Scheinheilige Luftnummer: Niedersächsisches Innenministerium beteuert, den heiklen Polizei-Messenger NIMes auf privaten Polizei-Smartphones loswerden zu wollen. Tut aber nichts dafür.

Screenshot aus dem Apple App Store – nicht gerade die besten Bewertungen für NIMes. Das sieht auch beim Google Appstore nicht anders aus. Dort reicht für die Installation der aktuellsten Version 3.20.0 vom 2.2.2021 schon ein altes Android 6.0 aus …

Was bisher geschah

Die niedersächsische Polizei betreibt gegen Lizenzgebühren einen eigenen Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengerdienst für ihre Polizistinnen und Polizisten – Chats, Channels, die Übertragung von Photos, Videos und Dateien, alles kein Problem. Der als „NIMes“ bezeichnete Dienst kämpft mit erheblichen IT-Sicherheitsproblemen und hat zudem das Potential, von etwaigen rechtsgerichteten Strömungen in der Behörde missbräuchlich genutzt zu werden.

Ersteres – die IT-Unsicherheit von NIMes – beruht zum Teil auf der Tatsache, dass die NIMes-App in den allermeisten Fällen auf den privaten Smartphones der Polizeimenschen installiert und genutzt wird. Dieser einzelne Umstand rief dann sogar die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte auf den Plan: Diese kritisierte – wenn auch recht lammfromm – nach monatelang dauernder Prüfung der als geheim eingestuften NIMes-Datenschutzfolgeabschätzung die Nutzung der App auf privaten Geräten (Stichwort: BYOD – Bring your own device), woraufhin sich das Innenministerium aus Hannover auf folgende Verlautbarung einließ, die wohl zur Beruhigung der gar nicht so umfänglichen öffentlichen Diskussion dienen sollte:

„Der Landespolizeipräsident Axel Brockmann hat in Aussicht gestellt, dass der Ansatz des „Bring your own device“ (BYOD) durch die Anschaffung dienstlicher Geräte minimiert und „perspektivisch voraussichtlich sogar komplett entfallen“ soll.“

Und nun?

Wir haben beim Niedersächsischen Innenministerium nachgefragt, was das genau bedeuten soll. Und erhielten – zusammengefasst und interpretiert – zur Antwort:

  • Derzeit ist auf ca. 22.000 Geräten die NIMes-App installiert. Im September 2020 waren davon 20.800 Installationen auf privaten Wald-und-Wiesen-Handys der Polizist*innen ohne besonderen IT-Schutz. Der Rest der Installationen auf Dienstgeräten.
  • Bis Ende 2021 will man bis zu 5.000 Polizei-Smartphones und -Tablets in die Behörde eingebracht haben.
  • Alleine dadurch – und nicht etwa durch einen Aufruf oder gar ein Verbot, die NIMes-App auf Polizisten-privaten Geräten einzusetzen – soll die Nutzung der App auf privaten Geräten auslaufen.
  • Und zu wann sollen die NIMes-Apps auf privaten Geräten ganz verschwunden sein? Antwort: Irgendwann.

Fazit

Das Innenministerium schert sich nicht um die – sowie so schon sehr beschränkte und eingeengte – Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten. Eigentlich macht sie genau so weiter wie zuvor: Ein paar mehr Dienstgeräte anschaffen. NIMes weiter betreiben und bezahlen. Und nicht einmal zu wissen, was und wer dort was miteinander bespricht und verhandelt und an Daten verschiebt. Ja noch nicht einmal, wie viele der 22.000 NIMes-Installationen auf Dienstgeräten und wie viele auf privaten Smartphones laufen weiss die Polizei.

Es scheint dem Niedersächsischen Innenminister Pistorius herzlich egal zu sein, dass er und sein Ministerium den Polizist*innen Niedersachsens eine vollverschlüsselte, exklusive und von Steuergeldern finanzierte Kommunikationsplattform an die Hand gegeben hat, die nicht nur Gefahr läuft, Daten aus dem Polizeibetrieb an Dritte zu verlieren (von dem Reigen an fiesesten Manipulationsmöglickeiten selber mal ganz zu schweigen!) und zudem rechtsextremen Gruppierungen innerhalb der Exekutivbehörde einen digitalen Rückzugsraum bietet, der nicht mal von der Polizei selber übersehen und kontrolliert werden kann.

