NPOG-Anhörungen: Ein Bootleg des CCC-Vortrags im Innenausschuss sowie die Ankündigung für etwas mehr Transparenz im Niedersächsischen Landtag

An drei Tagen im August (9., 10. und 16.8.2018) führte der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags relativ umfangreiche Anhörungen zum geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) durch.

Die Anhörungen waren zwar öffentlich und wurden vom Landtag als Audiomitschnitt auch aufgezeichnet, aber bislang stehen weder die Audioaufnahmen noch die Mitschriften der Sitzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung, sondern werden unter Verschluss gehalten. Wortprotokolle werden gar nicht angefertigt und auch einen Livestream aus den Sitzungen sucht man auf den Internetseiten des Landtags in Hannover vergeblich.

Diesem ziemlich intransparenten und aus unserer Sicht diesbezüglich  bürgerunfreundlichen, wenn nicht gar undemokratischen Landtagsbetrieb können wir heute erfreulicherweise zwei kleine Gegenakzente entgegensetzen:

 

In der Anhörung am 16.8.2018 trug unter anderem der Chaos Computer Club mit seiner Kritik an kleinem und großem Staatstrojaner („Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“) vor, vertreten durch Constanze Kurz. Von diesem Vortrag und dem dazugehörigen Frage-Antwort-Spiel wurde uns erfreulicherweise ein Audio-Mitschnitt zugespielt und zur Verfügung gestellt, den wir hiermit im Sinne von mehr Transparenz veröffentlichen:

Es treten darin auf (in chronologischer Reihenfolge ihres Zu-Wort-Kommens):

  • Constanze Kurz (CCC, Informatikerin)
  • Thomas Adasch (Ausschuss-Vorsitzender, CDU, Polizeibeamter)
  • Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen, Rechtswissenschaftler)
  • Jan-Christoph Oetjen (FDP, Wirtschaftswissenschaftler)
  • Doris Schröder-Köpf (SPD, Journalistin)
  • Sebastian Lechner (CDU, Diplomvolkswirt)

Das Anhören des rund 36minütigen Mitschnitts ist aus unserer Sicht aus mehrfacher Sicht lohnenswert. Zum einen bricht Constanze Kurz die Problematiken der Einführung von Staatstrojaner in vielen Punkten auf ein verständliches Sprachniveau herunter, zum anderen ist es interessant zu hören, was und wie die Landtagsparlamentarier nachfragen. Und auch, wie der Ausschuss-Vorsitzende agiert.

 

Im Rahmen einer privaten Nachfrage an die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags mit der Bitte um Aushändigung der Niederschrift der Innenausschuss-Sitzung vom 9.8.2018 wurde nun bekannt bzw. bekannt gegeben:

  • Die Homepage des Niedersächsischen Landtags soll in 2019 einen Relaunch erfahren.
  • In diesem Zusammenhang sollen die Niederschriften öffentlicher Ausschuss-Sitzungen veröffentlicht bzw. zum Download angeboten werden.
  • Schon jetzt kann jede*r Interessierte die bereits genehmigten Niederschriften öffentlicher Ausschuss-Sitzungen direkt anfordern.

Wir haben diese letzte (zumindest uns) bislang unbekannte Option genutzt und schon mal um Zusendung der Innenausschuss-Sitzungs-Mitschriften des Jahres 2018 gebeten und werden die nach Eingang veröffentlichen.

Und über den angekündigten Fortschritt zu (etwas) mehr Transparenz freuen wir uns, wollen aber dennoch noch eine Petition zur Bereitstellung der Audio-Mitschnitte und zum Angebot eines Live-Streams der öffentlichen Ausschuss-Sitzungen starten. Dazu an dieser Stelle mehr, sobald das soweit ist.

