
Eine „alternative“ Variante eines Lichtbildausweises – leider nur mit 5jähriger Gültigkeitsdauer verfügbar.
„Versteckt“ in einem Gesetzentwurf zur erzwungenen Ausweitung der seit jeher unbeliebten eID-Funktion von Personalausweisen hat die Bundesregierung im Mai 2017 (verantwortlich: CDU, CSU, SPD) mit Hilfe von Bundestag und Bundesrat dafür gesorgt, dass alle Bundes- und Länder-Polizeien und alle Geheimdienste des Landes (BND, MAD, Landes- und Bundes-Inlandsgeheimdienste) pauschal, ohne Einzelfallbegründung oder richterliche Überprüfung automatisierten Zugriff auf die Personalausweis- und Passregister sämtlicher Melde- und Bürgerämter erhalten, in denen die Lichtbilder (aber nicht nur diese Daten) aller Personalausweise und Reisepässe gespeichert sind.
Mit Blick auf die offen artikulierten Absichten des derzeit geschäftsführend amtierenden Bundesinnenminister de Maiziere, hochauflösende Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Verbindung mit automatisierten Gesichtserkennungssystemen installieren zu wollen, erhält diese von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte Gesetzesänderung eine besondere Brisanz.
Einige Kritiker sehen weiterhin die Gefahr, dass sich die Geheimdienste ohne ausreichende Kontrolle und unbemerkt von der Allgemeinheit eine Datenbank mit Kopien aller Personalausweis-Lichtbilder, also biometrisch hochwertige Porträtbilder der gesamten Bevölkerung zulegen könnte.
Fatal: Die Meldebehörden und Bürgerämter dürfen/sollen laut Gesetz nicht protokollieren, welche der eben genannten Behörden wann welche Daten aus ihrem Datenbestand ausgelesen und abgegriffen haben. Lediglich die abrufenden Stellen sollen dieses protokollieren. Zu beachten dabei: Die Rechte der/des Bundesdatenschutzbeauftraten zur Kontrolle der Geheimdienste ist ebenfalls im letzten Jahr stark beschnitten worden.
Auch zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten darf nun pauschal automatisiert auf die Lichtbilddateien zugegriffen werden. Dieses war für diese Behörden und für die Polizeien zuvor nur dann zulässig, falls die Meldeämter nicht erreichbar gewesen sind und sofern es die Ermittlungsziele gefährdet hätte, wenn man auf die Wieder-Erreichbarkeit der Meldebehörden gewartet hätte.
Die Gesetzesänderungen traten im wesentlichen zum 15.7.2017 in Kraft.
Wir haben bei einigen Polizeien und Geheimdiensten nachgefragt, in welchem Umfang von diesen neuen Befugnissen bislang Gebrauch gemacht worden ist und stießen dabei auf verhaltene bis nichtssagende Antworten, auf Antwortsverweigerung oder auf ebenso bemerkenswerte Antworten, wonach die Technik für die automtisierten Abgriffe noch gar nicht vorhanden sei. Ebenso gibt es erste Versuche, sich dieses Datenvertriebs, der das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung massiv beschädigt, zu widersetzen.
Im folgenden Beitrag geht es um folgendes:
1. Welche Daten liegen in den Passregistern vor?
2. Was haben wir nachgefragt?
3. Wen haben wir befragt?
4. (Was) wurde geantwortet?
5. Widerspruch gegen die Datenübermittlung
6. Und wie tauschen die Meldeämter Daten aus dem Passregister untereinander aus? Eine vielsagende Anekdote!
Im Detail:














