Mittelbare Impfpflicht: Nach 3G- und 2G-Zwängen und Nicht-Lohnfortzahlung für Ungeimpfte nun Bändchen-Kennzeichnungspflicht für Ungeimpfte an geschichtsvergessenen Universitäten

Die Diskussion um Impfungen gegen die Corona-Pandemie sind (freundlich formuliert) vielfältig und bunt – und nicht selten von Übertreibungen und Unsachlichkeiten auf allen Seiten geprägt. Es ist gut, dass umfangreich über eine etwaige Impfpflicht gegen Corona diskutiert wird, denn es gibt bei nüchterner Betrachtung gewichtige Argumente für und gegen eine solche staatlich verordnete Pflicht.

Doch ganz egal, wie man dazu steht, eine Impfpflicht im Zuge der Corona-Pandemie gibt es aktuell nicht.

Dennoch lassen sich die seit Wochen in zunehmenden Umfang eingeführten Einschränkungen für Ungeimpfte nicht anders als „Impfpflicht durch die Hintertür“ bzw. als „mittelbare Impfpflicht“ bewerten.

Ob sich ein Mensch gegen Corona impfen lassen möchte oder nicht, sollte – ja: muss – ohne bestehende Impfpflicht seine höchstpersönliche, eigene und freie Entscheidung sein und bleiben. Niemand sollte dazu gezwungen werden, über die eigene Willensbildung Auskunft erteilen zu müssen, sich zu „outen“ oder rechtfertigen zu müssen. Doch diese Grundsätze werden nun mehr und mehr ausgehöhlt.

Im Einzelnen:

3G

Wer als Ungeimpfte*r am öffentlichen Leben teilnehmen möchte (Besuch eines Restaurants, eines Schwimmbads, Fußballspiels oder einer Behörde), der wird (als Erwachsener) zukünftig nicht nur Geld für einen tagesaktuellen Test bezahlen müssen (ab 11. Oktober 2021 vermutlich zwischen 10 und 20 Euro), sondern muss zu dessen Durchführung zudem – schon jetzt – einen mitunter hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand betreiben. Spätestens durch die Abschaffung der Gratistests kann das in vielen Fällen zum faktischen Ausschluss von sozialer Teilhabe führen. Hierbei sind insbesondere besonders vulnerable Gruppen wie z.B. Arbeitslose, Student*innen, illegalisierte Menschen, Arme etc. betroffen.

2G

Noch schärfer ist die 2G-Regelung, soweit zulässig und angewandt. Und tatsächlich führen immer mehr Bundesländer nach dem Vorbild des Vorreiters Hamburg eine 2G-Regelung ein. Als Ungeimpfte*r erhält man damit nun pauschal gar keinen Zutritt mehr zu den entsprechenden Orten und Veranstaltungen. 2G heißt: „Ungeimpfte sind hier unerwünscht.“ Ein definitorischer Ausschluss von sozialer Teilhabe für all diejenigen, die sich – aus welchen zunächst erst mal rein persönlichen Gründen auch immer – nicht haben impfen lassen. Wenn nicht schon die 3G-Regelung, so halten wir mindestens die 2G-Regelung für verfassungsrechtlich unzulässig.

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantäne-Fall

Ungeimpfte Menschen, die aufgrund eines möglicherweise noch nicht einmal von ihnen selber verschuldeten Falls einer Corona-Erkrankung oder nach der Rückkehr von einer (Dienst-)Reise in ein als Corona-Risikogebiet klassifiziertes Land in Quarantäne gehen müssen, erhalten (bundesweit ab 1. November 2021, mitunter gerne früher) keine Lohnfortzahlung, sofern sie nicht selber direkt erkrankt sind. Insbesondere Menschen mit wenig Geld wird mittels dieser repressiven Maßnahme faktisch ein Impfzwang auferlegt. Ganz offen wird dieser Zwang seitens konservativer Medien begrüßt und als „Zermürbungstaktik“ gefeiert. Es klingt wie Krieg. Gedroht wird zugleich mit weiteren Konsequenzen:

„Fehlt eigentlich nur noch, dass die Krankenkassen bei (gewollt) Ungeimpften höhere Beiträge verlangen, um die exorbitanten Kosten für die Behandlung von schweren Covid-19-Erkrankungen abzudecken. Aber selbst das wird bereits diskutiert – zumindest in der privaten Krankenversicherung. Auf die Frage, ob das alles gerecht und angemessen ist, gibt es eine klare Antwort: Ja.“

Kennzeichnungspflicht mittels Armbändchen

Dieses ist nun der aktuell letzte Negativ-Höhepunkt in der Auseinandersetzung. Einige Hochschulen (Bsp. Hochschule Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität [sic!], siehe auch beispielhafte Liste von weiteren Hochschulen) verpflichten alle Hochschul-Mitarbeiter, Studierenden und Besucher zum Tragen eines Armbändchens. Mittels unterschiedlicher Farben der Bändchen wird sofort ersichtlich, wer geimpft ist und wer nicht. Selbst wenn einige der Hochschulen (Bsp. Hannover, dort gibt es nur Bändchen für Geimpfte und Genesene) das Tragen dieser Bändchen als freiwillige Maßnahme bezeichnen, so ist auch hier klar: Geimpfte werden sich aus guten Gründen der Erleichterung des Armbändchens bedienen (müssen) und die „Freiwilligkeit“ geriert zur Pseudo- bzw. Scheinfreiwilligkeit. Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen ohne Armbändchen oder mit andersfarbigen Bändchen stellen mittels Armbändchenpraxis die durch diese äußerlich stigmatisierte Gruppe der „Anderen“ dar. Diesen „Anderen“ kann nun leicht die Schuld für organisatorischen Mehraufwand und die andauerende Krise im allgemeinen gegeben werden. Der Weg dahin wird von den Universitäten selber geebnet, wenn die Uni Dortmund beispielhaft bereits im Vorfeld droht:

„Da die Kontrollen [derjenigen, die die TU-App zur Erleichterung der 3G-Kontrolle nicht nutzen möchten] et­was länger dauern kön­nen, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men.“

Und wer will heutzutage schon gerne warten?

Und was ist mit Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten?

Ungeimpfte Menschen, die sich aus organisatorischen oder monetären Gründen keinen täglichen Test unterziehen möchten, wird die Teilnahme am Studium bzw. die Arbeit verunmöglicht. Sie werden ausgeschlossen und abgehängt. Wenn das keine mittelbare Impfpflicht ist, was dann?