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freiheitsfoo unterstützt den Demoaufruf zur Innenministerkonferenz am 24.11.2018 in Magdeburg

Die Innenministerkonferenz (IMK) zeichnet sich durch Intransparenz und heimliche Vorweg-Entscheidungen ohne öffentliche oder kritische Beteiligung der Gesellschaft aus. Die aktuelle klandestine Be- und Verhandlung eines Regelwerks zur Vereinheitlichung der Polizeigesetze („Musterpolizeigesetz-Entwurf“) ist nur eines von zahlreichen Beispielen.

freiheitsfoo unterstützt den Demoaufruf des Bündnisses „unheimlichsicher“ zu einer Demonstration gegen dieses Wesen der IMK im Zuge der anstehenden Herbst-IMK in Magdeburg.

Die Demonstration ist am 24.11.2018 in Magdeburg, die IMK selber wird am Wochenende vom 28.-30.11.2018 in der Hauptstadt Sachsen-Anhalts stattfinden.

Nachfolgend nun der Wortlaut des Aufrufs von „unheimlichsicher“ – auf der Homepage des Bündnisses gibt es neben dem Demokonsens noch weitere Informationen zur Sache:

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Bankkarten mit Kontaktlos-Bezahlfunktion: Kurzinfo und How-To zur hardwaremäßigen Deaktivierung

Eine aktuelle GLS-Bankkarte – manuell und maßstabsgerecht eingezeichnet: Der Verlauf der RFID-Antennenbahnen.

Seit kurzem werden alle oder fast alle Bankkarten (manchmal umgangssprachlich als „EC-Karten“ bezeichnet) mit integrierter RFID-Antenne und Nahfunk-Funktionalität im 13,56 MHz-Frequenzbereich ausgestattet. Hintergrund ist die Einführung der so genannten „Kontaktlos-Bezahlfunktion“, mittels derer man Beträge an bestimmten Terminals in Höhe von bis zu 25 Euro von seinem Konto abbuchen lassen kann, ohne die Bankkarte irgendwo (richtigrum!) einstecken zu müssen und auch ist die Eingabe einer PIN in diesem Fall grundsätzlich hinfällig.

Keine Frage: Das kann im Sinne eines möglichst schnellen und bargeldlosen Bezahlens sinnvoll sein. Wenn einem denn daran etwas liegt.

Mit einem solchen Schreiben werden die GLS-Bankkarten verschickt. Von der Möglichkeit der Deaktivierung der Kontaktlos-Funktion kein Wort. Stattdessen ein papierner Internet-Link, hinter dem sich eine dementsprechende Aufklärung gut versteckt. Transparenz geht anders.

Allerdings mangelt es an Aufklärung der Kunden. Diese Kontaktlos-Bezahlfunktion wurde ohne besonders viel Öffentlichkeit, also ziemlich geräuschlos eingeführt – möglicherweise aus der Erfahrung heraus, dass besonders umfangreiche vorherige Ankündigungen derartiger neuer Bezahlverfahren stets auf Kritik und Skepsis stoßen, also tendentiell Ablehnung oder Misstrauen erzeugen – siehe das gescheiterte Beispiel „Girogo“ des Sparkassenverbundes aus 2012.

Selbst die ansonsten sehr lobenswerte GLS-Bank, die auf Betreiben eines Bankenmitglieds noch in 2012 mündlich zusagte, vor Einführung der RFID-Bankkarten eine bankengemeinschaftliche Diskussion dazu anzustoßen, hat als Teil des Volks- und Raiffeisenbankenverbundes die alternativlose Funk-Bankkarte eingeführt. Ebenso heimlich und intransparent wie alle anderen Banken auch.

Nun ist sie also da: Jede und jeder, die/der ein Girokonto besitzt und nicht auf Online-Überweisungen, Geldabhebungen am Automaten oder Bezahlvorgänge mit der Bankkarten verzichten kann oder will, besitzt schon jetzt so eine Kontaktlos-Bankkarte oder wird sie demnächst ausgehändigt bekommen.

Dass die Kontaktlos-Bezahlfunktion hohe Risiken mit sich bringt, zeigt beispielsweise ein aktueller Bericht der heise-Zeitschrift c’t, in dem einige heise-Redakteure mittels nur geringem technischen und finanziellen Aufwand vorführen, wie leicht das unbemerkte Abbuchen von Geld via Kontaktlos-Funktion via kleiner tragbarer Terminals praktiziert werden kann. Die ebenfalls nur etwa scheckkarten-großen Terminals werden dabei z.B. an die Hosentaschen oder Handtaschen gehalten, in denen man solche Bankkarten vermutet. Ohne weiteres Hinzutun können so – unter bestimmten Bedingungen – Beträge von bis zu 25 Euro je Transaktion abgezogen werden. Ohne, dass es dem/der um dieses Geld „Erleichterten“ bemerkt.