NIMes ist derweil längst zur unbeherrschbaren und unkontrollierbaren Kommunikationsplattform der Polizei mutiert.

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Bemerkenswerter Sinneswandel bei der Polizei: Spontanversammlungen sind auch solche Demos, die „dank moderner Kommunikationsformen abgesprochen worden sind“

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Quelle: Störfaktor

Was ist eine „Spontanversammlung“?

Dieser Begriff entstammt u.a. dem für die juristische Interpretation der Versammlungsfreiheit wesentlichen Brokdorf-Beschluss vom 14.5.1985. Darin heißt es:

„Spontandemonstrationen sind Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlaß augenblicklich bilden.“

Spontanversammlungen können bspw. im Anschluss an vorher stattgefundene Demos entstehen, so z.B. als Reaktion auf Polizeigewalt oder andere (mehr oder weniger) unerwartete Vorgänge. Oder im Zuge erst kurzfristig bekannt gewordener Ereignisse wie z.B. nächtlicher Abschiebungen.

Polizeien, die auf spontane und den Versammlungsbehörden gegenüber nicht „angemeldeten“ (Achtung: Demos müssen gar nicht angemeldet, sondern nur „angezeigt“, besser: angekündigt werden!) treffen, versuchen nicht selten, rechtswidrigerweise die Gruppe der Demonstrierenden dazu zu drängen, eine*n Verantwortliche*n, eine*n Demoleiter*in zu benennen und damit persönlich haftbar zu machen.

Hinweise, es handele sich doch um eine Spontanversammlung wird dann oft entgegnet, dass das nicht glaubhaft sei, wenn bspw. Plakate oder Protestbanner genutzt werden. Das jedenfalls weise auf eine vorherige Absprache hin und bei einer solchen handele es sich dann nicht um eine „Spontanversammlung“ sondern um eine „Eilversammlung“, die dann wieder einer Anmeldung bedürfte … und die Nichtanmeldung einer Demo wird als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar als Straftat geahndet.

Doch nun hat die Polizei endlich ein Einsehen mit den bürokratiegeplagten Protestler*innen!

Auf die Anfrage eines Bewohners der Stadt Hannover an deren Polizeidirektion, ob denn auch die Ausübung der Meinungsfreiheit als „triftiger Grund“ gelte, um die Corona-Ausgangssperren nicht beachten zu müssen, weil ja ansonsten eine Entstehung von Spontandemos verunmöglicht und somit die Versammlungsfreiheit in unverhältnismäßiger Weise beschnitten werde antwortete die Behörde wie folgt:

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22
Versammlungsbehörde

Sehr geehrter Herr xxx,

auf die von Ihnen gestellte Frage in Bezug auf Versammlungen während der Ausgangssperre antworte ich gerne. Ein Ein-Personen-Protest erfüllt den Versammlungsbegriff nicht. Folglich besteht hier kein Schutz durch Art. 8 GG. In einem solchen Fall ist die Ausgangssperre zu befolgen und das beschriebene Verhalten würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Gerade in der heutigen Zeit ist dank moderner Kommunikationsformen eine Absprache zu einer Spontanversammlung jederzeit auch außerhalb des öffentlichen Raumes möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx
xxx
Dezernent
Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22 (Recht)

Mal ganz davon abgesehen, dass es selbst unter diesen Bedingungen den Spontandemo-Willigen unmöglich ist oder zumindest sehr erschwert wird, die Ignorierung einer Ausgangssperre der Polizei gegenüber erfolgreich argumentativ zu verteidigen, durchzusetzen und zum Demoort überhaupt erst zu gelangen:

Merke, verstehe und weise bei Gelegenheit darauf hin: Eine Spontandemo ist nicht deshalb keine Spontandemo mehr, weil sie via Onlnie-Messenger, -Chats oder -Posts organisiert und verabredet worden ist.