Der Präsident der Universität Hannover (Leibniz-Universität-Hannover, „LUH“), Volker Epping, drückt das dann auch klar aus:

„Der Lehrbetrieb ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.“

„Grundsätzlich gilt ab 1. Oktober für alle Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebes, dass für die Teilnahme an den Veranstaltungen ein Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis (3G-Nachweis) vorzulegen ist.“

„Das Betreten der Gebäude der LUH ohne Legitimation über negatives, offizielles Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis gilt als Hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt.

Fazit: Geschichtsvergessenheit, Mühlenwasser und Zwangsdigitalisierung

Wenn die Universitäten nun mit Beginn des anstehenden Wintersemester mit der Umsetzung von 3G-Vorschriften bei zugleich nicht-kostenfreien Testmöglichkeiten in Kombinationen mit anlaßlosen Identitätskontrollen innerhalb der Hochschulen und mit markierenden Armbändchen-Zwang beginnen, dann zeugt diese (im Sinne des Wortes) Diskriminierung mit Blick auf die Vergangenheit Deuschlands von einer bedrückend geschichtsvergessenen Haltung der dafür Verantwortlichen. Die Dimensionen der Folgen der Zwangskennzeichnung damals und heute sind zwar (derzeit) nur schwer vergleichbar. Und doch ist es für die Betroffenen mitunter sehr belastend, verletztend und entwürdigend, sich mittels Zwang kennzeichnen und hinsichtlich einer sensiblen politischen Frage outen zu müssen. Damit trägt die Armbändchenpraxis an Hochschulen zweifellos aktiv zu einer Spaltung der Gesellschaft bei. Dies ist besonders bedrückend, da von Universitäten als Bildungsstätten mit Blick auf die Vergangenheit ein anderes Selbstverständnis erwartet werden sollte. Und zuletzt schütten sie damit auch noch reichlich Wasser auf die Mühlen all jener Impf-Kritiker*innen, die sich mangels kritischer Selbstreflektion an Geschichtsvergleichen ergötzen und solche Kennzeichnungspflichten schon seit längerem prognostiziert hatten.

Schließlich und bislang medial völlig unterbelichtet:

Wenn dann einige Universitäten wie in Dortmund auch noch damit beginnen, dieses Kontroll- und Überwachungssystem mittels eigens dafür gestrickten Apps zu etablieren und zwangsdigitalisieren zu wollen, so drohen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen großen Ausmaßes.

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Kommunalwahlen Hannover: Massenhafte, straßenweite Nicht-Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Und eine das wenig ernst nehmende und beschwichtigen wollende Stadt Hannover

In Niedersachsen fanden am 12.9.2021 Kommunalwahlen statt. So auch in Hannover, weswegen es am kommenden Sonntag – parallel zur Bundestagswahl – zur Stichwahl zwischen zwei Kandidat*innen für das Präsident*innenamt der Region Hannover kommen wird.

Eher zufällig erfuhren wir, dass viele Wahlberechtigte aber gar keine Wahlbenachrichtigungskarte zur Kommunalwahl erhalten haben. So wurde in mindestens einer komplette Straße im politisch eher links orientierten Stadtteil Linden-Nord gar keine einzige Wahlbenachrichtigung zugestellt – so die Aussage eines für die Durchführung der Wahl verantwortlichen Menschen aus dem dafür zuständigen Wahlkreisbüro. Wir können nur schätzen, wie viele wahlberechtigte Menschen dadurch nicht aktiv zur Teilnahme an der Wahl eingeladen worden sind und gehen von grob 200 bis 400 Menschen aus – eine nicht zu unterschätzende Menge.

Wir haben deswegen bei der Stadt Hannover zur Sache nachgefragt und nachgehakt und erhielten daraufhin beschwichtigende und verharmlosende Antworten. Über den Umfang solcher Probleme und ob und inwiefern weitere Straßenzüge ohne Wahlbenachrichtigung geblieben sind – darüber kann oder will uns der Pressesprecher der Landeshauptstadt keine Auskunft erteilen und antwortet und entsprechende Nachfragen nun einfach gar nicht mehr.

Zunächst fragten wir allgemein nach dem Bekanntsein solcher Probleme nach und erhielten beschwichtigende Antworten:

Es seien „vereinzelte Meldungen“ über nicht eingegangene Wahlbenachrichtigungskarten eingegangen. Das aber alles „insgesamt ungefähr in dem Umfang wie bei anderen Wahlen“.

Erst, nachdem wir in einer Nachfrage konkret den Namen der Straße benannt haben, in der unseren Informationen zufolge gar keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt worden sind bestätigte man dieses, wenn auch nur in Teilen:

„Tatsächlich haben wir dieses Mal mehrere Meldungen aus der Kochstraße erhalten und bei entsprechenden Nachfragen über die Wahlmodalitäten informiert aber und neue Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. (…) Eine flächendeckende Nichtzustellung in dieser Straße können wir aber ausschließen.“

Insgesamt zieht sich die Pressestelle der Stadt Hannover – stark zusammengefasst – auf folgende argumentative Position zurück:

  • Probleme mit nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen gibt es bei jeder Wahl. Das ist also nichts neues.
  • Wenn sich Leute aktiv melden und den Nichteingang der Karte bemängeln, dann werden sie darauf hingewiesen, dass auch ohne Karte gewählt werden kann.

Und dann noch die folgende argumentative Nebelkerze:

„Bei jeder Wahl gibt es einen gewissen Rücklauf nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungskarten, eine genaue Zahl haben wir aber nicht vorliegen. Das muss auch so sein, da der Postdienstleister angewiesen wurde, keinesfalls in falsche (oder unbeschriftete) Briefkästen zuzustellen. Auch sind nicht immer alle Briefkästen zugänglich.“

Das hat allerdings rein gar nichts mit dem von uns benannten Vorfall zu tun, wonach in mindestens einer ganzen Straße keine einzige Karte zugestellt worden ist!

Die Verteidigung und Beschwichtigungen der Stadt Hannover blenden vor allem folgendes aus:

  • Eine nicht zu unterschätzende Zahl von Menschen dürfte erst mittels Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte auf den Umstand des Wahlzeitpunkts hingewiesen worden sein. Daher auch der Name der Karte: „Wahlbenachrichtigung“
  • Dass die Menschen, die den Kommunalwahltermin auf den Schirm haben und wählen möchten, dann noch im Wahlamt anrufen (und dort jemanden erreichen!) und insofern auf die Möglichkeit der Wahl ohne Karte hingewiesen werden, das ist schön, stellt aber eine Hürde dar, die nicht jede*r zu nehmen weiss. Diese Entschuldigung dürfte verfassungsrechtlich nicht hinreichend sein.
  • Schließlich wird den Menschen ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Möglichkeit der Briefwahl genommen. In den Zeiten zunehmender Briefwahlquote unter Corona-Bedingungen ist das alles andere als vernachlässigbar.
  • Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass es lange Schlangen vor den Wahlbüros in Hannover gab. Berichtet wurde von Wartezeiten von bis zu eineinhalb Stunden. Das dürfte weiterhin dazu beigetragen haben, dass Menschen auf ihr Wahlrecht verzichtet haben, insbesondere dann, wenn sie selber keine Wahlkarte in der Hand halten und dadurch möglicherweise verunsichert waren.

