freiheitsfoo auf dem 34C3

Morgen beginnt der 34. Chaos Communication Congress (34C3) des Chaos Computer Clubs (CCC) in Leipzig. Wir werden mit einem kleinen Stand/Tisch („Assembly“) im Saal 3 des CCL-Gebäudes auf der Messe Leipzig vertreten sein, aufgrund der problematischen Ticketverkaufspraxis (für die wir zugegebenermaßen aber auch keine Lösung haben!) allerdings leider deutlich magerer präsent und aktiv, als zuvor.

Soweit wie möglich wollen wir zwei „Sessions“ bzw. „Workshops“ anbieten (Thema „Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher.“ und „Musterpolizeigesetz“), auch gibt es die Sub-Assembly „Cryptocol“.

Wir freuen uns über jeden Besuch und jedes Kennenlernen. :)

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Nachgefragt, aufgelistet und bewertet: Zwölf Polizeien zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Zwangs, auf Zuruf bei der Polizei erscheinen zu müssen

Übersicht der Antworten zu unseren Anfragen

Wir haben bereits im November 2017 darüber berichtet, dass die Bundesregierung ohne öffentliche Beachtung eine möglicherweise folgenschwere Änderung der Strafprozessordnung (StPO, dort der § 163 Absatz 3) vorgenommen hat, die die Befugnisse der Polizei erneut ausbaut und je nach (unklarer) Auslegung einen erheblich repressiven Charakter annehmen kann.

Um etwas Licht in die praktische Umsetzung der unscharfen Gesetzesformulierung zu bekommen, haben wir insgesamt zwölf Polizeidirektionen bzw. Polizeistellen in jeweils unterschiedlichen Bundesländern angeschrieben und drei aus unserer Sicht wichtige Fragen gestellt. Den Gehalt der Antworten haben wir in einer übersichtlichen Tabelle zusammengetragen (siehe Bild rechts) und eine subjektive Bewertung der Antworten vorgenommen, die Tabellenfelder entsprechend farblich hinterlegt.

Zwei Polizeien (Düsseldorf und Mainz) haben uns bis Redaktionsschluss trotz einiger Nachfragen gar keine Antwort oder Rückmeldung zukommen lassen. Die Polizei Stuttgart hat sich einer Beantwortung ausdrücklich verweigert und meinte, diese gar nicht beantworten zu können, was sachlich unrichtig ist. Die Polizeien Frankfurt/Main und Berlin haben uns erst auf Drängen geantwortet, die Münchner Polizei wollte unsere Redaktion anfangs gar nicht erst als frageberechtigt anerkennen, auch dort mussten wir erst umfänglich nachhaken, um Antworten auf drei einfache Fragen zu erhalten.

Von diesen Erfahrungen bei den Anfragen abgesehen ergibt die Übersicht ein uneinheitliches Gesamtbild. Zumindest zu den Fragen, ob die Staatsanwaltschaft so genannte Pauschal-Auftragserteilungen zur Vorladungen erteilen darf/kann/wird oder nicht und die Frage, ob die Vorladungen ggf. auch mündlich erfolgen können und dieses dann rechtskräftig sind (mit allen Konsequenzen), zu diesen beiden Fragen also erhielten wir inhaltlich weit auseinander liegende Antworten. Ein klares Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung bei dieser Gesetzgebung schwammige, also unklare Vorgaben zur gelebten Praxis der neu geregelten polizeilichen Vorladungsbefugnis erteilt hat.

Eine unsaubere Gesetzgebungsarbeit also, ob gewollt oder nicht, das lässt sich nicht sagen. Dass die polizeiliche Flickenteppichpraxis aber mitunter stark repressiv ausgerichtet sein wird, das steht fest bzw. ist zu befürchten. Wer der Pflicht zum Erscheinen vor den in Verhörtechnik psychologisch gut geschulten und erfahrenen Polizisten nicht nachkommt, der/die muss beispielsweise mit Polizei-Besuch in Schule, Familie oder auf dem Arbeitsplatz rechnen. Eine entsprechende nachhaltige Stigmatisierung der so behandelten Menschen in ihrem alltäglichen sozialen Umfeld – ganz unabhängig von Schuld- oder Unschuldfragen – ist damit vorprogrammiert. Und mitunter vermutlich auch genau so gewollt.

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Reclaim your Data: Aufruf zum Stellen eines Auskunftsersuchens an die Berliner Polizei – Mehr Licht in die Demonstrations-Datenbank des Berliner „Staatsschutzes“ bringen!

