Anleitung zum Widerspruch gegen die fotografische Erfassung und Veröffentlichung des eigenen Lebensraums durch Apple Maps

Apple-Maps-Fake-Logo

Wie Google via GoogleStreetView beginnt nun auch Apple mit der fotografischen Erfassung des öffentlichen Raums in Deutschland und möchte diese Aufnahmen später im eigenen „Apple Maps“ System einsetzen, also allgemein veröffentlichen und kommerziell nutzen.

Wer der Veröffentlichung des Bildes desjenigen Wohngebäudes, in dem man lebt widersprechen möchte – und dafür kann es gute Gründe geben – dem wird es nicht leicht gemacht. Ein NDR-Bericht verweist auf ein sehr allgemein gehaltenes Kontaktformular von Apple, das zudem nur in englischer Sprache verfügbar ist.

Wir haben versucht, einen leichteren Weg aufzumachen und mit Apple Kontakt aufgenommen. Ergebnis: Es dürfte eine einfache E-Mail mit folgendem Inhalt an mapsimagecollection@apple.com reichen:

Follow-up: 717325294

Hallo Apple Karten Team Bilderfassung,

mit Bezug auf das o.g. Follow-up fordere ich Sie hiermit dazu auf, die fotografische Erfassung und Veröffentlichung der Fotografien der/des folgenden Gebäude(s) zu unterlassen:

[Hier einfügen: Adresse(n) und Wohnort(e) mit Postleitzahl]

Begründung: Ich lebe in diesem/diesen Gebäude(n) und möchte nicht, dass fotografische Ansichten davon von Ihnen im Netz veröffentlicht oder im Zuge anderer Anwendungen verwendet werden.

Bitte informieren Sie mich, sobald Bilder von dem/den Gebäude(n) durch Sie aufgenommen und gelöscht worden sind.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

[Hier einfügen: Name, evtl. nur Vorname?]

Wir können für nichts garantieren, erst recht nicht für den EU-DSGV- und persönlichkeitsrechtlich konformen Umgang Apples mit unseren Daten und den Bildern unserer Lebensräume. Aber eventuell stellt dieser Widerspruch eine Möglichkeit dar, sich individuell gegen das Vorhaben von Apple zu wehren – falls man das denn für richtig hält. Vielleicht erzeugen Widersprüche dieser Art auch Druck auf den Apple Konzern.

Weitere Informationen zu allem findet man derzeit u.a. bei Golem, auch kann man sich ein Interview des DLF mit dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vom 26.7.2019 anhören, auch wenn wir nicht alle Ansichten von Herrn Schaar teilen.

Hier gibt es noch einen Überblick von Apple über diejenigen Städte und Kreise, die von den Apple Maps Fahrzeugen panoramisch fotografiert werden sollen. Uns erscheint die Aufzählung sehr umfassend und wir fragen uns, ob es sich Apple damit nicht evtl. vorbehält, den gesamten öffentlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland fotografisch zu erfassen und zu verwerten.

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„Korrigieren“ statt „lügen“: Chronik der Intransparenz zu Fragen der Übungsaktivitäten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsens in Hannover

Der einst nach Berlin entliehene (umstrittene) Polizeipanzerwagen „SW4“ Ende April 2019 auf dem Weg zu einer vermeintlichen Übung zum bevorstehenden 1. Mai-Feiertag (in Hamburg?) mit aufmontiertem G8-Maschinengewehr.

Im Nordosten Hannovers steht eine abbruchreife, in den NS-Zeiten errichtete Bundeswehr-Kaserne. Dort übt die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit Bereitschaftspolizisten, Wasserwerfern und Polizeipanzerwagen u.a. ihren Umgang mit Demonstrationen und Demonstranten.

Unsere Presseanfrage zu diesem Komplex wurde zunächst ausgesessen, dann mit einer unrichtigen Antwort abzuweisen versucht und schließlich mit einer prinzipiellen Nicht-Beantwortung gekrönt.

Eine Chronik:

  • Am 16.5.2019 stellen wir der Zentralen Polizeidirektion fünf Fragen zur Nutzung der ehemaligen „Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“ (Werner von Fritsch war NS-General und Antisemit) an der „General-Wever-Straße (Walther Wever war General der NS-Luftwaffe) durch eigene Kräfte und Material.
  • Nach fast sieben Wochen (!) – am 3.7.2019 und erst nach nochmaligem Nachhaken – erhalten wir die knappe Antwort: „Nach Rücksprache mit unserer Behörde wird die angefragte Liegenschaft durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen nicht genutzt.“
  • Ein WaWe10000 der ZPD auf dem Weg zum Kasernengelände.