Die letzten, von uns an die Stadt Hannover gestellten Fragen blieben von der Pressestelle auch nach fünf Tagen Wartezeit unbeantwortet:

  • Woraus schlußfolgert die Stadt, dass die „eingegangenen Meldungen über nicht eingegangene Wahlbenachrichtigungskarten insgesamt ungefähr in dem Umfang wie bei anderen Wahlen“ entsprechen, wenn sie – wie später auf unsere Nachfrage hin beteuert – eine „genaue Zahl dazu gar nicht vorliegen hat“?
  • Gibt es weitere Straßen oder Gebiete, die flächendeckend oder nahezu flächendeckend keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben?

Und vor allem:

  • Warum hat die Stadt bzw. das Wahlamt der Stadt Hannover keine Initiative ergriffen, die – wie nun bekannt – nicht mittels Wahlbenachrichtigungskarte versorgten Wähler*innen wenigstens nachträglich und rechtzeitig vor der übermorgen stattfindenden Stichwahl über ihre Wahlmöglichkeit zu informieren?

Dass die Stadt diese wesentlichen Fragen nun nicht mehr beantwortet und damit praktisch aussitzen will, das spricht für sich … und ist aus unserer Sicht ein Skandal. Denn die vom Umfang her uns bekannt gewordene faktische Nicht-Benachrichtigung von Wähler*innen hat dem Umfang nach das Zeug, den Ausgang einer Wahl entscheidend zu beeinflussen, zu verfälschen. Die Bedeutung des Wahlrechts wird nicht ernst genommen.

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Das freiheitsfoo wird heute 1000 Jahre alt …

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Rise of the Police: Neues zum geheimen Polizeipanzerwagen Niedersachsens, Aussitzen von Presseanfragen, Begünstigung polizeifreundlicher Medien bei der Berichterstattung, ein fragwürdiges, möglicherweise die Firma ACS bevorteilendes Vergabeverfahren und: Anschaffung eines weiteren, noch größeren Polizeipanzerwagens kurz vor Auftragsvergabe

Der erste neue Polizeipanzerwagen Niedersachsens – ein „Enok“ der bayrischen Firma ACS. Eigentlich sollte dessen Existenz geheim gehalten werden … (Bildmaterial aus dem Pressematerial des Nds. Innenministeriums, Bildrechte ebendort)

Die niedersächsische Polizei rüstet auf. Mit Polizeipanzerwagen. Heimlich und möglichst unter Vermeidung aller medialen Öffentlichkeit und bei zugleich bevorteilender Informationserteilung gegenüber polizeifreundlichen Medien. Ebenso fragwürdig ist die Vergabepraxis im Innenministerium Niedersachsens.

Doch zunächst ein Überblick:

Was bisher geschah

  • Juni 2021: Im öffentlichen Straßenraum Hannovers wird ein neuer Polizeipanzerwagen gesichtet und fotografiert. Wir fragen beim Nds. Innenministerium nach und erhalten nur zögerlich und bruchstückhaft Antwort. Man versucht uns auf später zu vertrösten.
  • 6.7.2021: Weitergehende Fragen werden ignoriert oder bewusst irreführend schein-beantwortet bzw. es erfolgt gar keine Antwort mehr aus dem Innenministerium.
  • 9.7.2021: Wir verbloggen unsere Erkenntnisse und versenden eine Pressemitteilung an die Medien.
  • 28.7.2021: Die taz berichtet dazu.
  • 16.8.2021: Nun berichtet auch die hannoversche „HAZ“, ein tendentiell sich als Sprachrohr der Polizei-Pressestelle verstehendes Blatt des Madsack-Konzerns und stellt sich als exklusive Geheimnislüfter dar. Der HAZ gegenüber hat die Polize weitere Informationen herausgegeben, die sie uns gegenüber zuvor verweigert hatte.
  • 17.8.2021: Wir fragen deswegen erneut bei der Pressestelle des Nds. Innenministeriums nach. Erneut will man uns keine der bereits veröffentlichten Erkenntnisse bestätigen und sitzt unsere darauf folgende Presseanfrage einfach aus. Mehrfaches Nachfragen bleibt unbeantwortet.

Und jetzt?

Wir möchten an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt unserer Recherche über drei uns wichtig erscheinende Punkte zur Anschaffung der – man beachte den Terminus! – „Offensivfahrzeuge“ berichten:

  1. Neues zum bereits angeschafften Polizeipanzerwagen Enok der bayrischen Firma ACS inklusive einem fragwürdigen Auftragsvergabeverfahren
  2. Informationen über ein zweites, in der Anschaffung befindliches Polizeipanzerfahrzeug, ein bis zu 20t schwerer Mannschaftstransporter mit der Klassifizierung „gepanzertes Kampffahrzeug“
  3. Über die Nichtbeantwortung von Presseanfragen und die Bevorteilung polizeifreundlicher Medien

Auf gehts:

1. Neues zum bereits angeschafften Polizeipanzerwagen Enok der bayrischen Firma ACS inklusive einem fragwürdigen Auftragsvergabeverfahren

In Stichworten:

