritt hin in Richtung Brennstoffzellen-Busse hinterherzuhinken und diesen Fehler noch nicht zu erkennen: Während flixbus in diesen Tagen eine Kooperation in Sachen Brennstoffzellen-Fernbus-Entwicklung ankündigt musste der üstra-Vorstand auf die Frage, ob man bei der üstra auf dem Weg zum Wasserstoff-getriebenen Elektrobus sei passen: Man sei auf der Suche nach Beteiligungen an entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten, bislang aber ohne Ergebnis.

 

Keine Regreßforderungen im Zuge des Haltestellen-Sanierungs-Debakels

Rund 37 zum Teil noch recht neue Hochbahnsteige waren oder sind sanierungsbedürftig. Die Sanierung dieser Haltestellen ist eine aufwändige und für Kunden und üstra mit vielen Umständen und Ärger verbundene Maßnahme. Dennoch kann (oder will?) die üstra das für den Bau der Bahnsteige zuständige und haftbare Unternehmen, die infra GmbH nicht in Regreß nehmen. Die uns wenig glaubwürdigen Begründungen hierfür lauten (zur freien Auswahl):
1. Die Haltestellen seien damals nach dem Stand der Technik gebaut worden – die Schäden seien niemanden anzulasten.
2. Die Ansprüche seien verjährt.
Nun muss man wissen, dass die infra GmbH genau so wie die üstra AG mehrheitlich der „Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)“ gehören, die wiederum eine Holding der Stadt und Region Hannover ist. Es wäre nicht verwunderlich, dass man sich hier im gleichen Hause nicht gegenseitig weh tun möchte. Möglicherweise werden hier also die Folgen von Fehlern oder gar Schlamperei bei der infra GmbH auf die üstra AG abgewälzt.

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Offener Brief an Teile des Berliner Senats: Kritik am geplanten Ausbau des „Verfassungsschutzes“ [Update]

Ein offener Brief an die Mitglieder der Fraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ im Ausschuss für Verfassungsschutz des Berliner Abgeordnetenhauses mit einer Kritik an dem geplanten Ausbau des Berliner Geheimdienstes („Verfassungsschutz“).

Lieber Sebastian Schlüsselburg,
lieber Niklas Schrader,
lieber Benedikt Lux,
liebe June Tomiak,

zum Schutze der Bürger- und Freiheitsrechte sprachen sich Ihre Parteien im Land Berlin stets gegen die zunehmende Überwachung der Menschen und für eine Bändigung der Geheimdienste aus. Selbst wenn zu diesem Standpunkt im Rahmen der Koalitionsgespräche mit der SPD Abstriche gemacht werden mussten, so heißt es im Berliner rot-rot-grünen Koalitionsvertrag immerhin auf den Seiten 201f.:

„Die Koalition wird den Verfassungsschutz reformieren und dessen Tätigkeit klar an den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Die Aufgaben werden auf den Kernbereich beschränkt. (…) Die Koalition wird Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal ziehen und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag und einiger Bundesländer berücksichtigen. (…) Personelle und sachliche Ausstattung des Verfassungsschutzes sowie die Anforderungen an die Eignung der Bediensteten werden an die sich verändernde Aufgabenbeschreibung und Aufgabenbegrenzung angepasst. (…) Der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs. (…)“

Der Blick auf den Haushaltsentwurf 2020/2021 (dort Kapitel 0520) wirkt auf uns allerdings wie eine Kehrtwende zu diesen Zielen: Etat und Personal des Inlandsgeheimdienstes („Verfassungsschutz“) werden aufgestockt anstelle „beschränkt“. Eine radikale „Beschränkung“ und grundsätzliche Neustrukturierung, wenn nicht gar die gänzliche Auflösung des Berliner Geheimdiestes wäre dagegen das gewesen, was die Aufarbeitung des NSU-Skandals verlangt hätte. Und auch der Etat für die Spitzelarbeit, also für die Entlohnung der euphemistisch als „V-Leute“ bezeichneten Informationszubringer jenseits des Behördenapparats steigt drastisch anstelle deutlich eingeschränkt zu werden, wie im Koalitionsvertrag eigentlich versprochen.