Die Berliner Polizei leistet sich unter Duldung der Berliner Datenschutzbeauftragten den versammlungsrechtlich äußerst heiklen Luxus, jede Demonstration, die in Berlin vonstatten geht, nachhaltig zu registrieren, zu erfassen, zu bewerten und in eine beim so genannten „Staatsschutz“ geführte Datenbank einzufüttern.
Die Polizei bezeichnet diese pauschale, also anlaßlose Versammlungs-Vorratsdatenspeicherung euphemistisch als „Veranstaltungsdatenbank“, abgekürzt: VDB.
(Bei Interesse: Mehr Informationen zum grundsätzlichen Sachverhalt und zur Kritik an dieser Praxis in einem Beitrag von uns aus dem März 2016.)

In den von der Berliner Polizei angefertigten „Verlaufsberichten“ beschreiben Polizeibeamte Ihre Eindrücke und Erlebnisse von Demonstrationen, mitunter werden dort auch jenseits der Demo-Anmelder und -Leiter weitere Personen (z.B. sog. VIP’s) namentlich aufgeführt oder gelistet.

Auszug aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur VDB, vom November 2017

Es gibt genügend Gründe, um bei der Berliner Polizei einmal nachzufragen, ob und was diese über eine*n selber gespeichert hat und ob man im Zuge irgendwelcher Demonstrationen oder anderer Vorkommnisse in den polizeilichen Datenbanken erfasst ist. Trotzdem hat eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus jüngst ergeben, dass in den Jahren 2016 und 2017 (Stand: 22.11.2017) kein einziges Auskunftsersuchen zur Berliner VDB eingegangen ist. Und im Jahr 2015 hat es lediglich zwei Auskunftsersuchen gegeben, die beantwortet worden sind:

Wir haben beide Ergebnisse dieser Anfragen aus 2015 vorliegen und veröffentlicht!

Wir möchten jedem an seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung interessierten Menschen raten, ein solches Auskunftsersuchen zu stellen. Vor allem alle, die mit Demonstrationen in Berlin irgendwie zu tun haben, sei das sehr ans Herz gelegt!

PDF-Formular zum Auskunftsersuchen an die Berliner Polizei.

Um die Arbeit mit so einem Auskunftsersuchen an die Berliner Polizei zu vereinfachen haben wir ein PDF-Formular erstellt, mit dem so eine Anfrage in Minutenschnelle erledigt sein kann.

Der Mustertext ist zudem auch als Plaintext verfügbar und beinhaltet als kleines Bonbon auch die Beauskunftung der Daten aus einer Sicherungskopie der Berliner Polizeidatenbanken, die bemerkenswerterweise im Zuge des zweiten NSU-Bundestags-Untersuchungsausschusses angefertigt worden ist. Ob diese Daten akut noch vorhanden sind wissen wir zwar leider nicht, aber es dürfte interessant sein, die Ergebnisse der ersten bereits laufenden Informationsanfragen dahingehend auszuwerten.

Auch für nicht in Berlin lebende oder engagierte Menschen kann diese Anfrage interessant sein. Davon unabhängig empfehlen wir aber grundsätzlichen allen Menschen, die Demonstrationen (mit)organisieren, planen, anmelden oder leiten oder auch nur an diesen teilnehmen eine Pauschal-Anfrage an die Polizeien und Versammlungsbehörden zur Erzeugung und Speicherung von Datenbankeinträgen im Zuge der Versammlungen zu stellen. Auch dafür bieten wir schon seit längerem ein entsprechendes Musterformular an.

Schließlich möchten wir bei dieser Gelegenheit auf unsere Auskunftsersuchen-Aktionsseite sowie auf den unersetzlichen Auskunftsgenerator von www.datenschmutz.de hinweisen:
Es lohnt sich, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit Leben zu erfüllen und zu schärfen!

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Weihnachtsmärkte in Hannover nun ohne polizeiliche Videoüberwachung. Ein später Erkenntnisgewinn?

Temporär installierte Videoüberwachungsanlage der Polizei Hannover im Dezember 2010

In Hannover war es in den vergangenen Jahren nicht unüblich, einige der in der Adventszeit betriebenen Weihnachtsmärkte mittels eigens dafür errichteten, also temporär betriebenen Polizei-Kameras überwachen zu lassen.

