Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch die Stadt Düsseldorf: Die Pressestelle stellt sich zu Detailfragen stumm. Der Datenschutzbeauftragte schweigt. Wir veröffentlichen eine Karte mit den Standorten.

Seit dem 1. Oktober 2017, also seit nunmehr fast genau einem halben Jahr versuchen wir mittels Presseanfragen von der Stadt Düsseldorf in Erfahrung zu bringen, ob und in welchem Umfang diese den öffentlichen Raum der Stadt mittels Videokameras überwacht.

Das Ergebnis der bisherigen Recherchearbeit im mühsamen Umgang mit der Pressestelle der Stadt Düsseldorf in Stichworten:

  • Es gibt mindestens 46 stadteigene Überwachungskameras. Vermutlich aber deutlich mehr, weil uns die Pressestelle verschwiegen hat, dass an den von Ihr benannten Standorten mitunter weit mehr als nur eine einzelne Kamera installiert worden sind!
  • Im 2008 wurden die ersten Kameras installiert, der Ausbau erfolgt seither sukzessive und soll andauern.
  • Alleine die Anschaffungskosten je Kamera betragen ca. 11.000 Euro. Die Kosten für Installation, Infrastruktur, ggf. Kameramasten, Leitungsverlegung, laufenden Betrieb und Wartung nicht inbegriffen.
  • Die Wartung und Instandhaltung der Überwachungskameras kostet der Stadt Düsseldorf pro Jahr rund 160.000 Euro.
  • Die uns gegenüber benannte Rechtsgrundlage („Wahrnehmung der Pflichten als Straßenbaulastträger“) ist genau so pauschal wie rechtlich fragwürdig. Entsprechende Nachfragen dazu werden uns nicht mehr beantwortet.
  • Die rechtlich notwendige Kennzeichnung der Kameras war – zumindest zum Zeitpunkt unserer Nachfrage – nicht vorhanden. Diese „werde noch erfolgen“ …

Auch wenn die uns zugänglich gemachte Auflistung der Kamerastandorte in nicht unwesentlichen Teilen entweder fehlerhaft oder äußerst ungenau war (und die Stadt Düsseldorf auch die Nachfragen hierzu nicht beantworten möchte), haben wir so weit wie möglich eine Karte erstellt, aus der der Umfang und die Positionen der Überwachungskameras hervorgehen (siehe Bild rechts).

Außerdem haben wir der Landesdatenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen eine Beschwerde zukommen lassen, weil der Datenschutzbeauftragte das Jedermann-Recht auf Auskunftsersuchen zu Teilen des Verfahrensverzeichnisses der Videoüberwachung bislang wortlos ignoriert.

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