Zur Verdeutlichung ein paar Haushaltszahlen zu diesen Behauptungen:

Personalkosten „Verfassungsschutz Berlin“ (in Mio. Euro): 9,9 (2016), 12,2 (2017), 13,3 (2018), 13,0 (2019), 14,5 (2020-Plan), 15,9 (2021-Plan)

(Grafik hierzu: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Personalkosten-Berliner-Geheimdienst-2016-2021.png )

Budget für „Besondere Aufgaben“ (darin Enthalten die Entlohnung für Spitzel alias „V-Leute“, in Tsd. Euro): 609 (2016), 1.000 (2020)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der NSU-Ausschüsse als auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zum Mordfall Lübcke ist es einerseits absolut unverantwortlich, das V-Leute-Wesen weiter auszubauen und zu manifestieren. Insbesondere dann, wenn die parlamentarische Kontrolle hierfür weder personell noch konzeptionell in die Lage versetzt wird, tatsächlich alle Aktivitäten des „Verfassungsschutz“ sachgerecht untersuchen zu können.

Mit Blick auf die beschriebene Diskrepanz zwischen Ihrem eigenen Anspruch und sogar zwischen dem verbindlichen Koalitionsvertrag und der mittels Haushaltsplan 2020/2021 angekündigten Abkehr von der Haltung bitten wir Sie herzlich darum, ja – wir fordern Sie dazu auf, den eingeschlagenen fatalen Weg einer weiteren Stärkung des Berliner Geheimdienstes zu überdenken, zu dem bürger- und menschenrechtlichen Konsens zurückzufinden und – gerade in Wahlkampfzeiten – der öffentlichen Wahrnehmung Ihrer Parteien nicht zu schaden und auf eine deutliche Änderung der Haushaltsplanung im Kapitel 0520 hinzuwirken.

Wir freuen uns über jede Antwort und Stellungnahme von Ihnen.

Viele gute Grüße,

xxx
für die Menschen vom freiheitsfoo.

 

Quellen und weitere Informationen:

Frühere Forderungen der linken und grünen Berliner Abgeordneten zur Eindämmung/Abschaffung des Geheimdienstes:

Berliner Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2016:

Kapitel 0520 im Entwurf zum Haushaltsplan von Berlin 2020/2021:

 

[Update 6.9.2019]

Sehr flott haben uns die Adressierten unseres Offenen Briefes geantwortet. Der brachial zusammengefasste Tenor der Antwort: Es handele sich bislang nur um einen Haushalts-Entwurf aus dem SPD-geführten Verwaltung des Senats und jener werde nun noch verhandelt.

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Erst nach Einlegen eines Widerspruchs: Bundesamt für Güterverkehr offenbart die Fehlerquoten der Kennzeichenscanner in Autobahn- und Bundesstraßen-Überwachungsbrücken und -säulen von Toll Collect – Zigtausend falsch identifizierte Kraftfahrzeuge jeden Tag!

Aus einer Präsentation des BAG über Toll Collect-Erfassungsanlagen vom Juni 2018

Das Bekanntwerden der Fehlerquoten von Toll-Collect-Verkehrsüberwachungsanlagen „beeinträchtigt das Kontrollkonzept“ und „könne für die vollständige Einnahme der Maut gefährlich sein.“

Das schrieb das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Juni 2019 als ablehnende Antwort auf eine IFG-Anfrage, die erfragt hat, wie hoch denn die Fehlerquoten der Kennzeichenscanner von Toll Collect im Detail sind. Zuvor hatten sich sowohl die Toll Collect GmbH selber wie auch das Bundesverkehrsministerium stumm bzw. dumm gestellt.