Selbstverständlich versuchen die Banken, diesem Horrorszenario mit mehr oder minder brauchbaren Gegenargumenten Paroli zu bieten. Wir haben beispielhaft die GLS-Bank dazu angeschrieben. Den sehr zähen Kontakt mit der GLS-Pressestelle haben wir dokumentiert und die Pro- und Contra-Argumente zu diesem heise-„Hack“ aufgelistet.

Doch auch ohne diese Variante der Abzocke birgen Kontaktlos-Geldkarten wie jeder andere mit sich herumgetragene RFID-Funkchip einige persönlichkeitsrechliche Gefahren.

Was also tun?

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Das NPOG und ein Blick zurück: Was von dem, das SPD und CDU nun wollen, war schon unter der vorherigen rot-grünen Landesregierung Niedersachsens opportun?

In der aktuellen „Debatte“ um das bevorstehende neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) – vorangetrieben von der aktuellen SPD-CDU-Landesregierung – findet wenig Beachtung, dass das vorherige rot-grüne Kabinett Niedersachsens bereits ein Polizeigesetz in langjähriger Vorbereitung hatte, das dann nur aufgrund unerwartet widriger Umstände nicht in Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nannte sich „Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)“ und wurde zuletzt am 17. November 2016 im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags beraten – damals ganz anders als jetzt ohne den breiten Protest, ja selbst ohne besonders breite öffentliche, mediale Beachtung. (Es stellt sich durchaus selbstkritisch die Frage, wo denn damals die vielen kritischen Stimmen der Gruppen und Personen waren, die sich jetzt – zurecht! – als breites Bündnis gegen den NPOG-Entwurf aufstellen.)

Dieser NGefAG-Entwurf wurde dann im weiteren (u.a. beeinflusst durch die in Teilen sicherheitshysterische Polit-Aktionismus- und Medienwelle nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachsmarkt vom 19.12.2016) im Winter/Frühjahr 2017 zweifach verschärft (siehe dazu auch unsere Berichterstattung vom 2.3.2017), einmal durch eine Ankündigung der rot-grünen Landesregierung vom 30.1.2017 sowie im Zuge einer Rede des SPD-Innenministers Pistorius vom 1.3.2017.

Wir führen nachfolgend stichpunktartig, stark verkürzt und unter Auslassung aller auch vorhandenen positiven Aspekte des rot-grünen Polizeigesetzentwurfs aus, was unter rot-grün bereits konsensual im Polizeigesetz verschärft und an neuen Polizeibefugnissen ergänzt werden sollte, was also am jetzigen SPD-CDU-Entwurf faktisch gar nicht neu ist.

Das mag insbesondere deswegen interessant und wissenswert sein, weil diese Auflistung deutlich macht, welche Kritikpunkte seitens der jetzt in der Opposition befindlichen Bündnis 90/Grünen-Fraktion möglicherweise gar nicht, nur eingeschränkt, zumindest aber nicht besonders glaubwürdig vorgetragen werden (können).

Also: Was wollte die rot-grüne Landesregierung eigentlich in 2016/2017 im neuen Polizeigesetz durchbringen, das SPD und CDU jetzt nur noch aufwärmen bzw. ebenfalls so oder so ähnlich umsetzen wollen?

