Zu den Durchsuchungen beim Verein „Zwiebelfreunde“ und im „OpenLab“ Augsburg: Gewollte oder billigend inkaufgenommene Einschüchterung von Datenschutzaktivist*innen?

Screenshot aus dem bizarren Film "Brazil" (1985). Oder doch nicht so bizarr?

Screenshot aus dem bizarren Film „Brazil“ (1985). Nähern sich Fiktion und Wirklichkeit langsam einander an?

Gestern wurde durch Pressemitteilungen und Artikel [CCC, netzpolitik.org, heise.de] bekannt, dass am 20. Juni 2018 die Wohnungen und Vereinsräume von Vorstandsmitgliedern des Vereins „Zwiebelfreunde“ sowie der Augsburger Hack-Space „OpenLab“ von der Polizei durchsucht worden sind. Hintergrund sind durch die Generalstaatsanwaltschaft München geführte Ermittlungen gegen die Ersteller*innen einer Webseite, die zu Protesten gegen den AfD-Parteitag in Augsburg aufgerufen hat. Auf dieser Seite war offenbar auch eine E-Mail-Adresse des nicht-kommerziellen Anbieters riseup.net (also bspw. xyz@riseup.net) angegeben, was die Strafverfolgungsbehörden in absurder und böswilliger Art und Weise mit einer seit Anfang 2018 laufenden Spendenkampagne des Vereins in Zusammenhang brachten oder bringen wollten.

Denn Vieles spricht dafür, dass die Maßnahmen der Behörden nicht zur Ermittlung in der eigentlichen Sache dienen sollten, sondern als kalkulierte Abschreckung gegen Datenschutzaktivist*innen stattfanden. Keine rational agierende Staatsanwaltschaft sollte die fehlenden Begründungszusammenhänge zwischen einem Anbieter und einem Nutzer eines E-Mail-Dienstes sowie einer seit längerem laufenden Spendenkampagne für den E-Mail-Anbieter und einem jüngeren Strafvorwurf gegen einen E-Mail-Nutzer übersehen.

Gegen die These, dass einfach zuviel Weißbier im Spiel war, spricht auch Folgendes: Laut einem Interview legte ein an der Durchsuchung beteiligter Polizeibeamter einem Betroffenen sogar nahe, von seinem Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) keinen weiteren Gebrauch zu machen, wenn er in Zukunft von Hausdurchsuchungen verschont bleiben will. Dies kann klar als Drohung mit einem empfindlichen Übel verstanden werden.

Die konkreten Abläufe der Ermittlungen und die mutmaßliche Einschüchterung sind eines Rechtsstaates unwürdig und erinnern an oft skandalisierte Praktiken aus Ländern wie Iran, Nordkorea, Russland, Ukraine oder der Türkei. Solche grundrechtsfeindlichen Methoden dürfen weder in diesen Ländern noch in Deutschland toleriert werden.

Spenden für Zwiebelfreunde bei Torservers: https://www.torservers.net/donate.html

Mitmachen bei den Zwiebelfreunden: https://www.zwiebelfreunde.de/files/Mitgliederantrag.pdf

Spenden für Riseup.net: https://riseup.net/de/donate

Disclaimer: Auch freiheitsfoo nutzt gelegentlich Dienste von riseup.net. Wir haben auch vor, diese Dienstleistungen weiterhin in Anspruch zu nehmen und dafür den Anbieter mit Spenden zu unterstützen.

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Fritz Bauer 50 Jahre lang tot – Mut zum Widerspruch

Heute vor 50 Jahren starb Fritz Bauer, Jurist, Aufklärer, Standhafter. Es gäbe so viel über und durch ihn zu berichten. Hier nur ein kurzer O-Ton des Initiators der Remer- und Auschwitz-Prozesse, entnommen zwei Beiträgen des DLF zum Todestag. Das alles damals genau so aktuell und wichtig wie heute:

„Wenn etwas befohlen wird, sei es Gesetz oder Befehl, was rechtswidrig ist, was also im Widerspruch steht mit den Zehn Geboten, dann musst Du ‚Nein‘ sagen! Es bedarf Mut und Courage in jeder Richtung gegenüber dem äußeren Feind. Man hat völlig übersehen, dass die Zivilcourage, der Mut vor dem Feind im eigenen Volk genauso groß, wahrscheinlich größer ist – und nicht weniger verlangt wird. Dass es ehrenhaft ist, dass es Pflicht des Einzelnen ist, auch in seinem eigenen Staat für das Recht zu sorgen. Und deswegen ist das A und O dieser Prozesse zu sagen: Ihr hättet ‚Nein‘ sagen müssen!“

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Das neue niedersächsische Polizeigesetz: SPD und CDU erklären uns (nicht), was alles zukünftig unter „Terrorismus“ verstanden wird [UPDATE!]