Im wahrsten Sinne des Wortes (Be)Merkenswert!

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Polizeiliche Videoüberwachung in Hannover: Polizei verhüllt ihre abgeschalteten, zuvor rechtswidrig betriebenen Kameras, will sie aber später weiterbetreiben [Update]

Polizeiliche Verhüllungskunst direkt vor dem Sprengel-Museum in Hannover, in dem übrigens gerade und noch bis zum 25.4. die Ausstellung „How to survive“ zu sehen ist. Hallo Christo!

Neben der seit nunmehr über einen Jahrzehnt andauernden Posse um eine korrekte Kennzeichnung der Orte in Hannover, die von der Polizei permanent unter Videoüberwachung gesetzt worden sind, hat nun ein weiterer Streitpunkt eine neue Markierung erreicht:

Es geht um die Frage, wie mit Polizeikameras umzugehen ist, die im öffentlichen Raum aufgestellt sind, aber – zumindest den Angaben der Polizei zufolge – nicht in Betrieb sind. Davon gibt es in Hannover derzeit mindestens fünf.

In kurz und vorweg genommen: Wir haben durchsetzen können, dass diese Kameras wenn schon nicht abgebaut, dann doch zumindest verhüllt, also eingetütet werden. Doch die Polizei deutet an, dass sie nach der Rechtssprechung des OVG, die den Betrieb dieser Kameras unter den derzeitigen Bedingungen als rechtswidrig bewertet hat, dass sie die Kameras wieder aktivieren wird. Warum das dann rechtens sein soll, dazu schweigt sich die Behörde beharrlich aus.

Die ganze unterhaltsame Geschichte im Detail:

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Breites Bündnis gegen den unerträglichen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in NRW unter CDU und FDP

In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das geplante Versammlungsgesetz auf Landesebene. Der Gesetzentwurf der CDU-FDP-Landesregierung unter CDU-Kanzlerkandidat Laschet stellt einen Angriff auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ will den Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten und auf diese Weise dieses problematische Gesetz verhindern.

Das Bündnis ist gestern nun erstmals in die Öffentlichkeit gegangen – freiheitsfoo unterstützt den folgenden Bündnis-Aufruf ausnahmslos:

Den Angriff auf die Versammlungsfreiheit abwehren!

Während der pandemiebedingten Einschränkungen plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Bereits 2018 hat sie ihre „Sicherheitsagenda“ mit dem rigide in Grundrechte eingreifenden Polizeigesetz verabschiedet. Mit einem Landesversammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen will sie die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetzes ersetzen und dabei massiv in unsere Freiheiten eingreifen. Der Entwurf der Landesregierung ist durch und durch autoritär gestrickt: Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen,um damit (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, verkehrt er die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft ins Gegenteil und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen – die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.

So sollen voraussetzungslos Übersichtsaufnahmen (beispielsweise per Drohne oder Hubschrauber) zulässig sein und unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte Ton- und Videoaufnahmen. Zudem sollen Anmelder:innen von Versammlungen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden. Allein die Vermutung, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte ausreichen, dass die Polizei sie und ihre Sachen durchsucht, ihre Identität feststellt und ihnen untersagt, an der Demonstration oder Gegenkundgebung teilzunehmen. Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung als Teil des Meinungsausdrucks getragen wird, kann mit dem sog. Militanzverbot kriminalisiert werden. Progressive Ideen, wie z.B. eine Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze finden sich nicht im Entwurf. Auch zentrale Prinzipien der Verfassungsrechtsprechung wurden nicht aufgenommen: etwa ein Deeskalationsgebot, die Ermöglichung von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweite und die Pflicht für Zivilpolizist:innen, sich zu erkennen zu geben. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Was Versammlungsfreiheit praktisch bedeutet, haben 100.000 Demonstrant:innen 1981 bei den Protesten gegen das AKW Brokdorf erkämpft und vor dem Bundesverfassungsgericht anschließend durchgesetzt. Das Verfassungsgericht bezeichnete in seinem wegweisenden Brokdorf-Beschluss Versammlungen als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. 40 Jahre später legt die Landesregierung die Axt an diese Grundsätze und verstärkt damit den gesellschaftlichen Rechtsruck. Damit ist der Entwurf ein Angriff auf die Demokratie – also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen!

Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! – Grundrechte erhalten! (April 2021)

Einzelne Unterstützer:innen des Aufrufs

Das Bündnis ist wird von einer Vielzahl politischer Gruppen getragen. Wenn Eure Gruppe den Aufruf unterstützen oder im Bündnis aktiv mitarbeiten möchte, meldet Euch per Mail unter versgnrwstoppen@riseup.net oder über das Kontaktformular.

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Corona-Diskussionen: Den Problemen und nicht dem Föderalismus die Axt anlegen!

Mit dem auf Deutschland verengten Blick, mit auf wohlhabende Staaten des reichen Teils der Welt schielenden Vergleichen gesehen könnte man den Eindruck gewinnen, alles wäre schlecht in diesem Land, wenn es um die politische und behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geht.

In diese Kerbe schlagen viele Politiker*innen, von denen sich nicht wenige auch in der Vergangenheit durch Unsachlichkeit und Seitenlastigkeit hervorgetan haben, und wollen Hand anlegen am politischen System.

Beispiele:

19.10.2020:

„Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat Zweifel daran geäußert, ob das politische System in Deutschland der Coronakrise gewachsen ist. „Ich bin ein überzeugter Föderalist, aber ich glaube, dass der Föderalismus zunehmend an seine Grenze stößt“, sagte Söder vor einer Schalte des CSU-Vorstands in Nürnberg.“

21.2.2021:

„„Wir brauchen eine Jahrhundertreform – vielleicht sogar eine Revolution“ – Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) (…) sieht in der Pandemie die Chance, das Staatswesen zu modernisieren und hat ehrgeizige Pläne.“

30.3.2021:

„Die einzigen Währungen, die in einer Pandemie zählen, sind Entschlossenheit und Geschwindigkeit. Jede Verzagtheit, jedes unnötige Hin und Her gibt dem Virus die Chance, sich zu verbreiten und die Gesellschaft weiter im Schwitzkasten zu halten. Der deutsche Föderalismus ist aber nicht auf Entschlossenheit und Geschwindigkeit, sondern auf Bedächtigkeit und Machtbalance hin angelegt. (…) Nicht die Menschen sind das Problem, sondern das System. Wer, selbst in Notzeiten, die Handlungskompetenzen auf Akteure mit gegensätzlichen Interessen verteilt, die sich außerdem gegenseitig blockieren können, darf sich insbesondere in einem Wahljahr nicht darüber wundern, dass sich der Föderalismus als Inkubator für menschliche Eitelkeiten und politische Handlungsunfähigkeit entpuppt. (…) Dieses Experiment [des Föderalismus] darf inzwischen als gescheitert gelten. Indes sind nur wenige politische Akteure bereit, der Realität auch ins Gesicht zu sehen und die heilige Kuh des Föderalismus zur Schlachtung freizugeben.“ [… schreibt Mathias Brodkorb, SPD, Ex-Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.]

3.4.2021:

„Der frühere Bundesinnenminister de Maizière schlägt vor, in Deutschland die verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Ausnahmezustands einzuführen. Der CDU-Politiker sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, das Grundgesetz sollte entsprechend geändert werden, um bei künftigen Krisen rascher handeln zu können. Das derzeitige Entscheidungsverfahren – zum Beispiel im Rahmen von Ministerpräsidenten-Konferenzen – verlange zu viel Zeit, erklärte de Maizière. Ihm schwebe ein „befristeter Ausnahmezustand“ vor, mit einem ressortübergreifenden Krisenstab, der Weisungsrecht gegenüber Ländern und Kommunen habe.