    Wir fragen noch am gleichen Tag nach, warum dann Polizisten, Wasserwerfer und Polizeipanzerwagen der ZPD auf dieses Gelände fahren und dort augenscheinlich Übungen abhalten. Und wie die Fernsehberichte zu diesen Übungen auf diesem Gelände zu erklären sind.

  • Die ZPD gibt eine Woche später zu, dass sie ihre erste Antwort „korrigieren“ müsse: „Vereinzelt und aus gegebenen Anlass“ nutze die ZPD das Gelände nun doch zu Übungszwecken. Weitere Auskunft möchte die ZPD aber nicht erteilen. „Aus einsatztaktischen Gründen.“ Und man bittet uns „um Verständnis“, dass man nicht weiter ins Detail gehen könne.

Soweit die Chronik der „Korrekturen“ und des Mauerns.

Das alte Kasernengelände soll abgerissen werden und mit Wohnungen und Geschäften bebaut werden. So die aktuell öffentlich gewordenen diskutierten Pläne.

Juni 2019: Die ZPD übt auf dem Kasernengelände mit Wasserwerfern.

Uns liegen Informationen vor, wonach die ZPD davon unabhängig gegenwärtig immer noch das Gelände nutzt, um Einsatzszenarien im Zuge von Einsätzen der Bereitschaftspolizei bei Demonstrationen durchzuspielen und einzuüben. Genaue Zahlen können wir zwar nicht belegen, aber wir gehen davon aus, dass das im Schnitt mehrfach pro Monat der Fall ist.

Unabhängig von der Frage, welche Absichten hinter der massenhaften Anschaffung von nicht zufällig martialisch und einschüchternd wirkenden WaWe10000-Wasserwerfern und anderen militaristisch anmutenden Polizeigerät stecken mag darf sich die Polizei nicht verstecken und schweigsam geben, wenn es um die Frage geht, wie sie solches Material an den Menschen und Bürgern einsetzen will. Dass uns die ZPD nach siebenwöchigen Hinhalten zunächst sogar blank angelogen hat, das geht schon gar nicht.

Die Polizei ist kein Geheimdienst und keine Kriegsarmee, auch wenn manche Kräfte in Polizei und Parteipolitik den Weg genau dorthin befürworten und z.B. mittels der neuen Polizeigesetze faktisch einschlagen. Wenn die Polizei in ihren Plänen zum Umgang mit kritischen Bürgern Verschwiegenheit demonstriert, dann zerstört sie damit Vertrauen anstelle Vertrauen aufzubauen.

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Eine neue große polizeiliche Identitätskontrollzone für Hannover und weiter offene Fragen zur „Sicherheitskooperation“ am Hauptbahnhof [Update]

Die derzeit zwei Identitätskontrollzonen Hannovers. Zur Beachtung: Das Recht der Polizei und Verwaltungsbehörden, grundlos Menschen anzuhalten und deren Identität auszuforschen gilt nicht in/auf nicht-öffentlich zugänglichen Gebäuden/Plätzen.

Am Montag, den 24.6.2019 haben wir über eine in Hannover neuartige „Sicherheitskooperation“ verschiedener polizeilicher, kommunaler und privater Stellen berichtet. Und das, obwohl die Antwort der Polizeidirektion Hannover auf unsere Fragen zur Sache auch nach 12 Tagen (und nach mehrfachen Zwischen-Rückmeldungen aus deren Pressestelle) nicht eingetroffen war. Zuletzt wurden wir auf die „Mitte der Woche“ vertröstet, wir wollten das aber nicht mehr abwarten. Grund für die letzte, nochmalige Verschiebung der Antwortserteilung: Ein Anruf des Dezernats 12 bei der Pressestelle.

Später erst wurde uns klar, was ein möglicher Grund dieser Verschleppung von Antworten gewesen sein mag:

Die Polizei Hannover richtete eine neue, weitere Identitätskontrollzone für Hannover ein und gab dieses am Dienstag, den 25.9.2019 öffentlich bekannt.

Bemerkenswert ist daran u.a., dass sie dieses in der am gleichen Tag bei uns eintreffenden Antworten auf unsere Anfrage vom 12.6.2019 mit keinem einzigen Wort erwähnte.

Bemerkenswert ist auch, dass Polizeipräsident Kluwe auf der Pressekonferenz vom 7.6.2019 von uns ausdrücklich dazu befragt worden ist, ob neben der damals für den Hauptbahnhof angekündigten Identitätskontrollzone (Polizei-Neusprech: „Kontrollörtlichkeit nach § 13 NPOG“) weitere solche Kontrollzonen geplant seien … und sich dazu ebenfalls mit keinem einzigen Wort äußerte.

