freiheitsfoo ist Teil des Bündnisses gegen das geplante neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen

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Die „Waffen“ der Demonstranten bei den Nazi-Gegendemonstrationen in Goslar vom 2.6.2018 – Polizeiliche Fake-News

Vorsicht! – Gefährliche Waffe auf Demonstrationen an warmen Sommertagen: Die Schirmmütze! (Bild unter CC-BY-SA 2.0 von Michael Waack, weitere Bearbeitung durch freiheitsfoo)

Am vergangenen Samstag haben im niedersächsischen Goslar Tausende Menschen gegen einen Aufmarsch von Nationalsozialisten und anderen rechtsorientierten Gruppen protestiert. Zum Umgang der Polizei mit den Demonstranten, den Demoanmeldern und zum Ablauf des Tages gäbe es eine Menge Kritisches zu berichten. Und das haben wir auf diesem Blog auch noch für später vor.

Hier vorab aber ein kurzer Bericht im Zusammenhang mit den unsäglichen polizeilichen „Kontrollstellen“, an denen eine große Zahl von Demonstranten festgehalten und durchsucht sowie in Teilen identifiziert worden sind – eine Praxis, die die niedersächsische Polizei in den vergangenen zwei Jahren eingeführt hat und seitdem immer häufiger anwendet – den schweren Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die diese Maßnahmen bedeuten, bislang völlig ignorierend.

In einem Fernsehbericht des NDR teilte ein Sprecher der Polizei Goslar nach Beendigung der Demonstrationen dem breiten Fernsehpublikum mit:

„Wir haben auf allen wichtigen Zufahrtsstraßen nach Goslar Kontrollen durchgeführt, dabei sind insgesamt 400 Sicherstellungen erfolgt und zwar von Gegenständen, die bei diesen Versammlungen hätten als Waffen Verwendung finden können.“

Auf Nachfrage von uns, auf die die Polizei erst nach kurzem „Zögern“ meint, geantwortet zu haben, stellt sich der Sachverhalt der „400 Gegenstände, die als Waffen hätten Verwendung finden können“ allerdings ganz anders dar.

Nach Auskunft der nun scheinbar zuständigen Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig handelt es sich bei diesen 400 „Waffen“ „überwiegend um Gegenstände wie“

  • Sturmhauben
  • Basecaps
  • Schlauchschals
  • Dreieckstücher in verschiedenen Farben
  • Sonnenbrillen
  • Zahnschutz
  • Regenschirme
  • Funkgeräte
  • Fähnchen
  • Spritzschutz für Augen
  • 2,40 m lange Holzstöcke
  • 1 Messer

Mit Verlaub – diese Auflistung von Gegenständen öffentlich als eine Ansammlung von „400 Waffen“ zu bezeichnen überspannt den Bogen des zulässigen Interpretationsspielraums doch sehr!

Ob es sich bei dem „Messer“ um ein Springmesser, ein langes Küchenmesser oder um ein Taschenmesser gehandelt hat, ist uns nicht bekannt. Es mag eher verwunderlich sein, dass bei der Kontrolle vieler Busse nicht mehr als ein (Taschen-)Messer gefunden worden ist. Der verfassende Mensch dieses Beitrags trägt beispielsweise täglich ein kleines Taschenmesser in seinem Rucksack mit sich herum.

Warum Schirmmützen, Sonnenbrillen an einem heißen Sommertag, Funkgeräte und „Fähnchen“ als „Waffen“ deklariert werden und mit diesem polizeilich eingerichteten Bekleidungssammellager populistische Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, das gibt vermutlich allen normal denkenden Menschen – außer den Polizeibehörden – ein Rätsel auf.

Wenn die uns gegenüber angegebene Liste von Sachgegenständen als Ergebnis der Durchsuchungen von anreisenden Demonstranten richtig sein sollte, dann ist eines klar: Die Kontrollstellen waren in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig und somit unzulässig! Die der Kontrollstellenanordnung zugrunde liegende Gefahrenprognose war grottenschlecht, zumindest hat sie mit der Realität nicht viel zu tun gehabt.