Wenn Parteipolitiker den Föderalismus „modernisieren“, abschaffen oder „schlachten“ wollen, diesen als „Experiment“ umzuinterpretieren versuchen, nur „Entschlossenheit und Geschwindigkeit als einzige Währung“ akzeptieren, CDU-Oberste gar eine „Revolution“ ausrufen wollen oder einen Ausnahmezustand „mit Weisungsrecht gegenüber Ländern und Kommunen“ in das Grundgesetz einbringen wollen, spätestens dann sollte „man“ aufhorchen und sachlich bedenken, wohin diese mediale Stimmungsmache führen können, den Autoren nach: führen sollen.

Bevor der Föderalismus als essentieller Bestandteil der Gesellschaftsordnung (West-Deutschlands) nach der Katastrophe des vorherigen nationalsozialistischen Deutschlands über Bord geworfen wird – und das von Politikern, die sich für viele Menschen bislang eher wenig als vertrauenswürdig bewiesen haben – bevor man also solch gravierenden Schritte in Erwägung zieht sollte doch erst alles unternommen werden, um die derzeit schon vorhandenen Möglichkeiten im Föderalismus auszunutzen, ja im Gegenteil so gar als Chance zu begreifen.

Vielleicht nur ein einziger simpler Vorschlag als Beispiel:

Warum eigentlich bestimmen die Bund-Länder-Chefs/Chefinnen nicht jeweils 1 bis 3 (möglichst dialogfähige!) Vertrauenspersonen, die sich dann jeden (!) Tag online zusammensetzen, Fragen, Probleme und Vereinheitlichung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besprechen und abstimmen und eine gemeinsame Linie für die nächsten Treffen der Bund-Länder-Obersten vorbereiten? So ein Gesprächskreis könnte im besten Fall für ein vertrauteres und besseres Miteinander sorgen und es kann doch nicht sein, dass es inmitten dieser wirklich besonderen und schwierigen Zeit nur ein- bis dreiwöchige Ad-hoc-Treffen der Bund-Länder-Verantwortlichen mit den bekannten und menschlich doch gar nicht so überraschenden Problemen gibt.

Sollte so etwas an Eitelkeit und persönlichen Befindlichkeiten von gewählten Personen oder deren Vertrauten scheitern, so wäre immerhin der Kern des Problem eingegrenzt worden. Der Förderalismus jedenfalls wäre das dann nicht!

Bei dieser Gelegenheit: Wo ist denn eigentlich der sich als „Verfassungsschutz“ schönkleidende Inlandsgeheimdienset bei dem allen? Der infiltriert doch ansonsten furchtbar schnell und gerne Menschen und Menschengruppen, wenn diese – wie oben von Söder, Brinkhaus und Brodkorb in Reinstform vorgeführt – das „System“ ändern oder ganz abschaffen wollen?

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Veröffentlicht: Urteilstext des Verwaltungsgerichts Hannover zum Kippen der Ausgangssperre der Region Hannover (Az. 15 B 2865/21)

Wir veröffentlichen hiermit den Eilverfahrens-Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom Karfreitag, den 2.4.2021 (Az. 15 B 2895/21).

In dem 14seitigen Dokument wird ausführlich begründet, warum das Gericht (später bestätigt durch das OVG Lüneburg, Az. 13 ME 166/21) die von der Region Hannover verhängten Ausgangssperren als (voraussichtlich) nicht verhältnismäßig, nicht erforderlich und nicht angemessen bewertet.

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Hannover bzw. „Hannoversche Allgemeine Zeitung“: Journalistische Stimmungsmache gegen die Demonstrationsfreiheit [UPDATES]

Am gestrigen Abend des 1.4.2021 begann in Hannover die Allgemeinverfügung zur Einführung und Durchsetzung von Ausgangssperren zu wirken. An mindestens zwei Stellen in der Stadt gab es dagegen Proteste mehrerer Leute.

