Kritik an geplanter Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein – freiheitsfoo übergibt ausführliche kritische Stellungnahme an den Innenausschuss

Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:

Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.

Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synpopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen – so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.

Einige Details:

Die einzigen Änderungen, die tatsächlich etwas im Sinne von Rechten für Betroffene polizeilicher Maßnahmen verbessern, beruhen auf Urteilen des Bundesverfassungsgericht. So wurde beispielsweise die automatische Kennzeichenerfassung als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem betont die Koalition sie wieder einführen zu wollen sobald klar ist wie das vereinbar mit der Verfassung doch gehen könnte. Das ist bezeichnend für die aktuellen Polizeirechtsverschärfungen in den letzten Jahren in anderen Bundesländern – und jetzt auch in Schleswig-Holstein.

So enthält das Gesetz mehr Überwachungsbefugnisse, wie zum Beispiel den Einsatz von Bodycams, die zuwider den Erkenntnissen aus wissenschafltichen Studien eingeführt werden, präventiven Einsatz von verdeckten Ermittler*innen oder die Möglichkeit, Menschen mit elektronischer Fußfessel auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Zukünftig soll die Polizei an Bahnhöfen, Autobahnen und im Grenzbereich wahllos Menschen konrollieren können. Alle Erfahrungen mit solchen Kontrollen zeigen, dass es dabei oft zu rassistischen Diskriminierungen durch die Polizei kommt. Das wird auch nicht dadurch verhindert, dass „die Vorschrift diskriminierungsfrei ausgestaltet“ sei, wie in de Begründung angeführt – hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschenrechte lediglich als leere Worthülsen vorkommen.

Auch reale Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Menschen durch die Polizei werden bei bloßen Verdachtsmomenten ermöglicht. Bei dem Verdacht, eine Person könnte Straftaten begehen, darf die Polizei einer Person vorschreiben, sich beliebig oft auf einer Polizeistation melden zu müssen – so sollen beispielsweise Fußballfans an der Reise zu ihren Lieblingsspielen gehindert werden. Die Polizei kann Menschen vorschreiben, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und Aufenthaltsverbote aussprechen. Wenn sie sich dem Tragen einer elektronischen Fußfessel verweigern, darf die Polizei sie gleich einsperren – immer noch alles auf reiner Verdachtsgrundlage, ohne dass die Menschen irgendetwas kriminelles getan haben müssen. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat und ein Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit, die nun bei von ihr vermuteter und selbst begründeter Gefährdungslage schwerste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte lediglich verdächtiger Personen vornehmen darf.

Direkte Gewalt darf die Polizei mehr anwenden als je zuvor: Ihr wird es erlaubt, auf Kinder zu schießen, Sprengmittel auch gegen Menschen einzusetzen und mit dem Taser bekommt sie eine neue gefährliche, oft tödlich wirkende Waffe mit geringer Einsatzschwelle. Die sogenannten „Elektroimpulsgeräte“ – tatsächlich handelt es sich um Elektroschockwaffen – wirken oft tödlich, so starben in den USA mehr als 700 Menschen nach Einsätzen der Waffen.

Das Gesetz kommt in einer Zeit, in der die Kriminalität eher abnimmt als zunimmt. Es gibt also keinerlei objektive Grundlage, hier Befugnisse der Polizei verschärfen zu müssen. Wer diesen Gesetzesentwurf mitträgt, hat das Konzept von Bürgerrechten und Freiheit nicht verstanden. Die Freiheit ist immer die der anders denkenden und der am Rand der Gesellschaft stehenden Menschen.

Weiterführende Infos:

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Plötzlich Zone … oder: Die erstaunliche Rückkehr des Zonenrandgebiets Niedersachsen

Eine Geschichte über die unerwartete Rückkehr von Zonen und Zonenrandgebieten in Niedersachsen. Und über verfassungsrechtliche Ignoranz des Gesetzgebers.

Überraschung in Helmstedt

Damit hatte Hauke H. (62, Name v. d. Red. geändert) nicht gerechnet. Der sympathische Helmstedter Frührentner verdient sich abends etwas bei der lokalen Tanke an der Bundesstraße hinzu. Wer genauer nachfragt, erfährt, dass Herr H. von diesem „Zuverdienst“ die Lebensmittel einkauft, für die sonst die Rente nicht reicht. Sein Rücken ging beim Dachdecken kaputt, aber seinen Optimismus hat er behalten. Herr H. ist gelernter Dachdecker.