Dieses Fazit sollte sich die Polizei eingestehen und entsprechende Konsequenzen für die Zukunft ziehen und auf derlei begründete Kontrollstellen verzichten!

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Landespolizeipräsidium: Keine Reid-Verhörmethoden oder Schulungen dazu in Niedersachsen

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Veröffentlicht: Die gefährlichen Orte Hannovers – nach Meinung der Polizei …

Im Zuge eines laufenden Berufungsverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit polizeilicher Videoüberwachung öffentlichen Raums in der Stadt Hannover vor dem OVG Lüneburg hat die Polizeidirektion Hannover in einem Schreiben vom 30.4.2018 mitgeteilt, dass:

  1. 16 Polizeikameras komplett abgebaut werden sollen,
  2. weitere 32 Polizeikameras an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) übergeben oder verkauft werden sollen,
  3. 22 Polizeikameras dauerhaft in Betrieb bleiben sollen sowie
  4. 7 Polizeikameras erhalten bleiben, allerdings nur zeitweise in Betrieb genommen werden sollen.

Daraus kann man folgendes ablesen bzw. interpretieren:

  1. 48 der bislang 77 Polizeikameras waren/sind (nach derzeit gültiger Rechtslage des NdsSOG) unzulässig oder gar rechtswidrig in Betrieb. Diese Kameras sollen abgebaut oder an die Straßenverkerhsbehörde abgegeben werden.
  2. 29 Orte bzw. Gegenden in Hannover werden seitens der Polizei akut und dauerhaft oder (in sieben Fällen) temporär als gefährliche oder bedrohte Orte definiert/verstanden.

Um deutlich zu machen, welche Gegenden in Hannover derart polizeilich markiert werden, haben wir eine Kartengrafik erstellt (siehe rechts) und stellen diese hiermit der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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Medienhetze und gezielte Fake-News als Mittel, um die neuen Polizeigesetze durchsetzen zu können

Ellwangen? Ein Mob gewalttätiger Asylbewerber, die auf Polizisten losgehen und deren Polizeiwagen schwer beschädigen.

Hitzacker? Linke Chaoten stürmen ein Privatgrundstück und greifen eine Familie mit Kindern an.

Diese Assoziationen manifestier(t)en sich in fast allen Köpfen des Landes „dank“ einer Medienberichterstattung, die – im nachhinein und bei aller Sachlichkeit betrachtet – in weiten Teilen einseitig, populistisch und rechten sowie obrigkeitsstaatlichen Idealen verhafteten Gruppierungen und Parteien zuträglich und in vielfach tatsachenfremd ausgefallen ist.

Wer sich etwa für eine gut recherchierte Überprüfung der Tatsachen und (Falsch)Behauptungen zu den Vorfällen in Ellwangen vom 2. und 3.5.2018 interessierte, konnte die bereits am 3.5.2018 in der taz vorfinden. Die dortige Schilderung der Sachlage ist bis heute unwidersprochen und dennoch kochte der Populismuskessel der so genannten „christlichen“ und neurechten Parteien (aber nicht nur seitens CSU, CSU und AfD!) in den darauf folgenden Tagen weiter hoch – alle Fakten des Vorfalls stur ignorierend.

Das gleiche nun zu der musizierenden Demonstration am 18.5.2018 in Hitzacker, der ein brutaler und unverhältnismäßiger Polizeieinsatz folgte. Der hierauf folgende Medienhype gipfelte u.a. in der Forderung des seit seinem 14. Lebensjahr mit der CDU verhafteten Politikers Paul Ziemiak,

„ein Vermummungsverbot müsse im gesamten öffentlichen Raum Anwendung finden.“ (Quelle: DLF/dpa-Nachricht vom 22.5.2018)

Für einen nüchternen Beobachter am Rande liegt die Vermutung nahe, dass das alles – wenn solche Forderungen nicht auf völliger Ignoranz freiheitlicher und demokratischer Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte beruhen sollten – dazu dienen soll, den neuen Polizeigesetzen einen Weg zu bahnen.