  • Kosten des ACS Enok angeblich 830.000 Euro. In der öffentlich verfügbaren Ausschreibung ist jedoch von 797.300 Euro die Rede. Die Differenz der gut 32.000 Euro bleibt ungeklärt.
  • Einsatz des Fahrzeugs seit April 2020. Das bedeutet eine Verheimlichung der Existenz dieses Fahrzeugs gegenüber der Öffentlichkeit über 16 Monate hinweg! Möglicherweise ist die jetzige „Öffentlichkeitsarbeit“ auch nur der zufälligen Entdeckung und Bekanntmachung via freiheitsfoo-Blog geschuldet … Die HAZ schreibt: „Eigentlich sollte die Anschaffung des Panzerwagen geheim bleiben.“
  • Der Polizeipanzerwagen wurde bereits mehrfach vom SEK eingesetzt. Zuletzt (Stand August 2021) beim Besuch des Bundespräsidenten im Harz.
  • Amtliches Kennzeichen: H-NM 350. (Entnommen der unverpixelten Bildveröffentlichung der HAZ. Unsere vorherigen Bilder hatten wir entsprechend anonymisiert.)
  • Fahrzeug ohne fernbedienbare Waffenstation, aber mit der Möglichkeit, „gefahrlos von drinnen nach draußen zu feuern“.
  • Was uns nicht beantwortet werden will: Wie viele Einsätze hatte der Wagen bislang? Und vor allem wird auch unsere Frage nach Belegen oder Statistiken zu der Behauptung ausgesessen, wonach „die Anzahl von Einsatzlagen, in denen Polizeikräfte gegen bewaffnete und gefährliche Gewalttäter (z. B. in politisch und/oder rechtsradikal motivierte Morden, Terroranschlägen oder Amoklagen) vorgehen müssen, stetig steigen“.
  • Was man der HAZ, nicht aber uns gegenüber beauskunften wollte und will: Die Möglichkeit zum geschützten Beschuss aus dem Inneren des Wagens heraus. Und dass es einen Pressetermin zur Veröffentlichung des Enoks am 16.8.2021 gegeben hat, der dann aber kurzfristig und begründungslos wieder abgesagt worden ist.
  • Bemerkenswert: Es gab nur ein einziges Angebot zur Ausschreibung. Das der Firma ACS. Und obwohl es andere Hersteller und Produkte zu solchen Panzerfahrzeugen gibt (bspw. Achleitner HMV Survivor, Rheinmetall Survivor R, Welp Toyota, Eagle IV, Carl Friedrichs Mercedes Benz/Toyota/VW, Stoof). Das erweckt den Eindruck, als sei die Ausschreibung von vornherein auf ACS zugeschnitten worden. Im Vergabeportal heißt es: „Nach intensiver Marktrecherche konnte ein entsprechendes Fahrzeug der Firma ACS ausgemacht werden. (…) Es konnte kein weiterer adäquater Anbieter eines solchen Fahrzeugs ermittelt werden.“ Jede Kauffrau und jeder Kaufmann weiss: Es bedarf mindestens zwei, besser drei Angebote, um in ein ordentliches Verhandlungsverfahren eintreten zu können. In diesem Fall war der Zuschlag an ACS klar, nachdem diese Firma – warum auch immer – als einziges ein Angebot unterbreitet hatte. Hier bedarf es parlamentarischer Aufklärungsarbeit!

2. Informationen über ein zweites, in der Anschaffung befindliches Polizeipanzerfahrzeug, ein bis zu 20t schwerer Mannschaftstransporter mit der Klassifizierung „gepanzertes Kampffahrzeug“

Immerhin hat uns der nun erneut schweigsame Mitarbeiter aus dem Nds. Innenministerium mitgeteilt, dass man derzeit einen weiteren, zweiten neuen Polizeipanzerwagen für Niedersachsen anschafft. Aus den öffentlich zugänglichen Informationen eines Portals für europaweite Ausschreibungen konnten wir entnehmen, worum es sich dabei handelt. Auch hier stichpunktartig:

  • Es geht um ein ballistisch geschütztes Offensiv-Fahrzeug für die Nutzung durch Organisationseinheiten der Polizei Niedersachsen.“
  • Zweiachsiges LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb
  • Aufbau für den ergonomischen Transport von mindestens 10 Personen/Einsatzkräften + Besatzung in entsprechender persönlicher Schutzausrüstung
  • In Fahrtrichtung gesehen, jeweils 2 Türen links und rechts, sowie eine Tür am Heck für den Personenzugang
  • Technisch zulässige Gesamtmasse bis 20t.
  • Der (Haupt-) Einsatzraum umfasst das gesamte Land Niedersachsen. Das bedeutet, dass der potentielle Einsatzraum sich nicht nur auf urbane Gebiete beschränkt, sondern auch anspruchsvolle, zum Teil nicht befestigte Gelände einschließt. Niedriggewässer müssen daher durchfahren werden können, weite Lehm-, Sand- und Geröllböden mit wenigen Erhöhungen müssen durchfahren werden können. (…) Dies bedingt eine möglichst hohe Wattiefe und Steigfähigkeit des Fahrzeugs (…)“
  • Klassifizierung: Mannschaftstransportwagen, gepanzertes Kampffahrzeug
  • Option auf den Einkauf eines weiteren, zweiten baugleichen Fahrzeugs innerhalb von 3 Jahren.
  • Geschätzter Wert: 1,16 Mio Euro
  • Dem Portal zufolge ist der Auftrag bis dato noch nicht vergeben worden.

3. Über die Nichtbeantwortung von Presseanfragen und die Bevorteilung polizeifreundlicher Medien

Wie bereits oben beschrieben: Den Journalisten des Madsack-Konzerns wurden Informationen zuteil, die man uns zuvor und sogar auch noch hinterher zu beauskunften verweigert. Hier werden journalistische Medien ungleich behandelt. Auch erhielten wir trotz unserer dem Innenministerium wohl bekannten Öffentlichkeitsarbeit zum Thema keine Einladung zu der dann plötzlich abgesagten Pressekonferenz am 16.8.2021.

Diese Ungleichbehandlung zu unserem Nachteil (und zum Nachteil der allgemeinen Öffentlichkeit!) prangern wir hiermit an und fordern das Nds. Innenministerium auf, unsere sachbezogenen Presseanfragen zu beantworten, zumindest aber uns eine Rückmeldung zu erteilen.

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Digitalzwang in Niedersachen. Weihnachten für die Luca-App?

– Ein Gastbeitrag der Digitalcourage-Ortsgruppe Braunschweig –

In die neue niedersächsische Corona-Verordnung vom 24.8.2021 sind — von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt — mehrere Digitalzwänge eingearbeitet worden.

Info-Grafik der Landesregierung zu Kontaktdaten mit Erwähnung von Luca-App und Corona-Warn-App

Info-Grafik zu Kontaktdaten der Landesregierung

Zur Registrierung von Kontaktdaten bei Veranstaltungen und für den Zutritt zu bestimmten Orten soll der Gebrauch etwa von Stift und Papier ab sofort komplett unterbleiben. Statt dessen sollen ausschließlich elektronische Endgeräte (Smartphones etc.) verwendet werden, die Kontaktdaten an die Gesundheitsämter übertragen. Im Ergebnis dürfen wir wohl die Luca-App zu einem verfrühten Weihnachtsfest beglückwünschen.