Es ist anzunehmen, dass die Einrichtung einer solchen Kontrollzone nicht innerhalb weniger Tage überlegt, definiert und in der Arbeit der Polizei eingerichtet und praktiziert wird. Insofern kann also von einem absichtlichen Verschweigen dieser Pläne zumindest uns gegenüber gesprochen werden.

Wie auch immer: Wir haben auch zu dieser neuen Zone Fragen gestellt und nachfolgend in summarischer Kürze die uns am wichtigsten erscheinenden Details aus den Antworten der Polizei zur „Sicherheitskooperation bahnhof.sicher“ und zur neuen Identitätskontrollzone:

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Neue Bilder polizei-eigener Kameraverhüllungen in Hannover

Anläßlich der heutigen (6.7.2019) Halim-Dener-Gedenkdemonstration hier dokumentiert zwei weitere Verhüllungen von Polizeikameras, ausgeführt durch die Polizei Hannover.

Zum Hintergrund siehe unseren Blogbeitrag vom 1.7.2019.

Am Steintor:

 

 

 

 

Vor dem Rathaus:

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Kennzeichnung der polizeilichen Videoüberwachung in Hannover: Entweder nicht rechtskonform oder falsch

Ein Beispiel von vielen – der Thielenplatz in Hannover: Die Schilder weisen auf polizeiliche Videoüberwachung hin. Doch der Kameramasten (im Hintergrund) ist längst kahl.

Seit vielen Jahren wird gegen die ausgeuferte polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume in Hannover prozessiert. Ging es anfangs (ab 2010) zunächst um das Fehlen jeglicher Kennzeichnung dieser Überwachung, so beschäftigt sich die zweite Klage (ab 2011) mit der Frage, ob die Kameras überhaupt eine Rechtsgrundlage und ausreichende Daseinsberechtigung haben.

Beide Verfahren zogen bzw. ziehen sich über viele Jahre hin (das laufende Verfahren seit bald acht (!) Jahren), wurden z.B. angesichts über lange Jahre drohender, aber nicht oder nur verspätet umgesetzter Polizeigesetz-Reform-Vorhaben zum wiederholten Male vertagt. Immerhin waren beide Verfahren bislang von Erfolg gekrönt. Die Polizeidirektion Hannover wurde dazu verpflichtet, ihre Kameras zu kennzeichnen. (Das tat sie dann auch, wenn auch eher schlecht als recht. Aber um dieses Detail soll es hier nicht gehen …) Und auch das noch laufende Verfahren hatte in der ersten Instanz bereits den Effekt, dass die Polizei Hannover nur noch 23 von ehemals 78 Kameras dauerhaft betreibt, weitere sieben werden nur noch „temporär“ genutzt. Die restlichen Kameras wurden entweder abgebaut (16 Stück) oder „an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgegeben“ (32 Stück).

Nachdem nun das Neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) zum 24.5.2019 in Kraft getreten ist und umfangreiche Änderungen im § 32 zur Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung mit sich gebracht hat kommt wieder Schwung in das laufende Verfahren, derweil inzwischen in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg angelangt. (Dass sich dieses Gericht bislang als nicht besonders grundrechtsfreundlich in Sachen Videoüberwachung gegeben hat, sei hier nur kurz nebenbei angemerkt.)

Zurück zum laufenden Verfahren: In einem aktuellen Schreiben des OVG Lüneburg an die Polizeidirektion Hannover vom 27.6.2019 heißt es unter anderem:

„Bitte führen Sie auch ergänzend aus, ob sich hinsichtlich der von Ihnen zuletzt mit Schriftsatz vom 30. April 2018 dargestellten tatsächlichen Entwicklung der streitgegenständlichen Kamerastandorte zwischenzeitlich weitere Veränderungen ergeben haben bzw. wie diesbezüglich der aktuelle Sachstand ist. Im Schriftsatz vom 30. April 2018 hatten Sie zudem ausgeführt, dass hinsichtlich der notwendigen Kennzeichnung der Kameras „derzeit“ eine sinnvolle und dauerhafte Lösung gesucht werde – wie ist diesbezüglich der aktuelle Sachstand?

Das macht es spannend, denn als Ergebnis von vorherigen Presseanfragen an die Polizeidirektion Hannover kam unter anderem folgendes heraus:

