Terminhinweis: 1.6.2026, Verwaltungsgericht Hannover – Verhandlung zum absoluten Demo-Verbot vom März 2020 (Corona)

Am 22.3.2020 (Stichwort: Corona-Pandemie) verhängte die Niedersächsische Landesregierung – dort zuständig das Sozialministerium – ein ausnahmsloses Demonstrationsverbot.

Dagegen klagte ein Mensch aus den Reihen des freiheitsfoos. Im vorausgehenden Eilverfahren wurde ihm eine Abfuhr erteilt, erst später trauten sich (andere) Gerichte wieder unter Rückendeckung verfassungsgerichtlicher Grundsatzentscheidungen, totale Versammlungsverbote als grundrechtswidrig zu verurteilen.

Nun – mehr als sechs Jahre später – wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover in der Hauptverhandlung endlich gerichtsöffentlich behandelt:

1.6.2026 10:00 Uhr
Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15
Sitzungssaal 04
Az. 15 A 1967/20

Das Gericht hatte die Behandlung des Verfahrens immer wieder verschoben und den Klagenden zwischenzeitlich auch darum ersucht, das Hauptverfahren doch ganz sein zu lassen. Der möchte jedoch eine Grundsatzentscheidung herbeiführen.

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