Zusammenfassung der freiheitsfoo-Demobeobachtung von Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover, oder: „Warum fragt eigentlich niemand nach, wieso einem Demonstranten durch die Polizei die Beine gebrochen werden?“

Neben vielen anderen bürgerschaftlichen und parlamentarischen Demobeobachtern haben auch wir vom freiheitsfoo die Demonstrationen und Blockaden von Freitag bis Samstag begleitet.

Zur Erläuterung: Bei der Demobeobachtung geht es ausdrücklich nicht um eine politische Bewertung des Demonstrationsgeschehens. Ziel ist die Beobachtung und Dokumentation von Versammlungen und Versammlungsumfeldern mit Blick auf die praktische und tatsächliche Wahrung und Durchsetzung der in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerten Versammlungsfreiheit, damit verbunden auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Häufig steht dabei das polizeiliche Handeln und Verhalten im Vordergrund. Als Demonstrationsbeobachter sind wir keine Teilnehmer der Versammlung, intervenieren nicht in das Demonstrationsgeschehen und beziehen keine Stellung. In Einzel- und Ausnahmefällen stehen wir für neutrale Vermittlungen zwischen Polizei und Versammlung zur Verfügung. Bei besonders krassen Verstößen wenden wir uns mit Hinweisen und Nachfragen dazu an die Polizei vor Ort.

Im Folgenden möchten wir als kurze Zusammenfassung die von uns beobachteten aus unserer Sicht besonders hervorzuhebenden Geschehnisse zusammenfassen. Dieses stellt ausdrücklich keine endgültige oder abschließende Bewertung der Erlebnisse dar, angesichts einiger zum Teil schwer unausgewogenen oder verharmlosenden Berichte von den Protesten erscheint es uns aber wichtig, schon relativ kurzfristig auf Vorgänge und Rechtsverstöße seitens der Polizei hinzuweisen, die bislang keine oder unangemessen wenig öffentliche Beachtung erfahren haben. Wichtig zu wissen ist weiter, dass wir von unserer Gruppe aus nur punktuelle Beobachtungen vornehmen konnten, andere Gruppen waren an anderen Stellen präsent. Unsere Auflistung kann also nicht abschließend oder erschöpfend sein.

freiheitsfoo-Demonstrationsbeobachter wurden alleine aufgrund ihrer (neutralen, die Polizeikräfte nicht behindernden) Beobachtung mehrfach von der Polizei kontrolliert bzw. deren namentliche Identifizierung verlangt und durchgeführt. Wir wurden von der Polizei oft bei unserer Arbeit behindert – bei fragwürdigem oder aus unserer Sicht unzulässigem Verhalten der Polizei war das besonders zu spüren. In einem Fall wurde uns Gewalt angedroht.

Keine der von uns im Vorfeld an Polizei und Versammlungsbehörde gerichteten drei Bitten bzw. Aufforderungen fand bei den Behörden Gehör bzw. wurde umgesetzt: Neben der Behinderung unserer Arbeit konnten wir keinen Vertreter der Versammlungsbehörde vor Ort ausmachen und auch die Polizisten waren nicht identifizierbar gekennzeichnet, ja verweigerten sich sogar in nicht wenigen Einzelfällen der berechtigten direkt vorgetragenen Aufforderung, ihren Namen oder ihre Dienstnummer zu nennen.

Wir haben – stark zusammengefasst – Polizeieinsätze erlebt, die in einigen Fällen Auslöser von Eskalationen gewesen sind. Im Gegenteil dazu haben wir von verbalen Provokationen abgesehen nahezu ausnahmslos friedliche und gewaltlose Versammlungsteilnehmer erlebt.

Mittels in Hannover bis dato unbekannten Anzahl Größe von anlaßlosen Demonstrationsteilnehmer-Kontrollen und -Durchsuchungen, die in vielen Fällen einen entwürdigenden und herablassenden Charakter hatten, hat sich die Polizeidirektion ein fragwürdiges Mittel zur nur scheinlegitimen zeitlichen Festsetzung von Versammlungsteilnehmern erobert. Zugleich erzeugte die Polizei hierdurch eine angeheizte Atmosphäre, die leicht weitere Verletzte zur Folge hätte haben können.