Wir treffen ihn beim Einräumen von Autoatlanten. „Kauft kein Mensch mehr“ teilt er im bräsigen niedersächsischen Idiom mit, „Haben ja jetzt alle Navi“. Kopfschüttelnd fügt er hinzu: „Ich brauch sowas ja nicht. Hier ändert sich eh nichts.“

Wir fragen ihn, ob er noch nichts davon gehört habe: „Aber ihre Tankstelle hier in Helmstedt ist doch bald wieder Grenzgebiet.“ Herr H. blickt verwirrt. „Grenzgebiet? Kommt etwa die Mauer zurück?“ Er braucht einen Moment, doch dann lacht er erleichtert auf: „Ihr wollt mich auf den Arm nehmen. So sieht das aus!“ und droht uns verschmitzt mit dem Zeigefinger.

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freiheitsfoo (nicht) auf dem 36C3

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Niedersächsischer Innenausschuss nickt Änderungen am noch frischen Polizeigesetz ab. Wir veröffentlichen alle dazu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen.

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Aufgepasst: Innenministerkonferenz erstmals gemeinsam mit Europol. Niedersachsens Innenminister Pistorius wünscht sich ein „europäisches FBI“.

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Zeitzeichen, 17

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Demonstrationen gegen den „AfD“-Bundesparteitag: Polizei spricht von „weitgehend friedlichem Verlauf“ und einzelner Anwendung „unmittelbaren Zwangs“ – wir sprechen von Schikanisierung von Versammlungsteilnehmenden und unnötiger wie unverhältnismäßiger Polizeigewalt an Protestierenden

Ein Polizist versetzt einem Demonstranten einen Faustschlag ins Gesicht.

Am vergangenen Wochenende fand in Braunschweig ein Bundesparteitag der „AfD“ statt. Zugleich eine Reihe von Protesten und Demonstrationen dagegen. Wir haben – neben vielen anderen! – am Samstag, den 30.11.2019 eine punktuelle Demonstrationsbeobachtung durchgeführt und stellen fest:

  1. Die Polizei Braunschweig hat Versammlungsteilnehmer ohne Rechtsgrundlage schikaniert und einzuschüchtern versucht.
  2. Die Einsatzleitung hat bei einer Straßenblockade von der Anwendung milderer, strategisch klügerer Alternativen abgesehen und der Anwendung unnötiger, aber dafür heftiger Polizeigewalt den Vorzug gegeben.

Im Folgenden untermauern wir beide Behauptungen, die im Gegensatz zu dem stehen, was die Polizei in der von ihr kolportierten Berichterstattung an die Medien zu vermitteln versucht:

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Von juristischen Siegen, die sich nicht danach anfühlen

Bildquelle: AK Vorrat OG Hannover, CC-BY-SA

März 2017: Wir stehen vor dem Flensburger Gerichtsgebäude; Anlass ist eine dort stattfindende Verhandlung. Die Polizei erkennt mich, möchte mit mir reden. Ich aber nicht mit ihnen und das antworte ich ihnen auch. So weit so belanglos.

2018 beantrage ich dann Auskunft beim schleswig-holsteinischen LKA, was dort denn so über mich gespeichert sei. Ich erhalte unter anderem den oben beschriebenen Vorgang beauskunftet. Es sei ein „Hinweis auf Person“ im Rahmen des „Deliktes“ (Ja, wirklich!) „Demonstration/ Kundgebung, gegen Justiz“ gespeichert.

Ich fragte am 25.4.18 nach, um was es sich hierbei genau handle und bekam am 16.5.18 die Antwort, ich sei bei einer Spontandemonstration durch eingesetzte Polizeibeamte erkannt worden und der Vermerk sei angelegt worden, „da die Gefahrenlage eine begleitende polizeiliche Lagebeurteilung erforderte“.

Mit Schreiben vom 27.5. fragte ich nach der Rechtsgrundlage der Speicherung dieser Demonstrationsteilnahme und bekam daraufhin am 31.5.18 die Antwort, die Personaldaten seien gemäß §9VersFG erhoben und gemäß §188k gespeichert worden.

Ich fragte am 15.7.18 nochmals nach, worin die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung bestanden haben soll, die von mir ausging (denn eben das verlangt das benannte Gesetz). Ich erhielt daraufhin am 6.8.18 die Antwort, dass die Gefahr der Störung einer Gerichtssitzung befürchtet wurde und ich deswegen präventiv angesprochen worden sei, zu einer Kommunikation jedoch nicht bereit gewesen sei.

Ich hielt die Speicherung für rechtswidrig, da hier schlicht versucht wurde, absurdeste Gründe zu konstruieren, um eine Demonstrationsteilnahme speichern zu dürfen. Zumal ja auch die Polizei mit den Geschehnissen im Saal überhaupt nichts zu tun hat, denn dort wäre die dem Gericht unterstehende Sitzungspolizei (also Justizangestellte) für Störungen zuständig. Ich beantragte daher am 24.2.19 die Löschung dieses Eintrags, was mit Schreiben vom 21.3.19 abgelehnt wurde. Ich klagte daher nun auf Löschung des Eintrags.