Das wurde – soweit uns bekannt – erstmals 2010 so durchgeführt, schon damals mit der gefühlt ewig „anhaltenden Terrorgefahr“ begründet. In einem Beitrag der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2.12.2010 hieß es damals weiter:

Hannovers Polizeivizepräsident Rainer Langer erklärte, durch die Kameras könnten Straftaten nicht zu 100 Prozent vermieden werden. „Aber wir gehen davon aus, dass wir die Sicherheit für die Bürger durchaus erhöhen können“, sagte Langer.

Wir haben nachgefragt, warum in die Polizei in diesem Jahr keine Überwachungskameras installiert hat, aber leider keine Auskunft zu dieser Frage erhalten. Man schreibt uns:

Es werden keine zusätzlichen Videoüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Polizei- bzw. einsatztaktische Überlegungen werden von uns nicht erläutert.

War es also noch in vorherigen Jahren en vogue, den angeblichen Sinn – nur ein anderes, verständlicheres Wort für „einsatztaktische Überlegungen“ – medienwirksam zu artikulieren, hüllt man sich nun bei der Polizei in Schweigen.

Wir interpretieren das wie folgt:

Die Polizei Hannover (und hoffentlich nicht nur die) hat erkannt, dass Videoüberwachung keinen oder zumindest so gut wie keinen potentiellen Terroristen davon abhalten wird, seine menschenverachtenden Pläne auszuführen.

Damit hätte die Polizei dann nach vielen Jahren öffentlichkeitswirksamer Leugnung zumindest in diesem einen Fall den Erkenntnisstand aller wissenschaftlich arbeitenden und forschenden Kriminologen erreicht.

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Innenausschuss-Sitzung zu AfD-Protesten und -Polizeieinsatz: Einseitige Berichterstattung, polizeiliche Tunnelblicke und fehlende Fragen

Vor Sitzungsbeginn

Am 15.12.2017 fand im Innenausschuss des Nds. Landtags eine etwa einstündige Unterrichtung durch die Polizei über den Verlauf der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag am 1./2.12.2017 in Hannover statt. Wir waren im öffentlichen Teil der Sitzung dabei, um diese zu protokollieren, weil der Nds. Landtag solcherlei Transparenzarbeit leider nicht leisten möchte.

Besonders hervorzuheben bleibt, dass die Unterrichtung und anschließende Fragerunde im Innenausschuss außerordentlich stark von der polizeilichen Sichtweise geprägt gewesen ist. Andere Stimmen seitens der Protestierenden, seitens der Polizeigewalt-Opfer oder seitens unabhängiger Demonstrationsbeobachter wurden nicht gehört, deren Aspekte kamen so gut wie gar nicht vor.

Dass die Demonstrationen „weitgehend“ friedlich verlaufen sind, schrieb der Innenausschuss alleinig der Polizei, nicht aber den eigentlich dafür verantwortlichenden Protestierenden zu. Eine Haltung mit starker Schräglage bzw. Einäugigkeit.

Seitens der Polizei gab es insgesamt lediglich zwei kleinmütige selbstkritische Anmerkungen:

Zum einen wurde (zurecht) kritisiert, dass ein NRW-Polizeiführer einem parlamentarischen Demonstrationsordner die Nennung seines Namens verweigert hat – etwas, was wir selber im Zuge unserer Demonstrationsbeobachtungen mehrfach erleben mussten. (Übrigens haben Polizeibeamte immer die Pflicht, auf direkte Ansprache hin ihren Namen oder eine zur Identifizierung taugliche Personalnummer mitzuteilen, sofern es die aktuelle Situation zulässt – das ist kein Sonderrecht, das nur Parlamentarier für sich in Anspruch nehmen dürfen!)

Symbolbild aus dem Nds. Landtag vom Tag der IA-Sitzung

Zum anderen teilte der Einsatzleiter der Polizei (und erst auf Nachfrage) hin mit, dass es nicht richtig gewesen sei, dass drei friedlich mittels Stahlpyramide Blockierende ohne Vorwarnung durch rund 10 Polizisten massiv angegangen worden sind und Ihnen Polizeigewalt angetan worden ist: „Einsatzleiter war ein Polizist der Polizeidirektion Hannover und der hat die Lage offenbar falsch erfasst.“ Mehr hatte die Polizei zu Ihrer Entschuldigung nicht zu sagen, obwohl diese Form von Blockaden nach eigenen Angaben im Ausschuss ausdrücklich als zulässig anerkannt worden sind.

