Demokratie-Armutszeugnis für den Niedersächsischen Landtag: Hilfe zur Nutzung des Live-Streams nicht möglich – Aufzeichnungen der Plenardebatten werden der Öffentlichkeit vorenthalten

Neulich, am 17.5.2018 hielt der Niedersächsiche Landtag die 1. Lesung des umstrittenen neuen Polizeigesetzes („NPOG“) und „debattierte“ darüber. (Exakt vier Werktage, nachdem der 79 Seiten lange Gesetzentwurf veröffentlicht wurde!)

Wer die Landtagssitzung aus der Ferne mitverfolgen wollte, wurde auf eine Webseite des Landtags verwiesen, auf der der NDR angeblich einen Live-Stream anbot. Das funktioniert allerdings nicht bei allen Rechnern/Betriebssystemen. Der Bildschirm des Livestreams bleibt dunkel.

Es wäre ein leichtes, unter Verwendung der URL des NDR-Streams auf einen Mediaplayer auszuweichen und sich das Plenum darüber anzusehen, doch leider

  1. findet sich auf der Webseite des Landtags kein Hinweis auf die URL-des Streams,
  2. kann der Landtag bei dieser Frage gar nicht weiterhelfen und verweist stattdessen an den NDR, an den man diesen Service „outgesourced“ habe,
  3. kann oder will der NDR trotz mehrfachen Nachfragens keine Antwort auf die Frage zum URL liefern.

Und wie ist es mit dem nachträglichen Verfolgen der Plenardebatte, zum Beispiel für Menschen, die tagsüber anderes zu tun haben, als vor dem Rechner oder in Hannover der Plenardebatte beizuwohnen?

Geht nicht, sagt die Landtagsverwaltung! Die Aufzeichnungen der Plenardebatten lägen dem Landtag zwar vor, aber würden (bis dato) der Öffentlichkeit (also den Bürgerinnen und Bürgern, um die es im Landtag ja eigentlich gehen sollte!) nicht zugänglich gemacht. Nur die Landtagsabgeordnete hätten derzeit das Recht, diese Aufzeichnungen abzurufen …

o_O

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