  • Einführung der „terroristischen Straftat“
  • Einführung des „Gefährder“-Begriffs (§12a)
  • Einführung der „elektronischen Fußfessel“
  • Einführung von Gefährderansprache und -anschreiben (§12a)
  • Einführung der Meldeauflage (§16a)
  • Videoüberwachung bei nicht dem Versammlungsgesetz unterliegenden Versammlungen (§32(1))
  • Massive Ausweitung der Befugnisse polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§32(3))
  • Legalisierung/Einführung von Bodycams (§32(4))
  • Legalisierung/Einführung polizeilicher Videoüberwachung des Straßenverkehrs (§32(5))
  • Legalisierung/Einführung der Section Control (§32(6))
  • Beibehaltung von „Präventivhaft“ mit Dauer von 10 Tagen
  • Zahlreiche persönlichkeitsrechlich kritische Änderungen an den §§38/39 zur Zulässigkeit von Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten in Polizeidatenbanken
  • Einführung von Taserwaffen für zumindest theoretisch potentiell alle Polizisten (§69)

Wen es interessiert: Wir haben auf einer eigenen Wikiseite ausführlich den NGefAG-Gesetzgebungsprozess dokumentiert. Inklusive unserer eigenen Stellungnahme an den Nds. Landtag, der ausführlichen Protokollierung der Innenausschuss-Sitzung vom 17.11.2016 (an der ein Vertreter des Taser-Konzerns Werbung für dessen Produkte vortragen durfte, während keine kritische Stimme aus der Zivilgesellschaft zur mündlichen Anhörung eingeladen worden war!) und der aktiven Einholung und Veröffentlichung einer Reihe von schriftlichen Stellungnahmen an den Innenausschuss.

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Hannover: Tod durch Polizei-Pfefferspray. Staatsanwaltschaft Hannover verweigert Ermittlungen.

Polizist mit Pfefferspray „im Anschlag“ bzw. griffbereit.

Am Samstagabend, den 18.8.2018 kommt es zu einem Polizeieinsatz in Hannover. Die Polizeibeamte treffen auf einen Randalierer und setzen Pfefferspray gegen ihn ein.

Zitat aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover vom 18.8.2018 22:37 Uhr:

„Beim Eintreffen des ersten Streifenwagens, schlug der offenbar
unter Drogen stehende Mann mit einer Eisenstange auf das Einsatzfahrzeug ein. Als die Beamten den Wagen verließen, bewarf der vollkommen in Rage befindliche 39-Jährige die Polizisten mit Steinen und verletzte dabei einen von ihnen. Als die Einsatzkräfte daraufhin Pfefferspray einsetzten und den Randalierer zu Boden brachten, brach dieser plötzlich zusammen und verlor das Bewusstsein. Bis zum Eintreffen eines sofort angeforderten Rettungswagens leisteten die Beamten Erste Hilfe und führten Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Der 39-Jährige wurde anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht – sein Zustand ist kritisch.“

In einer weiteren, ergänzenden Pressemittilung vom 19.8.2018 12:56 Uhr heißt es dann:

„Der 39-Jährige ist heute Vormittag verstorben.“

Wir fragen bei der Polizei Hannover mit Verweis auf den Runderlass des Nds. Innenministeriums zum Einsatz von Pfefferspray nach, ob denn die Polizeibeamten und -beamtinnen, denen der Reizstoff in die Hand gegeben wird, der entsprechend des Genfer Protokolls bei Kriegen nicht eingesetzt werden darf, ob also diese Polizisten darüber aufgeklärt werden, dass Pfefferspray an Menschen unter Drogen oder unter Medikamenten leicht tödlich wirken kann und es in diesen Fällen deswegen nicht eingesetzt werden sollte.

Erst erhalten wir eine nichtssagende Antwort, dann – nach weiterem Nachhaken unsererseits – antwortet uns die Polizei Hannover:

„Im Rahmen der Trainings wird durch die durchführenden hauptamtlichen Trainer/innen schon seit Jahren auf die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem Wirkstoff Capsaicin und Drogen bzw. Medikamenten hingewiesen.“

Und was sagt die zuständige Staatsanwaltschaft?

„Einen Anfangsverdacht für ein Fehlverhalten der Polizisten gebe es nicht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Deshalb sei noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden: ‚Es gibt keine Anhaltspunkte, dass etwas schiefgelaufen sein könnte.‘ „

Aus dem allen mag sich jede*r selber eine eigene Meinung zurechtzimmern.

