Updates zur IMK-AG und deren Erarbeitung eines Musterpolizeigesetz-Entwurfs

.Über das sich hinter verschlossenen Türen in Entwicklung befindliche Musterpolizeigesetz bzw. dessen Entwurf durch eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Arbeitsgemeinschaft (AG) haben wir bereits zwei mal berichtet (1. Juli 2017 / 4. September 2017).

Als Ergebnis weiterer Nachfragen von uns und den Antworten seitens des Bundeslandes Sachsen, das in 2017 den Vorsitz der IMK innehält, hier nun ein paar inhaltliche Updates:

  • Der IMK-Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ hat im Dresden im Juni 2017 die Einsetzung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erarbeitung des Entwurfs eines Musterpolizeigesetzes beschlossen.
  • In der AG sind die in den jeweiligen Bundesländern für das Polizeirecht zuständige Referatsleiter Mitglied, zudem auch noch das Bundesinnenministerium (BMI).
  • Die AG hat sich Mitte September 2017 konstituiert.
  • Die AG wird sich bis zur nächsten IMK am 7./8.12.2017 in Leipzig („Herbstkonferenz“) noch einmal treffen und eine Roadmap zur „Strukturierung und Priorisierung“ der Entwurfserarbeitung vorlegen.
  • Es “ ist vorgesehen, das Musterpolizeigesetz abschnittsweise abzuarbeiten. Die strukturierte Abarbeitung soll anhand einzelner Arbeitspakete wie beispielsweise Aufgaben und allgemeine Vorschriften, Befugnisse der Polizei, datenschutzrechtliche Regelungen, usw. erfolgen.“
  • Ob man die Einbeziehung oder Anhörung unabhängiger Sachkundiger oder zivilgesellschaftlicher Gruppen zulassen oder befördern will, soll die AG intern und jenseits der Öffentlichkeit entscheiden.

Diese Informationen nähren die Bedenken, die wir zusammfassend schon im Juli 2017 vorgetragen hatten:

Hier entsteht ohne die Begleitung einer kritischen Öffentlichkeit ein Polizeigesetz-Gerüst, das nahezu diskussionsbefreit in allen Bundesländern und im Bund Anwendung finden wird.
Die Entscheidungen, die die CDU-, CSU- und SPD-Innenminister hinter verschlossenen Türen fällen, werden später allmählich flächendeckend für alle Polizeien des Landes in Gesetz gegossen.
Parlamentarische Debatten (mit tatsächlicher Chance zur Änderung der Inhalte) entfallen genau so wie eine potentiell korrektiv wirkende Berichterstattung und Kritik von Medien oder Menschenrechtsgruppen.

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