So enthält der Paragraph 6 („Datenerhebung und Dokumentation„) jetzt eine Soll-Bestimmung die nur noch enge Ausnahmen vom Digitalzwang (und das bedeutet praktisch fast immer: Luca-App; ein Gegenbeispiel ist uns in Braunschweig nicht bekannt) zulässt:

„Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist; die Verpflichtungen nach den Sätzen 2, 3, 5 und 7 entfallen, wenn die Nutzung einer Anwendungssoftware zur Verfügung gestellt wird, mittels der Kontaktdaten, Erhebungsdatum und -uhrzeit sowie Aufenthaltsdauer erfasst werden können und die Software für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht.“

– (§ 6 Abs. 1 Satz 8 Corona-Verordnung Niedersachsen v. 24.8.2021)

Dies schließt bis auf Weiteres den Einsatz der datensparsamen und IT-technisch sehr sicheren Corona-Warn-App aus, da diese keine Daten direkt an die Gesundheitsämter übermittelt. Wenn es so bleibt, dürfte dies den Machern der Luca-App weitere Lizenzeinnahmen in Millionenhöhe aus Niedersachsen bescheren.

Der Hoffnung, dass die obige Regelung ja im Prinzip auch Papier erlaube, wird in der Verordnungs-Begründung ein deutlicher Riegel vorgeschoben:

„In Satz 8 wird der Vorrang der digitalen Kontaktdatenerfassung vor  der papiergestützten Datenerfassung definiert. Grundsätzlich hat der  Verordnungsgeber die digitale Kontaktdatennachverfolgung als verbindliche Rechtsanforderung getroffen. Daraus folgt, dass die Regelanwendung die elektronische Kontaktdatenerhebung darstellt und hilfsweise, und nur in Ausnahmefällen, in Papierform erfolgen darf. Dass ein besonders gelagerter (atypischer) Fall vorliegt, der ein Abweichen von der Norm und damit vom verordnungsgebenden Willen rechtfertigt, muss dargelegt werden. Denkbar ist insbesondere, dass eine elektronische Aufzeichnung wegen technischer Probleme nicht möglich ist oder praktisch nicht umsetzbar ist.“

— (Begründung zu § 6 (1) Satz 8 Corona-VO Nds. v. 24.8.2021, S. 22)

Dies bedeutet: Ab sofort muss sich dokumentiert rechtfertigen, wer (als Veranstalter.in) Menschen über Papierlisten registriert oder (als Besucher.in) die Warnung führender IT-Sicherheitsexpert.innen vor dem hohen Missbrauchspotential zentral digital gesammelter sensibler Daten (wie Aufenthaltsort und Infektionsstatus) ernstnimmt.

Es handelt sich also um eine Art „Digitalpflicht“, nah an der Grenze zum Digitalzwang.

Noch krasser ist die Situation in Niedersachsen für „Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen“. Hier gab es schon seit dem 28.7.2021 einen kompletten Digitalzwang, der in der öffentlichen Diskussion offenbar ebenfalls nicht bemerkt worden ist. Der Passus findet sich nun in § 12 Abs. 1 der Corona-Verordnung:

 „Die Regelungen über die Datenerhebung und Dokumentation nach § 6 sind anzuwenden, wobei abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 [s.o.]  die Kontaktdatenerhebung ausschließlich elektronisch erfolgen muss.“

— (§ 12 Abs. 1 Satz 4 Corona-VO Nds. v. 24.8.2021, Hervh. v. uns)

Die Regelung wurde bereits Ende Juli eingeführt und verbietet sog. „Pen & Paper“-Registrierungen gänzlich. Die digitale Speicherung wird zur ausnahmslosen Pflicht. Kein Smartphone, kein Zutritt.

Nichts gelernt — die Heilserwartung der Landesregierung

Tatsächlich scheint die SPD-CDU-Landesregierung immer noch an dem Glaubenssatz festzuhalten, dass in der Massenlieferung rein elektronischer Daten an die Gesundheitsämter das Heil der Pandemiebekämpfung liege. Genial weil digital? Ein Trugschluss, wie sich in der Begründung der Verordnung selbst zeigt. Dort wird u.a. auf Vorfälle in Aurich verwiesen:

Aktuelle Infektionsausbruchsereignisse in Diskotheken (zum Beispiel in der Region Hannover und im Landkreis Aurich sowie der Stadt Osnabrück) zwingen zu Verschärfungen von Schutzmaßnahmen in diesen Lebensbereichen.

— (Nds. Corona ÄndVO vom 27.7.21, S. 2)

Tatsächlich gab es dort eine Masseninfektion in einem Club — welcher allerdings nach NDR-Angaben bereits eine verpflichtende Luca-Registrierung von seinen Gästen verlangte. Von den 1.100 ermittelten Kontakten hätten „nicht alle Personen ermittelt werden können, obwohl die Nutzung der Luca-App vorgeschrieben war“.

Die taz wird noch konkreter und berichtet, dass bei vielen Besuchenden die Kontaktdaten „nicht vollständig“ waren. Das Gesundheitsamt habe sich auf Anhieb nur mit 58 Personen (von 1.100) in Verbindung setzen können.

Mit „Aurich“ schreibt die Landesregierung also ausgerechnet ein ausgewiesenes Gegenbeispiel für verpflichtende digitale Kontaktdatenabgaben in ihre eigene Verordnungsbegründung.

Man glaubt offenbar trotz all der nach Ansicht von Expert.innen desaströsen Erfahrungen der Zwischenzeit an die Luca-App wie ein kleines Kind ans Christkind. Dabei stünde mit der Corona-Warn-App ein robustes und bezahltes Werkzeug bereit, das sehr schnelle Kontaktbenachrichtigung ohne Kontaktdatenweitergabe ermöglicht. Aber dessen Benutzung ist in Niedersachsen (im Gegensatz etwa zu NRW oder Sachsen) nach wie vor (zur Erfüllung von Coronaauflagen) verboten. Andere Anbieter kommen schon deshalb kaum zum Zuge, weil die Landesregierung (wahrscheinlich teils vertraglich verpflichtet) den Einsatz eines bestimmten Anbieters (der Luca-App) bewirbt und so dessen Monopolstellung weiter zementiert.