Vorkontrollen, das Auffahren massiver paramilitärischer Polizeiausrüstung, zum Teil mehrreihige „Spaliere“ von Polizisten, die Demonstrationen zu „Wanderkesseln“ mutieren ließen, die damit einhergehende abschreckende Wirkung, sich an der Versammlung zu beteiligen, häufige Behinderungen der Außenwirkung der Versammlungen durch polizeiliches Abdecken von Transparenten, unzulässige Videoüberwachungen friedlicher Demos hinderten die Menschen häufig und effektiv daran, ihr Grundrecht auf freien Protest wahrnehmen zu können.

Zivile Polizeibeamte mischten sich zuwider den Regeln der Nds. Versammlungsgesetzes unter die Demonstranten und belauschten diese. Ob diese ggf. sogar als „agent provocateur“ aufgetreten sind, können wir nicht beurteilen oder belegen.

Schließlich der völlig unverhältnismäßige Einsatz von Polizeigewalt bei der Räumung von Blockaden.

Besonders eklatant ist der Vorfall, bei dem einem friedlichen und wehrlosen Demonstranten durch außer Kontrolle geratene Polizisten einer oder beide Unterbeine kompliziert gebrochen worden sind. Außer der „taz“ und dem nachfolgend der NDR – beide allerdings auch erst mehr als zwei ganze Tage nach dem Vorfall! – hat sich bis zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Blogbeitrages offenbar keine weitere Zeitung, kein Radio- oder Fernsehsender die Frage gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass einem Demonstranten eine derart schwere Körperverletzung erleiden musste. Mehrfacher Beinbruch als selbstverschuldete Verletzung? o_O Stattdessen zitieren viele Sender und Zeitungen große Teile der Polizeiverlautbarungen ohne eigene Gedanken oder Nachforschungen dazu anzustellen.

Mit Bezug auf diesen Vorfall wirkt eine Nachricht des Deutschlandfunks von gestern abend beispielsweise wie der blanke Hohn. Darin heißt es:

„Bei Zusammenstößen wurden mindestens ein Demonstrant und ein Polizist verletzt.“

Alleine bei einer einzelnen, von uns selber beobachteten Blockaden-Räumung sind schätzungsweise Dutzende von Demonstranten von der Polizei unnötigerweise mindestens leicht verletzt worden. Dass diese Menschen in keiner Polizeistatistik auftauchen, jede noch so kleine Verletzung bei Polizeikräften allerdings pauschal zu einem „verletzten Polizisten“ führt, müsste derartige Meldungen mit der Nennung von vergleichenden Verletztenzahlen eigentlich von ganz alleine verbieten.

Wir wurden am gesamten Wochenende den Eindruck nicht los, als ginge es nicht unerheblichen Teilen von Polizeikräften oder -führung darum, die Demonstranten so viel zu schikanieren wie möglich. Neben den schon kritisierten diskriminierenden Vorkontrollen sind hier beispielhaft die Teileinkesselung der Abschlußdemo auf dem Georgsplatz oder die von uns beobachtete und dokumentierte Ingewahrsamsnahme von Personen aufgrund der Tatsache, dass diese von Wasserwerfern nass gewordene Kleidung trugen, zu benennen.

Das von uns gesammelte Bild-, Ton- und Filmmaterial werden wir den von Polizeigewalt betroffenen Menschen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung stellen.

Nachfolgend die etwas genauere Auflistung wesentlicher Beobachtungen von uns in chronologischer Reihenfolge. Wir behalten uns vor, nicht alle von uns erlebten und dokumentierten Vorgänge und Details hier zu veröffentlichen.

 

