
(Bild im Gesamtzusammenhang hier.)
Die schwarz-rote Bundesregierung bringt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat (dort also mit „grüner“ Unterstützung/Duldung) ein Sonderstrafrecht u.a. für Polizisten auf den Weg.
Sollten die bislang bekannt gewordenen Pläne tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, wird das einen schweren Eingriff in Demonstrations-, Kritik- und Protestkultur in Deutschland bewirken. So sehen sich die Beteiligten von Aktionen mit Merkmalen friedlichen zivilen Ungehorsams nicht selten mit frei erfundenen Vorwürfen von tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Soldaten konfrontiert – was nun pauschal mit einem Mindest-Strafmaß von drei Monaten Gefängnis bestraft werden soll.
Ein CDU-Innenpolitiker des Bundestags äußert gar ganz öffentlich seine Genugtuung darüber, dass selbst das (unterstellte) Schubsen eines Polizisten mit diesem Mindest-Freiheitsentzug bestraft wird.
Wer also an einer größeren Demonstration mit großem Polizeiaufgebot teilnimmt, sieht sich künftig dieser pauschalen Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt – das wird massive negative Auswirkungen auf die theoretische Idee der Versammlungsfreiheit haben, ungezwungen und ohne Schere im Kopf an einer friedlichen Demo teilnehmen zu können.
Diese Aspekte wurden in der bisherigen öffentlichen Diskussion so gut wie überhaupt nicht diskutiert und beschrieben (allein der Metronaut hat schon im November 2016 darauf hingewiesen). Wir wollen hiermit öffentlich vor der wesentlichen Gefahr für die Versammlungsfreiheit warnen.
Der nachfolgende Blogbeitrag gliedert sich in drei Teile:
1. Worum geht es bei der Gesetzesänderung, wer ist betroffen und was ändert sich?
2. Allgemeine Kritik an dem Vorhaben
3. Die schwer wiegende Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Praxis der Versammlungsfreiheit
Im Einzelnen:
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