Polizeigesetze, die neben zahlreichen anderen kritikwürdigen Inhalten einen Paradigmenwechsel in der Geschichte der Polizei einleiten und dieser zukünftig das Recht einräumen werden, Menschen selbst dann zu überwachen, zu inhaftieren oder zu unterdrücken (nur ein anderes Wort für „Repression“), wenn diese gar kein Verbrechen begangen haben sondern wenn die Behörden die Ansicht vertreten, dass diese Menschen „wahrscheinlich“ über die Durchführung eines Verbrechens nachdenken.

„Crimethink“ (Gedankenverbrechen) nannte das George Orwell in seinem 1949 erschienenen Roman „1984“. In diesem Zusammenhang ist der Verweis durchaus berechtigt, auch wenn der Vergleich in den letzten Jahren seitens Überwachungskritikern immer wieder mal zu Unrecht gezogen worden ist.

Zu dem Geschehnissen in Hitzacker hat die „Rotzfreche Asphaltkultur (RAK)“ einen lesenswerten Überblick über die darauf folgende mediale „Berichterstattung“ zusammengestellt, den wir zur Lektüre empfehlen.

Sinnvoll kann auch sein, einen Augenzeugen bzw. Betroffenen des Polizeieinsatzes in Hitzacker zu Wort kommen zu lassen und ihm zuzuhören bzw. dessen Schilderung nachzulesen.

Vor allem aber möchten wir die Pressemitteilung aus dem Unterstützerumfeld der RAK hier zur erweiternden Information und Erweiterung der Perspektive zitieren:

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Rise of the Police: Gesetzentwurf für das neue Polizeigesetz Niedersachsens kryptisch und unlesbar, Innenministerium verweigert weitere Aufklärung – wir veröffentlichen zusammen mit Digitalcourage Braunschweig eine übersichtliche Gegenüberstellung der alten und der geplanten neuen Regelungen

„Ticking Tonfa“, GIF-Animation dieser Seite, einer russischen Hotline für festgenommene Demonstranten entnommen: https://ovdinfo.org/

Wie verhindert man Kritik und Protest an einem neuen Gesetz? Indem man den Gesetzentwurf so verfasst, dass ihn so gut wie niemand verstehen und interpretieren kann.

Nach diesem Schema scheint die in Niedersachsen seit letztem Jahr von SPD und CDU geführte Landesregierung zu verfahren, um ein neues Niedersächsisches Polizeigesetz (NPOG) erfolgreich verabschieden zu können.

Haben wir noch im Januar eine Gegenüberstellung (Synopse) des bisherigen Polizeigesetzes (mit dem unhandlichen Kürzel NdsSOG) zum damaligen Stand des NPOG-Gesetzentwurfs vom 19.1.2018 leaken können, hat die Regierung nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht (LT-DS 18/850), der beim Lesen (falls man ihn überhaupt als „lesbar“ bewerten möchte) auf keinster Weise klarmacht, welche Änderungen da nun tatsächlich vorgenommen werden sollen.

Das niedersächsische Innenministerium verweigert uns die Herausgabe jeglicher weiteren Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren, welche möglicherweise für den Bürger in leichter verständlicherer Form das Wesen und den genauen Gehalt des neuen Polizeigesetzes vor Augen führen könnten. Dass es eine der aus dem Januar stammenden Synopse auch zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfs gibt, ist sehr wahrscheinlich. Aber die wird eben nun einfach unter Verschluss gehalten. Genaues weiß man nicht, denn das nds. Innenministerium verweigert uns selbst auf die Fragen die Antwort, ob es denn so eine neue Synapse gibt oder nicht.

Gemeinsam mit der Braunschweiger Ortsgruppe von „Digitalcourage“ haben wir uns also selber an die Arbeit gemacht und eine solche Synopse erstellt!

