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Bundesverfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit: Bei Illegaler Freiheitsenziehung durch die Polizei muss diese dafür Geld bezahlen
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Polizei-Soziologe über die fragwürdige Behauptung zunehmender Gewalt an Polizisten und die Bedrohung der offenen Gesellschaft durch das geplante Polizei-Sonderstrafrecht
Über das unsinnige und gesellschaftlich riskante Vorhaben der großen Koalition, ein Sonderstrafrecht für Polizisten, Soldaten, Sanitäter, Feuerwehrleute und andere „Amtsträger“ einführen zu wollen, hatten wir zuletzt erst kritisch berichtet.
Als offizielle Begründung in der Debatte hierzu muss stets die Behauptung herhalten, dass die Gewalt gegenüber Polizeibeamten zuletzt deutlich zugenommen habe. Wie ein Bericht des WDR-Politmagazins „Monitor“ vom 9.3.2017 nun zutreffend analysiert, ist diese Annahme mehr als zweifelhaft, vermutlich sogar einfach schlicht falsch.
Neben dem eigentlichen Bericht stellt der WDR einen Ausschnitt aus einem Interview mit dem an der Hamburger Polizeiakademie lehrenden „Polizei-Soziologen“ Rafael Behr zur Verfügung, das wir in diesem Zusammenhang für wichtig, hörens- und lesenswert halten.
Herr Behr erläutert nicht nur die Fragwürdigkeit der Behauptung, dass es mehr Gewalt an Polizisten und Polizistinnen gäbe, der Soziologe warnt vor allem dringend vor einer Bedrohung für unsere offene Gesellschaft durch die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuchs in Form eines Sonderstrafrechts für Polizeibeamte:
Wir haben das knapp 6minütigen Interview des WDR mit Herrn Behr transkribiert und stellen diesen Text hiermit der Öffentlichkeit zur Verfügung – die Hervorhebungen im Text stammen von uns:
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Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie

(Bild im Gesamtzusammenhang hier.)
Die schwarz-rote Bundesregierung bringt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat (dort also mit „grüner“ Unterstützung/Duldung) ein Sonderstrafrecht u.a. für Polizisten auf den Weg.
Sollten die bislang bekannt gewordenen Pläne tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, wird das einen schweren Eingriff in Demonstrations-, Kritik- und Protestkultur in Deutschland bewirken. So sehen sich die Beteiligten von Aktionen mit Merkmalen friedlichen zivilen Ungehorsams nicht selten mit frei erfundenen Vorwürfen von tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Soldaten konfrontiert – was nun pauschal mit einem Mindest-Strafmaß von drei Monaten Gefängnis bestraft werden soll.
Ein CDU-Innenpolitiker des Bundestags äußert gar ganz öffentlich seine Genugtuung darüber, dass selbst das (unterstellte) Schubsen eines Polizisten mit diesem Mindest-Freiheitsentzug bestraft wird.
Wer also an einer größeren Demonstration mit großem Polizeiaufgebot teilnimmt, sieht sich künftig dieser pauschalen Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt – das wird massive negative Auswirkungen auf die theoretische Idee der Versammlungsfreiheit haben, ungezwungen und ohne Schere im Kopf an einer friedlichen Demo teilnehmen zu können.
Diese Aspekte wurden in der bisherigen öffentlichen Diskussion so gut wie überhaupt nicht diskutiert und beschrieben (allein der Metronaut hat schon im November 2016 darauf hingewiesen). Wir wollen hiermit öffentlich vor der wesentlichen Gefahr für die Versammlungsfreiheit warnen.
Der nachfolgende Blogbeitrag gliedert sich in drei Teile:
1. Worum geht es bei der Gesetzesänderung, wer ist betroffen und was ändert sich?
2. Allgemeine Kritik an dem Vorhaben
3. Die schwer wiegende Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Praxis der Versammlungsfreiheit
Im Einzelnen:
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Bundesrat-Länder-Abstimmverhalten 10.2.2017: Zensus 2021, PKW-Maut, E-Perso-Lobbying, Gesichtsverhüllungen, Bundespolizei-BodyCams und -KFZ-Kennzeichen-Scanning, „Videoüberwachungs-Verbesserungsgesetz“
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Niedersachsen: Neue rot-grüne und schwarze Pläne für die Verschärfung des Polizeigesetzes
Das niedersächsische Justizministerium (Bündnis 90/Die Grünen) und das niedersächsische Innenministerium (SPD) haben in in zwei Etappen bekannt gegeben, dass man das nds. Polizeigesetz (NdsSOG) bzw. dessen Neu-Entwurf (NGefAG) weiter verschärfen wolle. Es gehe dabei um mehr „Sicherheit und Prävention“. (Zur sowieso schon harten und umfangreichen Kritik am Entwurf des NGefAG siehe z.B. hier und hier und hier und hier.)
Die beiden Bekanntmachungen der rot-grünen Landesregierung in Hannover sind vom 30.1.2017 und vom 1.3.2017.