Ebenso bemerkenswert in diesem Zusammenhang und auf Nachfrage, wer den doppelten offenen Beinbruch des einen Demonstrierenden zu verantworten habe: „Weder der Verletzte noch die Polizeibeamten können sich erinnern, wie das passiert ist.“ o_O

Neben der Tatsache, dass alle (!) Fraktionen des Landtags der Polizei ein „herzliches Dankeschön“ haben zukommen lassen und dieser einen „sehr besonnenen Einsatz“ meinten attestieren zu können (ohne in größter Mehrheit überhaupt selber die Vorgänge erlebt zu haben!) bleibt dem Zuhörer ein bitterer Geschmack nach Beendigung der Sitzung zurück, weil in der „Diskussion“ zum umstrittenen Einsatz der Blockadenräumung an der Kreuzung Gneisenaustraße/Schackstraße lediglich der Einsatz des Wasserwerfers (relativ breit) besprochen wurde, aber inhaltlich gar nicht, dass vor und nach dem WaWe-Einsatz brutale und völlig unverhältnismäßige Polizeigewalt angewendet wurde: Friedliche Protestierende wurden von der Polizei geschlagen, getreten und geprügelt. Das interessierte im Innenausschuss (außer einer zaghaften Nachfrage einer Grünen-Abgeordneten) niemand. Die faktische Ausblendung eines Teils der Demonstrations- und Polizeigewalt-Realität am 2.12.2017.

Auf die Frage, ob eine Räumung der Kreuzung überhaupt notwendig gewesen sei, kamen die Polizeivertreter aus unserer Sicht ein wenig ins Schwimmen: Zuerst begründete man dies zweierlei. Es ginge um die Ermöglichung des Zugangs für AfD-Bundesparteitag-Teilnehmer und außerdem um die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.

Nachdem ein Grünen-Abgeordneter explizit darauf hingewiesen hat, dass die AfD-Parteitagsbesucher seitens der intensiven Unterstützung durch die Polizei sehr einfach und störungsfrei um die Blockade herum geführt worden sind, die Blockade also gar nicht „effektiv gewesen sei“, zog sich die Polizei auf die Begründung der Freihaltung der Schackstraße als Flucht-(?) und Rettungsweg zurück.

Nun aber machte die schon vorgenannte Grünen-Abgeordnete darauf aufmerksam, dass Ihrem eigenen Erlebnis zufolge allerdings die Clausewitz als Rettungsweg frei gewesen sei.

Daraufhin stellten die Polizeivertreter dann die Behauptung auf, dass das zu einem anderen Zeitpunkt gewesen sein müsste. Und daraufhin wagte niemand mehr im Innenausschuss mehr, weiter nachzufragen … oder wollte es lieber nicht so genau wissen, ob die brutale Räumung der Blockade tatsächlich verhältnismäßig gewesen ist oder nicht.

Solidaritätsbekundung in Hannover

Und ach ja: Das Wegtragen der Demonstranten sei ja übrigens (auf Nachfrage hin) keine Alternative gewesen. Dafür habe man nicht genügend Polizeibeamte gehabt. Wer die Situation vor Ort selber miterlebt hat, kann über diese Argumentation nur lachen.

Und zuletzt auch noch sehr bedrückend, dass keiner der anwesenden Parlamentierer*innen einen Blick für die versammlungsrechtlich heiklen bis unzulässigen, überbordenden, entwürdigenden und abschreckenden Personenkontrollen von anreisenden Demonstranten angesprochen oder kritisiert hat …

Die gesamte stichpunktartige Mitschrift der Sitzung von heute findet sich auf unserer Wiki-Seite zum Thema, aber auch nachfolgend aufgelistet:

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Göttingen: Entgrenzte Polizeigewalt gegen Demonstranten auf neuen Höhepunkten

Screenshot aus einem die Polizeigewalt dokumentierenden Video

Wir zitieren im folgenden eine Pressemitteilung der Göttinger Gruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ vom 13.12.2017.

Deren Beobachtung und -berichterstattung von einer Demonstration in Göttingen vom 9.12.2017 gegen Polizeirazzien im Nachgang des G20-Gipfels dokumentieren einen neuen negativen Höhepunkt eskalierender Polizeigewalt gegen unbeliebte Demonstrationen.

Eine den friedlichen Zusammenhalt der Gesellschaft bedrohende Entwicklung, die schon im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg oder zuletzt bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover von vielen Stellen und Medien festgestellt werden musste.

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Fragwürdiges Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Polizei darf ohne richterliche Genehmigung tagelang heimlich Jugendzentren überwachen und alle Besucher fotografieren

Heute verhandelte, wie (wenn auch im Detail falsch) angekündigt, das Verwaltungsgericht Hannover über die Frage, ob die heimliche Observation samt Aufnahme zahlreicher Fotos des Eingangsbereiches und des Innengeschehens im Unabhängigen Jugendzentrum in der Kornstraße Hannover („UJZ Korn„) zulässig war oder nicht.