Der IFG-Antragsteller ließ nicht locker und legte Widerspruch ein, dem dann auch (wenn auch zeitlich verspätet) stattgegeben worden ist:

„Nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Schluß, dass Ihnen die gewünschte Auskunft (…) zu erteilen ist.“

Und:

„Die Kosten des Widerspruchsbescheids trägt die Bundesrepublik Deutschland.“

Der Beauskunftung angehängt ist dann ein schmallippiger „Bericht zur Kennzeichenerkennungsquote“ für den Zeitraum von September 2018 bis März 2019. Zur Erinnerung: Die Toll Collect GmbH wurde im September 2018 vom Bund von den ehemaligen privatwirtschaftlichen Eignern (darunter u.a. die Daimler AG) zurückgekauft. Dieser Vorgang hätte einen eigenen Blogbeitrag verdient, aber darum soll es hier nun nicht gehen.

Der kurze „Bericht“ offenbart, dass – grob zusammengefasst – zwischen 93% und 96% der von den Toll-Collect-Überwachungsanlagen durchgeführten Kennzeichen-Scans korrekt erfasst werden, unterscheidet aber nicht weiter zwischen false-positive- und false-negative-Fehlerquoten und geht auch nicht weiter auf die Ermittlung dieser Werte ein.

Auszug aus dem mittels IFG-Anfrage befreiten Dokument/Bericht

Eine möglicherweise interessante Randnotiz: Der Bericht datiert vom 31.5.2019. Die IFG-Anfrage wurde am 23.3.2019 an das BAG gestellt …

Unabhängig von der informationellen Lückenhaftigkeit der Beauskunftung lässt sich aber dennoch festhalten:

Zwischen vier und sieben Prozent der KFZ-Kennzeichen werden falsch ausgelesen. Da die Toll Collect inzwischen auf allen (!) Autobahnen und Bundesstraßen Überwachungsbrücken und -säulen installiert hat (ca. 920 stationäre Anlagen bundesweit) führt das zu einer sehr großen Zahl falsch identifizierter Fahrzeuge. Wenn man davon ausgeht (aber das ist nur eine sehr vage und vorsichtige Schätzung!), dass jeder Toll-Collect-Kennzeichenscanner im Schnitt von 2.000 Fahrzeugen pro Tag passiert wird, dann werden täglich rund 2 Millionen Fahrzeuge erfasst. Und das würde bedeuten: 80.000 bis 140.000 falsch identifzierte KFZ-Kennzeichen pro Tag!

Ältere Übersicht über Standorte von Toll Collect-Erfassungsbrücken auf Autobahnen

Disclaimer: Diese Schätzung beruht auf der Annahme, dass die amtlichen Kennzeichen aller passierenden Fahrzeuge fotografiert und automatisiert per Bilderkennungs-Software in die (mehr oder weniger korrekte) Buchstabenfolge des Kennzeichens umgewandelt werden. Für den Fall, dass diese Form der Datenverarbeitung nur dann erfolgt, wenn der seitliche Scan des Fahrzeugprofils ein LKW-mautpflichtiges Fahrzeug indiziert, dürften die Zahlen um einen erheblichen Faktor niedriger liegen, was an der grundsätzlichen Problematik allerdings nichts ändert. Uns ist das Verfahren der Toll Collect in diesem Detail nicht bekannt.

Es bleiben also diese und viele weitere Fragen unbeantwortet bzw. offen – die BAG-Pressestelle mochte sich zu einigen dieser Fragen trotz unserer Bitte noch nicht äußern und ließ unsere Presseanfrage bislang unbeantwortet:

