Nachgefragt zu automatisierten und nur teilprotokollierten Zugriffen von Polizeien, Geheimdiensten und Straßenverkehrsbehörden auf die Pass-Datenbanken unserer Meldeämter: Vom Schweigen einiger Ämter und technischen Vollzugsdefiziten – und von der Unmöglichkeit, sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen [Update!]

Eine „alternative“ Variante eines Lichtbildausweises – leider nur mit 5jähriger Gültigkeitsdauer verfügbar.

„Versteckt“ in einem Gesetzentwurf zur erzwungenen Ausweitung der seit jeher unbeliebten eID-Funktion von Personalausweisen hat die Bundesregierung im Mai 2017 (verantwortlich: CDU, CSU, SPD) mit Hilfe von Bundestag und Bundesrat dafür gesorgt, dass alle Bundes- und Länder-Polizeien und alle Geheimdienste des Landes (BND, MAD, Landes- und Bundes-Inlandsgeheimdienste) pauschal, ohne Einzelfallbegründung oder richterliche Überprüfung automatisierten Zugriff auf die Personalausweis- und Passregister sämtlicher Melde- und Bürgerämter erhalten, in denen die Lichtbilder (aber nicht nur diese Daten) aller Personalausweise und Reisepässe gespeichert sind.

Mit Blick auf die offen artikulierten Absichten des derzeit geschäftsführend amtierenden Bundesinnenminister de Maiziere, hochauflösende Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Verbindung mit automatisierten Gesichtserkennungssystemen installieren zu wollen, erhält diese von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte Gesetzesänderung eine besondere Brisanz.

Einige Kritiker sehen weiterhin die Gefahr, dass sich die Geheimdienste ohne ausreichende Kontrolle und unbemerkt von der Allgemeinheit eine Datenbank mit Kopien aller Personalausweis-Lichtbilder, also biometrisch hochwertige Porträtbilder der gesamten Bevölkerung zulegen könnte.

Fatal: Die Meldebehörden und Bürgerämter dürfen/sollen laut Gesetz nicht protokollieren, welche der eben genannten Behörden wann welche Daten aus ihrem Datenbestand ausgelesen und abgegriffen haben. Lediglich die abrufenden Stellen sollen dieses protokollieren. Zu beachten dabei: Die Rechte der/des Bundesdatenschutzbeauftraten zur Kontrolle der Geheimdienste ist ebenfalls im letzten Jahr stark beschnitten worden.

Auch zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten darf nun pauschal automatisiert auf die Lichtbilddateien zugegriffen werden. Dieses war für diese Behörden und für die Polizeien zuvor nur dann zulässig, falls die Meldeämter nicht erreichbar gewesen sind und sofern es die Ermittlungsziele gefährdet hätte, wenn man auf die Wieder-Erreichbarkeit der Meldebehörden gewartet hätte.

Die Gesetzesänderungen traten im wesentlichen zum 15.7.2017 in Kraft.

Wir haben bei einigen Polizeien und Geheimdiensten nachgefragt, in welchem Umfang von diesen neuen Befugnissen bislang Gebrauch gemacht worden ist und stießen dabei auf verhaltene bis nichtssagende Antworten, auf Antwortsverweigerung oder auf ebenso bemerkenswerte Antworten, wonach die Technik für die automtisierten Abgriffe noch gar nicht vorhanden sei. Ebenso gibt es erste Versuche, sich dieses Datenvertriebs, der das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung massiv beschädigt, zu widersetzen.

Im folgenden Beitrag geht es um folgendes:

1. Welche Daten liegen in den Passregistern vor?
2. Was haben wir nachgefragt?
3. Wen haben wir befragt?
4. (Was) wurde geantwortet?
5. Widerspruch gegen die Datenübermittlung
6. Und wie tauschen die Meldeämter Daten aus dem Passregister untereinander aus? Eine vielsagende Anekdote!

Im Detail:

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Aus taktischen Gründen: Polizei Hannover „verkauft“ 46 Polizeikameras an Landesverkehrsbehörde und Stadt/Region Hannover

Eine der beiden Polizeikameras, die tatsächlich abgebaut werden sollen (Kamera-Nr. 560, aufgenommen am 2.2.2018)

Im Sommer 2016 fällte das Verwaltungsgericht Hannover ein Urteil, wonach die Polizei Hannover 55 ihrer bestehenden 77 stationären Polizei-Überwachungskameras abzuschalten habe, weil es für deren Betrieb keine Rechtsgrundlage gibt. Die dazugehörige Klage (Az. 10 A 4629/11) stammte aus dem Jahre 2011 – viereinhalb Jahre ließen sich die Richter seitens der Polizei an ihrer Entscheidung mit der Begründung hinhalten, dass ein neues Polizeigesetz in Aussicht sei, das das alles besser regeln würde. Dieses Gesetz gibt es bis heute nicht.