Statt diesen Missstand durch großzügigere Regelungen zu beseitigen, leistet die SPD-CDU-GroKo ohne Not der Diskriminierung von Menschen ohne elektronischen Gerätepark Vorschub. Selbst gutmeinende Menschen, die gern bereit sind, ihre Kontaktdaten aus Infektionsschutzgründen anzugeben, dies aber nicht einer von Expert.innen eher kritisch bewerteten App überlassen wollen, werden durch diese Regelung ggf. von zentralen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Der hier verwirklichte Friss-oder-stirb-Ansatz verstößt völlig unnötig gegen den Kerngedanken des Datenschutzes. Und dies trotz existierender Alternativen, trotz gegenteiliger Ratschläge von Menschen, die sich damit auskennen.

Die Verwirrung, offenbare Desinformiertheit und Beratungsresistenz der Landesregierung wird auch durch folgende Nebensächlichkeit dokumentiert: Auf den offiziellen Info-Grafiken der Landesregierung zum Thema „Kontaktdaten“ findet sich (unten links) der Hinweis auf die „Luca-App, Corona-Warn-App“ als Beispiele digitaler Kontaktnachverfolgung (s. Abb.) und damit also eine App, die in Niedersachsen zu diesem Zweck gar nicht eingesetzt werden darf.

Der Chaostreff Osnabrück und die Digitalcourage Ortsgruppe Braunschweig haben die Staatskanzlei darauf auch schon bedauernd hingewiesen – bislang ohne jede Reaktion.

Mit der neuen Coronaverordnung wird dieses Fehlverstehen offenbar zementiert. Es steht symptomatisch für einen Hang der Landesregierung zu zentral überwachten und verpflichtenden, gern digitalen „Lösungen“: Daten first, Nachdenken second. Hier wäre mehr Sachverstand statt blinder Digitaleuphorie wünschenswert. Die digitale Selbstbestimmung der Menschen muss bei solchen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Zwang zur Nutzung einer bestimmten App muss ausgeschlossen werden. Und wer überhaupt kein digitales Endgerät benutzen möchte, sollte auch dazu das Recht haben.

Digitalcourage Ortsgruppe Braunschweig
https://digitalcourage.de/braunschweig

 

 

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Zur Bundestagswahl: Welche Haltung offenbaren (einige) Parteien zu speziellen bürgerrechtlichen Themen?

In gut drei Wochen findet die nächste Bundestagswahl statt. Anders als zum Teil zuvor haben wir die Parteien nicht (mühsam) um Stellungnahme zu bestimmten Themen gebeten sondern zu von uns ausgewählten sechs Themen oder Themengebieten in deren Wahlprogrammen nachgeschaut, ob und wie sich diese dazu äußern.

Es ging uns dabei um die folgenden, relativ willkürlich ausgesuchten Themenbegriffe bzw. -komplexe:

  • Videoüberwachung
  • Versammlungsfreiheit
  • Staatstrojaner
  • Geheimdienste
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Polizei
  • Frontex

Wenn sich die zum Teil sehr umfangreichen und ausschweifend formulierten (und damit schlecht lesbaren und gehaltsarmen) Wahlprogramme nicht zu einem Thema äußern, so kann das bedeuten, dass den Verantwortlichen in der Partei das Thema nicht so wichtig war. Oder: Dass man sich hinsichtlich etwaigen späteren Regierungshandelns alle Optionen offen halten möchte!

Unsere Zusammentragung der Auszüge aus den Wahlprogrammen will nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder Neutralität erheben. Möglicherweise haben wir sogar irgendwo etwas Inhaltliches übersehen, das ist dann aber unwissentlich geschehen. Jedenfalls haben wir aus zeitlichen und Haltungsgründen nur fünf Parteien zum Vergleich ausgewählt.

Hier geht es zum PDF-Dokument mit allen Auszügen.

Grobe und subjektive Zusammenfassungen zu den Themenkomplexen im Einzelnen:

Videoüberwachung

CDU ist für Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung, die LINKE pauschal dagegen. GRÜNE und FDP sind nicht gegen Videoüberwachung, sprechen sich aber gegen Gesichtserkennung aus, wobei die FDP dann doch irgendwie „intelligente Videoüberwachung“ nicht so schlecht findet. Die SPD will lieber gar nichts zum Thema sagen …

Versammlungsfreiheit

Für dieses fundamentale Grundrecht haben die meisten Parteien keine Partei ergriffen oder Stellung bezogen: CDU, SPD, FDP. Die GRÜNEN belassen es bei einer Phrase zur Demonstrationsfreiheit, die LINKE spricht sich gegen „allgemeine Versammlungsverbote“ aus.

Staatstrojaner

Die CDU will mehr Staatstrojaner. SPD und FDP zünden verbale Nebelkerzen und tun so, als seien sie dagegen, was der genaue Wortlaut aber jeweils nicht hergibt. Die GRÜNEN behaupten, gegen Staatstrojaner zu sein, haben auf Länderebene aber oft eine andere Politikpraxis an den Tag gelegt. Die LINKE will ein Verbot von Staatstrojanern.

Geheimdienste

Keine einzige Partei außer der LINKEN traut sich, eine Abschaffung von Geheimdiensten als Fremdkörper in einer Demokratie zu verlangen. Selbst die LINKE spricht nur von einer „perspektivischen Abschaffung“. Neben dieser wollen auch GRÜNE eine „Neuordnung/Neustrukturierung“ des Inlandgeheimdienstes („Verfassungsschutz“), die im Detail aber halbherzig und schwammig erscheint. Die FDP will Inlandsgeheimdienste mehrer Bundesländer zusammenziehen/konzentrieren und verlangt die Aufnahme des Aliierten-Trennungsgebots in das Grundgesetz, will aber nichts an der längst vonstatten gegangenen Aufweichung des Trennungsgebots ändern. Und auch CDU und SPD wollen die Geheimdienste an Mitteln, Personal und Befugnissen ausbauen.

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung war noch vor wenigen Jahren ein Aufregerthema. Und nach wie vor will sich die SPD hierzu am liebsten gar nicht äußern und könnte im Falle der Übernahme von Regierungsverantwortung sich auf diesen Standpunkt zurückziehen, dass man sich ja nicht gegen die VDS positioniert habe. Die CDU will eine VDS auf EU-Ebene re-etablieren. GRÜNE, LINKE und FDP sind dagegen.