So fand sich in der Nordstadt Hannover eine Versammlung mit Kritik an den Ausgangssperren zusammen. Dass eine Versammlung auch zu Zeiten der Ausgangssperren zulässig sein kann, dazu hatten wir eine schriftliche Stellungnahme der Polizei Hannover eingeholt und hier als Sachstand veröffentlicht (und somit für Klarheit gesorgt, die die Allgemeinverfügung nicht herzustellen wagte).

Der in Hannover die Print-Medien dominierende Madsack-Konzern berichtete in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) zu den Protesten in der Nordstadt, allerdings nicht journalistisch neutral oder sachlich, sondern mit erheblichen Anteilen der Stimmungsmache.

Um diese Behauptung zu belegen, nachfolgend ein paar Auszüge aus dem HAZ-Beitrag vom 2.4.2021 (Hervorhebungen durch uns): LINK1 und LINK2

Protest in Hannovers Nordstadt trotz Ausgangssperre: Polizei lässt Demonstranten gewähren (…) Verstöße gegen das Ansammlungsverbot und die Ausgangssperre sollen „konsequent geahndet“ werden. Das waren die Vorgaben in Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) und Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe vor Inkrafttreten der Ausgangssperre in der Region Hannover am Donnerstag um 22 Uhr. Absolut nicht ins Bild passt da das zögerliche Vorgehen der Beamten am Donnerstagabend in der Nordstadt. Dort hatten sich spontan 50 Menschen zum Protest an der Lutherkirche versammelt. Angeblich habe sich die Demo zu schnell aufgelöst, um zu handeln. Allerdings zog der Pulk fast eine Stunde durch die Straßen. Hat die Polizei bewusst weggeschaut? (…) Erst eine Dreiviertelstunde später löste sich der Protest von selbst auf. Von der Polizei bis dahin: keine Spur. „Konsequent gegen Verstöße vorgehen“: Noch am Vormittag hatte Polizeipräsident Kluwe appelliert, die neuen Vorgaben einzuhalten. Sie dienten nicht nur dem Infektionsschutz, sondern seien für alle bindend. „Deshalb werden wir auf die Einhaltung der Corona-Regeln, wie zum Beispiel das Ansammlungsverbot rund um die Feiertage, die Ausgangssperre sowie die weiterhin bestehende Tragepflicht der Mund-Nase-Bedeckung achten und Verstöße konsequent ahnden“, sagte Kluwe. Auch Innenminister Pistorius sagte im Vorfeld, die Polizei werde „während der Ostertage präsent sein und konsequent gegen Verstöße vorgehen“. Die Bilder aus der Nordstadt zeigen etwas anderes. „Die etwa 50 jungen Menschen wurden in Rücksprache mit der Versammlungsbehörde als Versammlung eingestuft“, sagt Polizeisprecherin Natalia Shapovalova dazu am Karfreitag. Alle Teilnehmer hätten vorschriftsmäßig Mund-Nasen-Bedeckungen getragen. (…) Fast eine Stunde dauerte die Spontandemo – zu kurz für Polizeipräsenz?

Qualitativ bewegt sich der Beitrag auf „BILD“-„Niveau“, wenn er offene Fragen stellt, ohne diese zugleich korrekt zu beantworten. Denn ganz offensichtlich war das alles im Sinne der Gesetze, Vorschriften und Verfügungen völlig rechtkonform. Von „bewusstem Wegschauen der Polizei“ kann also keine Rede sein.

Auch wenn die Autoren des Beitrags die Versammlung als „Pulk“ verunglimpfen bewegen sie sich nicht auf journalistischem Qualitätsniveau sondern scheinen sich an den Maßstäben des Klatschblättchens mit den vier großen Buchstaben orientieren zu wollen.

Offensichtlich hätten sich die Autoren ein – dann aber rechtswidriges – „Durchgreifen“ der Polizei gewünscht. Das zu kommentieren erübrigt sich.

Dann noch: Der Begriff „Spontandemo“ hat absolut nichts mit der Frage zu tun, wie lange eine solche Versammlung andauert.