Aus der Synopse wird nicht nur deutlich, dass die Polizei zum Verfolger von Gedankenverbrechen ausgebaut werden und mehr denn je geheimdienstlich und verdeckt agieren können soll und dadurch das aus historischen Erfahrungen heraus postulierte Trennungsgebot weiter zersetzt. Es wird auch deutlich, dass die „Große Koalition“ Niedersachsens keine Scheu hat, selbst nach der ersten Kritik aus dem Januar noch eins draufzusetzen und weitere verschärfende Elemente neu in den Gesetzentwurf eingeführt hat.

Ein paar Beispiele:

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Zeitzeichen, 9

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Rheinmetall-Hauptversammlung 2018: Der ehemalige Verteidigungsminister hat uns belogen, was seine Trennung von Bundestags- und Aufsichtsratmandat betrifft / Die Bundespolizei wünscht sich 50 bis 100 Stück Panzer von Rheinmetall / Der Vorstandsvorsitzende freut sich über den „Nukleus für eine europäische Armee“

Es wächst zusammen, was nicht zusammen gehört: Armin Papperger (Vorstandsvorsitzender Rheinmetall AG), Franz Josef Jung (ehem. Bundesverteidigungsminister, CDU) und Dirk Niebel (ehem. Bundesentwicklungsminister, FDP) als Arbeitskollegen am 8.5.2018 in Berlin

Am vergangenen Dienstag fand in Berlin die alljährliche Aktionärs-Hauptversammlung der Rheinmetall AG, dem größten deutschen Rüstungs-, Militär- und Überwachungstechnikkonzern Deutschlands, statt.

Das Treffen haben wir umfangreich dokumentiert und möchten aus der Vielzahl interessanter und zum Teil erschreckender Informationen drei uns wichtig erscheinende Punkte herausgreifen:

 

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung war am 9.5.2017 auf der vorherigen Rheinmetall-Hauptversammlung in den Aufsichtsrat des Konzerns gewählt worden. Allerdings war zeitgleich nicht nur Bundestagsabgeordneter der CDU sondern sogar stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss, der u.a. die Anschaffungen Rüstungseinkäufe des Bundes bestimmt.

Von uns darauf angesprochen hatte Herr Jung im Juli 2017 auf Nachfrage beteuert, dass er bis zum Ende seines Bundestagsmandats weder an Aufsichtsratsitzungen teilnehme (noch an anderer informationeller Arbeit in/bei Rheinmetall teilnehme!) noch Geld für sein Aufsichtsratmandat erhalte (wir haben im August 2017 darüber berichtet).

Nun stellte sich auf der Hauptversammlung 2018 heraus, dass beide Behauptungen nicht stimmen: Herr Jung nahm sowohl an der Aufsichtsratsitzung im Zuge seiner Wahl (vermutlich am 9. oder 10.5.2017) als auch an einer außerordentlichen Aufsichtsratsitzung vom 21.8.2017 teil. Und er erhielt für seinen Sitz im Rat für das Jahr 2017 das gleiche Geld (48.493 Euro) wie der zeitgleich in das gleiche Gremium gewählte Klaus Draeger.

Herr Jung hat uns also die Unwahrheit gesagt! Sein zeitgleiches Beschäftigtsein, Wirken und Bezahltwerden sowohl im/vom Bundestag als auch bei/von Rheinmetall ist aus unserer Sicht ein handfester politischer Skandal!

Im Anhang dieses Beitrags zitieren wir zur Verdeutlichung noch einmal das, was uns Herr Jung im Juli 2017 mitteilte bzw. autorisiert mitteilen ließ.

 

Rheinmetall hat für die paramilitärische Aufrüstung der Polizeien einen Panzerwagen mit der reißerischen Produktbezeichnung „Survivor R“ entwickelt und bislang bereits fünf Stück davon an deutsche Landespolizeien verkauft. Zwei Exemplare gingen an die sächsische Polizei (und glänzen durch einen Skandal aufgrund ihrer Bestickung der Sitze mit einem umstrittenen Logo), zwei weitere an die Berliner Polizei (einer bereits ausgeliefert, der zweite für 2020 zur Auslieferung vorgesehen) sowie ein weiteres Exemplar rechtzeitig zum G20-Gipfel an die Hamburger Polizei (auf beharrliches Nachfragen durch den Vorstand so bestätigt – es handele sich um die „kleine Ausführung“, was immer das heißen mag.) Wikipedia zufolge soll auch Brandenburg so einen Radpanzer erhalten haben, was der Vorstand auf der Hauptversammlung jedoch einem dazu fragenden Aktionär verschwieg.