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Telekinese – eine Kurzgeschichte aus dem Überwachungsstaat, die die Auswirkungen des NPOG verständlicher macht (von Cécile Lecomte)

Widerstand gegen den Castor-Transport November 2011

Cécile Lecomte, auch bekannt als „Eichhörnchen“, ist seit vielen Jahren als Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Menschenrechtsaktivistin engagiert und erfolgreich aktiv. In ihrem Buch „Kommen Sie da runter!“ berichtet sie von ihren umfangreichen Erfahrungen mit Polizei und Geheimdiensten und die an ihr ausgeübten Repressionsmaßnahmen. Das Buch beinhaltet auch eine Kurzgeschichte, die anschaulicher machen kann, dass das drohende neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) weit mehr ist als das Gesetz gegen „islamistische Terroristen“, als das es medial von SPD und CDU gerne der uninformierten Öffentlichkeit zu verkaufen versucht wird.

Anders als die in unserer freiheitsfoo-NPOG-Stellungnahme zu Beginn angeführte Kurzgeschichte (hier vom NDR „verfilmt“) ist das, was das Eichhörnchen berichtet, leider keine Fiktion sondern gelebte Polizeipraxis im Hier und Jetzt.

Nachfolgend nun der Blogbeitrag des Eichhörnchens, den wir hier freundlicherweise teilen dürfen. Die Quelle des Blogbeitrags ist hier, der lesenswerte Blog des Klettertierchens findet sich im Gesamten hier.

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Gastbeitrag: NoNPOG einmal aus anderer Perspektive

Trotz der vielen und vielfältigen kritischen Stellungnahmen zum NPOG, in dem zwischenzeitlich sogar die vom Gesetzgeber selbst beschäftigten Fachleute (Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im niedersächsischen Landtag) offene Fragen und Probleme sehen, hat Ministerpräsident Weil im Interview schon mal klar gemacht, dass aus Sicht der rot/schwarzen Landesregierung kein Änderungsbedarf besteht. Richtig möchte man mit Emphase entgegnen: der Gesetzentwurf gehört nicht geändert, er gehört komplett in die Tonne. Doch weit gefehlt, denn angesichts der Mehrheitsverhältnisse und einer offenbar längst ausgegebenen Fraktionsräson im Regierungslager wird es wohl so kommen, das NPOG. Es wird eine vollkommen neue Dimension des Vorgehens des Staates gegen sogenannte Gefährder eröffnen und damit selbst zum größten Gefährder: nämlich der unserer Freiheit. Und doch bleibt die Bedrohung bei vielen Menschen offenbar abstrakt, erscheint ihnen wenig greifbar. Die Sorge vor dem überambitionierten Staat, der erratisch das Portfolio seiner Befugnisse ins Uferlose ausdehnt, ist ja irgendwie auch ein alter Hut. Gab es doch schon immer und dennoch registriert die Mehrzahl der Bürger*innen keine konkreten Eingriffe. Es scheint etwas schwer verständlich, was nun genau die veränderte Dimension im künftigen Überwachungsportfolio der Polizei sein soll.

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Die FDP zieht medial gegen das geplante neue Polizeigesetz Niedersachsens zu Felde. Doch was darf man davon überhaupt erwarten?

In Niedersachsen möchten SPD und CDU schleunigst ein neues Polizeigesetz („NPOG“) installieren, an dem es allerdings viel Kritik gibt.

Nun meldet sich die sich derzeit in der Oppositionsrolle befindliche FDP zu Wort und kündigt „den Gang zum Bundesverfassungsgericht an, falls der Gesetzentwurf nicht geändert wird.“ Auf den Seiten der Niedersächsischen FDP ist dazu noch gar nichts zu erfahren, der dieses vermeldende Beitrag der Hannoverschen Monopolzeitung versteckt sich im Gesamten noch hinter eine Paywall.

Doch davon unabhängig möchten wir schon einmal kurz zusammenfassen, welche Haltung die FDP zu einzelnen Punkten des NPOG-Entwurfes einnimmt, wenn man deren Verlautbarungen zur „inneren Sicherheit“ der letzten eineinhalb Jahre zu Rate zieht.