„Protest trotz Ausgangssperre“ als Überschrift zu wählen beweist, dass die Autoren entweder keine Ahnung von der Rechtslage hatten (in dem Fall trotz Aufklärung durch die Polizeisprecherin!) oder aber einen anderen Eindruck erwecken wollen, als es die rechtliche Bewertung zulässt. Im letzteren Fall würde man den HAZ-Beitrag als mediale Aufwiegelung bezeichnen dürfen, ein Beitrag zu Stammtischdiskussionen, die sich in diesen Zeiten und Tagen eher als Online-Hetze darstellen und ein gesellschaftliches Klima erzeugt haben, das man sich vor Jahren nicht vorzustellen gewagt hätte und das in der realen Welt in einzelnen Fällen Auswirkungen hat, die bis hin zu Gewalt und Mord reichen.

Die „HAZ“ hätte die demonstrierenden Menschen auch für ihre Zivilcourage loben können, sich mittels ihres eigenen Verstands des Rechtes auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu bedienen bzw. diese (wieder-)zubeleben. Dass die Zeitung das Gegenteil tut und somit zur antidemokratischen Stimmungsmache beiträgt ist kein gutes Zeichen.

Wer eine andere Sicht der Dinge von den Verläufen am Gründonnerstag-Abend wahrnehmen möchte: Der freie Journalist Michael Trammer hat ebenfalls zur Sache berichtet.

 

[UPDATES]

Die „BILD“-„Zeitung“ schrieb folgendes zur der Gründonnerstag-Demo in der Nordstadt:

„Nur einmal gibt es eine Ansammlung von etwa 50 Leuten an der Lutherkirche. Sie protestieren gegen die Ausgangssperre, zünden Bengalos. Nach 20 Minuten löst sich der Mob auf.“

Ein Bild dazu ist wie folgt betitelt:

„Größter Zwischenfall: An der Lutherkirche demonstrieren 50 Leute gegen die Ausgangssperre“

Dass das Klatschblättchen eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz als „Zwischenfall“ bewertet und die Demonstrierenden als „Mob“ verunglimpft überrascht wenig. Doch immerhin lassen sich deren Schreiber nicht so wie die HAZ-Autoren dazu herab, die Polizei zu Unrecht für ihr Nicht-Einschreiten zu beschuldigen oder zumindest den Eindruck einer fahrlässig untätig agierenden Polizei zu erwecken.

Letzeres übrigens mit den befürchteten Folgen:

Die Polizei behandelte eine weitere Demonstration in der Nordstadt am folgenden Karfreitag abend dann einer Versammlung unwürdig und – soweit beurteilbar – rechtswidrig, indem sie die Demo einkesselte. Michael Trammer hat auch dazu berichtet (Achtung: Links gehen zu Twitter): LINK1 und LINK2.

So haben die HAZ-Autoren das erreicht, was nicht sein sollte: Eine effektive Beschneidung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit und De-Couragierung der Bevölkerung. Zersetzung von Grundrechten inmitten der Corona-Pandemie.

 

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Wichtig: Demonstrieren während der Ausgangssperren erlaubt …

In Hannover-Linden regte sich erster Protest gegen die Ausgangssperren.

… so jedenfalls interpretiert die Versammlungsbehörde (vulgo: Polizei) Hannover die Nds. Corona-Verordnung und die Allgemeinverfügung der Region Hannover zu den dort ab 1.4.2021 zwischen 22 und 5 Uhr geltenden Ausgangssperren. Sich zu versammeln sei ein „triftiger Grund“, die Ausgangssperren nicht beachten zu  müssen. Selbstverständlich aber nur zu genehmigten Demonstrationen, bei denen entsprechende „Hygienevorschriften“ eingehalten werden.