Polizei

Alle Parteien lassen sich sehr ausführlich zu ihrer Haltung zu Polizeien aus. Das alleine stimmt nachdenklich und ist ein markantes, besorgniserregendes Zeitzeichen. Man kann grob zusammenfassen, dass alle Parteien außer der LINKEN mehr Polizei mit mehr Befugnissen fordern und dieses fördern wollen, wenn auch im Detail mit unterschiedlicher Vehemenz. GRÜNE und FDP fordern unglaublicherweise den Ausbau von Europol zum EU-FBI, zum „Europäischen Kriminalamt“. CDU und FDP wünschen sich – ebenso bedenklich und krass – mehr Übertragung von Polizeibefugnissen an private Sicherheitsunternehmen und Einbeziehung letzterer in „staatliche Sicherheitsstrukturen“. Die CDU will das Recht auf Schleierfahndung im gesamten Bundesgebiet. Auch beim Thema Polizei ist die SPD erstaunlich schmallippig und hält sich damit faktisch alle Türen für die Realpolitik offen … Die LINKE geht am kritischten mit der Polizei um, fordert allerdings genau wie die GRÜNEN die Schaffung einer „Finanzpolizei“.

Frontex

Die SPD schweigt sich wissentlich dazu aus, die CDU will mehr Frontex und kehrt die menschenrechtlichen Skandale der EU-Grenzschutzagentur damit unter den Teppich. Die LINKE fordert deren Auflösung. GRÜNE und FDP kritisieren Frontex, wollen sie aber nicht abschaffen. Die FDP fordert dagegen sogar einen Ausbau, will aber – inhaltlich etwas unscharf – zugleich dafür sorgen, dass dieselben Grenzmilitärs, die derzeit Menschen ertrinken lassen oder sogar dazu beitragen künftig Seenotrettung betreiben sollen. Realitätsferner geht es kaum.

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Ein Leben ohne Smartphone ist möglich (Aufkleber)

Der Aufkleber ist frisch eingetroffen und ab sofort verfügbar.

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„Bitte nicht …“ – Über die Stadt Hamburg als Zwangs-Dauerwerbeveranstaltung und die Initative „Hamburg Werbefrei“ gegen diese Form der Verschandelung des öffentlichen Raums

In Hamburg hat sich – als zweite Stadt nach Berlin – eine Initiative gegen die in den letzten Jahren zumeist unbemerkt massiv ausgedehnte Werbeflächen im öffentlichen (Lebens-)Raum der Großstadt gebildet:

„Hamburg Werbefrei“

Das ist zu begrüßen, infiltrieren und belästigen diese nicht abschaltbaren und nicht ausweichbaren „Zwangsglotzen“ doch alle sich im öffentlichen Raum bewegenden Menschen, ganz unabhängig davon, wie diese der Dauerberieselung mit nicht selten zweifelhafter Werbung gegenüberstehen.

Die Initiative beschreibt ihre Absichten und sich selber wie folgt:

„Wir wollen eine ökologische, hübsche, freie, interessante, warme und menschenfreundliche Stadt.

Der öffentliche Raum und die Aufmerksamkeit von uns Menschen sollten nicht privatisiert und kommerzialisiert werden.

Das Geschäftsmodell von Firmen wie DSM/Ströer und Wall/JCDecaux, die Stadt in eine Dauerwerbesendung zu verwandeln, halten wir für grundfalsch. Außenwerbung nutzt nur wenigen großen Firmen. Sie belästigt und manipuliert Menschen durch unterbewusst wirkende Botschaften und fördert das Gefühl von Mangelhaftigkeit und bewirkt ungesundes und unnötiges Konsumverhalten.

Die Umweltschäden durch Strom- und Papierverbrauch sowie durch Lichtverschmutzung sind enorm.

Darum starten wir eine Volksinitiative und anschließend ein Volksbegehren. Zur Europawahl 2024 werden wir den Volksentscheid durchführen.

Unser Gesetzentwurf wird Außenwerbung durch Änderungen im Bauordnungsrecht und im Wegegesetz weitgehend beenden.“

Und:

„Wir sind Hamburger:innen, denen ihre Stadt am Herzen liegt. Uns bewegen Themen wie Meinungsfreiheit, Umweltschutz, Ästhetik, Architektur, Stadtplanung und Verkehrssicherheit. Wir agieren unabhängig von Parteien und Organisationen. Vorbild und Partnerin ist für uns die Initiative Berlin Werbefrei, die für ihr Anliegen bereits über 43.000 Unterschriften sammeln konnte.

Wir sehen uns als Teil einer globalen Bewegung gegen die Kommerzialisierung des öffentlichen Raums, gegen allgegenwärtigen Konsumdruck, gegen den Ausverkauf unserer Gegenwart an große Unternehmen. Weg mit dem Werbescheiß – dadurch wird Hamburg schöner und einzigartiger!“

Nachfolgend (erst-)veröffentlichen wir – durchaus mit Freude und ein wenig Stolz – die so kluge wie umfangreiche Kritik am Status Quo der Zwangsbeglückung durch moderne „Stadtmöblierung“. Sie kann als Fortsetzung einer bereits hier im Februar 2021 veröffentlichten Kritik an der öffentlich bislang wenig diskutierten Vereinnahmung der Städte durch einflußreiche Werbekonzerne verstanden werden.

Wir wünschen dem folgenden, vorzüglich mit Bildern aus der Realwelt dokumentierten Gastbeitrag eine breite Leserschaft und weite Verbreitung.

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freiheitsfoo erneuert finanzielle Unterstützung von und Partnerschaft mit Tails

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50 Jahre Berufsverbote in West-Deutschland durch Radikalenerlass – Keine Rehabilitierung der Geschädigten durch das Land Niedersachsen – Stattdessen, trotz anderslautender Beteuerung, Praktizierung der „biologischen Erledigung“

Am 28. Januar 1972 erließen die Ministerpräsidenten West-Deutschlands unter dem vielfach gefeierten Willy Brandt den so genannten „Extremistenbeschluss“, auch als „Radikalenerlass“ bekannt. In dessen Folge durchwühlte der Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland („Verfassungsschutz“) die Lebensläufe und die politische Aktivitäten von ca. 3,5 Millionen Menschen, führte also massenhaft „Gesinnungsprüfungen“ durch. Das Ziel: So genannte „Extremisten“ oder „Verfassungsfeinde“ (im Sinne des „Verfassungsschutzes“) sollten herausgefiltert, erfasst und deren weitere berufliche Laufbahn dann gestört werden, wenn diese im öffentlichen Dienst verlaufen sollte.

Tausende Menschen durften infolge den von ihnen gewählte und per Ausbildung oder Studium erlernte Beruf nicht ausüben, das Recht auf Ausübung der Arbeit und der Zugang zum Beamtentum wurde ihnen verweigert.

Wenig verwunderlich und nicht wirklich neu: Betroffen davon waren fast ausnahmslos nur Menschen mit einem „linken“ Weltbild. Rechtsextremisten ließ der bekanntermaßen oft rechtslastig agierende Inlandsgeheimdienst dagegen gewähren.

