Zeitzeichen, 22

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

 

Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte berichtet Anfang September 2019 in ihrem 25. Tätigkeitsbericht über ihre Erfahrungen bei ihrer Aufforderung an die niedersächsische Landesregierung, ihre Facebook-Fanpages abzuschalten: „(…) Daher informierte ich zunächst mit Schreiben vom 21. Juni 2018 die Staatskanzlei und alle niedersächsischen Ministerien über die Entscheidung des EuGH. Das Schreiben enthielt die klare Aufforderung, bestehende Fanpages (unverzüglich) zu deaktivieren. Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Reaktion. Die Überprüfung der Fanpages bei Facebook ergab, dass unter anderem der Ministerpräsident, einige Mitglieder des Kabinetts sowie das Umweltministerium aktiv Fanpages betrieben. Auf ein weiteres Schreiben an die betroffenen Stellen, das ich Ende Mai 2019 versandt habe, erhielt ich schließlich Anfang Juli 2019 eine schriftliche Stellungnahme der Staatskanzlei im Namen der gesamten Landesregierung. Darin wird bestätigt, dass das Unternehmen Facebook hinter den Vorgaben der DS-GVO zurückbleibt und weitere Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität notwendig seien. Es sei dennoch in einer Gesamtabwägung zwischen dem Verstoß gegen die DS-GVO durch den Betrieb von Fanpages durch Teile der Landesregierung einerseits und der „Wahrnehmung des Informationsauftrags und der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten der Politikverdrossenheit andererseits“ bewusst entschieden worden, die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram weiterhin zu nutzen. Zudem weist die Staatskanzlei darauf hin, dass es auch darum ginge, „den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen zu zeigen, dass Politikerinnen und Politiker ganz normale Menschen mit Schwächen und Stärken sind und mitunter auch mal schräge Dinge tun.“ Die Landesregierung handelt somit bewusst und gewollt datenschutzwidrig. Der Abwägungsentscheidung der Staatskanzlei kann ich nicht zustimmen. Das Verhalten der Landesregierung bestätigt und festigt die Vormachtstellung des Unternehmens Facebook in seinem datenschutzwidrigen Geschäftsgebaren. Solange sich nicht einmal die staatlichen Stellen aus dem sozialen Netzwerk zurückziehen, wird kein Änderungsdruck auf das Unternehmen ausgeübt. Gerade diese müssen als Vorbild wirken, an dem sich u.a. Wirtschaftsunternehmen orientieren können.“

NDR-Beitrag vm 13.10.2020 zur Frage, ob man den Polizeiapparat mittels Studie auf Rechtsextremismus-Strömungen hin untersuchen lassen darf oder nicht: „CDU fordert Durchgreifen statt Extremismus-Studie zu Polizei“. Huch! Gerade die CDU?

Katrin Seddig in einer taz-Kolumne am 14.10.2020: „Euch, die ihr zu Hause bleibt, will ich an dieser Stelle eines sagen: Euer Arsch wird fett, eure Arbeit sinnlos und eure Luft wird dünn werden, eines Tages, eure Kinder werden euch verjagen und eure Enkel sich für euch schämen. Denn die Welt ist nun mal nicht so, dass wir ungestraft zu Hause bleiben können, die Verteilung ist so ungerecht, die Aussichten sind so düster, dass wir alle täglich einen Aufmarsch veranstalten sollten, wenn wir als Menschen noch eine klitzekleine Chance haben wollen.“

In Sachen tötender Drohnen für die deutsche Armee endgültig umgekippt – die SPD. Aus einem heise.de-Bericht vom 20.10.2020: Neue SPD-Linie: Wehrbeauftragte Högl will bewaffnete Drohnen. Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, plädiert dafür, die neuen „bewaffnungsfähigen“ Bundeswehr-Drohnen vom Modell Heron TP tatsächlich mit Raketen zu bestücken. Die SPD-Politikerin erklärte am Dienstag gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: „Ich bin nach intensiver Beratung, Information und Diskussion zu dem Ergebnis gekommen“, dass die Einsätze so „sicherer werden für die Soldaten“. Bewaffnete Drohnen böten „flexiblere Möglichkeiten, auf Bedrohungen zu antworten“. Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag aufgestellten Rahmenbedingungen seien klar, die darin geforderte ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Debatte über die Aufrüstung der unbemannten Flugobjekte habe stattgefunden, meinte Högl: „Ich halte das für entscheidungsreif.““ Ja, wo war sie denn, die „ausführliche Debatte“? Wohl nur im Inneren von Wirrköpfen und Kriegsbereiten, die das „Nie wieder Krieg“ Deutschlands endgültig aus dem historischen Gedächtnis ausradiert haben oder ausradiert bekommen haben.

