„Rise of the police“ in Bayern – und vom geöffneten Faß der Diskriminierung mittels DNA-Analyse

Von der „Biogeographie“ (Achtung: semantische Neubesetzung eines bislang von Flora- und Faunawissenschaft geprägten wissenschaftlichen Begriffes) zur Theorie von „Gemeinschaftsunfähigen“ à la Siegfried Koller ist es mitunter nicht sehr weit.

Vor kurzem berichteten wir über die geplanten massiven Ausweitungen polizeilicher Befugnisse und ihrer technischen Ausstattung in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen.

Diese Entwicklung starker Entgrenzung der Polizei bzw. Vermengung polizeilichen und geheimdienstlichen Handelns zeichnet sich aber bundesweit ab. Auch das bayrische Polizeigesetz wird derzeit „reformiert“, sein Entwurf zeichnet sich durch besonders menschen-, menschenrechts- und verfassungsfeindliche Tendenzen aus. Insgesamt erhält man den Eindruck, als wetteiferten die Bundesländer um die härteste Linie. Oder geht es darum, dem derzeit öffentlichkeitsscheu hinter verschlossenen Türen verhandelten Musterpolizeigesetz möglichst weit vorauszueifern?

Wie auch immer: Zu den in Bayern geplanten Verschärfungen hat Christiane Schulzki-Haddouti einen lesenswerten Beitrag auf heise verfasst. Wir werden hier an dieser Stelle nur zu den darin enthaltenen Ausweitungen zur DNA-Analyse berichten und zitieren nachfolgend die Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks e.V., mit dem zusammen wir bereits vor knapp einem Jahr auf die Bestrebungen so genannter „Sicherheitspolitiker“ zur Sache hingewiesen haben, damals noch als Blaupause im Bundesrat verhandelt.

Ebenfalls zur geplanten DNA-Analyse-Befugnis-Erweiterung lesenswert: Die Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise bzw. deren Pressemitteilung vom 21.3.2018. Der Verfasser der Stellungnahme, Thilo Weichert, deklariert das Vorhaben aus Bayern klar als „verfassungs- und europarechtswidrig“:

„Der Entwurf geht von falschen faktischen Voraussetzungen aus. Erlaubt würden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen mit einem hohen Diskriminierungsrisiko, ohne dass Schutzvorkehrungen vorgesehen sind. Zudem fehlt eine Gesetzgebungskompetenz für Bayern.“

Hier aber nun die Pressemitteilung des Gen-ethischen Netzwerks, ebenfalls vom 21.3.2018:

 

Geplante Ausweitung von DNA-Befugnissen

(Berlin. 21.03.2018) Der Entwurf einer Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, wie er am 30.1. 2018 von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegt wurde, sieht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei der Analyse von Spuren-DNA vor. Es sollen bisher in Deutschland nicht erlaubte genetische Untersuchungen auf Haar-, Haut- und Augenfarbe, sowie auf das Alter und die „biogeografische Herkunft“ von DNA-Spuren möglich werden.

Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) lehnt diesen Gesetzentwurf ab und warnt davor, dass solche Untersuchungspraktiken rassistischer Diskriminierung Vorschub leisten können. Die NGO, die sich seit vielen Jahren mit den Entwicklungen in der forensischen DNA-Analyse befasst, unterstützt damit das heute veröffentlichte Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise, dass die geplanten Regelungen als verfassungswidrig einstuft.

„Wir sind empört darüber, dass die bayerische Staatsregierung versucht, auf Landesebene Tatsachen zu schaffen, ohne auf Datenschutzstandards, auf geltendes Bundesstrafrecht und Verfassungsnormen irgendeine Rücksicht zu nehmen. Wir können dies nur so interpretieren, dass sie rassistische Stimmungen bedienen und bereits für die Bundesebene Tatsachen schaffen will“, so die Politikwissenschaftlerin Dr. Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk.

Bereits im letzten Jahr hatte das Gen-ethische Netzwerk gemeinsam mit 24 zivilgesellschaftlichen Organisationen gegen bayerische und baden-württembergische Gesetzesinitiativen im Bundesrat protestiert, durch welche diese erweiterten DNA-Analysen im Strafrecht etabliert werden sollten. Die Organisationen hatten u.a. darauf hingewiesen, dass Politik und Medien die wissenschaftliche Aussagekraft und den kriminalistischen Nutzen dieser DNA-Analysen bei weitem überschätzten und Fehlinterpretationen vorprogrammiert seien.

„Dass das bayerische Polizeigesetz von einer ‚Feststellung‘ persönlicher Merkmale via DNA-Analyse spricht, ist höchst fragwürdig“, so die Biologin Dr. Isabelle Bartram vom Gen-ethischen Netzwerk. „Denn bei solchen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um je nach untersuchtem Merkmal mehr oder weniger vage Wahrscheinlichkeiten und nicht um sichere Aussagen.“

Der bayerische Vorstoß im Polizeirecht geht noch über die im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD zur „Stärkung der Sicherheit“ vorgesehenen bereits massiven Ausweitungen von DNA-Analysen hinaus. Zum einen sind im Koalitionsvertrag nicht die aus einer antidiskriminierungspolitischen Perspektive besonders problematischen Untersuchungen auf „biogeographische Herkunftsmarker“ vorgesehen. Zum anderen werden im bayerischen Polizeigesetz auch allgemeine grundrechtliche Standards wie zum Beispiel der Richtervorbehalt bei DNA-Analysen unterlaufen, wie das Netzwerk Datenschutzexpertise kritisiert.

Das Gen-ethische Netzwerk weist darauf hin, dass die vorgesehenen erweiterten DNA-Analysen darauf hinauslaufen könnten, dass vor allem rassistisch diskriminierte Minderheiten über öffentlichkeitswirksame Fahndungen zu verdächtigen Gruppen gemacht werden. Schließlich würde etwa das Ergebnis „weiße Hautfarbe“ Ermittler_innen im deutschen Kontext wenig nutzen. Umso problematischer ist, dass der bayerische Gesetzentwurf keinerlei Vorkehrungen beinhaltet, mit denen diskriminierende Effekte der Methode begrenzt werden könnten, so das Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise.

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