  • Die Polizei Hannover hat es auch nach über drei Jahren noch nicht geschafft, die Kennzeichnung ihrer Überwachungskameras an ie Anforderungen der JI-Richtlinie („JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz 2016/680“ vom 27.4.2016, dort der Artikel 13) anzupassen. Andere Stellen wären für solch ein Versäumnis längst mit Bußgeldern belegt worden. [Zur Erläuterung: Was die EU-Datenschutzgrundveordnung (EU-DSGV) für Unternehmen und Private ist, ist die JI-Richtlinie für Polizei und Justiz in der EU. Für diese findet die DSGV nämlich explizit keine Anwendung.]
  • Auch hat es die Polizei noch nicht hinbekommen, ihre Hinweisschilder an den Stellen/Plätzen zu entfernen, wo sich gar keine Polizeikamera mehr befindet oder diese Kamera nicht mehr der Polizei gehört. Damit erzeugt die Polizei an vielen Stellen fälschlicherweise das Gefühl, polizeilich videoüberwacht zu werden. Etwas, was sowohl zu mangelnder Zivilcourage wie auch zu einer unnötigen (und aus unserer Sicht unzulässigen) Einschränkung der Handlungsfreiheit der Menschen führen kann.
  • Schließlich hat die Polizei Hannover auch noch immer keine Lösung für eine gesetzeskonforme Kennzeichnung „nur temporär betriebener“ Kameras gefunden. Sie kann noch nicht einmal sagen, welcher Text auf diesen Hinweisschildern stehen soll.
  • In diesem letzten Zusammenhang stört es die Polizei ausdrücklich auch nicht, dass Menschen, die die fest installierte Polizeikamera erblicken selbst dann den Eindruck gewinnen, diese könne in Betrieb sein, wenn das gar nicht der Fall ist.

Wir haben den (nicht belegbaren!) Eindruck, dass die Polizei erst aufgrund unserer Presseanfrage (und der darauf folgenden Nachfrage durch das OVG) begonnen hat, sich um all diese Dinge Gedanken zu machen. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht, zu der die Polizei vor Gericht in 2012 eine fette Schlappe erlitten hat, hat offenbar nicht zu einer nachhaltigen Sensibilisierung geführt …

Jetzt gilt es, das alles vor Gericht zu beleuchten und dort – möglichst – auch die neu entstandenen Fragen zur Zulässigkeit der Neuerungen im NPOG zu behandeln.

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Schon wieder: Polizei Hannover verhüllt eigene Überwachungskamera

Die am 30.6.2019 von der Polizei selber verhüllte Polizei-Domkamera am Steintor. Dieses mal – zurecht – mit Umweltengel. :)

Wie schon am 11.5.2019 hat die Polizeidirektion Hannover gestern auf vorherige Aufforderung eines Demonstrierenden hin erneut selber eine ihrer Überwachungskameras verhüllt. Das alles im Zuge des Gedenkens anläßlich des 25. Todestags von Halim Dener, einem von der Polizei erschossenen, damals 16 Jahre alten Kurden.

Auch für die große Halim-Dener-Gedenk-Demonstration am kommenden Samstag ab 14 Uhr in Hannover wird die Polizei ihre Domkameras entlang des Demoverlaufs erneut verhüllen. (Hinweis: Diese Demo wird anders, als bislang geplant, am Georgsplatz und nicht vor dem Hauptbahnhof beginnen. Da wird die Polizei also vermutlich sowohl die Domkamera am Opernplatz und die am Steintor verhüllen (lassen) müssen.)

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Der 3.10.2018 in Berlin – Niedersachsens Polizeipanzerwagen mit Schnellfeuergewehr als Mittel gegen vermeintlich „linke“ und stattdessen rechtsextreme Terroranschläge?

„Sonderwagen 4“ mit Maschinengewehr am 03.10.2018 in Berlin © Sören Kohlhuber

Am 21.5.2019 berichteten wir (im Nachgang zu einem Bericht von Sören Kohlhuber) über den ungewöhnlichen und rechtlich umstrittenen Einsatz eines aus Niedersachsen geliehenen und mit einem geladenen Schnellfeuergewehr aufmontiertem Polizeipanzerwagens an der Spitze einer rechten Demonstration.

Das war am 3.10.2018 in Berlin.

Die aktuell öffentlich diskutierten Details zu den Plänen der jetzt in der Anklage stehenden, rechten Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ werfen ein neues, besonderes Licht auf diesen Vorgang.

Der Berichterstattung zufolge hatten einige Menschen aus diesem rechtsextremen Spektrum vor, im Zuge der o.g. Demonstration am 3.10.2018 in Berlin inszenierte „tödliche“ Gewalttaten zu organisieren und durchzuführen, die dann „linken“ Gruppen zugeordnet werden sollten.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass den Ermittlern diese Pläne sehr wahrscheinlich bereits am 1.10.2018 bekannt waren, also zwei Tage vor der Sichtung des bewaffneten Polizeipanzerwagens. Welche Ereignisse hat die Polizei also für den 3.10.2018 erwartet? Welche Rolle sollte der Polizeipanzerwagen an diesem Tag einnehmen und weshalb sollte er dann, in Kenntnis der Putschpläne der Nazis, augenscheinlich die Nazi-Demonstration schützen?