Freitag, den 1.12.2017

  • Die Vorabend-Demonstration verlief insgesamt friedlich.
  • Umfangreiche und unangekündigte Vorabkontrollen von Versammlungsteilnehmern aufgrund einer kurzfristig erlassenen Verfügung (Bezug § 14 NdsSOG) waren geeignet, potentielle Demoteilnehmer von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in unverhältnismäßiger Art und Weise zu beschneiden.
  • Auf welchen (angeblichen) Tatsachen diese Verfügung bzw. die darin zitierte Gefahrenprognose zugrundeliegt, will die Polizei bislang nicht mitteilen. Das stärkt die Vermutung, dass der Verfügung möglicherweise einsatztaktische Absichten zur Erleichterung der polizeilichen Arbeit zugrunde liegen.
  • Eine völlig überbordende, massive Polizeipräsenz wirkte ebenfalls abschreckend und war unverhältnismäßig.
  • Die Polizisten und Polizistinnen begleiteten die Demonstranten auf ihrem Protestzug in einem Polizeispalier, in einem Wanderkessel. Das ist versammlungsrechtlich sehr bedenklich bis unzulässig.
  • Weiter noch behinderte die Polizei nahezu durchgehend die Außenwirkung der Versammlung, indem sie aufgrund ihrer starken Präsenz und der außerordentlichen räumlichen Nähe zum Demozug vielfach die Seitentransparente für Außenstehende unlesbar machte. Ein begleitender Polizeisprecher verteidigte diese Maßnahme auf Nachfrage von uns mit hanebüchenden, lächerlichen Schein-Argumenten.
  • All diese Verhaltenstaktiken heizte die Stimmung unter den friedlich Protestierenden unnötig an – die Polizei trug selber erst zu einem Eskalationspotential bei, das nur aufgrund des besonnenen Umgangs und Tons innerhalb der Demonstranten nicht genügend Nährboden für unfriedliche Ausfälle fand.
  • Polizisten waren nicht gekennzeichnet – Ermittlungen und Strafverfolgung etwaigen polizeilichen Fehlverhaltens wurde somit unmöglich gemacht.
  • Polizisten waren nicht über die angekündigte Demonstrationsbeobachtung informiert worden, was für unnötige Sorgen bei den Beamten sorgte. Das hätte leicht vermieden werden können, wenn man unserer Bitte um vorherige Aufklärung entsprochen hätte.
  • Die Versammlungsbehörde war während des Demonstrationszuges nicht vor Ort und überließ das Handeln und die Entscheidungskompetenz ganz und alleinig der Polizei.

 

