
Bündnis der die Stellungnahme tragenden 25 Gruppen
Als (kleiner) Teil eines 25 Gruppen großen Bündnisses von Menschenrechtsgruppen und Bürgerinitiativen rund um das Gen-ethische Netzwerk möchten wir auf ein (weiteres) Gesetzgebungsverfahren hinweisen, das unter Ausschaltung der öffentlichen Wahrnehmung wesentliche und bedenkliche Grundrechtseinschnitte zur Folge haben würde.
Es geht um ein Gesetzgebungsvorhaben derzeit mit dem verharmlosenden Titel „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ die zuständigen Organe von Bundestag und Bundesrat durchläuft, ohne dass es von einer notwendigen Öffentlichkeit, geschweige denn einer kritischen Diskussion begleitet wird.
Schon übermorgen, am Donnerstag, den 27.4.2017, will die Bundesregierung die endgültige Fassung der Rechtsänderungen festklopfen und es besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz noch im Mai 2017 in den Bundestag zur Abstimmung kommt.

Schaubild des NS-Statistikers Siegfried Koller (in 1957 dann Erfinder des „Mikrozensus“) zur rassistisch-nationalsozialistischen „Lehre über die Vererbung von Asozialität“.
Inhaltlich soll das Gesetz (u.a.) die staatlichen Befugnisse zur DNA-Analyse von Menschen drastisch ausweiten: Massengentests inklusive der Option zur Verwandtensuche und die DNA-Analyse bezüglich Hinweisen auf Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie zur Ermittlung von Hinweisen zur „biogeographischen Herkunft“ von Verdächtigen sollen bei den Polizeien und Staatsanwaltschaften zukünftig zum Standard-Repertoire der Ermittlungsarbeit erhoben werden. Und das sogar schon bei Delikten wie z.B. Diebstahl.
Im feinsten Bürokratensprech hört sich das dann (zur Ausweitung der DNA-Analyse-Rechte) so an (aus dem Gesetzesantrag des „Freistaats Bayern“):
Der Entwurf schlägt vor, den Anwendungsbereich der DNA-Analyse für die Zwecke künftiger Strafverfahren zu erweitern und den im geltenden Recht für die Durchführung sonstiger erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgesehenen materiellen Voraussetzungen anzugleichen. Damit entfallen die im geltenden Recht vorgegebenen besonderen Verhältnismäßigkeitsabwägungen durch Bewertung von Anlassverdacht und prognostiziertem künftigen Verfahren nach dem Kriterium der Straftat von erheblicher Bedeutung. Die Maßnahme unterliegt vielmehr einer allgemeinen Negativprognose, wie sie der Polizei bereits im geltenden Recht für erkennungsdienstliche Maßnahmen aufgegeben ist. Auch der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters wird damit entbehrlich und ermöglicht eine Vereinfachung.
Gemeinsam mit dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN) und 23 weiteren Gruppen und Organisationen veröffentlichen wir hiermit eine Stellungnahme mit fundamentierter Kritik an dem uns verdächtig heimlich erscheinenden Betreiben in Bundesrat und Bundesrat. Die Stellungnahme liegt sowohl als PDF-Dokument wie auch als RTF-Datei vor und nachfolgend zitieren wir aus dieser Stellungnahme in sehr stark verkürzter Form – für die Eiligen und Kurzatmigen unter den Lesern dieses Blogbeitrags. :)
Ebenfalls zum Lesen empfehlen wir die kompakte Pressemitteilung des GeN vom 25.4.2017 sowie unsere Wikiseite zum Thema, auf der wir das komplexe Zustandekommen der Gesetzesinitiativen im Bundesrat zu entwirren, zumindest aber zu dokumentieren versuchen.
Hier nun einige Auszüge aus der „Stellungnahme gegen die Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse“:
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