
Ratespaß mit der Polizei: Welche der Abbildungen sind (nach Meinung des BMI) illegal bzw. als straftatbewerter Verstoß gegen das Vereinsgesetz zu bewerten? (Die vier Bilder stammen alle aus Hannover, u.a. aus der Polizeiinspektion Mitte.)
Am 16.2.2018 wurde Deniz Yücel aus der Haft entlassen. Und das ist für sich genommen gut so.
Am 29.1.2018, also rund zweieinhalb Wochen vorher, hat das Bundesinnenministerium (BMI) ein Rundschreiben an alle dem Bund und der Bundesländer zugehörigen Polizeien, Justiz- und Innenministerien, Gerichten und Versammlungsbehörden versendet, wonach es grundsätzlich verboten ist, öffentlich Bilder von Herrn Öcalan zu präsentieren:
„Abbildungen des PKK-Führers Öcalan sind generell PKK-Kennzeichen und verboten.“
Man kann dieses ministerielle Entscheidung je nach Sichtweise entweder als Folge eines OVG-Münster-Urteils vom 3.11.2017 bewerten (so versucht das BMI sein Handeln zu rechtfertigen) oder aber als politisches Nachgeben auf das diplomatische Drängen des türkischen Präsidenten Erdogan, in Deutschland PKK-Sympathisanten und Kritiker des türkischen Autokraten stärker zu unterdrücken als zuvor. Und im Gegenzug dafür den prominenten politischen Gefangenen Deniz Yücel freizulassen.
In einem ersten, vorhergehenden Rundschreiben zum so genannten „Kennzeichenverbot“, datierend vom 2.3.2017, hatte das BMI bereits das Präsentieren bestimmter Symbole und Abzeichen verboten, was nach Meinung des Ministeriums als Unterstützung der in Deutschland verbotenen PKK zu interpretieren sei. Welche Bilder und Symbole das im Einzelnen sind, will das BMI allerdings nicht verraten …
Nachfolgend ein paar Gedanken und Informationen dazu:
1. Inwiefern unterscheiden sich der neue BMI-Runderlass vom Urteil des OVG Münster?
2. Was steht in den Rundschreiben drin? Welche Bilder und Symbole darf man öffentlich zeigen und welche nicht?
3. Welche praktische Folgen haben die beiden geheim gehaltenen BMI-Runderlasse zu den „Kennzeichenverboten“ im Zuge PKK-Vereinsverbot für Versammlungs- und Meinungsfreiheit?
4. Vereinsgesetz in Verbindung mit „Kennzeichenverbot“ als verfassungswidriges politisches Repressionsinstrument bzw. die Eröffnung einer neuen Spielwiese für Polizeien, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versammlungsbehörden.
Im Detail:














