Tun und (Unter-)Lassen des „Verfassungsschutzes“ (VS) in der NSU-Mordserie beschäftigen seit über zwei Jahren die Öffentlichkeit. Vier Untersuchungsausschüsse (Bund, Thüringen, Sachsen, Bayern und keiner in Baden-Württemberg) versuch(t)en sich dabei an einer parlamentarischen Aufarbeitung und folgern soweit, dass allein Inkompetenz das Versagen von Inlandsgeheimdienst und Polizeien wohl nicht erklärt. Angehörige der Opfer sowie migrantische und antirassistische Initiativen prangerten weiterführend in den jeweiligen Mordermittlungen sowie grundsätzlich den institutionellen Rassismus in Polizei und (Verfassungs-)Behörden an.
Und ja, selbst konservative Medien fragten zwischendurch im alltäglichen Geschrei über Aktenvernichtungen, Strafvereitelungen, vergesslichen und skurilen VS-Persönlichkeiten, ob nicht vielleicht grundlegend die Frage nach der Legitimität des VS gestellt werden muss. Dies nicht zuletzt aufgrund der vielen Ungereimtheiten in der Darstellung der Ereignisse durch VS und Polizeien, der „Braunzonen“ von staatlich allimentierten faschistischen Szenen über V-Personen und Verfassungschützer*innen mit zweifelhafter politischer Eignung (siehe hier und hier) bis zur aktiven Behinderung diverser NSU-Mordermittlungen und der (parlamentarischen) Aufklärungsarbeit.

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