Was von einer FDP-Verfassungsbeschwerde gegen das NPOG – falls sie denn rechtlich möglich und zulässig wäre und wenn sie denn tatsächlich erfolgen würde – nicht zu erwarten ist:

  • Keine Abkehr vom „Gefährder“-Denksytem mit allen Folgen eines polizeilichen Paradigmenwechsels und der Entwicklung hin zu einer politischen Polizei.
  • Keine Abkehr von der Einführung von Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbot.
  • Keine Abkehr vom Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“), sondern stattdessen sogar dessen Stärkung und länderübergreifende Vernetzung/Verschmelzung.
  • Keine Abkehr von den das Trennungsgebot zersetzenden gemeinsamen Zentren von Polizei und Geheimdiensten (z.B. GTAZ).
  • Keine Abkehr vom Ausbau von EU-Polizei- und EU-Geheimdienst-Strukturen.
  • Keine Abkehr vom Prinzip, dass Menschen, die zwar schon mal vor Gericht standen, die aber nicht verurteilt worden sind, besonders erfasst, überwacht und benachteiligt werden.
  • Keine Abkehr vom Prinzip „Präventivgewahrsam“, also dem Einsperren von Menschen, die gar keine Straftat begangen haben, denen man aber (unter z.T. sehr fragwürdigen Rahmenbedingungen) vorwirft, darüber nachzudenken.
  • Keine Abkehr vom Aberglauben des Nutzens von Videoüberwachung, jedoch weiterhin deren rechtlich fragwürdiger Einsatz angeblich im Sinne einer besseren Aufklärung von nicht zu verhindernden Straftaten.
  • Keine Abkehr vom Irrglauben des Sinns polizeilicher BodyCams.
  • Keine Abkehr von der Praxis massenhafter DNA-Analyse mit den damit verbundenen Speicherungen personenbezogener DNA-Daten.
  • Keine Abkehr vom Wahnsinn des Ausbaus von „Cyber-Abwehrzentren“, die vielfach und in verstärktem Maße zu offensiven „Gegenhacks“ tendieren, also selber wieder Anlaß für weitere Hackerangriffe liefern bzw. diese provozieren.

Äußerst widersprüchlich zeigt sich die FDP zudem in ihrer Haltung zum „kleinen und großen Staatstrojaner“:

Im Februar 2017 heißt es (in einem inzwischen bis dato nicht mehr allgemein verfügbaren Positionspapier der nds. FDP):

„Es bedarf nach jetzigem Stand einer sog. Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung.“

Im Zuge der trendig gewordenen pauschalen Kritik an Polizeigesetzen liest es sich dagegen in einer Pressemeldung der FDP Niedersachsen vom 10.8.2018 diametral anders:

„Für verfassungswidrig halte er [Stefan Birkner, FDP-Fraktionsvorsitzender, Anm. der Redaktion] außerdem die geplanten Eingriffe in informationstechnische Systeme in Form von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. „Um sogenannte Staatstrojaner nutzen zu können, müssen Sicherheitslücken im System offen gehalten werden. Der Staat gefährdet also bewusst die digitalen Infrastrukturen von Unternehmen, Privatpersonen oder gar Institutionen wie Krankenhäusern, statt diese zu schützen. Das sind daher rechtspolitisch die falschen Instrumente“, führt Birkner aus.“

Hat die FDP zumindest in diesem Punkt dazugelernt? Und ist dieser Lerneffekt nachhaltig?

Für alle, die sich eine eigene Meinung bilden möchten nachfolgend die Quellen für die vorangegangenen Aussagen und Behauptungen:

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Zum Ende der mündlichen Anhörungen zum NPOG: Ein Juristen-Knaller zum Abschluss, ein Fazit und … die Veröffentlichung aller schriftlichen Stellungnahmen [UPDATE]

Innenausschuss-Anhörung am 16.8.2018 in Hannover.

Am vergangenen Donnerstag lief der dritte und letzte Tag der mündlichen Anhörungen des Niedersächsischen Innenausschusses zum von SPD und CDU geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“).

