Der neue Bundesinnenminister propagiert in seiner Antrittsrede das Musterpolizeigesetz. Und weitet nebenbei den geplanten Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung auf bundesweite Verfolgung von Alltagsdelikten aus.

Bildausschnitt aus dem Bundestagsvideo zur Antrittsrede des Bundesinnenministers Seehofer am 23.3.2018.

Zum Musterpolizeigesetz haben wir hier bereits ein paar mal berichtet (Juli 2017, September 2017, Oktober 2017). Auch der neue Bundesinnenminister Seehofer treibt dieses Projekt, das möglichst ohne öffentliche oder kritische Begleitung durchgeführt werden soll, öffentlich voran.

In seiner Antrittsrede am 23.3.2018 im Bundestag (Text / Audio und Video) sagte er (Videoausschnitt):

„Wir werden auch Schluss machen mit ungleicher Sicherheit, abhängig von Längen- und Breitengraden, indem wir ein Musterpolizeigesetz für ganz Deutschland schaffen.“

Wenn dieses so wie der derzeitige Entwurf des bayrischen Polizeigesetzes ausfallen sollte, so wie es heise dem Herrn Seehofer zuspricht, dann sind die deutschen Länder- und Bundespolizeien auf dem besten Wege zu einer neuen Geheimen Staatspolizei – zumindest, was deren Befugnisse und Ausrichtung betrifft. Kein Wunder dann also, dass man im dafür eingerichteten Arbeitskreis der Innenministerkonferenz keine zivilgesellschaftliche Begleitung wünscht geschweige denn eine parlamentarisch legitimierte Vorgehensweise zur Erarbeitung eines solchen Entwurfs beschreitet.

Dass Herr Seehofer in seiner Antrittsrede ebenfalls die Marschrichtung eines „starken Staates“ unter der einseitigen bzw. halbblinden Losung

„immer nach der Maxime ‚Vorfahrt für die Sicherheit'“

vorgibt, ist da fast nur eine zusätzliche Randnotiz.

Bemerkenswerter ist da schon, was der Bundesinnenminister zu seinen Plänen des bundesweiten Einsatzes von Videoüberwachung in Kombination mit automatisierter Gesichts- bzw. Identitätserkennung der von den Kameras erfassten, sich im öffentlichen Raum bewegenden Menschen sagt:

„Ich werde dafür eintreten, dass die intelligente Videotechnik weiter ausgebaut wird. Jeder, der sich daran stößt, möge sich in die Opfer eines Überfalls in einem U-Bahnhof oder in einer Fußgängerzone hineinversetzen und dann erneut abwägen: Wir wollen nicht wissen, wer wann in welchem Supermarkt einkauft. Wir wollen wissen, wer dealt, wer zuschlägt, wer stiehlt oder wer einbricht und dann unmissverständliche Konsequenzen ziehen.“

Das offenbart, dass die bislang vorgegebenen Beteuerungen von Bundesregierung und BMI unter Herrn de Maiziere, automatisierte Gesichtserkennung solle „nur“ zur Identifizierung von Terroristen oder (so genannten) „Gefährdern“ dienen, nichts als Augenwischerei im Dienste der altbekannten Salamitaktik gewesen sind. Manche Menschen würden auch sagen: Lügen.

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