Wir zitieren nachfolgend selbstkommentierende Teile aus zwei Berichten von tagesschau.de („Rechte Terrorgruppe – Anklage gegen ‚Revolution Chemnitz'“ vom 25.6.2019 und „‚Revolution Chemnitz‘ – Mitglieder offenbar bundesweit vernetzt“ vom 28.6.2019):

„Die mutmaßlichen Mitglieder von ‚Revolution Chemnitz‘ hatten sich in einer verschlüsselten Chatgruppe zusammengeschlossen und sollen tödliche Anschläge am Tag der Deutschen Einheit in Berlin 2018 geplant haben.“

„Insbesondere sollen sie geplant haben, am 3. Oktober 2018 einen bürgerkriegsartigen Aufstand in Berlin anzuzetteln. Nach Informationen von NDR, WDR und ‚Süddeutscher Zeitung‘ wollte die Gruppe es so aussehen lassen, als hätten linke Gruppierungen die Anschläge begangen. Kurz zuvor – am 1. Oktober 2018 – waren die Beschuldigten allerdings verhaftet worden.“

„Fünf der jetzt Angeklagten führten im September 2018 eine erste Aktion durch, die sie als ‚Probelauf‘ bezeichneten. Gezielt griffen sie Menschen an, die sie als Migranten und Linke wahrnahmen.“

„Darüber hinaus waren einige der jetzt Angeklagten wohl in weiteren Chatgruppen aktiv, unter anderem in der Gruppe „Bündnis zur Bewegung“. Dort tauschten sich nach Erkenntnis der Ermittler rund 350 Rechte und Rechtsextreme aus zehn Bundesländern aus.

„Die Ermittler gehen davon aus, dass die Angeklagten auch versuchten, sich europaweit zu vernetzen. Christian K. bat demnach einen polnischen Bekannten, Kontakt zu polnischen Hooligans zu vermitteln. Er suchte womöglich nach Unterstützung für die Anschlagspläne am Tag der Deutschen Einheit und schrieb seinem Bekannten: ‚…brauchen die Jungs in großer Zahl am 3.10. in Berlin.'“

„Politische Gegner sollten ‚ausgerottet werden‘. Auf den Demonstrationen wollte sich die mutmaßlichen Mitglieder von ‚Revolution Chemnitz‘ diese ‚jagen‘ und ‚auf die Pirsch gehen‘.“

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Wie die Polizei bei der letzten noNPOG-Großdemo unrechtmäßig in die Versammlungsfreiheit eingriff

Die dritte und letzte Großdemo gegen das neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) fand am 11.5.2019 statt und ist also schon ein wenig her. Inzwischen haben SPD und CDU das Gesetz der umfangreichen Kritik zuwider im Landtag durchgewunken, es wurde dann am 23.5.2019 verkündet und trat am Folgetag in Kraft.

Trotz dem allen hier noch ein dreiteiliger Blick auf das Verhalten der Polizei während dieser Demo, konkret drei Kritikpunkte an der Polizei, die unserer Ansicht demnach in unverhältnismäßiger Weise die Versammlungsfreiheit beschränkt hat – über die üblichen Beschränkungen und sonstigen Randbedingungen, wie z.B. eine massives Polizeiaufgebot, dass geeignet war, von außen bzw. von Dritten betrachtet der Demo einen abschreckenden Eindruck zu erzeugen.

Also:

 

Verweigerung des Demostandorts Steintor

 

Dem Demoanmelder wurde die Durchführung der Demo am Steintor untersagt und diese stattdessen auf den deutlich weniger prominenten und bzgl. der Öffentlichkeitswirksamkeit schlechter gelegenen Platz an der Goseriede verwiesen. Begründung: Die erwarteten 8.000 Demo-Teilnehmer würden nicht auf den Steintor passen. Auf diesen würden maximal 4.000 Menschen passen, auf den Goseriedeplatz dagegen 15.000.

Das ist in diesen Dimensionen nicht nachvollziehbar und ein invalides Argument.

Die Antworten auf die Frage, wie genau diese polizeilichen Schätzwerte entstehen fielen wenig konkret aus, die Nachfragen dazu sind bislang unbeantwortet geblieben.

Klar ist, dass alleine der Flächenvergleich beweist, dass hier eher von einer politischen denn einer sachlichen Entscheidung auszugehen ist, wonach der noNPOG-Demo der attraktivere Steintorplatz verwehrt wurde. Die Ausdehnung des Platzes in Richtung Kröpcke erlaubt an dieser Stelle jedenfalls – selbst unter Berücksichtigung striktester Auflagen zu Flucht- und Rettungswegen – deutlich mehr als nur 4.000 Demoteilnehmer und das wurde in der Vergangenheit mehrfach bewiesen.