In diesem Zuge kam es zum Ende der Anhörungen zu einem Knaller durch den parlamentarischen juristischen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD), über den wir erstens berichten möchten.

Zum zweiten wagen wir ein kurzes Fazit der dreitägigen Anhörungen unter Berücksichtigung der weiterhin zugrundeliegenden von vielen Angehörten vorher abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen zum NPOG, die wir hiermit drittens erstmals vollständig der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Im Einzelnen:

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Auch eine Form der Stimmungsmache: CDU Niedersachsen lädt Rainer Wendt und massenweise Vertreter der Polizeiinteressen zu den Anhörungen zum neuen Polizeigesetz Niedersachsens ein [UPDATE]

Anhörung des Innenausschusses zum NPOG-E am 9.8.2018. Bildquelle: NDR-Fernsehbericht dazu (Screenshot)

Letzte und diese Woche fanden/finden die mündlichen Anhörungen vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags zum sehr umstrittenen neuen Landespolizeigesetz (NPOG) statt. Doch wer darf dort eigentlich alles vortragen bzw. wer entscheidet das? Das sind die Landtagsfraktionen bzw. die von ihnen in den Ausschuss entsendeten Mitglieder – diese dürfen die zur Abgabe einer Stellungnahme Eingeladenen vorschlagen bzw. bestimmen.

Unter der langen Liste der Eingeladenen finden sich ein paar bemerkenswerte Personen bzw. Gruppen.

Drei Beispiele:

1.) Rainer Wendt: Bezeichnet Menschen, die vor Gericht ihre Grundrechte einklagen als „Karlsruhe-Touristen“. Sitzt einer Polizeiinteressengemeinschaft vor, deren Mitglieder es sich z.T. nicht vorstellen können, dass es „racial profiling“ in der Polizei gibt. Findet Bodycams, Taserwaffen und Pfefferspray toll. Verunglimpft gerne Andersdenkende und erhielt Lohn als Hauptkommissar, ohne dafür überhaupt zu arbeiten.

2.) Brain Plug GmbH & Co. KG (ehemals „CroudWatch“): Ein Unternehmen aus Braunschweig, das sich auf Videoüberwachung von Fußballfans in Stadien und der automatisierten Auswertung der Überwachungsbilder spezialisiert hat. Was hat ein dermaßen einseitig ausgerichtetes und auf die Maximierung von Gewinn zielendes Unternehmen in einer politischen und juristischen Debatte um das NPOG zu suchen? Das erinnert fatal an die Einladung des Taser-Konzerns zur mündlichen und schriftlichen (geheimen!) Stellungnahme zum vorherigen rot-grünen Polizeigesetzentwurf, der nie Gesetzeskraft erlangt hat. Ein politischer Skandal!

3.) Mattias Fischer: Manch einer wunderte sich in der Anhörung vom vergangenen Donnerstag über die Rolle dieses Herrn Fischer als Professor der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, war er zuletzt doch, wie uns das Landesdatenschutzamt Niedersachsens auf Nachfrage hin bestätigte, doch Pressesprecher der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten gewesen. Was für ein Karrieresprung und Rollenwechsel!

Aber: Wer genau hat die eigentlich alle eingeladen?

Die Landtagsverwaltung gab sich auf eine frühere Frage, welche der Eingeladenen durch welche Landtagsfraktion zur Anhörung vorgeschlagen worden sind noch relativ zugeknöpft bzw. ausweichend, auch das Innenministerium konnte diese Frage nicht beantworten. So haben wir alle Fraktionen angeschrieben und nachgefragt, wer durch sie jeweils eingeladen worden ist.

Freundlicherweise hat uns die FDP die vollständige Liste der Eingeladenen samt Zuordnung der einladenden Fraktion zukommen lassen, die wir hiermit in aufgeschlüsselter Form öffentlich machen. (Die anderen Fraktionen haben auf unsere Anfrage bis dato inhaltlich noch gar nicht geantwortet!)

Vorab als Spoiler: Alle drei vorgenannten Personen und Gruppen wurden durch die CDU eingeladen.

Aber nun die Auflistung im Detail und in Gänze:

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