DLF-Kurznachricht vom 29.10.2020: „Die Ermittlungen wegen rechtsextremer Chatgruppen bei der nordrhein-westfälischen Polizei sind auf 151 Verdächtige ausgeweitet worden.“ 151 Einzelfälle.

Aus einer heise-Meldung vom 3.11.2020: „Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) kritisierte Proteste gegen den Castor-Transport. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung appellierte Lies an die Castor-Gegner, „doch einmal nachzudenken, ob es nicht sinnvoller wäre, auf mögliche Gegendemonstrationen zu verzichten – gerade weil wir eine pandemisch brenzlige Situation haben“. Die Polizeibeamten durch die geplanten Proteste einer zusätzlichen Infektionsgefahr auszusetzen, sei „verantwortungslos“, sagte Lies.“ Verantwortungslos. Och, Herr Lies … Wie wäre es hingegen, dass sie zunächst erst einmal mit dem Nachdenken beginnen, bevor sie den Begriff des „Endlagers“ so gedanken- und sinnlos verwenden und politisch fundamentieren?

James Tiedeman von den „Republicans Overseas Germany“ in einem merkwürdigen DLF-Interview vom 5.11.2020 zur Hängepartie zwei Tage nach der US-Präsidentschaftswahl [Hier der nachfolgend transkribierte Ausschnitt als mp3-Datei]: Christiane Kaess (DLF): Aber Herr Tiedeman, ich habe es immer noch nicht verstanden. Finden Sie das in Ordnung, dass Trump sich vorzeitig zum Wahlsieger erklärt hat, obwohl wir das Ergebnis noch gar nicht kennen? James Tiedeman: Ja, ähm, also ich bin nicht … ähm, also ich er hätte es gesagt, aber er hat es nicht richtig … ähm, also … es ist schwierig zu sagen, ja? Moment hat der, ähm, der won natürlich die [acte Sau?], aber wir wurden .. jeden Staat hat die richtig Methode zum Tabulieren die Wahl. Das ist der Punkt, ja? Und Mail-in Ballots ist immer eine Frage mit der richtig, richtig Datum und if Wahl ist oder der Brief ist jetzt gerade gekommen …“ o_O

Ein Beitrag der „HAZ“ vom 26.11.2020: „Schon mehr als 760 Corona-Verfahren in Niedersachsen – Land will mehr Richter einstellen. Die Verfahren mit Corona-Bezug häufen sich an den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen. Justizministerin Barbara Havliza rechnet durch die neue Verordnung mit weiteren Klagen. (…) Sie sei sehr stolz darauf, wie gut der Rechtsstaat auch in der Krise funktioniere, wie verlässlich die Gerichte arbeiteten, und wie genau sie Regierungshandeln überprüften und wenn nötig korrigierten, sagte Havliza.“ Krrr … klingt so, als ginge die Parteipolitikerin von bewusst eingebauten oder zumindest sehenden Auges tolerierten Rechtsverletzungen bei den Corona-Verordnungen aus. Und mindestens zu Beginn der Pandemie haben die Gerichte reihenweise und durchgängig versagt, als es um die Frage ging, ob die Gerichtsbarkeit eine tatsächlich unabhängige und rückenstarke Institution sei, die die in Teilen verfassungswidrigen Regelungen der ersten Corona-Verordnungen, wie z.B. totale Demonstrationsverbote, wieder hätte zurechtrücken können, das aber nicht tat. Insofern: Der Stolz sollte sich in Grenzen halten, Frau Havliza!

Missbrauch der durch die Corona-Pandemie abgelenkten Öffentlichkeit durch die Bundesregierung:
1) TKG-Novelle – 2 Tage Zeit für Experten und Sachkundige zur Kommentierung eines rund 450 Seiten starken Gesetzentwurfs.
2) IT-Sicherheitsgesetz – 24 Stunden Zeit für solche Stellungnahmen aus der „Zivilgesellschaft“.
3) BND-Gesetz
4) VDS
Damit erweist sich die Bundesregierung als beste Unterstützung der „Corona-Leugner*innen“ und „Verschwörungstheoreiker*innen“

DLF-Kurznachricht vom 13.12.2020: „Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Brinkhaus, hat eine Überprüfung des Föderalismus-Prinzips gefordert. (…) Der Föderalismus in Deutschland laufe nach Regeln, die 1949 in die Gesetze geschrieben worden seien, betonte der CDU-Politiker. Jetzt habe man das Jahr 2020 und lebe in einer komplett anderen Welt.“ … erzählt uns der ein CDU-Steuerberater und „erklärter Gegner der Flüchtlingspolitik Merkels“, der mit 16 Jahren in die „Junge Union“ beigetreten ist.

