Niedersächsische Polizei: Keine Auskunft über Datenweiterleitungen an Dritte

Wer derzeit oder in der Vergangenheit ein Auskunftsersuchen an die niedersächsische Polizei stellt oder gestellt hat, der hat und wird keine Informationen darüber erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten die Polizei „an Dritte“ weitergegeben hat.

„Dritte“ – das könnten möglicherweise andere Landes- oder Bundespolizeien, das BKA, Europol, Interpol, der DFB, die Deutsche Fußball-Liga (DFL), Staatsanwaltschaften, Gerichte, externe Datenzentren und -verarbeiter oder auch deutsche und internationale Geheimdienste sein.

Dabei wäre diese Auskunft deswgen wichtig, um etwaige Lösch- oder Korrekturrechte effektiv durchsetzen zu können und um überhaupt erfassen zu können, welche Stellen über polizeilich erfasste Daten von einem selbst verfügten – das alles zusammen versteht man u.a. unter Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Dass das so ist, dass die Polizei in Niedersachsen also dieses ausdrücklich im Niedersächsischen Datenschutzgesetz (§ 16 NDSG, dort Absatz 1 Punkt 3) festgeschriebene Auskunftsrecht ignoriert bzw. verweigert hat, selbst wenn der oder die Auskunftsersuchende diese Informationen ausdrücklich so angefragt hat, das ist der Antwort der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten auf die Eingabe eines sich darüber beschwerenden Bürgers zu entnehmen, die uns als Dokument vorliegt.

In dem Schreiben aus der Niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde vom Februar 2017 heißt es wörtlich:

„Ich habe Ihre Bedenken zur Kenntnis genommen und im Zusammenhang mit der Beanstandung, die ich in Ihrer Angelegenheit gegenüber der Polizeidirektion Hannover ausgesprochen habe, dem Ministerium für Inneres und Sport, Landespolizeipräsidium, die Frage gestellt, wie es zukünftig sichergestellt werden kann, dass ein Bürger aus allen Polizeidirektionen eine Auskunft erhält, die auch Übermittlungen an Dritte beinhaltet, wie es der § 16 NDSG ausdrücklich fordert.

Ich darf Ihnen berichten, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen behördlichen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Polizeidirektionen eingerichtet wurde, die dem Ministerium einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag wird auch mich erreichen und entsprechend geprüft werden.“

Wir haben bei der Behörde nun mal nachgefragt, wie denn der Stand der Dinge zu dieser Arbeitsgruppe ist und warum jemand, der von der niedersächsischen Polizei Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten bekommen möchte, im schlimmsten Fall acht einzelne Auskunftsersuchen stellen und deren Beantwortung verfolgen muss …

 

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