Samstag, den 2.12.2017

  • Auch an diesem Tag wurden umfangreiche Kontrollen, Durchsuchungen und Taschenentleerungen an Menschen durchgeführt, die sich auf dem Weg zu Demonstrationen befanden. Ergänzend zur schon vorgebrachten Kritik haben wir beobachtet, dass die Polizei nicht nur die Inhalte von Transparenten und Protestschildern zensierte sondern sogar darüber meinte entscheiden zu dürfen, ob mitgeführte Flyer ihrer eigenen Vorstellung genehm seien oder nicht. Wir bewerten diese Form von Kontrolle als eindeutig rechtswidrig. Zudem sorgte ein äußerst unfreundlicher Tonfall einiger Polizisten bei diesen Durchsuchungen für eine unnötige Aufheizung der ansonsten gelassenen Stimmung vor Ort. Der Polizei werfen wir eine (gewollte oder ungewollte) Eskalation gleich zu Beginn des Tages vor.
  • Mehrfach an diesem Tag mussten wir erleben, dass eine freundliche und sachlich vorgebrachte Frage zu Name oder Dienstnummer eines Polizisten nicht beantwortet worden ist oder sogar mit verhöhnender Reaktion beantwortet worden ist. Beamte sind dazu verpflichtet, Name oder Dienstnummer auf Anfrage mitzuteilen, solange diese Beantwortung nicht angesichts der aktuellen Situation unzumutbar ist.
  • An einer ordnungsgemäß angemeldeten Mahnwache haben wir einen zivilen Polizeibeamten dabei beobachtet, wie sich dieser belauschend an Kleingruppen innerhalb der Versammlung herangepirscht hat. Als der Versammlungsleiter entsprechend der rechtlichen Vorschrift in § 11 NdsVersG dazu aufforderte, dass sich zivile innerhalb der Versammlung befindliche Zivilpolizisten zu erkennen zu geben hätten, tat er dieses nicht, sondern verließ die Versammlung. Somit führte er den im Versammlungsgesetz zum Schutze der Versammlungsfreiheit intendierten Sinn der Regelung ad absurdum. Sein Verhalten war rechtswidrig.
  • Auch an diesem Tage mussten wir erleben, dass die Polizisten nicht über die durchgeführte unabhängige Demonstrationsbeobachtung informiert gewesen ist. Schlimmer noch (und manchmal daraus folgend): Vielfach wurde unsere Arbeit stark behindert und beeinträchtigt. Offenbar hat die Polizei kein Interesse an einer neutralen, wenn auch kritischen Berichterstattung über ihr Vorgehen im Rahmen der hier behandelten Proteste.
  • Die Auflösung einer aktuell friedlichen Sitzblockade an der Ecke Gneisenaustraße/Schackstraße war völlig unverhältnismäßig. Die Eskalation vor der von einem Wasserwerfer und dem Einsatz roher Polizeigewalt (Tritte, Schläge, An-den-Haaren-ziehen) ging von der Polizei selber aus, als diese mit ebengleich unverhältnismäßiger Gewalt den Demonstraten Transparente und Regenschirme entwendete. Zum Teil sorgte die Polizei erst dafür, dass aus relativ harmlosen Regenschirmen durch das gewaltsame Abreissen des Bezuges gefährlich spitze Gegenstände geworden sind – die Demonstranten gingen erstaunlich friedlich mit dieser Situation um und sorgten dafür, dass niemand von dem Regenschirm-Gerippe verletzt worden ist. Der Wasserwerfer-Einsatz war angesichts der herrschenden Temperaturen um den Gefrierpunkt unzulässig, ebenso hätte man die nunmehr sämtlich am Boden sitzenden Blockierenden wie üblich wegtragen können. An der Anwendung derart milderer Mittel, wie sie rechtlich notwendig gewesen wären, hatten die anwesenden Polizeikräfte, unter denen uns eine Polizeihundertschaft aus Wuppertal als besonders unbesonnen aufgefallen ist, offensichtlich keinerlei Interesse. Die Polizeidirektion Hannover möchte diesen Wasserwerfereinsatz mittels eigener Pressemitteilung gerne als eine „Form von Regen“ verharmlosen. Das ist sachlich falsch und gibt den praktizierten Wasserwerfereinsatz nicht korrekt wieder.
  • Dass ein Beitrag der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über den ersten gewaltsamen Eingriff der Polizei in die noch stehende Blockade zur Entwendung von Transparenten und Regenschirmen wie folgt berichtet, ist ein echter Skandal der Medienberichterstattung: „Weil einige von ihnen Regenschirme und gepolsterte Transparente mit sich führten – Gegenstände, die aus Sicht der Polizei zur sogenannten Schutzbewaffnung zählen – gingen die Beamten immer wieder in die Gruppe hinein und nahmen den Protestierenden die Schirme und die Spruchbänder ab. Dies führte zu Unmut bei den Blockierern.“ Diese Beschreibung der Abläufe vor Ort ist verharmlosend und einseitig.
  • Im Rahmen der Demobeobachtung dieser Blockadeaktion wurde einem freiheitsfoo-Demonstrationsbeobachter von der o.g. NRW-Polizeistaffel Gewalt angedroht für den Fall, dass er das Filmen des polizeilichen Handelns von einem günstigen, erhöhten Standort aus weiterführen würde. Auf die Bitte zur Erläuterung der Gründe für die Gewaltandrohung machte der angesprochene „Führer“ der Wuppertaler Hundertschaft auf dem Absatz kehrt und wollte sich nicht mehr dazu äußern.