Wie definiert man eigentlich „Terrorismus“?

Nach Meinung der rot-schwarzen Landesregierung in Niedersachsen ist (unter anderem!) alles das eine „terroristische Straftat“, was einen der folgenden Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt (nachzulesen im Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen, der Nummer 14 im § 2 NPOG-E):

  • § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 89c Terrorismusfinanzierung
  • § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
  • § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
  • § 211 Mord
  • § 212 Totschlag
  • § 223 Körperverletzung(, die einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt)
  • § 226 Schwere Körperverletzung
  • § 239a Erpresserischer Menschenraub
  • § 239b Geiselnahme
  • § 303b Computersabotage
  • § 305 Zerstörung von Bauwerken
  • § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • § 306 Brandstiftung
  • § 306a Schwere Brandstiftung
  • § 306b Besonders schwere Brandstiftung
  • § 306c Brandstiftung mit Todesfolge
  • § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
  • § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
  • § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung
  • § 314 Gemeingefährliche Vergiftung
  • § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • § 316b Störung öffentlicher Betriebe
  • § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
  • § 317 (1) Störung von Telekommunikationsanlagen
  • § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

Nicht, dass das alles nicht schlimme Verbrechen wären oder sein können.

Aber warum werden beispielsweise die Ermordung eines Menschen, die „Computersabotage“ oder eine Brandstiftung pauschal und grundsätzlich als Terrorismus gewertet? (Und warum die Verstümmelung weiblicher Genitalien – um nur ein weiteres Beispiel aus dem großen StGB-Katalog zu nennen – nicht?)

Eine mögliche Erklärung liegt auf der Hand: Es ist leicht, neue, äußerst drastische und mit einem Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit (neu: das Verfolgen von Gedankenverbrechen, also lediglich im Kopf durchgespielten, aber gar nicht umgesetzten Straftaten) versehene neue Polizeigesetze öffentlich durchzusetzen, wenn Sie grobkörnig mit der Verfolgung von Terrorismus begründet werden, ohne der Öffentlichkeit zugleich vor Augen zu führen, was der Gesetzgeber unter diesem offensichtlich sehr dehnbaren Begriff künftig meint alles verstehen zu dürfen …

Bleibt nur noch daran zu erinnern, dass die von der Polizei gesehene oder konstruierte „konkrete Wahrscheinlichkeit“ (was auch immer das überhaupt sein mag!) zur Planung oder zum Begehen einer dieser Straftaten in Niedersachsen zukünftig genügen soll, um mit drastischen Unterdrückungs- und Einschüchterungsmaßnahmen bis hin zu 74 Tagen Gefängnis (Neusprech: „Präventivhaft“) konfrontiert werden zu können.

 

[UPDATE 29.6.2018]

Leider haben wir es im vorhergehenden Blogbeitrag nicht geschafft, die tatsächlichen Neuerungen und Entwicklungen in der gesetzlichen Begrifflichkeit bzw. im polizeilich-gesetzlichen Verständnis von „Terrorismus“ zu erkennen und herauszuarbeiten.

Deswegen ergänzen wir den Blogbeitrag hier um eine uns zugegangene Zurechtstellung, die die Entwicklung genauer und korrekt beschreibt:

„Entscheidend am neuen NPOG ist der folgende Zusatz:

„… bei Begehung im In- und Ausland, wenn diese Straftat dazu bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat, ein Land oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann;“

Das ist eine schwammige Regelung. Aber auch bisher schon war die Liste an Straftaten die als terroristisch verfolgt werden konnte lang, und so etwas wie Brandstiftung oder Störung öffentlicher Betriebe (häufig z.B. bei den Protesten gegen Atomenergie mittels Schienenankettungen) auch darunter. Dieser Paragraph wurde bislang weitgehend für Ermittlungen benutzt, weil die Polizei in diesem Zusammenhang auch bisher schon mehr Befugnisse hatte (allerdings da nur bei Verdacht auf begangene Straftaten), seltener zur Verurteilung (das sieht im Kontext des § 129 b StGB jedoch schon wieder anders aus). Auch da wird aber ähnliches gefordert mit Einschüchterung oder erheblicher Schädigung des Staats. Das ist der Teil, bei dem die Polizeien und Staatsanwaltschaften in realen Verfahren Schwierigkeiten hatten das nachzuweisen.