Bei dem heutigen Termin handelte es sich um die zweite mündliche Verhandlung nach einer bereits am 14.6.2017 erfolgten Behandlung der Streitsache, in der zwei Personen aus dem UJZ Korn gegen die für die Observation verantwortliche Polizeidirektion Hannover Klage eingelegt hatten (Az. 10 A 4036/16 und 10 A 1242/17). Wir haben bei der heutigen Verhandlung dabei.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen:

Die fünfköpfige Richterschaft hielt es für das Beste, die Klage abzuweisen und noch nicht einmal die Berufung gegen diese Auffassung zuzulassen. Eine recht offensichtlich waghalsige und vermutlich in späterer Zeit vor höheren Instanzen zu korrigierende Entscheidung.

Warum?

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Hinweis: Amtsgericht Hannover – 12.12.2017 – Verhandlung zur Frage der Rechtmäßigkeit umfangreicher polizeilicher Überwachung eines unabhängigen Jugendzentrums in Hannover [Update!]

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Zeitzeichen, 7

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Bundesinnenministerium – Gestern: „Wir wollen keine Backdoors.“ – Heute: „Wir wollen Backdoors.“ [Update!]

Mag die folgende Gegenüberstellung auch grob oder die vom „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gebrachte Interpretation des neuesten Vorschlags für die in diesen Tagen beginnende Herbst-Innenministerkonferenz im Detail etwas ungenau sein – der grundsätzliche Kern der Widersprüchlichkeit in den Aussagen und Plänen des Bundesinnenministeriums bleibt.

Ob die Beratungen mit den französischen „Sicherheitsbehörden“ vor einigen Wochen die Besinnungs-Umkehr befördert haben?

 

Am 14.9.2017 sagte der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere anlässlich der presseöffentlichen Eröffnung der ZITiS in München auf eine Frage von uns:

„Wir lehnen Vorgaben für die Hinterlegung von Schlüsseln von den Unternehmen ab, also sozusagen dass wir den Firmen sagen, gebt uns mal bitte die Schlüssel für die Nutzung eurer eigenen Inhalte, das machen durchaus andere Staaten. Und wir lehnen auch ab, Vorgaben für den Einbau von Backdoors, damit Sicherheitsbehörden so etwas tun können, nein.“

 

Am 30.11.2017 meldete das konservative „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ dagegen:

„Der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Industrie verpflichten, deutschen Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern und Smart-TVs zu öffnen.“

 

[UPDATE 8.12.2017]

Aus einer offenen Diskussion auf der freiheitsfoo-Mailingliste heraus möchten wir unseren Beitrag korrigieren und ergänzen:

Die Auslegung, dass der neue auf der heute zu Ende gehenden IMK beratene Vorstoß des Bundesinnenministeriums (BMI) als Wunsch zum Einbau von Backdoors in Soft- und Hardware zu bewerten ist, ist nicht richtig!

Die Zielrichtung des Innenministeriums und seiner „Sicherheitsbehörden“ ist vielmehr der ausgeprägte Wunsch, nun auch die Möglichkeiten der Hersteller zum Datenzugriff und zur Steuerung ihrer Programme und IT-Produkte auszunutzen. Man könnte also eher von einem Angriff über die „Frontdoor“ sprechen. Vor allem aber wünscht sich Herr de Maiziere ein Gesetz, dass die Hersteller dazu zu verpflichtet, ihre internen Kenntnisse über die Produkte an die staatlichen Behörden zu verraten. Und damit auch das Wissen über etwaig vorhandene Schwachstellen, also sozusagen unbeabsichtigt vorhandener Backdoors!

Angesichts der immer stärker zunehmenden Vernetzung von Geräten in unseren Taschen und unserer Umwelt (auf die wir oft keinen Einfluß haben!) und der Zunahme von darin enthaltenen Mikrofonen, Kameras und Sensoren hat die neue Gesetzesinitiative eine besondere Schwere, um nicht von Sprengkraft zu sprechen.

Trotzdem: Zu behaupten, dass das BMI den geplanten Einbau von Backdoors verlange, ist an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang so nicht richtig, bzw. zu platt. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

Zur weiteren Vertiefung empfehlen wir die Lektüre der themenbezogenen Beiträge von Christian Rath (vom 4.12.2017) und von Detlef Borchers (von heute).

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