 

Entsendung voll bewaffneter und ausgerüsteter Polizisten in die Demo herein

 

Bei der Abschlußkundgebung entsendete die Polizei eine Gruppe voll ausgerüsteter Polizeibeamte in die Mitte der Demo. Diese hielten sich dort längere Zeit auf, nahmen die Demoteilnehmer beobachtende Positionen ein und sorgten so für einiges an Verunsicherung bzw. für eine erhebliche Beeinträchtigung der Demonstrationsfreiheit.

Zur Erinnerung: Es handelte sich dabei um eine polizei- und polizeigesetzkritische Versammlung. In so einem Fall liegen die Latten der Verhältnismäßigkeit für das Eindringen von Polizeibeamten in die inneren räumlichen Strukturen der Demo besonders hoch.

Was sagt die Polizei dazu?

Es seien im vorherigen Verlauf der Demo Bengalfackeln eingesetzt worden. Das sei verboten und man wollte die Verantwortlichen dafür ermitteln.

Diese Begründung scheitert an den vorgenannten hohen Hürden der Verhältnismäßigkeit. Dieser Polizeieinsatz hat die in Artikel 8 fundierte Versammlungsfreiheit übermaßen verletzt und war rechtswidrig.

Schlimmer noch:

Die Polizei erweckt auf Nachfrage hin den Eindruck, dass dieser Einsatz mit dem Versammlungsleiter abgesprochen gewesen sei. Das ist allerdings nicht wahr. Der Versammlungsleiter hat uns gegenüber auf Nachfrage hin erläutert, dass er erst auf eigenes Intervenieren und aktives Nachfragen hin über den Einsatz der Polizei informiert worden sei.

 

Vermummung von Polizisten

 

Nicht nur, dass die Polizisten und Polizistinnen, die in Niedersachsen im Zuge von Demonstrationen immer noch oft nicht voneinander unterscheidbar sind und somit eine effektive Verfolgung von durch Polizeikräfte begangene Straftaten behindert oder gar vereitelt wird: Diesem Wunsch, diesem Zustand scheinen einige einzelne Polizeibeamte auch noch Nachdruck verleihen zu wollen, indem sie sich unter ihrem Helm eine Sturmmaske aufsetzen.

Auch hierzu haben wir bei der Polizei nach dem Grund dafür nachgefragt und bekamen den angesichts der tatsächlichen Situation auf der Abschlußkundgebung fast lächerlich wirkenden Erklärversuch vorgesetzt, dass sich diese Beamte vor Brandverletzungen schützen wollten und deswegen die Sturmmaske aufgesetzt hätten.

Alleine schon merkwürdig, dass offensichtlich (nach dieser Lesart) nur einzelne Beamte vor so etwas Sorge hatten.

Unserer Erfahrung nach wird dieser „multifunktionale Gesichtsschutz“ seitens einiger Polizeibeamten nicht selten dazu missbraucht, um sich aktiv und bewusst zu vermummen. Etwas, was in der öffentlichen Diskussion und in reißerischen Medienberichten allerdings ständig den Demonstranten vorgeworfen wird.

Eine etwaige Sorge von Polizeibeamten vor dem Fotografiertwerden wäre nachvollziehbar. Zugleich muss für diese mindestens das gleiche Vermummungsverbot gelten wie für Menschen, die an kritischen Demonstrationen teilnehmen und damit zum gesellschaftlich wertwollen Korrektiv gerieren.

Für die Polizei gilt, was der ehemalige Bundesverfassungsgericht-Richter Wolfgang Müller-Riem einst im Zusammenhang mit der Demonstrationsfreiheit sagte:

“Wo der Staat auftritt, muss er identifizierbar sein.”

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Protec – ein „privates Sicherheitsunternehmen“ mit Jedermann-Rechten – plus Tonfa-Schlagstock und Pfefferspray

Am Hannover-Hauptbahnhof im August 2016: Festnahme eines Menschen durch zwei Protec-Mitarbeiter. Man beachte die Blutlache rechts des am boden „fixierten“ Mannes …

Die protec Service GmbH ist ein in Hannover ansässiges Unternehmen der so genannten „Sicherheits- und Servicebranche“ und 100%ige Tochter der üstra Nahverkehrsbetriebe AG, die wiederrum über weitere Unternehmenskonstellationen mit großmehrheitlich der Landeshauptstadt Hannover gehört.

Die protec beschäftigt mehr als 220 Menschen und erzeugt einen jährlichen Umsatz von rund 11 Millionen Euro (Stand 2016).