Neu ist die Information, dass die Bundespolizei bei Rheinmetall Interesse an „50 bis 100 Stück“ dieser Panzerwagen bekundet hat und es entsprechende Gespräche oder Verhandlungen gibt. Die Bundespolizei strickt also weiter an ihrer „Entwicklung“ hin zu einer in Teilen militärisch oder paramilitärisch ausgerüsteten Inlandsarmee/-polizei.

 

Für Insider vielleicht nicht neu, aber trotzdem hervorhebenswert: Deutschland (mutmasslich unterstützt oder getrieben durch die deutsche Rüstungslobby) hat in der EU ein „Rahmennationen-Konzept“ eingebracht und durchgesetzt, wonach die deutsche Armee bezüglich ihrer Ausrüstung den Standard für sehr viele andere EU-Mitgliedsstaaten setzt.

Das bedeutet nicht nur eine so gut wie sichere und weitreichende Absatz-Garantie für deutsche Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall, sondern wird auch – nach Aussagen des Rheinmetall-Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger – zum „Nukleus für eine europäische Armee“!

Eine unserer Ansicht nach bislang völlig unbeachtete und in ihrer Dimension unterschätzte Entwicklung aus/in Brüssel, wo Rheinmetall übrigens seit letztem Jahr ein eigenes Lobbybüro mit drei Festangestellten betreibt.

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In eigener Sache und nicht wirklich wichtig: Designwechsel

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Rise of the Police: Deutsche Polizeigewerkschaft lehrt die Polizisten, das Strafgesetzbuch zu missbrauchen – Dokumentation möglicherweise rechtswidrigen polizeilichen Handelns soll als Straftat bewertet und entsprechend gehandelt werden – ein weiterer Schlag gegen die Versammlungsfreiheit

Public-Domain-Illustration von Carlos Latuff aus den Mubarak-Zeiten Ägyptens.

Niemand lässt sich gerne durch Unbekannte fotografieren oder filmen. Das gilt auch für Polizisten und für diese gilt der Schutz des Persönlichkeitsrechts genau so wie für andere Menschen.

Und doch gibt es einen Unterschied: Polizeiliches Handeln ist – so die aktuelle Rechtssprechung – grundsätzlich ein zeitgeschichtliches Ereignis. Und wenn ein Mensch/Bürger als Zeuge oder Betroffener polizeilichen Handelns den Eindruck hat, dass die Polizei rechtswidrig handelt, so hat er das Recht, dieses zu dokumentieren, um gegebenenfalls später vor Gericht Beweise für solch eine Behauptung in der Hand zu haben. (Immer vorausgesetzt, dass die Person diese Aufnahmen nicht offensichtlich und tatsachenbehaftet mit der Absicht anfertigt, um einzelne Polizisten identifizierbar bspw. an den „Internet-Pranger“ zu stellen oder diese sonstwie unzulässig zu verwenden.)

Erfreulicherweise – so muss man mittlerweise leider sagen – sieht die aktuelle Rechtssprechung das genau so und entsprechend lässt sich der § 33 des Kunsturhebergesetzes (KUG) nicht dazu missbrauchen, ein derart berechtigtes Anfertigen von Filmen und Fotos von fragwürdigen Polizeieinsätzen als Straftat zu bewerten.

Sehr zum Leidwesen derjenigen Polizisten in den Polizeien, die es nicht mögen, wenn man ihr Handeln kritisch dokumentiert oder gar deren Rechtsverstöße aufzeichnet.