Selbstverständlich ließen Polizei und Parteipolitik (namentlich das Innenministerium) das nicht auf sich beruhen. Die Polizei legte Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein. Die derzeitige rot-schwarze Landesregierung feilt hinter verschlossenen Türen an einem neuen Polizeigesetz, das ebenso wie der vorherige rot-grüne Entwurf all diejenige ständige polizeilich betriebene Videoüberwachung des öffentlichen Raums (schein)legalisieren soll, die bis heute noch praktiziert wird.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Polizei Hannover quasi in Form einer Fail-Safe-Sicherung dazu entschlossen, einen Teil der umstrittenen Kameras formell an andere Ämter und Behörden zu übertragen und dadurch etwaigen Rechtfertigungsproblemen in der sich anbahnenden Verhandlung vor dem OVG zu entgehen.

Über die Details zu diesen – ebenfalls seitens der Polizei nicht öffentlich behandelten oder bekannt gemachten – Vorgängen handelt dieser Bericht. Unsere Informationen entstammen den nicht-öffentlichen Vorverhandlungsvorgängen des OVG zum laufenden Prozess.

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freiheitsfoo unterstützt die gemeinsame Erklärung zum Verfassungsschutzgesetz für Hessen – Warnung vor schwarz-grüner Gesetzesnovelle: Geplante Verschärfungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes schädigen Demokratie und Grundrechte

 

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Geleakt: Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen – Die Polizei auf dem Weg von der Strafverfolgungsbehörde zum präventiven Verfolgungs- und Repressionsapparat für „Gedankenverbrecher“

Bearbeitetes Bild eines CDU-Wahlkampfplakats aus 2017. Der Titelslogan des Plakats ist allerdings Original und kein Fake!

Nachdem die vorherige rot-grüne Landesregierung Niedersachsens aus eigentümlichen Gründen vorzeitig die Stimmenmehrheit im Landtag verlor und deswegen ihr (nicht unumstrittenes) neues Polizeigesetz nicht installieren konnte, plant die neue rot-schwarze Niedersachsen-GroKo im Sauseschritt ihr eigenes neues Polizeigesetz.

Wie üblich (unabhängig von den regierungsbeteiligten Parteien) passiert das in Niedersachsen ohne Öffentlichkeit und ohne kritische Debatte hinter verschlossenen Türen, im Geheimen. Wer beispielsweise in der beispiellos unübersichtlichen wie bediener-unfreundlichen Homepage des Landtags nach Informationen zum Stand der Dinge sucht, der findet genau Null Verweise zum Vorgang.

Wir veröffentlichen hiermit den aktuellen Stand des SPD-CDU-Polizeigesetz-Entwurfs („NPOG – Niedersächsisches Polizeigesetz“) in Form einer übersichtlichen Synopse dem bestehenden „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG)“ gegenübergestellt.

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Deutsche Post DHL und BMI mauern bei Nachfragen zur Ausweitung von Videoüberwachung an Packstationen [Update!]

Am 8. Dezember 2017 meldete sich der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maiziere öffentlichkeitswirksam mit der Forderung zu Wort, die Packstationen der Deutschen Post Paketpost DHL auszuweiten. Anlaß war der Erpressungsversuch eines Unbekannten gegen die DHL.

Was ist daraus geworden?

Hat DHL reagiert und falls ja, wie und in welchem Umfang werden die deutschlandweit angeblich rund 3.400 Paketannahme- und ausgabeautomaten im öffentlichen Raum heute und in Zukunft videoüberwacht? Inwiefern hat das Ministerium mit der Deutschen Post AG Gespräche geführt oder Vereinbarungen getroffen?

Wir haben uns mit diesen und weiteren Fragen sowohl an das Bundesinnenministerium (BMI) als auch an die Deutsche Post DHL gewendet.

Das Ergebnis unserer Anfragen?

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Populistische und polizeigewerkschaftlich angefeuerte Fake-News-Welle zu angeblich heftigen Angriffen auf Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr zu Silvester – die Fakten sprechen eine andere Sprache!

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freiheitsfoo auf dem 34C3

Morgen beginnt der 34. Chaos Communication Congress (34C3) des Chaos Computer Clubs (CCC) in Leipzig. Wir werden mit einem kleinen Stand/Tisch („Assembly“) im Saal 3 des CCL-Gebäudes auf der Messe Leipzig vertreten sein, aufgrund der problematischen Ticketverkaufspraxis (für die wir zugegebenermaßen aber auch keine Lösung haben!) allerdings leider deutlich magerer präsent und aktiv, als zuvor.

Soweit wie möglich wollen wir zwei „Sessions“ bzw. „Workshops“ anbieten (Thema „Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher.“ und „Musterpolizeigesetz“), auch gibt es die Sub-Assembly „Cryptocol“.