Das wirft einige Fragen auf. Beispielsweise:

  • Warum ist das nicht explizit in der Allgemeinverfügung so beschrieben, warum also die so erzeugte massive Rechtsunsicherheit?
  • Gilt das auch für die Ausübung anderer Grundrechte, wie z.B. dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit? Darf man auch dafür die Ausgangssperren missachten?
  • Wie sehr beeinträchtigen die Ausgangssperren die tatsächliche Wahrnehmung des Versammlungsrechts, wenn es Menschen als Passanten nicht möglich ist, kurz entschlossen an der Demo teilzunehmen, oder erst mal beobachtend am Rande verweilen möchten, aber das jetzt nicht dürften?
  • Und Spontanversammlungen? Die werden mittels Ausgangssperren ja offenbar ganz verunmöglicht.

Ob diese und weitere Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ausgangssperren im Zuge einer Klage behandelt werden, darüber diskutieren einige Menschen vom freiheitsfoo derzeit. In diesem Kontext steht die Planung einer Demo zu den Zeiten der Ausgangssperre für den Samstag abend, den 10.4.2021 in Hannover als offene Idee im Raum …

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Nochmals und nur zur Erinnerung: Die alte freiheitsfoo-Mailingliste ist tot, es lebe die neue freiheitsfoo-Mailingliste!

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Für ein EU-weites Verbot biometrischer Massenüberwachung

Die Europäische Union und deren „Sicherheitsbehörden“ (aber nicht nur die!) forcieren die Erfassung, Verarbeitung und Verbreitung biometrischer Daten von „Bürger*innen“ und anderen Menschen, denen sie das Recht meint absprechen zu können, in die EU gelangen zu dürfen. Dazu gehört auch der Ausbau von Erfassungs- und Überwachungstechniken zur Gesichtserkennung von Menschen. Das alles aus unserer Sicht mit unübersehbaren Folgen für das zukünftige Leben von und anderen davon Betroffenenen und der Gesellschaft, einem menschenwürdigen Miteinander insgesamt.

Aus diesem Grund möchten wir auf eine „Europäische Bürgerinitiative“ hinweisen, die auf ein Verbot biometrischer Massenüberwachung hinzielt. Zumindest hinsichtlich des Ziels aus unserer Sicht sehr unterstützenswert, sehr wichtig.

Wir zitieren aus dem deutschsprachigen Teil der Initiative:

Die Zukunft muss von uns gestaltet werden.

Regierungen, Sicherheitsbehörden und Unternehmen können und werden Gesichtserkennung gegen jede:n von uns einsetzen – basierend darauf wer wir sind und wie wir aussehen.

Fordere unseren öffentlichen Raum zurück. Die Lösung: Ein Verbot biometrischer Massenüberwachung!

Unterschreibe die Petition für ein neues Gesetz!

Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung

Wir fordern die Europäische Kommission auf, den Einsatz biometrischer Technologien streng zu regeln, um jegliche unzulässige Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern. Insbesondere fordern wir die Kommission auf, die unterschiedslose oder stichprobenartige Verwendung biometrischer Daten, die zu einer unrechtmäßigen Massenüberwachung führen kann, in Gesetz und Praxis zu verbieten. Solche in die Privatsphäre eingreifenden Systeme dürfen weder entwickelt noch eingesetzt (auch nicht zu Testzwecken) oder von öffentlichen oder privaten Stellen genutzt werden, da sie zu unnötigen oder unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der Menschen führen können. Es hat sich gezeigt, dass die Nutzung biometrischer Massenüberwachung in den Mitgliedstaaten und durch EU-Agenturen zu Verstößen gegen das EU-Datenschutzrecht geführt und die Rechte der Menschen, einschließlich ihres Rechts auf Privatsphäre, auf freie Meinungsäußerung, auf Protest und auf Diskriminierungsfreiheit, ungebührlich eingeschränkt hat. Die weitverbreitete Nutzung von biometrischer Überwachung, Profiling und dazugehörigen Prognosen stellt eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und unsere wichtigsten Grundfreiheiten dar. In dieser Europäischen Bürgerinitiative (EBI) fordern wir die Kommission daher nachdrücklich auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, der auf den allgemeinen Verboten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (LED) aufbaut und diese uneingeschränkt achtet, um sicherzustellen, dass das EU-Recht die biometrische Massenüberwachung gezielt und ausdrücklich verbietet.

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