Es kam im November 2019 zur Verhandlung vor dem VG Schleswig. Die Justiziarin der Polizei argumentierte,die Speicherung sei notwendig, um die Möglichkeit zu haben, polizeiliches Handeln im Nachhinein auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Weil der Eintrag als „relevant“ eingestuft sei, solle er statt einem Jahr drei Jahre gespeichert bleiben (ursprünglich sollten es sogar mal fünf sein). Worin diese Relevanz bestünde, könne sie allerdings nicht sagen, denn selber sei sie zwar die Prozessvertreterin, habe aber in den strittigen Eintrag kein Einsichtsrecht und kenne ihn auch nicht. Soweit so skurril.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde klar, dass die Polizei verlieren würde, wenn es zu einem Urteil käme und so sagte die LKA-Vertreterin schließlich die Löschung des Eintrages zu. In vier Monaten wäre er ohnehin gelöscht worden und einen für die Zukunft hilfreichen Gerichtsbeschluss habe ich nun auch nicht. Und ich muss weiterhin befürchten, dass die Polizei jeden Anlass bei dem sie mich zukünftig erkennt nutzt, um meine Anwesenheit dort zu speichern.

[Ein Gastbeitrag von Hanna Poddig. Im Original hier verbloggt.]

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freiheitsfoo-Demobeobachter-Nachlese zu NPD-Demo und Gegendemonstrationen am 23.11.2019 in Hannover: Ignoranz, politische Einseitigkeit und Behinderung der Pressefreiheit bei Teilen der Polizei, drei Auszüge aus NPD-Redebeiträgen, eine Tröte, fünf mutige Menschen und eine in Sachen Vermummungsverbot parteilich agierende Polizeidirektion

Am Samstag, den 23.11.2019 fanden sich in Hannover gut 100 Menschen zu einer rechten Demonstration zusammen, die die Einschüchterung investigativ arbeitender Journalisten zum Ziele hatte. Mehrere Tausend Menschen demonstrierten an verschiedenen Orten und auf unterschiedliche Art und Weise dagegen.

Die Polizeidirektion Hannover – in der Landeshauptstadt bedauerlicherweise zugleich auch die Versammlungsbehörde – hatte auf öffentlichkeitswirksames Anraten des niedersächsischen Innenministers Pistorius hin am Abend des Tags zwei vor der Demonstration noch ein grundsätzliches Versammlungsverbot ausgesprochen. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Hannover als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde ihr darauf hin am darauffolgenden Tag die Rechtswidrigkeit dieser Verbotsverfügung attestiert. Eine herbe Schlappe, denn durch die politische Intervention aus dem Innenministerium wurde der Ruf der Unabhängigkeit der Versammlungsbehörde möglicherweise arg beschädigt.

Dieser Vorgang an sich weist die Besonderheit auf, dass sich die Polizei in ihrer Verbotsbegründung im wesentlichen auf die Verletzung des Pressefreiheits-Grundrechts bezogen und aus den Inhalten aus sozialen Medien eine tatsächliche Gefahr abzuleiten versucht hat. Ausdrücklich führte der Polizeipräsident Kluwe aus, dass man bzgl. der Verbotsbegründung mit „psychischer Gewalt“ argumentiere. In diesem Kontext wird eine spätere noch zu erfolgende, ausführlichere Auswertung Texte des Verbots und der Gerichtsbeschlüsse (hier z.B. der Beschluss des OVG Lüneburg) noch einmal spannend werden.

Am Demonstrationstag fuhr die Polizei viele hundert Polizeibeamte und -beamtinnen auf samt mindestens drei Wasserwerfern (WaWe10000, NI1-NI3), einem Schützenpanzer (der berüchtigte „Sonderwagen 4“ – NI1, bekannt und berüchtigt durch seinen Einsatz mit aufgesetztem Maschinengewehr in Berlin!), einigen Reiterschaften und Hundestaffeln, hunderte Meter Hamburger Gatter und vieles mehr auf, um die Proteste und Gegenproteste voneinander abzutrennen – und hatte dahingehend weitgehend Erfolg damit. Insofern konnte die vorherige Ankündigung aus Gewerkschaftskreisen, „den Rechten in Hannover keinen Meter zu geben“ nicht umgesetzt werden. Aber dafür gab es wirksameren Widerstand bzw. Protest im Kleinen (siehe unten).