Der Extremistenbeschluss wirkte über den Kreis der konkret von Entlassungen und Befragungen betroffenen Menschen hinaus und hatte einen weit wirkenden repressiv wirkenden Effekt auf die damalige Gesellschaft West-Deutschlands. Und das war wohl auch seitens der geistigen Väter genau so gewollt und gewünscht.

Erst viele Jahre später wurde der Radikalenerlass aus 1972 geändert und in dieser rigiden und breit invasiv wirkenden Form abgeschafft – zwischen 1985 und 1991 änderten alle (West-)Bundesländer ihre Regelungen entsprechend um.

Doch der bis dahin angerichtete Schaden an Menschenschicksalen und der Gesellschaft insgesamt ist immens. Wenig verwundertlich, dass die Betroffenen bereits seit längerem Rehabilitierung und Entschädigung verlangen.

Das Bundesland Niedersachsen reagierte als erstes und richtete im Jahr 2016 eine Kommission „zur Aufarbeitung der Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung“ ein.

Trotz dieses erfreulichen Schritts der Aufarbeitung der Geschichte tut sich die derzeitige SPD-CDU-Groko des Landes nun aber schwer, den gut gemeinten Worten wirkliche Taten folgen zu lassen:
Auf die konkrete und beharrliche Anfrage eines Betroffenen antwortete die niedersächsische Staatskanzlei zunächst über ein Jahr lang gar nicht, um dann – und das auch erst aufgrund der Nachfragen des Betroffenen – dessen Anliegen mit Verweis auf Corona und komplexer Materie das Ganze abzulehnen:

„Die für eine Entschädigung notwendige Schaffung notwendiger Gesetzesgrundlagen ist nach hiesiger Einschätzung politisch jedenfalls in dieser Legislaturperiode keinesfalls mehr realisierbar.“

Diesen Satz muss man seinem bürokratisch-diplomatisch Duktus entreissen und decodieren, um dessen Aussage und ihre Tragweite zu erfassen: Es ist nicht gewollt, die per Extremismuserlass um einen guten Teil ihrer Lebensverwirlichung betrogenen Menschen zu rehabiliteren – ganz egal, was die 2016 eingerichtete Kommission dazu bislang eruiert und bewertet hat.

Eine demokratische Bankrotterklärung von SPD und CDU in Niedersachsen. ###

Wir veröffentlichen hiermit den Aufruf „1972 – 2022: 50 Jahre Berufsverbote – Demokratische -Grundrechte verteidigen“ der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte sowie den vollständigen Briefwechsel zwischen einem vom Radialenerlass Betroffenen mit der Staatskanzlei Niedersachsens.

Wer den Aufruf zur überfälligen Aufhebung des Radikalenerlasses und für die Rehabilitierung der dadurch Gebrandmarkten unterschreiben und damit unterstützen möchte kann das online wie offline tun.

Ein Engagement gegen Berufsverbot hat über den demokratiegeschichtlichen Kontext hinaus zudem einen leider sehr aktuellen Bezug:

So hat der Innenminister Brandenburgs, Michael Stübgen von der CDU im vergangenen (Corona-)Jahr die Einführung einer dem Radikalenerlasses ähnelnden Praxis angekündigt. Dem gingen entsprechende Gedankenspiele der – aus unserer Sicht in undemokratischer weil intransparenter Weise agierenden – Innenministerkonferenz voraus (siehe bspw. Beschlüsse zu TOP 2 der IMK vom Dezember 2019, dort Seite 4). Daraus kann man ableiten, dass der brandenburgische Vorstoß dem Beginn einer neuen Welle repressiver Radikalenerlasse im gesamten Bundesgebiet gleichkommt. Einige Bundesländer liebäugeln bereits öffentlich mit dem Gedanken ähnlicher Vorgaben. Auch Nordrhein-Westfalen hat bereits 2018 eine (Achtung, Neusprech:) „Regelabfrage beim Verfassungsschutz“ eingeführt – mit dem bekanntermaßen geringen Erfolg bezüglich der Aufdeckung rechtsextremer Gruppierungen innerhalb der Polizei.

Zwar wird dieser Akt nun mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus z.B. bei „Bundeswehr“ und Polizei begründet. Doch dass nun ausgerechnet der Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) diesen längst überfälligen Kampf gegen Rechts anführen soll, das lässt befürchten, dass auch unter den heutigen Bedingungen eher linke und antifaschistisch orientierte Menschen unter den neuen Beschlüssen leiden werden.

Die Kommentierung auf den Seiten der Berufsverbot-Betroffenen beschreibt den aktuellen Vorgang treffend (Hervorhebungen durch uns):

„Aber wir wissen aus eigener Erfahrung: Die Einschränkung von Grundrechten und die Etablierung von Gesinnungsschnüffelei dienen nicht der Demokratie, sie fügen ihr schweren Schaden zu. Solche Maßnahmen des Staates richten sich damals wie heute in erster Linie gegen eine kritische linke Opposition. Der Kampf gegen Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und rechte Hetze war damals und ist heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ausgerechnet an den sogenannten „Verfassungsschutz“ zu delegieren, kommt einem Suizid der Demokratie gleich. Dieser Geheimdienst brachte das erste NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern, weil der neonazistischen Partei aufgrund ihrer Durchsetzung mit „V-Leuten“ „mangelnde Staatsferne“ attestiert werden musste. Auch die jetzt angekündigte „Überwachung“ der AfD durch den „Verfassungsschutz“ wird absehbar nur zu einer noch stärkeren personellen und finanziellen Beteiligung des Staates an dieser Partei führen.

Das Grundgesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften bieten ausreichend Möglichkeiten, Mitglieder der rechten Szene aus sensiblen Bereichen des Öffentlichen Dienstes (Polizei, Militär, Justiz, Schulen) fernzuhalten – wenn das politisch gewollt ist. Doch obwohl in den letzten Jahren immer wieder rechtsextreme Netzwerke insbesondere in Polizei und Bundeswehr öffentlich wurden, ist gerade dort von diesen Möglichkeiten kaum Gebrauch gemacht worden.

Auch juristisch bewegten sich solche Gedankenspiele auf dünnem Eis. Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit dem verbindliche Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt wurden. Es würde ein in jeder Hinsicht höchst bedenklicher Präzedenzfall geschaffen.“

 

Nachfolgend nun der Aufruf zur Rehabilitation der bislang von dem Radikalenerlass Geschädigten und Verletzten:

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