Niedersächsische Deutsche Polizeigewerkschaft: Bei uns gibt es kein racial profiling. Wir sind hier nicht in Ghana.

"German Colonial Lord", ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

„German Colonial Lord“, ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

Am vergangenen Donnerstag tagte der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags zum neuen Polizeigesetz für dieses Bundesland. Hierzu wurden in intransparenter Art und Weise einige Gruppen und Personen zur mündlichen Anhörung eingeladen, angehört und befragt.

Als letzter Anzuhörender trat der Polizeibeamte Dirk H. als Teil des Vorstands der niedersächsischen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf. Er äußerte sich u.a. zu der nur kurz vor der Anhörung von der rot-grünen Landesregierung wieder rückgängig gemachten Einschränkung der polizeilichen Befugnis zur anlaßlosen Identitätsfeststellung und zum geplanten neuen Recht für Landtagsabgeordnete, polizeiliche Ingewahrsamsmaßnahmen kontrollieren zu dürfen.

In diesen Zusammenhängen sagte der sich selbst als „Führer einer Einsatzhundertschaft“ titulierte Beamte:

„Ich war neulich zu einem Symposium einer Polizeiakadamie. Da ging es um „rational profiling“ wie ich zuerst immer gedacht habe, bis ich begriffen habe, dass es um „racial profiling“ ging. (…) So etwas gibt es in der niedersächsischen Polizei nicht. (…) Wir sind bei der niedersächsischen Landespolizei und nicht in Ghana.“

Prägnanter geht es kaum.

Redaktionelle Anmerkung: Die aufgeführten Zitate entstammen nach besten Wissen und Gewissen der handverfassten Mitschrift eines die öffentlche Ausschusssitzung begleitenden Redaktionsmitglieds von uns. Der exakte Wortlaut kann jedoch nicht garantiert werden. Inhaltlich werden diese Aussagen jedoch bereits von anderen Medien im Wesentlichen bestätigt.

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