Dass die protec bis 2012 ein noch viel größeres Unternehmen gewesen ist und nur durch eine Abspaltung eines Teils seiner Aufträge und Kundschaft in eine neues Unternehmen, die „primetec GmbH“ einer Sanktionierung durch die EU entging, dass die primetec dem berühmt-berüchtigten Chef des Fußballvereins Hannover 96 gehört, Herrn Martin Kind, und dass dieser für die Übernahme der Kunden und Auftragsverhältnisse keinen einzigen Cent bezahlt hat, das alles ist eine ganz andere Geschichte, um die es hier aber nicht gehen soll. (Mehr Details dazu hier und hier und hier.)

Die schon länger existierende Zusammenarbeit der Protec-Sicherheitsmitarbeiter*innen mit Polizeien und Stadt wurde jüngst erst im Rahmen einer aus unserer Sicht diskussionswürdigen „Sicherheitskooperation“ manifestiert und ausgebaut. So sollen Protec-Mitarbeiter am Hauptbahnhof Hannover gemeinsam mit Landes- und Bundespolizisten Streifendienst machen. Man könnte auch sagen, dass die Kosten jeder mit zwei Personen besetzten Streife somit deutlich gesenkt wird, werden die Protec-Mitarbeiter*innen doch erheblich schlechter entlohnt als ihre Kolleg*innen bei der Polizei von Bund und Polizeidirektion Hannover.

Dennoch erhalten die Protec-Mitarbeiter keine erweiterten rechtlichen Befugnisse, sie sind wie zuvor lediglich mit den Jedermanns-Rechten ausgestattet, darunter das Jedermann-Festnahmerecht.

Und das war’s? Nicht ganz.

„Ticking Tonfa“, Bild von dieser Seite entnommen: https://ovdinfo.org/

Die Protec-Leute tragen zudem Tonfa-Schlagstöcke und führen Pfefferspray mit. Weder das eine noch das andere darf von „Jedermann“ mit sich getragen geschweige denn gegen Menschen eingesetzt werden.

Warum darf die protec das dann doch?

1. Der Tonfa gilt als „erlaubnisfreie Waffe“, die nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG) dann doch „bei berechtigtem Interesse im Zusammenhang mit der Berufsausübung“ mit sich geführt und eingesetzt werden darf, allerdings nur zur Selbstverteidigung und als technisches Hilfsmittel z.B. zum Einschlagen von Scheiben.

2. Das Pfefferspray ist ein „Tierabwehrspray“ und nichts anderes.

So (sinngemäß) die Antwort der protec auf unsere Nachfragen.

Etwas knapper fallen dann aber die späteren Antworten auf unsere Nachfragen aus, ob denn der Schlagstock bislang tatsächlich für nichts anderes als zur Selbstverteidigung genutzt worden sei und ob das Pfefferspray nicht doch schon irgendwann einmal gegen Menschen eingesetzt worden ist:

1. Nein, vom Einsatz der Tonfa gegen Menschen (außer zur „Selbstverteidigung“) ist der protec nichts bekannt.

2. Ja, das „Tierabwehr-Pfeffergel „wird wenige Male im Jahr in Situationen eingesetzt, in der sich unsere Mitarbeiter gegenüber Angreifern (mit Waffen oder in Gruppen) sichern müssen.“

Also doch ein Pfefferspray gegen Menschen ohne die rechtliche Befugnis dazu.

Inwiefern beim Einsatz des Tonfa-Schlagstocks Verteidigung von anderen Einsatzzwecken zu unterscheiden ist, bleibt unklar. Klar dagegen ist, dass die protec den Einsatz des Tonfas nicht statistisch erfasst oder evaluiert.

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Für mehr gefühlte (also unechte) Sicherheit am Hauptbahnhof Hannover: Polizeiliche Identitätskontrollzonen, Städtische Verbotszonen für „gefährliche Gegenstände“, „optimierte Datenaustausche“, Abschiebungen. Polizei und „Sicherheitskräfte“ auf schmalem Grat zum Racial Profiling.

Am Hauptbahnhof Hannover im Juni 2019: Ein Obdachloser liegt weitab der Routen der Einkaufstouristen in einer Ecke. Wird von privater „Sicherheitsbeauftragter“ inklusive Schäferhund mehrfach und sehr „nachdrücklich aufgefordert“: „Aufstehen! Jetzt aber!“

Am frühen Freitag Nachmittag des 7.6.2019 lud die Polizeidirektion Hannover zu einer Pressekonferenz (PK) in die Räume der Sparkasse (!) in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Hannover ein. Es ging um die Einrichtung einer neuen so genannten „Sicherheitskooperation“ unter dem Slogan „bahnhof.sicher“.