  • Wie werden die Fehlerquoten ermittelt: Wie hoch sind die Stichprobenzahlen, an wie vielen und welchen Standorten werden diese ermittelt, nach welchem Verfahren?
  • Wie hoch sind die Nichterkennungs- und Falscherkennungsquoten, aus denen sich die „Kennzeichenerkennungsquote“ zusammensetzt und warum wird das nicht aufgeschlüsselt?
  • Wie unterscheiden sich die Fehlerquoten der Kennzeichenscanner auf Autobahnen rund 600 Mitarbeiter beschäftigtund Bundesstraßen voneinander?
  • Warum werden keine älteren Quotenermittlungen beauskunftet? Hat sich die Toll Collect GmbH zu ihren privatwirtschaftlich geführten Zeiten nicht dafür interessiert oder die Unterlagen dazu nicht an den Bund mitveräußert?
  • Was passiert überhaupt mit den falsch identifzierten Kennzeichen bzw. deren Fahrern/Haltern? Wer „bereinigt“ die Fehler, die die allgegenwärtigen Kennzeichen-Scan-Automaten von Toll Collect erzeugen? Oder zugespitzt und nicht ganz ernst gemeint gefragt: Ist das der Grund dafür, dass die Toll Collect GmbH insgesamt rund 600 Mitarbeiter beschäftigten muss?
  • Seitenscan einer Toll Collect Autobahn-Erfassungsbrücke (aus 2013)

    Und schließlich: Wie hoch sind eigentlich die Fehlerquoten der Überwachungsanlagen bzgl. der Ermittlung der Fahrzeugart, also bspw. bei der Ermittlung der Achsenanzahl?

Die letzte Frage ist dahingehend relevant, weil Fehler der Anlagen in der Beurteilung, ob es sich um ein mautpflichtiges Fahrzeug handelt oder nicht dazu führen kann, dass auch von der LKW-Maut nicht betroffene PKW’s erfasst, identifiziert und möglicherweise zumindest temporär gespeichert bzw. deren Kennzeichendaten übermittelt und verarbeitet werden …

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Polizei ignoriert Verwaltungsgerichtskritik und will Section Control Pilotanlage ohne ausreichende Kennzeichnung wieder in Betrieb nehmen [Update]

Aktuelle Situation der Beschilderung der außer Betrieb gesetzten Section-Control-Teststrecke

Nach der gewaltigen Änderung des Niedersächsischen Polizeigesetzes (jetzt: „NPOG“) hat sich die SPD-CDU-geführte Landesregierung Niedersachsens selber eine Gesetzesgrundlage für das Section-Control-Pilotprojekt geschaffen und könnte diese damit wieder in Betrieb nehmen, nachdem das zuvor durch das Verwaltungsgericht Hannover zeitweilig untersagt worden war. Doch die Wieder-Inbetriebnahme der Section Control ist noch nicht vorgenommen worden, weil die Anlage „aktuell einer Neueichung unterzogen wird“ – warum auch immer.

Und weiter heißt es am 16.8.2019 seitens der Polizei Hannover unserer Redaktion gegenüber:

„Ein genaues Datum [der Wiederinbetriebnahme] kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht terminiert werden.“

Davon unabhängig stellen sich Polizei Hannover und Innenministerium Niedersachsen quer, was die ausreichende Kennzeichnung der Durchschnitts-Geschwindigkeits-Überwachungsanlage mit daraus resultierender KFZ-Kennzeichen-Erfassung und -Auslesung aller die Straße befahrenden Fahrzeuge betrifft.

In einer Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Hannover am 12.3.2019 heißt es auszugsweise:

„Im Einzelnen urteilte die Kammer, es sei dem Kläger nicht zuzumuten, zur Umgehung der Messanlage andere Strecken über die Hildesheimer Straße oder Ingeln-Oesselse und Müllingen zu nehmen. Dies war Anwalt Ritter von den Behörden nahegelegt worden. Jeder Autofahrer, so das Gericht, müsse den kürzesten Weg zu seinem Ziel nehmen dürfen, was auch unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll sei. Zudem gebe es für Ortsunkundige keine Möglichkeit, bei einer Sichtung des Section-Control-Schildes auf der B 6 noch auf eine Alternativroute auszuweichen, erklärte Richter Ufer. Es sei verboten, auf einer Kraftfahrstraße zu wenden, also werde das Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeugs auf jeden Fall registriert.