Zwischendurch hat die niedersächsische CDU einen eigenen Entwurf für ein neues Polizeigesetz nach den eigenen Wünschen vorgestellt, große Teile davon allerdings direkt vom rot-grünen Entwurf abgeschrieben (Pressemitteilung/CDU-Gesetzentwurf).
Nachfolgend eine brachial kurze und sicherlich nicht vollständige Zusammenfassung der Inhalte dieser Vorstöße:
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Vermutlich keine Behandlung der neuen Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht in 2017
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Cracken von Flüchtlings-Handys, Abfragen von PINs und PUKs – Was Ausländerbehörden jetzt schon dürfen und tun
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll nach willen der derzeitigen Bundesregierung das Recht erhalten, Handys und Smartphones sowie sämtliche weiteren „Datenträger“ (auch „räumlich getrennte“) von Flüchtlingen auch gegen deren Willen ausgehändigt zu bekommen und diese zu durchsuchen, ja sogar zu cracken, falls der Zugang zu den Daten nicht ohne weiteres möglich sein sollte.
Dieses Gesetzesvorhaben wurde nicht öffentlich behandelt sondern erst durch Medienberichte am 20.2.2017 bekannt. Doch nur zwei Tage später, am 22.2.2017 hat die Bundesregierung Fakten geschaffen und einen dazugehörigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
In der dadurch hitzig und kurzatmig geführten Diskussion zum Thema meldete sich am frühen Morgen des 22.2.2017 der Kanzleramtsminister Altmaier zu Wort und sagte sinngemäß, dass ihm die Aufregung über das alles unverständlich sei, denn die Ausländerbehörden dürften das alles doch schon längst. Es ginge lediglich um eine Ausweitung der Befugnisse auch auf das BAMF.
Das Bundesinnenministerium (BMI) verwies uns auf Nachfrage auf die dazugehörige Rechtsgrundlage im §48 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Beim Nachsehen findet sich dort sogar noch ein weiterer bemerkenswerter Paragraph, nämlich der §48a, der die Anbieter von Mobiltelefon- und Internetdiensten dazu zwingen kann, Zugangsdaten wie z.B. PIN- und PUK-Nummern oder auch Passwörter und Passphrases für Cloud-Daten oder verschlüsselte Datenbereiche der betroffenen Menschen gegen deren Willen an die Behörden auszuhändigen.
Diese Gesetzeslage und deren Entstehungsgeschichte soll hier kurz beleuchtet werden:
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freiheitsfoo-Stellungnahme an den Kieler Landtag zur geplanten „Digitalen Agenda“

Offensichlich zufriedene, digitalisierte Schafe bei Glücksburg (im ebenfalls digitalen „Original“ hier)
In Schleswig-Holstein wird im Mai der Landtag neu gewählt. Die derzeitige Landesregierung (SPD, Grüne, SSW) hat Anfang Dezember 2016 eine 54 Seiten lange „Digitale Agenda“ veröffentlicht, in der sich neben allerlei technologiegläubigen Aussagen auch zum Kopfkratzen anregende Passagen wie diese finden:
„Wir nutzen das Internet längst nicht mehr nur zum Konsum, sondern als Instrument zur Vernetzung, Kommunikation und Selbstverwirklichung.“
Aber das nebenbei.
Die „Digitale Agenda“ entstand ohne Beteiligung von Bevölkerung und Parlament. Im November 2016 – also noch vor der Veröffentlichung des „digitalen Weißbuchs“ – hatten deswegen sowohl die FDP als auch die Piratenpartei im Landtag eigene Ansichten eingebracht und vorgeschlagen, das Thema wenigstens parlamentsöffentlich zu behandeln.
Der Innenausschuss des Landtags in Kiel hat 102 Gruppen, Verbände und Einzelpersonen angeschrieben und Stellungnahme zur „Digitalen Agenda“ angefordert. Unter den Eingeladenen ist auch das freiheitsfoo und so haben wir es uns nicht nehmen lassen, der mit Wachstumsideologie gesalzenen Technologiebesessenheit eine 23 Seiten lange Kritik entgegenzuhalten.
Diese Stellungnahme veröffentlichen wir nun hiermit. Der substantielle Text ist sowohl als Plaintext wie auch als PDF-Dokument verfügbar – zum Lesen empfohlen.
Veröffentlicht unter Bericht, Meinung/Kommentar
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Vor 45 Jahren: Inkrafttreten des Radikalenerlasses – Interview mit einem Berufsverbot-Ge/Betroffenen und eine ausgegrabene Gollwitzer-Stellungnahme

Bildquelle: Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Bilddatei-Signatur: 410_P1_DGH_079. (Mit Dank an das Institut für die Genehmigung zur Bildverwendung!) Gestaltet wurde das Plakat von der Werkstatt „Demokratische Graphik Hamburg“.