Ohne größere Umschweife sollen sich im Rahmen dieser Sicherheitskooperation diskriminierend angelegte Repressionen gegen ethnische Minderheiten und soziale Randgruppen richten. Angstkonstrukte und ein vorgeblich als „gestört“ erkanntes Sicherheitsempfinden müssen herhalten, um im Namen von Sauberkeit und Ordnung gegen als störend deklariert Menschen vorzugehen. Wo solchermaßen die Verbesserung eines imaginären „Sicherheitsgefühls“ als Ziel herhalten muss, heißt das immer auch, dass eine objektive Kriminalitätsentwicklung und deutlich erhöhte Fallzahlen tatsächlicher Kriminalität, die eine derartige Intensivierung der Repression vielleicht noch rechtfertigen könnten, offenbar gar nicht ins Feld geführt werden können.

Insgesamt sieben staatliche, kommunale und privatwirtschaftliche Akteure nehmen an der „Kooperation“ als Partner teil.

Wir haben die gut einstündige Veranstaltung zuhörend und fragend begleitet. Ein kompaktes und somit gut lesbares Stichwortprotokoll, der vollständige Audiomitschnitt sowie etwas Bildmaterial stellen wir hiermit der Öffentlichkeit zur Verfügung:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.20190607-PK-Sicherheitskooperation-Hbf-H

Anders als andere Medien möchten wir uns in unserer Berichterstattung jedoch auf die aus unserer Sicht besonders hervorhebungs- und kritikwürdigen Detailpunkte der zwischenzeitlich bereits in Gang gesetzten Repressionsinitistive von Polizeidirektion Hannover und Partnern konzentrieren und versuchen, die darin versteckten Gesamttendenzen eines zunehmend problematischen Agierens der formellen und selbsternannten (Protec) Sicherheitsorgane im verdachtsfreien Raum und Vorfeld aufzuzeigen.

Die sich mit der neuen „Sicherheitskooperation“ stellenden gesellschaftlichen Fragen sind vielfältig und komplex. Wir möchten versuchen, die folgenden Aspekte kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen:

  1. „Polizeiliche Kontrollörtlichkeit für anlaßlose Kontrollen“ als Präzedenzfall einer polizeilichen Interventionsmethode mitsamt den damit verbundenen Verdrängungseffekten und der Gefahr des Racial Profiling und der Diskriminierung. Außerdem: Von der Verwicklung der Polizei in Widersprüche.
  2. „Verbotszone des Mitführens ‚gefährlicher Gegenstände'“ als weiterer Präzedenzfall für die neue „Ordnungspolitik“ der Stadt Hannover
  3. „Einleitung aufenthaltsbeendigender Maßnahmen“ vulgo „Abschiebungen“ mitsamt „systematischem, optimierten Informationsaustausch zwischen Bundespolizei und Ausländerbehörde“ sowie die Frage nach den „Grenzen der Freizügigkeit von EU-Bürgern“. Missbrauch bestehender Regelungen zu nicht beabsichtigten Zwecken?
  4. Nutzung der im Zuge angeblicher Terrorismusbekämpfung eingerichteten polizeilichen Befugnisse (siehe auch die Diskussionen zum neuen Nds. Polizeigesetz NPOG) zur Vertreibung und Kriminalisierung so genannter „randständigen Gruppen“
  5. Fehlen einer unabhängigen Stelle zur Evaluation der „Sicherheitskooperation“
  6. Das „subjektive Sicherheitsempfinden“, populistische und reißerische Medienberichterstattung sowie in der Systematik fragwürdige Bürgerbefragungen als rechtlich unzulässige Begründung für das gesamte Maßnahmenpaket
  7. Ein genauerer Blick auf die Kriminalitätszahlen im/am Hauptbahnhof Hannover
  8. Sinn und Unsinn einer „Null-Toleranz“-Strategie
  9. Zusammenarbeit privater und öffentlicher „Sicherheitskräfte“ – über deren Zulässigkeit, Hintergründe und Auswirkungen
  10. Mediale Randnotiz: Kritikbefreiter Journalismus und Bevorzugung der Hausmedien des Madsack-Konzerns durch persönliche polizeiliche Vorabinformation

Bevor wir diese Punkte näher beleuchten möchten wir noch auf den ganz frischen Beitrag „Polizieren der Armen: Polizei an den Rändern der Gesellschaft“ von Norbert Pütter, Professor für Politikwissenschaft an der BTU Cottbus-Senftenberg hinweisen, erschienen in der neuen CILIP 118/119. Dieser lesenswerte Artikel ist leider nicht online verfügbar. Dafür aber der im gleichen Heft erschienene Beitrag „Racial Profiling in Deutschland: Keine Frage individuellen Fehlverhaltens“ von Bafta Sarbo aus dem gleichen Heft. Frau Sarbo ist im Vorstand der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland. Sie beschreibt das Phänomen des „Racial Profiling“ innerhalb der Polizei. Etwas, was wir im folgenden ebenfalls kurz anreißen werden.

Nun aber unsere 10 Punkte im Detail:

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