  • Das mündliche Erteilen von Platzverweisen erfolgte in der Sache ungenügend genau. Ansagen wie z.B. „Sie haben jetzt einen Platzverweis bekommen. Nicht wiederkommen.“ sind ungenügend genau in der Beschreibung von räumlicher Fläche und Dauer des Platzverweises.
  • Im Fall einer weiteren Blockade an der Adenauerallee ließ die Polizei zwar weitere potentielle Versammlungsteilnehmer in die Demo, aber nicht wieder hinaus. Und das, obwohl den Protestierenden zur anderen Seite der Straße kein Ausgang mehr möglich war, da der Theodor-Heuß-Platz in Richtung Zeppelinstraße ebenfalls polizeilich abgeriegelt war. Hierüber waren die Polizeikräfte in der Adenauerallee nicht informiert, was insgesamt zu einer Ingewahrsamsnahme der Demoteilnehmer führte.
  • Ebenfalls bei dieser Blockade brachte sich die Polizei in eine selbst verursachte Zwickmühle mit hohem Eskalationspotential. So wurde nicht beachtet, dass hinter dem Rücken der Polizeikette weitere Demoteilnehmer ansammeln konnten und auch ansammelten, so dass sich die Polizei selber in gewissem Maße eingekesselt wiederfand, ohne dass es auf einer der beiden Seiten eine Absicht dazu gegeben hätte. Nach Abzug der Polizeikette entspannte sich die Atmosphäre, aber leicht hätte diese Lage unnötig eskalieren können.
  • Bei einem anderen Vorfall, einer PKW- und Identitätskontrolle auf offener Straße (Zeppelinstraße) herrschte ein Polizeibeamter eine Reihe von beobachtenden Bürgern an, dass diese nicht stehen bleiben und den Vorgang beobachten dürften. Die Ange“sprochenen“ befanden sich dabei in mehr als großem Abstand zu den Polizeikräften, so dass keine Bedrängnis oder Behinderung der polizeilichen Arbeit zu befürchten gewesen wäre. Die verbalen Ausfälle des Beamten waren nicht nur unnötig, sondern auch unzulässig.
  • Im Fall einer Kesselung, Durchsuchung und erkennungsdienstlichen Behandlung in der Mars-la-Tour-Straße verweigerte (erneut) ein weiterer Beamter die Beauskunftung seiner Identität, die nötig gewesen wäre um der von ihm verantworteten Behinderung der Demobeobachtung nachzugehen, indem er kurioserweise auf die Aufschrift der Zug-Zugehörigkeit auf seinem Rücken verwies. Auf die Frage, ob es denn mehrere Polizeibeamte mit dieser gleichen Kennung gäbe antwortete dieser: „Ja, aber nur zwei.“ Auf weiteres Nachfragen bot er an, seine Identität wie folgt „eindeutig“ feststellen zu können: „Ich bin von den beiden der mit dem kürzeren Bart.“ o_O
  • Die ab 11:30 Uhr am Theodor-Heuss-Platz stattfindende Demonstration wurde mehrfach von ein bis zu zwei über oder in unmittelbarer Nähe der Versammlung in der Luft befindlichen Hubschraubern akustisch stark beeinträchtigt. Die Wortbeiträge wurden dadurch für viele Versammlungsteilnehmer unverständlich.
  • Mehrfach haben wir Polizei-Kamerawagen dabei beobachtet, wie diese im Vorfeld von Demonstrationen oder im Laufe friedlich verlaufender Spontandemonstrationen die Versammlung videoüberwacht haben. Ansprache an die dafür Zuständigen brachte in einem Fall Einsicht, in einem anderen Fall wollte man offenbar nicht sachlich über die Rechtslage sprechen.
  • Nach einer völlig unnötigen Aufheizung der Stimmung der sich vom HCC zur Innenstadt fortbewegenden Demonstration durch die Polizei folgte auch zum Ende der Versammlung am Georgsplatz eine undurchdachte, zumindest aber unverständliche und die Stimmung unnötig anheizende Maßnahme der Polizei. So versperrte diese sämtliche Ausgänge des Georgsplatzes und erlaubte es die Versammlung verlassenenden Menschen nicht, diese bspw. in Richtung Bahnhof, Busse oder Innenstadt zu verlassen. Einzig der Ausgang zum Aegi – also in die völlig entgegengesetzte Richtung – wurde offengehalten. Erst nach Intervention an die Pressestelle und durch einsichtige Polizeibeamte vor Ort wurde (spät) diese unsinnige Maßnahme, für die uns weder Rechtsgrundlage noch Begründung geliefert werden konnte, wieder aufgehoben. Übrigens: Unterschieden wurde nach eigenen Angaben der Polizisten danach, „wer so aussah, als würde er/sie gerade von der Demonstration kommen, und wer nicht.“ Letztere wurden durchgelassen. Eine willkürliche und diskriminierende Polizeimaßnahme.

Immerhin: Die eigens zu den Protesten eingerichtete Pressestelle der Polizei Hannover war zügig in ihren Rückmeldungen auf Nachfragen zu uns, auch wenn es inhaltlich keine wirklich weiterhelfende Antworten gab.

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