Am 28. Januar 1972 beschlossen die die Ministerpräsidenten der damaligen west-deutschen Bundesländer den so genannten „Radikalenerlass“. Der daraus resultierende „Runderlass zur Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst“ vom 18. Februar 1972 – morgen vor 45 Jahren! – hatte für viele hundert Menschen zur Folge, dass Sie Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben durften. Berufsverbote kannte man bereits aus der Zeit des nationalsozialistisch geprägten Deutschlands.
Die westdeutsche Nachkriegs-Berufsverbots-Ära (auch in der ehemaligen DDR gab es eine politisch ausgerichtete Berufsverbotspraxis) dauerte bundesweit bis 1985 als Saarland als erstes Bundesland den Radikalenerlass aufhob. Bis 1991 hatten alle Bundesländer gleichgezogen. Bayern war das letzte Bundesland in dieser Reihe, ersetzte den Erlass allerdings durch eine in Teilen nicht minder fragwürdige zwangsweise schriftliche Befragung jedes Bewerbers für den öffentlichen Dienst im „Freistaat“.
Der Landtag in Niedersachsen schickt sich seit einigen Jahren gegen parteipolitische und persönliche Widerstände innerhalb von CDU und FDP an, die unrühmliche, undemokratische und verfassungswidrige Geschichte der politischen Berufsverbote aufzuarbeiten und die davon zu Unrecht schwer beeinträchtigten Menschen wenigstens formell zu rehabilitieren. Damit betritt der Landtag bundesweit Neuland, umso mehr kann man diesem Bemühen Achtung zollen.
Nachfolgend ein von uns schriftlich geführtes Interview mit Matthias Wietzer, dem 12 Jahre lang verboten worden ist, trotz erfolgreichen Lehramtsstudiums und mit „gut“ bewertetem Vorbereitungsdienst als Lehrer zu arbeiten. Fünf Gerichtsprozesse und fünf Jahre Arbeitslosigkeit waren (u.a.!) die Folge. Matthias Wietzer hat sich scheinbar nicht verbittern lassen. In jahrzehntelanger Arbeit und meistens ohne öffentliche Anerkennung hat er zusammen mit anderen an der Aufarbeitung dieses beschämenden Teils der deutschen Geschichte mitgewirkt und den politischen Erfolg in Niedersachsen mit begründet.
Der daran anschließende Text des Theologen, Schriftstellers und Sozialisten Helmut Gollwitzer rundet diesen Blogbeitrag ab. In einem Brief an den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt, an den damaligen Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher und an die Ministerpräsidenten und Innenminister der damaligen Bundesländer erläutern drei Mitglieder einer ökumenischen Gruppe aus West-Berlin kurz und prägnant, worum es beim Radikalenerlass geht und wer davon getroffen werden sollte. Der Text entstammt dem 1972 bei Pahl-Rugenstein erschienenen Lese- und Arbeitsbuch „Wortlaut und Kritik der verfassungswidrigen Januarbeschlüsse. Materialien für Studenten, Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.“
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Krudes Verständnis von informationeller Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit beim Niedersächsischen Innenministerium
Vor einigen Wochen wurde öffentlich, dass die niedersächsische Polizei rechtswidrigerweise und „massenhaft“ Dateneinträge über friedliche Demonstrationen, deren Anmelder und Teilnehmer angelegt hatte. Dank der Intervention der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) wurde dem nun weitgehend Einhalt geboten.
Nachdem sich das Niedersächsische Innenministerium über ein dreiviertel Jahr stumm gestellt hatte gegenüber den Nachfragen der LfD zu nicht erfolgter Kooperation und nicht erfolgter Löschung rechtswidriger Polizeieinträge bei der Polizeidirektion Lüneburg, scheint nun Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Das jedenfalls ist der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag zu entnehmen.
Zugleich offenbart die Antwort des Ministeriums eine versammlungsfeindliche Einstellung der dort verantwortlichen Menschen. In der Beantwortung heißt es wörtlich:
„Die Prüfung der Thematik im Ministerium für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften im Versammlungsrecht, im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und im Datenschutzrecht führte zu der Auffassung, dass die Frage, inwieweit persönliche Daten von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bei friedlich verlaufenden Demonstrationen gespeichert werden dürfen und zu welchem Zeitpunkt diese wieder zu löschen sind, nicht allgemein beantwortet werden kann.“
Dass diese Haltung des SPD-geführten Ministeriums nicht mit dem Grundgesetz und dem dort verfassten Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung (abgeleitet aus Art. 1+2) und Versammlungsfreiheit (Art. 8) zu vereinbaren ist, lässt sich leicht direkt durch die Zitierung des Bundesverfassungsgerichts und dessen Volkszählungsurteil ableiten. In dessen Urteil vom 15.12.1983 heißt es ebenfalls wortwortlich zitiert (Randnummer 154):
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“
Der Widerspruch zwischen beiden Aussagen ist offensichtlich.
Auf unsere diesbezügliche Presseanfrage an die LfD von vor 10 Tagen, wie man dort die Aussage des Innenministeriums bewerte, haben wir bis heute noch keine Antwort erhalten.
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