[So beispielsweise im Zusammenhang mit der sog. „militanten gruppe“: Die Beschuldigungen fielen größtenteils in sich zusammen, mindestens ein Mensch wurde sogar völlig unschuldig als Terrorist beschuldigt und entsprechend brutal behandelt (auch seine Familie!). Andere Beschuldigte wurden lediglich wegen Brandstiftung verurteilt: es gab „keinen hinreichenden Tatverdacht“ und der Bundesgerichtshof bewertete die maßlosen Überwachungsmaßnahmen der Bundesanwaltschaft als „rechtswidrig“ – auch handele es sich bei der gruppe um gar keine terroristische Organisation!]

Die Definition zum Terrorismus hat sich also im Vergleich zum Status Quo nicht besonders verändert, sondern stimmt weitgehend überein mit der im Strafgesetzbuch (zur Bildung einer terroristischen Vereinigung). Das macht die Sache allerdings auch nicht besser.

Aber:

Der entscheidendende Unterschied ist jetzt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft kein Gericht mehr brauchen, welches die Vorwürfe der Polizei einem gerichtlichen Verfahren Beschuldigten-Rechten beweist (und den Beschuldigten Rechte zur Verteidigung einräumt!), sondern dass die polizeiliche Einschätzungen völlig reichen, um das ganze Repertoire an Repression, Überwachung und ggf. Gefangennahme abzuspulen! Eigener Erfahrung nach sind die polizeilichen Jura-Einschätzungen meistens ziemlicher Nonsens und wenig stichhaltig.

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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen und Polizei NRW: Polizeiliche Videoüberwachung kann Kriminalität nicht reduzieren!

Gemeinsam mit der Polizei Nordrhein-Westfalens hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die polizeiliche Videoüberwachung in sieben großen Städten des Bundeslandes untersucht und zu ermitteln versucht, inwiefern diese tatsächlich Straftaten verhindern können.

Im Fazit des vom KFN veröffentlichten, 109 Seiten starken Ergebnisberichts heißt es:

Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher allerdings nicht überzeugend geführt werden. Für städtische und zentrumsnahe öffentliche Plätze fallen die Effekte sehr unterschiedlich aus, lediglich für die Eindämmung der Kriminalität in Parkhäusern und auf Parkplätzen sowie des Raubes und Diebstahls im öffentlichen Personennahverkehr erweist sich die Videoüberwachung nach bisherigen Befunden als wirksam (Welsh & Farrington, 2009). Bezüglich des Nutzens für die polizeiliche Ermittlung und Aufklärung ist die Befundlage uneindeutig. Allerdings stellt sich angesichts der enormen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich die Frage der Aktualität gerade der älteren Befunde, weshalb polizeiliche Praktiker besonders das Potential der Videoüberwachung betonen.“

Wohlgemerkt: Dieses Fazit wurde in Zusammenarbeit mit der Poizei erstellt! Man darf sich eigene Gedanken dazu anstellen, wie es ausgefallen wäre, wenn das KFN alleine für die Gestaltung der Zusammenfassung zuständig gewesen wäre …

Zurecht schreibt denn auch das Westfalen-Blatt in einem Bericht vom 22.6.2018 unter der Überschrift:

„Video-Überwachung schreckt nicht ab“

dann folgendes:

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Terrorpanik an Zahlen festgemacht: Jährlich 15.000 Tote durch Krankenhauskeime, 3.500 Verkehrstote aber nur sehr sehr wenige oder gar keine durch Terrorakte!

Seit Jahren bemühen sich Politiker und Populisten, um mittels ständiger, häufig „abstrakter“ Terrorgefahr Beschränkungen des Lebens, der Freiheit und der persönlichen Entfaltung für einige oder alle Menschen im Land durchzusetzen. Meistens erfolgreich.