Ebenso in einer DLF-Nachricht vom 13.12.2020 der nur scheinbar altersweise Herr Schäuble: „Bundestagspräsident Schäuble rechnet noch mit Änderungen an der Reihenfolge, in der die Bevölkerung in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Der CDU-Politiker sagte der „Welt am Sonntag“, die Empfehlungen der Experten würden sicher noch „verfeinert“. Er persönlich würde die Menschen, die mit Infizierten arbeiten müssten oder mit Alten und Kranken zu tun hätten, an erster Stelle priorisieren. Diese hätten ein extrem hohes Risiko, sich zu infizieren. Und wenn zu viele Ärzte und Pflegekräfte ausfielen, stehe man vor einem riesigen Problem.“ Oh, ah, Herr Schäuble – ganz sicher sind das revolutionäre Ideen für die Mitglieder der Stiko, die den Impfplan-Entwurf verfasst haben … Wichtig in diesem Zusammenhang: Nur wenige Tage zuvor hatte der für Populismus wie Schlitzohrigkeit berüchtigte Bundesvorsitzende der „Deutschen Polizeigewerkschaft“, der Herr Wendt eine Bevorzugung von Polizist*innen vor z.B. Erzieher*innen in der Rangfolge der Covid-Impfung gefordert: Polizeibeamte seien ständig einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie könnten niemanden auf zwei Meter Entfernung festnehmen und durchsuchen. Ach – aber Erzieher*innen, die ganztägig (richtigerweise!) ohne Mund-Nase-Bedeckung und ohne Mindestabstand arbeiten (müssen) sollen hintenangestellt werden? Die Beantwortung einer kritischen Presseanfrage dazu stände dem Herrn Wendt gut, sollen seine Worte nicht als gänzlich substanzlos und unsolidarisch kategorisiert werden. Doch mit so einer Wendung seines Wesens war nicht zu rechnen – entsprechend blieben unsere Anfragen einfach gänzlich unbeantwortet.

Corona bringt vieles auf den Punkt. Eine DLF-Kurznachricht vom 15.12.2020: Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Aufrechterhaltung des Profisports in Deutschland trotz der Verschärfung der Corona-Maßnahmen verteidigt. Spahn sagte in der Bundespressekonferenz, für das Infektionsgeschehen in Deutschland sei es insgesamt nicht ausschlaggebend, ob und in welchen Stadien ohne Zuschauer gespielt werde. Auch Corona-Tests seien nicht das Problem. Die Verfügbarkeit von Schnelltests sei – Zitat – „sehr, sehr hoch“ und auch PCR-Tests seien vorhanden. Es gehe beim Profisport auch um Berufsausübung, sagte der CDU-Politiker. Für viele Bürgerinnen und Bürger sei die Präsenz des Sports als ein Stück Normalität von Bedeutung.“ Ja, ja – das Recht auf Berufsausübung. Das müsste doch dann gleichermaßen auch für andere gelten, oder? Und wenn Fußballspiele mit allem Proporz drumherum keine Rolle für das Infektionsgeschehen, dann dürfte das für eine private Party mit 22 Leuten auch nicht anders sein, oder, Herr Spahn? Wer in unnormalen Zeiten auf Normalität setzt oder damit Fußballspiele mit hundert- oder tausendfachen Verbraten von Tests (die wenn nicht hier dann in anderen Ländern fehlen!) begründet, der verscheigt, worum es eigentlich geht. Um viel Geld und um einen starkem Einfluß der Fußballindustrie in höchsten Politikerkreisen.

Das OVG Lüneburg kippt das vom Land Niedersachsen verordnete komplette und pauschale Verbot jeglichen Feuerwerks und pyrotechnischer Mittel. Im Urteil vom 18.12.2020 heißt es so süffisant wie richtig: Jedenfalls Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ( (…) bspw. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk) haben kein Potenzial, infektionsrelevante Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen zu provozieren, und kaum Potenzial, in nennenswerter Zahl krankenhausbehandlungsbedürftige Behandlungen zu verursachen.“ Aber auch (weiter): Das nach § 10a Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung untersagte „Mitführen“ von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen steht in keinerlei Bezug zu infektionsrelevanten Kontakten zwischen verschiedenen Personen.“ und „Die vom Verbot darüber hinaus umfassten „anderen pyrotechnischen Gegenstände“ ( (…) etwa pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge als Komponente von Airbags, für Bühnen und Theater oder für andere technische Zwecke) lassen jedweden Bezug zu infektionsschutzrechtlich relevanten Geschehen vermissen. In einem HAZ-Beitrag vom 23.12.2020 heißt es dann aber: „Der Präsident der Region Hannover Hauke Jagau (SPD) solidarisiert sich mit Klinken: „Ich teile die Einschätzung der Kliniken und halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für nachhaltig falsch“, sagt Jagau. Das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht für alle, die versuchen in Krankenhäusern und andernorts die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Haben Sie das Urteil mal gelesen, Herr Jagau?