Wir haben bei der Polizei nachgefragt, ob im Zuge der Wieder-Inbetriebnahme der Section-Control-Pilotanlage also eine korrekte Ausführung der Kennzeichnung der Anlage erfolgen soll. Die Polizei Hannover antwortete uns daraufhin nach mehrfachen Hinhalten fast vier Wochen später:

„Nein, es ist nicht beabsichtigt, die bestehende Beschilderung im Vorfeld zu erweitern. Mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen besteht Einvernehmen, dass dies rechtlich nicht erforderlich ist. Für die Entscheidung des VG Hannover war die Frage der Beschilderung ohne Belang, so dass das Gericht dazu keine abschließenden Ausführungen im Urteil gemacht hat.“

Auf eine Presseanfrage an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) vom letzten Montag (19.8.2019), ob denn diese Behauptung stimmt und wie sie sich dazu insgesamt stellt haben wir bis dato noch keine Antwort erhalten. (Werden diese hier aber als Update ergänzend nachtragen, sobald sie eingegangen ist.)

Davon unabhängig dürfte die Beschilderung, die bislang aus einem einzigen Schild direkt auf der ersten Überwachungs-/Erfassungsbrücke der Section-Control-Teststrecke besteht, aus unserer Sicht unzureichend sein und könnte sich zum weiteren Knackpunkt für das noch laufende Verfahren gegen diese Form ausgeuferter, alle auf der Strecke fahrenden Autos zumindest zeitweise identifizierenden Verkehrsüberwachung entwickeln. Denn gängige und gerichtlich bestätigte Forderung einer offenen Überwachungsmaßnahme ist, dass die Kennzeichnung der Überwachung so rechtzeitig erfolgen muss, dass es dem/der Betroffenen ermöglicht wird, der Überwachung auszuweichen – wenn es denn von ihr/ihm gewünscht wird. Das fordert auch die EU-JI-Richtlinie (in Artikel 13) genau so. Das ist bei der derzeitig armseligen Beschilderung der Section-Control-Strecke allerdings nicht erfüllt: Ein Umkehren oder Wenden ist beim Lesen des ersten und einzigen Hinweisschildes nicht möglich, ohne den Verkehr schwerstens zu gefährden und die Straßenverkehrsordnung ebenso massiv zu verletzen.

Ob man beim LfD und/oder beim Niedersächsischen Innenministerium respektive der Polizeidirektion Hannover in dieser Frage noch bereit ist einzulenken bleibt abzuwarten und zu beobachten.

 

[Update 28.8.2019]

Antwort von der LfD: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover nicht und hält eine weitergehende Kennzeichnung für – aus rechtlicher Sicht – unnötig. Am 7.8.2019 haben Vertreter der LfD Nds. mit dem Innenministerium ein Gespräch über die Abschnittskontrolle geführt.

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Heute vor 2 Jahren: „Vereins“-Verbot gegen linksunten.indymedia – Missbrauch des Vereins(verbots)begriffs und erschreckende Verquickung von Geheimdiensten und Polizeien

Heute vor zwei Jahren, am 14.8.2017, erließ der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere ein Verbot des „Vereins“ linksunten.indymedia. Dass es sich bei der Internetplattform um gar keinen Verein handelt scherte die Zuständigen in Politik, bei Polizei und Geheimdiensten nicht, eine mehr als fragwürdige Begründungskonstruktion zu zimmern, um sich dadurch die (formelle) Berechtigung zum Ausspähen, zu unverhältnismäßigen Durchsuchungen und weiteren Repressionsmaßnahmen zu erteilen.

Das Verbot wurde erst elf Tage später, am 25.8.2017 öffentlich gemacht, als in den frühen Morgenstunden die eben genannten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchgeführt worden sind.