Um eine Ahnung zu bekommen, welchen tatsächlichen Rang die Terrorgefährdung als Todesursache hat nachfolgend (beispielhaft und auszugsweise) die Anzahl der Toten im Jahr 2015, aufgegliedert nach der Todesursache:

  • 350.000 Tote durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • 220.000 Tote durch Krebs
  • 15.000 Tote durch Krankenhauskeime
  • 13.000 Tote durch Stürze
  • 10.000 Selbstmorde
  • 3.500 Verkehrsunfalltote
  • 300 Ermordete
  • 100 Tote durch die Sommer-/Winterzeitumstellung (ca.)
  • 8 Tote durch Blitzschlag (ca.)
  • 0 Tote durch Terrorismus

Die Quellen für diese Zahlen:

Ja, in anderen Jahren gab es durchaus Tote durch Terroranschläge, weltweit und sogar in Deutschland. Doch auch das stellt sich im langjährigen Vergleich als relativ überschaubar dar, wie die Huffington Post vor einiger Zeit ermittelt und grafisch dargestellt hat:

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Demokratie-Armutszeugnis für den Niedersächsischen Landtag: Hilfe zur Nutzung des Live-Streams nicht möglich – Aufzeichnungen der Plenardebatten werden der Öffentlichkeit vorenthalten

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Zwei Schnipsel der vergangenen Justizministerkonferenz: 1.) Polizeien sollen zukünftig zur Verwanzung unserer Computer mit Staatstrojanern in Privatwohnungen einbrechen dürfen. 2.) Polizei soll im Zusammenhang mit Kinderpornografie zukünftig „Keuschheitsproben“-Straftaten begehen und dabei straffrei bleiben.

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Anhörung des Innenausschuss des Nds. Landtags zum geplanten neuen Polizeigesetz am 9., 10., 15. und 16. August 2018 – Wir veröffentlichen die Liste der Eingeladenen und die Tagesprogramme

In Niedersachsen treibt die dortige SPD-CDU-Landesregierung das Gesetzvorhaben für ein neues Polizeigesetz („Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz Ordnungsbehördengesetz – NPOG“) weiter in hektischem Tempo durch die für das Gesetzgebungsverfahren zwingend notwendige Instanzen.

Gestern, am 14.6.2018 wurden die Einladungen für den viertägigen Sitzungsmarathon des Innenausschusses versendet, der an den Donnerstagen und Freitagen des 9., 10., 15. und 16.8.2018 stattfinden sollen.

Immerhin dürfen sich alle zur Stellungnahme aufgeforderten Gruppen und Personen mündlich vor dem Innenausschuss ihre Sicht auf das NPOG vortragen. Inklusive Frage- und Antwortrunde sind jeweils 20 Minuten vorgesehen.

Die dazu Eingeladenen müssen sich dazu bis spätestens am 11. Juli schriftlich angemeldet haben und sollen „alsbald“ eine schriftliche Stellungnahme zu den insgesamt 84 Seiten Drucksachen zusenden …

Das beschreibt die völlig unerklärliche, also sachlich betrachtete unnötige Eile des Verfahrens, denn für eine kompetente und umfassende Kritik sind die hier vorgegebenen Zeiträume viel zu kurz.

Doch das scheint nicht Versehen, sondern Taktik zu sein. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf wurde am 11.5.2018 (einem Freitag!) erst veröffentlicht, nur sechs Tage später, am Donnerstagn, den 17.5.2018 wurde der Entwurf in erster Lesung im Landtag weitergereicht. Eine fundierte Sachkritik am umfangreichen Machwerk wurde so effektiv verhindert!

Ebenso verweigert das Nds. Innenministerium die Herausgabe von Dokumenten, die möglicherweise verständlich machen könnten, was mit dem neuen Polizeigesetz tatsächlich geplant ist.

Wir veröffentlichen hier die Liste der 33 zur Innenausschuss-Anhörung eingeladenen Gruppen und Personen sowie die Tagesprogramme der vier Anhörungstage nach heutigem Stand.

Man muss davon ausgehen, dass sich das Tagesprogramm im zeitlichen Ablauf noch ändern wird, weil erfahrungsgemäß nicht alle Eingeladenen so eine Einladung annehmen. Dass Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftliche Gruppen solche Angebote zum Teil oft nicht wahrnehmen, liegt mitunter an dem höflichen Vermerkt, dass sämtliche Arbeit an den Stellungnahmen kostenlos zu erfolgen haben. Reisekosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.

Ob auch die zahlreich eingeladenen Polizeipräsidenten und Polizeigewerkschaften kostenlos und ohne Aufwandsentschädigung in ihrer privaten freien Zeit und ehrenamtlich Stellungnahmen erarbeiten und vor dem Innenausschuss auftreten? Das mag bezweifelt werden!

