Gerade noch rechtzeitig: Informationssammlung zur Praktizierung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit beim G20-Gipfel

Praktisches Beispiel aus Hannover, wie eine „polizeilich gut beschützte“ friedliche Demonstration aussieht …

Nur noch wenige Tage bis zum eigentlichen G20-Gipfel in Hamburg, doch schon seit Tagen setzen Hamburger Polizei, Inlandsgeheimdienste und Bundesministerien auf Repression und Einschüchterung:

Überfallartige und völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen, rechtswidrige Polizeieinsätze inklusive Pfefferspray, öffentliches An-den-Pranger-Stellen von Protest-Organisatoren, unerlaubte pauschale Personenkontrollen von Demonstranten, Warnung vor prügelnden oder gar mordenden Leibwächtern autokratischer oder diktatorischer Staatschefs und das übliche und von den Castor-Protesten noch altbekannte An-die-Wand-Malen von Horrorszenarien.

Was tun?

Sich nicht aus der Fassung bringen lassen, nach Hamburg fahren, Wut in Protest und ggf. friedlichen zivilen Ungehorsam umwandeln, aber auch sich seiner Rechte bewusst sein und diese mit Beharrlichkeit und Mut einfordern und durchsetzen.

Zum letzteren haben wir (in aller Eile) eine umfangreiche Informationssammlung mit konkretem Bezug zu den in Hamburg geltenden Polizei- und Versammlungsgesetzen erstellt.

Die Zusammenstellung enthält neben einigen Rechtsgrundlagen und Grundsatzurteilen höchster Gerichte Formulare für Gedächtnisprotokolle und „Kontrolle gegen die Kontrolle“ sowie einige praktische Tips und Ratschläge zu typischen, immer wieder bei solchen Gelegenheiten auftauchenden Fragen rund um die Demo- und Meinungsfreiheit.

Gegebenenfalls und nach Kräften wird die Wikiseite im Laufe der Dinge aktualsiert oder erweitert, zur Textversion des gestrigen Tages gibt es das ganze zudem auch noch als PDF-Dokument.

Weitere Informationen gibt es zudem auf dem Infoportal zu den Protesten gegen den G20-Gipfel:

http://www.g20hamburg.org/de/

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Bundespolizei-Bodycams derzeit im Einsatz in: Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und München

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Das neue „Musterpolizeigesetz“ für ganz Deutschland – Risiken und Stand der Dinge

Am Ende der letzten Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. bis 14. Juni in Dresden teilten die Innenminister (Parteizugehörigkeit allesamt CDU, CSU oder SPD) mit, dass man sich „auf einen Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz geeinigt“ habe (Zitat aus der Pressemitteilung des für diese IMK zuständigen sächsischen Innenministeriums). Der „Bayernkurier“ behauptete unsinnigerweise sogar, dass der Bundestag ein „Musterpolizeigesetzentwurf innerhalb der nächsten beiden Woche im Bundestag beraten“ werde.

Erst bei etwas genauerem Hinsehen und auf Nachfrage von uns entpupp(t)en sich diese Darstellungen als falsch.

Was ist also der Stand der Dinge (1.), worum geht es (2.) und wo liegen die Gefahren dieser „Harmonisierung“ (3.), vor der sogar ein konservatives Magazin wie die „Wirtschaftswoche“ mit deutlichen Worten warnt?

Das soll im folgenden etwas beleuchtet werden:

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Zersetzung heute: Polizei Hannover durchsucht XING-Profile, um mittels Anrufen bei den Arbeitgebern von in den Fokus geratenen, aber ggf. unschuldigen Fußballfans dort erheblichen Druck auszuüben

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Taschenkarte „Rassistische Polizeikontrolle – Was tun?!“ … und: Der EuGH gibt der Bundesregierung Hausaufgaben zur Konkretisierung des Bundespolizeigesetzes auf

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Aufruf „Hamburg ist unsere Stadt“ geht an den Start – G20-Gipfel darf Grundrechte nicht außer Kraft setzen!

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Quelle: Störfaktor

Seit geraumer Zeit können wir in Hamburg erleben, dass die Stadt immer mehr zur grundrechtsfreien Zone wird. Der Hamburger Senat hat sich mit dem G20-Gipfel immense Probleme in die Stadt geholt. Er stellt den Schutz vor Terror, aber auch vor angeblich bis zu 8.000 gewaltbereiten Protestierenden in den Mittelpunkt. Die Antwort des Senats ist klar: Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch mit ihren Grundrechten dafür zahlen.