Wir haben mit zwei Menschen vom freiheitsfoo die Versammlungen punktuell begleitet, beobachtet und dokumentiert und möchten nun im Nachgang auf einige uns wichtig erscheinende Erfahrungen und Punkte hinweisen:

  1. Missachtung unserers Demo-Beobachter-Status durch die Polizeidirektion Hannover
  2. Besorgniserregende Orientierung einiger Polizeikräfte mit Bezug auf den G20-Gipfel sowie Behinderung der Pressefreiheit durch die Polizei
  3. Drei Auszüge (samt Audios) aus den Redebeiträgen der Redner der NPD-Demo vor dem NDR-Funkhaus
  4. Erfolgreicher Protest I: Anwohner der NPD-Demostrecke sind kreativ
  5. Erfolgreicher Protest II: Ein Tröthorn stört die Kundgebung der NPD vor dem NDR-Funkhaus
  6. Erfolgreicher Protest III: Fünf Menschen (teil-)blockieren den Kundgebungsweg der NPD zum Aegi
  7. Polizeilich parteiliche Auslegung des Vermummungsverbots? Diskussion, Rechtsgrundlagen, Schlußfolgerungen

Aus unserer Sicht stellen sich darüber hinaus auch noch weitere, bislang ungeklärte Fragen:

  • Hat die Versammlungsbehörde alle Möglichkeiten ausgeschöpft, nach den Gerichtsurteilen möglicherweise weitergehende Auflagen zu erteilen (z.B. die Beschränkung auf eine räumlich-stationäre Demo an einem Ort)?
  • Hätte möglicherweise nicht eine*r der von der NPD namentlich diffamierten Journalist*innen die Chande gehabt, bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Rechtsfragen, also die Zulässigkeit der NPD-Demo klären zu lassen? Falls ja: Fehlte es dazu an Unterstützung und wie kann man diese Menschen zukünftig besser unterstützen?

Aber nun zu unserer Berichterstattung im Einzelnen:

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Rise of the Police: Das neue Polizeigesetz für Schleswig-Holstein – Veröffentlichung einer Gegenüberstellung bisheriger zu den neuen, erweiterten Polizeibefugnissen

Schleswig-Holstein bekommt ein neues Polizeigesetz (das dort im Landesverwaltungsgesetz versteckt ist). Wie nicht anders zu erwarten, sollen auch hier die Befugnisse der Polizei und deren Hilfskräfte drastisch ausgeweitet werden – dieses Mal unter Beteiligung der Grünen und der FDP, die gemeinsam mit der CDU Schleswig-Holstein regieren.

Aufgenommen wird eine generalpräventive Klausel, die der Polizei ermächtigt Gefahren für bedeutende Rechtsgüter oder die Umwelt (was auch immer das genau sein soll) abzuwehren. Wie bei anderen Polizeigesetzen auch, ist schon hier die deutliche Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle zu sehen. Konkret wird das an der Möglichkeit Meldeauflagen und Aufenthaltsgebote zu verhängen, wobei beliebig scharfe Meldeauflagen schon möglich sind bei einer bloßen Annahme, dass eine Person eine auch kleinere Straftat begehen könnte. So kann die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss eine Person faktisch für zwei Wochen zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen – mit zustimmender Richter*in auch unbegrenzt.

Spezialkräfte bekommen Taser, die Polizei darf auch auf Kinder schießen, Sprengmittel gegen Menschen benutzen, Personen leichter fesseln und das Innenministerium darf per Verordnung festlegen, wer Gewalt anwenden darf. So wird mit dem Gesetz auch ein gewalttätiger Staat gerechtfertigt.

Auch die Überwachung wird ausgebaut: Die Polizei bekommt Bodycams, die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und -unterbrechung, Wohnraumüberwachung, Observation, für den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und zur Speicherung in polizeilichen Datenbanken werden überarbeitet und verschärft bzw. neu eingeführt. Dieses Gesetz ist kein Erfolg für die Bürgerrechte, anders als FDP und Grüne es zu verkaufen versuchen. Auch wenn der Staatstrojaner es noch nicht hinein geschafft hat, ist das Gesetz eindeutig ein Entwurf der Sicherheitsbehörden und schränkt zahlreiche Freiheiten weiter ein – die Bürgerrechte verlieren auf der ganzen Linie!

[Dieses ist ein Gastbeitrag von engagierten Menschen, die zugleich mit ihrer noch in Arbeit befindlichen Detailkritik eine übersichtliche Gegenüberstellung des bisherigen Gesetzes zum geplanten neuen Gesetz erarbeitet haben. Wir dürfen an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung diese Synopse veröffentlichen. Danke dafür und für die aufwendige Arbeit, die in der Erstellung dieser Gegenüberstellung steckt – eine Arbeit, deren Erledigung wir eigentlich vom Gesetzgeber und nicht von ehrenamtlichen Aktivist*innen erwarten …]

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