Der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke hat dafür geworben, die Arbeit der Polizisten in Deutschland mehr wertzuschätzen. „Sie leisten Großartiges für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagte Manzke dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit Blick auf zunehmende Anfeindungen gegen Beamte bei ihren Einsätzen. (…) Die Polizeibeamten legten großen Wert darauf, in Konfliktsituationen beruhigend und deeskalierend zu reagieren. Manzke sieht auch die Kirchen in der Pflicht, zu einem stärkeren Vertrauen in die Arbeit der Polizei beizutragen. (…) Besorgt zeigte sich Manzke über die Fälle von rechtsextremistischen Chatgruppen unter Polizisten, die in den vergangenen Monaten bekanntwurden. Alle Fälle müssten aufgeklärt und geahndet werden, und genau das sei das Interesse der Polizei. Ihre Anzahl gehe inzwischen über das Maß von Einzelfällen hinaus, aufs Ganze gesehen liege sie aber im Promillebereich.“ … Und das alles genau am 7.1.2021, dem 16. Jahrestag des Mordes an Oury Jalloh, über den inzwischen (endlich) sogar der „Tagesspiegel“ genau so urteilt: „Verbrannt in einer Dessauer Polizeizelle – Warum sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet haben kann. Vor 16 Jahren starb Oury Jalloh. Nichts spricht dafür, dass die offizielle Version seines Todes stimmt. Über einen Skandal, der andauert.“ Einen (un)passenderen Termin hätte sich der Landesbischof für seine einäugige Lobeshymne nicht aussuchen können.

Aus einem Beitrag der „HAZ“ vom 24.1.2021: Der Obdachlose Jim, der in Hannover am Lister Platz campierte, lebt nicht mehr. Am Sonntagabend entdeckte ein Passant den leblosen Körper an der Bödekerstraße. (…) Derzeit gebe es keine Hinweise auf ein Verbrechen, erklärte Polizeisprecherin Jessica Niemetz. (…) „Der Kriminaldauerdienst hat die Ermittlungen aufgenommen“, sagte Niemetz der HAZ. Anzeichen auf ein Fremdverschulden gebe es aber vorerst nicht. (…) Seit mehreren Jahrzehnten lebte der Obdachlose schon auf den Straßen der Landeshauptstadt. Er campierte unter anderem am Hauptbahnhof, an der Marienstraße und eine Zeit lang am Königinnendenkmal an der Hohenzollernstraße. Dieses Quartier aus alten Verpackungen, diversen Lebensmittel und Essensresten räumte die Stadt allerdings im Februar 2019. Danach zog Jim weiter an den Lister Platz. Sowohl in der Oststadt als auch in der List spaltete der 57-Jährige die Gemüter: Die eine Hälfte half dem Obdachlosen, die andere kritisierte sein vermülltes Lager und den Gestank. An der Bödekerstraße sorgte Jim zudem für Ärger, weil er zuletzt Hausfassaden mit Scheuermilch „säuberte“ – und sie dadurch erst recht beschädigte. Situation am Lister Platz eskaliert: Zum Jahreswechsel eskalierte die Situation am Lister Platz dann mehr und mehr: So wurde sein Lager an der Litfaßsäule am 30. Dezember geräumt. Nach Angaben eines Stadtsprechers hatten die Beschwerden erneut stark zugenommen. Die Zustände seien „absolut unhaltbar“ gewesen. Von dort zog der 57-Jährige weiter unter das Dach der benachbarten Stadtbahn-Haltestelle Lister Platz. Doch da zerrten ihn dann Protec-Mitarbeiter mit Verweis auf das Hausrecht zuletzt am 11. Januar weg. Seitdem campte Jim wieder an der wenige Meter entfernten Litfaßsäule. Dort ist er nun gestorben. Kein „Verbrechen“. Kein „Fremdverschulden“. Klar, wie Kloßbrühe.

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