Einen unrühmlichen Höhepunkt dieser Entwicklung stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen dar – eine Bestätigung der zuvor bereits kursierenden, aber von Seiten der Polizei zunächst dementierten „blauen Zone“. Und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird.

Viele Hamburgerinnen und Hamburger sind wütend über die Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit, ihrer Berufsausübung, ihrer Versammlungsfreiheit zum G20-Gipfel, aber auch von außerhalb schauen die Menschen kritisch auf Hamburg.

Die InitiatorInnen des Aufrufs „Hamburg ist unsere Stadt – Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben!“ sehen eine ernsthafte Gefährdung für die Grundrechte. Das „Festival der Demokratie“ ist nicht mehr als ein Werbeslogan, der nicht hält, was er verspricht. „Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave“, sagte Aristoteles. Der Senat lässt den Hamburgerinnen und Hamburgern keine Wahl.

Mit dem Aufruf wollen die InitiatorInnen klar machen: Grundrechte und Demokratie dürfen nicht einem Prestigeprojekt geopfert werden. Bereits über 40 Organisationen und über 50 Personen haben sich dem Aufruf angeschlossen.

InitiatorInnen sind VertreterInnen von attac Deutschland, Cannabis Social Club Hamburg, GEW Hamburg, Grundrechtekomitee, Fraktion DIE LINKE. in der Hamburgischen Bürgerschaft, freiheitsfoo, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Naturfreunde Hamburg, Piratenpartei Hamburg, Verein Demokratischer Juristinnen und Juristen sowie einige Einzelpersonen.

Der Aufruf im Detail und weitere Informationen zu dieser Initiative:

http://grundrechte-verteidigen.hamburg/

Zum Thema Versammlungsfreiheit empfohlene Lektüre:

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Einige Fragen und Zweifel zur Umsetzung und Rechtmäßigkeit des Videoüberwachung-Pilotprojekts am Berliner Südkreuz-Bahnhof

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Grundrechtsgesäuberte Demonstrationsverbotszonen zum G20-Gipfel als hochauflösende Kartengrafik

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Bundespräsident Steinmeier unterschreibt trotz herber Kritik Gesetzentwurf für ein neues Sonderstrafrecht für Polizisten & Co.

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DKMS – Vom Knochenmarkspende-Geschäft, millionenfacher nicht-staatlicher Erfassung biometrischer Merkmale und einer Reihe von Fragen und Kritik zum Umgang mit diesen Daten

Die DKMS gemeinnützige GmbH (kurz: DKMS – Deutsche Knochenmarkspenderdatei, hier ihr Webauftritt) hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen bezüglich ihres jeweils individuellen Knochenmark-Typs zu erfassen und diese Daten zu speichern, um mit Hilfe dieser Datenbank von Blutkrebs betroffenen Menschen zu helfen, indem ein möglichst passender Spender von Knochenmark ermittelt werden kann.

Soweit ein unumstritten gutes Ziel.

Die DKMS ist seit ihrer Gründung in 1991 insbesondere in den wenigen letzten Jahren erheblich professionalisiert worden; inzwischen tritt die Gesellschaft mittels massiven Einsatzes von Werbung und anderen PR-Maßnahmen im großen Stil auf, um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich mittels Speichel-Typisierung per Wattestäbchen biometrisch registrieren zu lassen. Aktuell wurden bereits rund 7,4 Millionen Menschen derart „typisiert“.

Doch wie steht es mit dem Schutz dieser umfangreichen sensiblen persönlichen Daten, die neben umfassenden Adress- und Kontaktdaten auch eine Reihe von genetische Informationen, persönlichen Diagnosen, Laborergebnisse und „Abstammungen“ der Menschen enthalten? Wie geht die DKMS mit diesen Daten um, an wen werden diese Daten weitergereicht, und interessierten sich nicht vielleicht auch Polizei und Geheimdienste für die Datenbanken der DKMS?

Wir haben bei der DKMS nachgefragt und recherchiert und kommen zu einem Ergebnis, das auf uns eher beunruhigend wirkt.

Der nachfolgende Blogbeitrag fasst unsere Erkenntnisse zusammen und ist wie folgt gegliedert:

1.) Die DKMS
2.) Erfasste Daten
3.) Datenspeicherung und -verarbeitung
4.) Reguläre Weitergabe von Daten an Dritte
5.) Datenschutz bei der DKMS
6.) Zusammenarbeit der DKMS mit Polizei und Geheimdiensten
7.) Fazit

Im Einzelnen:

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