Wir möchten diesen zweiten Jahrestag dazu nutzen, um an die Zwielichtigkeit und Fragwürdigkeit der Behörden zu und an den damit verbundenen schweren Schaden für die Pressefreiheit erinnern. Und um – zweitens – auf die aus unserer Sicht ebenfalls unzulässige Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten (i.e. „Bundesamt für Verfassungsschutz“, damals noch unter dem unsäglichen Rechtsaußen, Herrn Maaßen) hinzuweisen. Dazu zitieren wir im folgenden einige uns wesentlich erscheinende Passagen eines Interviews der CILIP mit einem von den Durchsuchungsmaßnahmen Betroffenen. Das Interview ist vom 2.1.2018 und im Ganzen auf der CILIP-Homepage nachlesbar. Die Hervorhebungen stammen von uns.

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Demo „Nein zur zentralen Abschiebebehörde“ in Hannover: Polizei verhüllt eigene Kameras und kann Demonstrationsauflagen nicht oder nur unzureichend begründen

Heute fand in Hannover eine „Demonstration gegen die Zentrale Abschiebehörde“ statt. (Inhaltliche ausführliche Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Flüchtlingsrats Niedersachsen.)

Erneut hat die Polizei in diesem Zuge (wenn auch erst auf aktive, vorherige Aufforderung eines Demonstrationsteilnehmers hin) zwei ihrer eigenen Domkameras im öffentlichen Raum verhüllt, was wir hiermit dokumentieren.

Negativ fiel dagegen auf, dass die Polizei/Versammlungsbehörde (in Hannover ist beides nicht wirklich voneinander zu trennen!) den Demonstrationsteilnehmern bei 27 Grad Celsius Mittagshitze verbot, Getränke in Glasflaschen und Dosen (!) mitzunehmen. Der vor Ort zuständige Einsatzleiter der PI Mitte konnte die (Un)Logik und Unverhältnismäßigkeit dieses Verbots argumentativ nicht nachvollziehbar untermauern, war aber dennoch nicht bereit, dieses zur Disposition zu stellen sondern verleugnete faktisch sogar seine versammlungsrechtliche Verantwortung.

Wir haben dazu eine Presseanfrage an die Polizei/Versammlungsbehörde Hannover gerichtet und halten dieses Verbot für rechtlich nicht haltbar.

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Zeitzeichen, 15

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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GFF und AK Zensus legen Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ein, und: Qualitätstests – Von der Unsinnigkeit der Begründung der Bundesregierung der heimlichen und nicht anonymisierten Volkszählung im Vorfeld des Zensus 2021

Zum Ende letzten Jahres beschlossen Bundesregierung und Bundesrat eiligst eine Ergänzung des „Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ (ZensVorbG2021), die mit fast unmittelbarer Wirkung im Januar 2019 dazu führte, dass von allen in Deutschland bei den Meldeämtern registrierten Menschen umfassende persönliche Daten zentral bei den Statistikämtern von Bund und Ländern zusammengetragen worden sind. Diese Daten werden – anders als bei jeder Volkszählung, die dem Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 gerecht werden will – nicht anonymisiert und sollen zwei Jahre lang dazu dienen, dass die Programmierer der Statistikbehörden (oder der angeheuerten privaten IT-Unternehmen!) diese Daten zum Testen ihrer Software für die in 2021 bevorstehende nächste Volkszählung („Zensus 2021“) benutzen können.

Dieses Vorgehen widerspricht in vielem den Grundsätzen von Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine Datenschutzfolgeabschätzung zu etwaigen Risiken und Folgen dieser Datensammelwut hat das Bundesinnenministerium bis zum Mai 2019 – also Wochen nach den massenhaften Datentransfers – noch gar nicht erstellt.

So ist es gut und richtig, dass gegen diese Maßnahme vor Gericht gezogen wird. Der zunächst eingelegte Eilantrag ist zwar gescheitert, aber die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben in ihrer Ablehnung ungewöhnlich offen mitgeteilt, dass sie die Skepsis teilen und (implizit) die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nahegelegt. Das ist seitens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) vor einigen Wochen denn auch geschehen und der AK Zensus berichtet heute in einer aktuellen Pressemitteilung dazu.

