G20-Gipfel: Staatsanwaltschaft Hamburg will nicht wissen, wie viele Strafverfahren wegen Anrempelns von Polizisten eingeleitet worden sind

Seit dem 30.5.2017 gilt in Deutschland ein äußerst bedenkenswertes Sonderstrafrecht, das Polizeibeamte und andere „Vollstreckungsbeamte“ und andere Personen faktisch zu „besseren“ (George Orwell nannte das „gleichere“) Menschen deklariert. Schon das (angebliche) Anrempeln von Polizisten kann zu einer Gefängnis-Strafe von drei Monaten führen.

Schon einen Tag nach Inkrafttreten fand diese Gesetzgebung die allererste praktische Anwendung.

Gestern wurde nun im Konxt mit dem vergangenen G20-Gipfel in Hamburg berichtet (man beachte die Wortwahl „G20-Krawalle“):

Rund einen Monat nach den G20-Krawallen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft neue Zahlen zu ihren Ermittlungen bekannt gegeben. Demnach laufen 109 Verfahren gegen Beschuldigte, die namentlich bekannt sind sowie 53 weitere gegen Unbekannte. Zu den Vorwürfen gehören Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. In Untersuchungshaft sitzen den Angaben zufolge noch 33 Menschen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg meint auf Nachfrage von uns hin nicht angeben zu können/herausfinden zu müssen, wie viele der 162 Fälle auf die neuen unerträglichen §§ 113, 114 und 115 entfallen.

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