An dieser Stelle tritt die hinreichend bekannte Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf die Bühne. In der Ausgabe vom Juni 2016 ihres Gewerkschafts-Blatts „Polizeispiegel“ findet sich (ab Seite 17 im PDF-Dokument) eine Quasi-Anleitung, wie filmscheue Polizeibeamten und -beamtinnen mittels eines mehr als fragwürdigen Verweises auf den § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) kritische Berichterstattung oder Dokumentation rechtswidrigen polizeilichen Handelns unterdrücken können und den Betroffenen unmittelbar sogar deren Foto- und Filmapparate oder Smartphones entwenden dürfen – notfalls auch mit Gewalt …  jedenfalls nach Ansicht der DPolG.

Beim § 201 StGB geht es um die „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. In diesem Gesetz heißt es auszugsweise:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt (…) Der Versuch ist strafbar. Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.“

Der beabsichtigte Sinn dieser Straftatbestand ist der Schutz der Kommunikationsphäre und die Gewährleistung der Unbefangenheit der persönlichen Aussprache. Dass das schwerlich auf eine Auseinandersetzung zwischen der staatlichen Exekutiven in Form der Polizei auf der einen und den Bürgern/Menschen auf der anderen Seite anwendbar ist, muss kaum erklärt werden. So heißt es im Paragraphen dann auch ebenfalls:

„Die Tat (…) ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“

Der Autor des o.g. Beitrags im DPolG-Heft, ein Polizeikommissar aus Wiesbaden, sieht das jedoch ganz anders und möchte den § 201 StGB dazu einsetzen, unbeliebte Aufnahmen von Polizeieinsätzen u.U. unter Androhung oder Einsatz massiver Polizeigewalt zu unterbinden, die Aufzeichnungshardware zu beschlagnahmen oder gar Führerscheinbesitzern damit zu drohen, dass diese ihrer Führerscheinprüfung wiederholen müssten.

In seinem „Fazit“ schreibt der DPolG-Kommissar dann entsprechend (und mit unverkennbar populistischem Einschlag in Form einer pauschalen Unterstellung erster Güte):

„In Zeiten, in denen fast jeder ein Smartphone bei sich hat und viele Personen Datenschutz für sich selbst zwar einfordern, aber Polizeibeamten nicht zugestehen wollen, ist vor allem der § 201 StGB ein sehr hilfreiches, aber kaum genutztes Werkzeug mit vielen Handlungsmöglichkeiten. Die Kenntnis der Vorschrift lohnt sich also auf jeden Fall!“

Das nicht als mehr oder minder offene Aufforderung zum Missbrauch des § 201 StGB zu verstehen, fällt schwer.

Und die Agitation der Populisten trägt Früchte: Uns erreichen inzwischen immer häufiger vereinzelte Berichte oder Informationen darüber, wie Polizeibeamte bei umstrittenen Maßnahmen oder im Zuge von Demonstrationen die Dokumentation möglicherweise unerlaubten Polizeihandelns wie z.B. brutaler Polizeigewalt mittels Verweises auf den § 201 StGB erfolgreich unterbinden. Mal schon alleine durch das Androhen von schweren Konsequenzen für die Filmenden, falls diese damit fortfahren, mal durch mutmasslich – für die Polizei – erfolgreiche verlaufende Strafverfahren in diesem Zusammenhang.

Mutmasslich deswegen, weil uns die Polizei bislang noch keine konkreten Angaben auf unsere Nachfragen von vor zwei Wochen machen konnte oder wollte. Die Antwort – falls es denn überhaupt inhaltlich etwas gehaltvolles gibt – soll zudem noch mindestens drei weitere Wochen benötigen, aus Urlaubsgründen, wie man uns in einem persönlichen Gespräch vor wenigen Tagen mitteilte.

Es wäre völlig unverständlich und ein schlimmes Fanal für Menschen- und Bürgerrechte und ein demokratisches Gemeinwesen, falls sich Staatsanwaltschaften und Gerichte tatsächlich dazu hinreißen ließen, denjenigen auf die Finger zu schlagen, die sich um die Dokumentation und Aufklärung potentiell strafrechtlich relevanten Verhaltens einzelner Polizeibeamter bemühen!

Wir werden versuchen, an diesem Thema und den Entwicklungen dazu dran zu bleiben und weiter darüber berichten.

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