Der folgende Gastbeitrag von Jens Kubieziel nimmt sich eines der Hauptargumente der Bundesregierung zur Begründung der Datensammlung vom Januar 2019 vor: Die angebliche Notwendigkeit dieser heimlichen Volkszählung zur Durchführung von Software-Qualitätstest. Der Beitrag wurde für den AK Zensus verfasst. Wir wünschen angenehme Lektüre und danken bei dieser Gelegenheit Jens Kubieziel für seine sachliche und expertise Auseinandersetzung zur Sache:

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Digitalcourage Braunschweig und freiheitsfoo veröffentlichen Gegenüberstellung des alten und neuen Polizeigesetzes

Was wie eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie klingt, ist leider keine:

Der Niedersächsische Landtag hat ein neues Polizeigesetz (NPOG) verabschiedet. Die Änderungen und Erweiterungen polizeilicher und behördlicher Befugnisse gegenüber dem alten Polizeigesetz (NdsSOG) sind genau so immens wie komplex, der Gesetzentwurf ist selbst für Juristinnen und Juristen so gut wie nicht lesbar und nachvollziehbar.

Jede*r Parlamentarier*in, Jurist*in und politisch interessierte*r Bürger*in würde erwarten, dass es also eine Gegenüberstellung (Synopse) von altem zum neuen Polizeigesetz gibt, anhand derer sofort ersichtlich wird, was genau geändert, ergänzt oder gestrichen worden ist.

Doch Fehlanzeige!

Es gibt zwar eine solche Synopse, diese sei jedoch nur für den internen parlamentarischen Betrieb und nicht für die Veröffentlichung gedacht. Der SPD-Innenpolitiker Watermann versprach einst die Herausgabe der Synopse, brach dieses Versprechen dann aber später. Das Innenministerium weigerte sich lange Zeit ebenso beharrlich und gab erst dann Einblick in das Dokument, nachdem wir versprochen hatten, das Dokument nicht weiter zu veröffentlichen … und fügte dann noch hinzu, dass die Synopse nicht den Anspruch habe, vollständig und fehlerfrei zu sein!

Wir fragen uns: Anhand welcher übersichtsgebenden Dokumente haben die Parlamentarier das neue Polizeigesetz verabschiedet, wenn nicht anhand diesem, das allerdings nicht den Anspruch hat, vollständig und richtig zu sein?

In aufwändiger und rein ehrenamtlicher Arbeit haben Aktivist*innen der Digitalcourage Braunschweig und des freiheitsfoo nun das erledigt, was unserer Ansicht nach die Aufgabe einer auf Nachvollziehbarkeit der Gesetzgebung bedachten Landesregierung gewesen wäre:

Wir veröffentlichen hiermit zwei umfassende Synopsen, die das alte Polizeigesetz Niedersachsens dem neuen übersichtlich gegenüberstellen.

Während die erste 2spaltige Synopse „nur“ die letztgültige Fassung des NdsSOG mit dem neuen NPOG vergleicht, erlaubt die umfangreichere, 4spaltige Synpose einen interessanten Einblick in den Vorgang des Gesetzgebungsverfahrens und zeichnet die Folgen öffentlicher Diskussionen und durch Populismus erzeugten Handlungsdrucks nach. Denn diese Synopse berücksichtigt auch die inhaltlichen Zwischenschritte des (eigentlich nicht öffentlichen) Vorentwurfs vom 18.1.2018 und des ersten Gesetzentwurfs vom 8.5.2018.

Diese Synopsen dürften insbesondere für politisch engagierte Bürger*innen und Gruppen der Zivilgesellschaft sowie auch für Juristen und Juristinnen hilfreich sein, die jetzt oder in Zukunft gegen diejenigen Teile des NPOG prozessieren, die augenscheinlich verfassungswidrig oder unverhältnismäßig und damit freiheitsfeindlich sind.

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