Hat die Polizei ein Recht, in unseren Smartphones oder Mobiltelefonen herumzuwühlen und SMS, Mails, Nachrichten, Adressbücher, Kalendereinträge und persönliche Dateien aus- und durchzulesen?
Nein, selbstverständlich nicht!
… dachten wir jedenfalls bis neulich ….
In diesem Blogbeitrag geht es nicht um die berechtigte Kritik zu den im letzten Jahr von Bundestag und allen Landesregierungen verabschiedeten Gesetzen zur Bestandsdatenauskunft. (Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, kann sich an anderer Stelle weiter informieren, wir raten sehr dazu.)
Stattdessen soll es hier um eine Praxis der nordrhein-westfälischen Polizei gehen (welche vermutlich auch schon jetzt oder zumindest bald in anderen Bundesländern üblich ist), nach Verkehrsunfällen Handys und andere mobile Geräte von an Unfällen beteiligten Menschen einzufordern bzw. gegebenenfalls diese und ihre Fahrzeuge nach solchen zu durchsuchen. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Möglichkeit der Nutzung von Handy und dergleichen durch Unfallbeteiligte zur Unfallzeit und damit als dessen Ursache.



