Wir freuen uns über jeden Besuch und jedes Kennenlernen. :)

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Nachgefragt, aufgelistet und bewertet: Zwölf Polizeien zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Zwangs, auf Zuruf bei der Polizei erscheinen zu müssen

Übersicht der Antworten zu unseren Anfragen

Wir haben bereits im November 2017 darüber berichtet, dass die Bundesregierung ohne öffentliche Beachtung eine möglicherweise folgenschwere Änderung der Strafprozessordnung (StPO, dort der § 163 Absatz 3) vorgenommen hat, die die Befugnisse der Polizei erneut ausbaut und je nach (unklarer) Auslegung einen erheblich repressiven Charakter annehmen kann.

Um etwas Licht in die praktische Umsetzung der unscharfen Gesetzesformulierung zu bekommen, haben wir insgesamt zwölf Polizeidirektionen bzw. Polizeistellen in jeweils unterschiedlichen Bundesländern angeschrieben und drei aus unserer Sicht wichtige Fragen gestellt. Den Gehalt der Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengetragen (siehe Bild rechts) und eine subjektive Bewertung der Antworten vorgenommen, die Tabellenfelder entsprechend farblich hinterlegt.

Zwei Polizeien (Düsseldorf und Mainz) haben uns bis Redaktionsschluss trotz einiger Nachfragen gar keine Antwort oder Rückmeldung zukommen lassen. Die Polizei Stuttgart hat sich einer Beantwortung ausdrücklich verweigert und meinte, diese gar nicht beantworten zu können, was sachlich unrichtig ist. Die Polizeien Frankfurt/Main und Berlin haben uns erst auf Drängen geantwortet, die Münchner Polizei wollte unsere Redaktion anfangs gar nicht erst als frageberechtigt anerkennen, auch dort mussten wir erst umfänglich nachhaken, um Antworten auf drei einfache Fragen zu erhalten.

Von diesen Erfahrungen bei den Anfragen abgesehen ergibt die Übersicht ein uneinheitliches Gesamtbild. Zumindest zu den Fragen, ob die Staatsanwaltschaft so genannte Pauschal-Auftragserteilungen zur Vorladungen erteilen darf/kann/wird oder nicht und die Frage, ob die Vorladungen ggf. auch mündlich erfolgen können und dieses dann rechtskräftig sind (mit allen Konsequenzen), zu diesen beiden Fragen also erhielten wir inhaltlich weit auseinander liegende Antworten. Ein klares Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung bei dieser Gesetzgebung schwammige, also unklare Vorgaben zur gelebten Praxis der neu geregelten polizeilichen Vorladungsbefugnis erteilt hat.

Eine unsaubere Gesetzgebungsarbeit also, ob gewollt oder nicht, das lässt sich nicht sagen. Dass die polizeiliche Flickenteppichpraxis aber mitunter stark repressiv ausgerichtet sein wird, das steht fest bzw. ist zu befürchten. Wer der Pflicht zum Erscheinen vor den in Verhörtechnik psychologisch gut geschulten und erfahrenen Polizisten nicht nachkommt, der/die muss beispielsweise mit Polizei-Besuch in Schule, Familie oder auf dem Arbeitsplatz rechnen. Eine entsprechende nachhaltige Stigmatisierung der so behandelten Menschen in ihrem alltäglichen sozialen Umfeld – ganz unabhängig von Schuld- oder Unschuldfragen – ist damit vorprogrammiert. Und mitunter vermutlich auch genau so gewollt.

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Reclaim your Data: Aufruf zum Stellen eines Auskunftsersuchens an die Berliner Polizei – Mehr Licht in die Demonstrations-Datenbank des Berliner „Staatsschutzes“ bringen!

Die Berliner Polizei leistet sich unter Duldung der Berliner Datenschutzbeauftragten den versammlungsrechtlich äußerst heiklen Luxus, jede Demonstration, die in Berlin vonstatten geht, nachhaltig zu registrieren, zu erfassen, zu bewerten und in eine beim so genannten „Staatsschutz“ geführte Datenbank einzufüttern.
Die Polizei bezeichnet diese pauschale, also anlaßlose Versammlungs-Vorratsdatenspeicherung euphemistisch als „Veranstaltungsdatenbank“, abgekürzt: VDB.
(Bei Interesse: Mehr Informationen zum grundsätzlichen Sachverhalt und zur Kritik an dieser Praxis in einem Beitrag von uns aus dem März 2016.)

In den von der Berliner Polizei angefertigten „Verlaufsberichten“ beschreiben Polizeibeamte Ihre Eindrücke und Erlebnisse von Demonstrationen, mitunter werden dort auch jenseits der Demo-Anmelder und -Leiter weitere Personen (z.B. sog. VIP’s) namentlich aufgeführt oder gelistet.