Die Anhörungen sind öffentlich!

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Neulich in Goslar: Bürger kritisiert unzulässige polizeiliche Videoüberwachung einer Demo – Polizist droht mit Einschaltung des Jugendamts!

Ausschnitt aus einer PR-Plakat-Kampagne für „Polizei und Rettungskräfte“: Die Frage „Sind eure Kinder immer so?“ wurde so beispielsweise zur letzten Jahreswende mit dem paternalistischen und populistischen Slogan begleitet: „Das sind deine einzigen Sorgen an Weihnachten. Wir kümmern uns um den Rest.“ Der Zusammenhang zum Bericht dieses Beitrags ist frappierend und selbst-kommentierend.

Wir veröffentlichen nachfolgend eine Erlebnisbericht eines Elternteils, das im von verschiedenen Demonstrationen geprägten Goslar des 2.6.2018 mit einem Polizeibeamten „ins Gespräch“ geraten ist.

Ausgangspunkt war die Sachkritik an unzulässiger Videoüberwachung von Demonstrationen.

Endpunkt war die unverhohlene und zusammenhangslose Drohung eines Polizeibeamten, das Elternteil beim Jugendamt deswegen anzuschwärzen, weil es ein Kind mit auf die Reise nach Goslar genommen hat.

Dieser Eklat steht in mancherlei Hinsicht stellvertretend für die Tendenzen der Entwicklung polizeilichen Selbstverständnisses, das sachlich vorgetragener Kritik nicht anders zu begegnen weiss als mit zusammenhangloser und unbegründeter Repression zu drohen und einzuschüchtern zu versuchen.

Der Bericht passt so zumindest auf keinen Fall zu dem vom GdP-Niedersachsen-Vorsitzenden Dietmar Schilff veröffentlichten selbstherrlichen Beteuerungen des Einsatzes der Polizei im Goslar des 2.6.2018:

„Alle [Polizisten] waren gut drauf, freundlich, nett und zuvorkommend.“

Die verfassende Person des Erlebnisberichtes ist der Redaktion bekannt, sie ist versammlungsrechtlich bewandert und gilt als nüchtern agierend. Anzumerken sein rein formell noch, dass in Goslar sehr viele Familien mit Kindern unter den Demonstrierenden gewesen sind. Elternteil und Kind des nachfolgenden Berichtes waren zum Zeitpunkt des Geschehens jedoch gar nicht an einer Versammlung beteiligt sondern spazierend auf dem Bürgersteig auf dem Weg nach Hause unterwegs. Bei der Rechtssprechung, auf die sich das Elternteil in der nachfolgend dokumentierten Diskussion bezieht, handelt es sich um ein Urteil des OVG Lüneburg vom 24.9.2015.

Doch nun die skurrile und fassungslose machende Schilderung des Gespräches zwischen Bürger und Polizist – die Namen beider Beteiligten liegen der Redaktion vor, sind aber aus persönlichkeitsrechlichen Gründen im nachfolgenden Text anonymisiert:

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Ab 1.7.2018: Feingliedrige Überwachung, … pardon: Mautkontrolle der Fahrzeuge auf allen Bundesstraßen. Doch die Daten und Kommunikationswege „sind sicher“ …

Eine der neuen TollCollect-„Kontrollsäulen“ auf einer Bundesstraße in Niedersachsen.

Am 1. Juli 2018 wird das Straßennetz Deutschlands, auf dem LKW’s verpflichtet sind, für jeden gefahrenen Kilometer eine Mautgebühr zu entrichten, von 15.000 km auf 52.000 km ausgedehnt.

Das dadurch, dass ab dann nicht nur Autobahnen und kleinere Teile des Bundesstraßen-Netzes LKW-Maut-pflichtig sind, sondern pauschal alle Bundesstraßen. Der Bund, der für Abrechnung und Überwachung der Mautabgaben das TollCollect-Konsortium gegründet hat, erwartet in diesem Zuge rund 2 Milliarden (!) Mehreinnahmen pro Jahr.

Wir haben bereits verschiedentlich darüber berichtet und waren bei einer der Regional-Pressekonferenzen von TollCollect und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nun dabei, nachdem die eigentlich schon im November 2017 geplanten Pressekonferenzen mangels Medieninteresse kurzfristig abgesagt worden waren und wollen hier kurz darüber berichten:

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