Auszug aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur VDB, vom November 2017

Es gibt genügend Gründe, um bei der Berliner Polizei einmal nachzufragen, ob und was diese über eine*n selber gespeichert hat und ob man im Zuge irgendwelcher Demonstrationen oder anderer Vorkommnisse in den polizeilichen Datenbanken erfasst ist. Trotzdem hat eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus jüngst ergeben, dass in den Jahren 2016 und 2017 (Stand: 22.11.2017) kein einziges Auskunftsersuchen zur Berliner VDB eingegangen ist. Und im Jahr 2015 hat es lediglich zwei Auskunftsersuchen gegeben, die beantwortet worden sind:

Wir haben beide Ergebnisse dieser Anfragen aus 2015 vorliegen und veröffentlicht!

Wir möchten jedem an seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung interessierten Menschen raten, ein solches Auskunftsersuchen zu stellen. Vor allem alle, die mit Demonstrationen in Berlin irgendwie zu tun haben, sei das sehr ans Herz gelegt!

PDF-Formular zum Auskunftsersuchen an die Berliner Polizei.

Um die Arbeit mit so einem Auskunftsersuchen an die Berliner Polizei zu vereinfachen haben wir ein PDF-Formular erstellt, mit dem so eine Anfrage in Minutenschnelle erledigt sein kann.

Der Mustertext ist zudem auch als Plaintext verfügbar und beinhaltet als kleines Bonbon auch die Beauskunftung der Daten aus einer Sicherungskopie der Berliner Polizeidatenbanken, die bemerkenswerterweise im Zuge des zweiten NSU-Bundestags-Untersuchungsausschusses angefertigt worden ist. Ob diese Daten akut noch vorhanden sind wissen wir zwar leider nicht, aber es dürfte interessant sein, die Ergebnisse der ersten bereits laufenden Informationsanfragen dahingehend auszuwerten.

Auch für nicht in Berlin lebende oder engagierte Menschen kann diese Anfrage interessant sein. Davon unabhängig empfehlen wir aber grundsätzlichen allen Menschen, die Demonstrationen (mit)organisieren, planen, anmelden oder leiten oder auch nur an diesen teilnehmen eine Pauschal-Anfrage an die Polizeien und Versammlungsbehörden zur Erzeugung und Speicherung von Datenbankeinträgen im Zuge der Versammlungen zu stellen. Auch dafür bieten wir schon seit längerem ein entsprechendes Musterformular an.

Schließlich möchten wir bei dieser Gelegenheit auf unsere Auskunftsersuchen-Aktionsseite sowie auf den unersetzlichen Auskunftsgenerator von www.datenschmutz.de hinweisen:
Es lohnt sich, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit Leben zu erfüllen und zu schärfen!

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Weihnachtsmärkte in Hannover nun ohne polizeiliche Videoüberwachung. Ein später Erkenntnisgewinn?

Temporär installierte Videoüberwachungsanlage der Polizei Hannover im Dezember 2010

In Hannover war es in den vergangenen Jahren nicht unüblich, einige der in der Adventszeit betriebenen Weihnachtsmärkte mittels eigens dafür errichteten, also temporär betriebenen Polizei-Kameras überwachen zu lassen.

Das wurde – soweit uns bekannt – erstmals 2010 so durchgeführt, schon damals mit der gefühlt ewig „anhaltenden Terrorgefahr“ begründet. In einem Beitrag der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2.12.2010 hieß es damals weiter:

Hannovers Polizeivizepräsident Rainer Langer erklärte, durch die Kameras könnten Straftaten nicht zu 100 Prozent vermieden werden. „Aber wir gehen davon aus, dass wir die Sicherheit für die Bürger durchaus erhöhen können“, sagte Langer.

Wir haben nachgefragt, warum in die Polizei in diesem Jahr keine Überwachungskameras installiert hat, aber leider keine Auskunft zu dieser Frage erhalten. Man schreibt uns:

Es werden keine zusätzlichen Videoüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Polizei- bzw. einsatztaktische Überlegungen werden von uns nicht erläutert.

War es also noch in vorherigen Jahren en vogue, den angeblichen Sinn – nur ein anderes, verständlicheres Wort für „einsatztaktische Überlegungen“ – medienwirksam zu artikulieren, hüllt man sich nun bei der Polizei in Schweigen.

Wir interpretieren das wie folgt:

Die Polizei Hannover (und hoffentlich nicht nur die) hat erkannt, dass Videoüberwachung keinen oder zumindest so gut wie keinen potentiellen Terroristen davon abhalten wird, seine menschenverachtenden Pläne auszuführen.

Damit hätte die Polizei dann nach vielen Jahren öffentlichkeitswirksamer Leugnung zumindest in diesem einen Fall den Erkenntnisstand aller wissenschaftlich arbeitenden und forschenden Kriminologen erreicht.

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