Vier Fragen an Herrn Gauck zum Nichterkennen eines Verfassungsverstoßes durch die neue Vorratsdatenspeicherung [UPDATE]

20151218post-vom-bundespraesidialamt-anonEine Woche vor Weihnachten wurde bekannt, dass der Bundespräsident die neue Vorratsdatenspeicherung unterschrieben und damit abgesegnet hat. Vorherige Einladungen vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und von uns zu einem Gespräch dazu hatte er abgelehnt. Wir haben Herrn Gauck daraufhin auf verfassungsrechtliche Bedenken schriftlich hingewiesen.

Genau so wie Posteo erhielten auch wir einen Brief aus dem Bundespräsidialamt. Darin steht:

„Nach eingehender Prüfung ist [Herr Gauck] dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verfassungsverstoß, der allein ihn hätte berechtigen können, die Ausfertigung zu verweigern, [bei der neuen Vorratsdatenspeicherung] nicht vorliegt.“

Wir merken uns das und haben dem Bundespräsidenten nun vier Fragen gestellt, deren persönliche Beantwortung man uns seitens der Pressestelle des Bundespräsidialamts (wie immer unverbindlich) in Aussicht gestellt hat:

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Erfolg vor Gericht: Beschränkungen der Demo vor dem BND Schöningen waren rechtswidrig

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Im Juli letzten Jahres haben wir zu einem Spaziergangs-Ausflug der ansehnlichen Satellitenüberwachungsanlage des BND in Schöningen bei Helmstedt eingeladen. Der Landkreis Helmstedt hatte uns dazu – nach langem Hin und Her und wie gewohnt erst sehr kurz vor dem Ausflug – einige Beschränkungen erteilt. Dagegen sind wir vor Gericht gezogen und haben nun weitestgehend Recht bekommen. Die Versammlungsbehörde muß nun die Kosten des Prozesses bezahlen.

Die Klageschrift haben wir in Eigenregie und ohne rechtsanwaltliche Hilfe erstellt – auch bei der mündlichen Gerichtsverhandlung haben wir uns selber und ohne juristischen Beistand vertreten.

Im Detail:

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Einladung zum 32C3

32c3-freiheitsfooNeben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch der vom Chaos Computer Club veranstaltete Chaos Communication Congress dieses Jahr 32 Jahre alt.

Einige Menschen von freiheitsfoo werden dort sein, bei Interesse kann man uns dort an unserem Tisch besuchen und kennenlernen oder den von uns organisierten Workshop „Versammlungsfreiheit in Gefahr – Datenspeicherungen und -übermittlungen bei Demonstrationen“ (am 3. Tag, 29.12.2015, von 19:30 bis 21:30 Uhr) besuchen und/oder dort mitmachen.

Auch die „analoge Gesellschaft“ sitzt bei uns mit am Tisch und bringt ihre transportable und öffentliche Bibliothek mit interessanter Literatur darin mit.

Bilder vom freiheitsfoo-Tisch beim 30C3 bei Interesse im freiheitsfoo-Wiki.
Titelbild: Grafik entwickelt aus den Designvorlagen des CCC zum 32C3.

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Unterschreibt Herr Gauck das Gesetz zur neuen deutsche Vorratsdatenspeicherung? Ein Brief von uns an den Bundespräsidenten mit zwei aktuellen und wichtigen Informationen zur Entscheidungsfindung!

CC-BY-SA von TohmaDer derzeitige Bundespräsident möchte nicht mit zivilgesellschaftlichen und unabhängigen Gruppen über die Vorratsdatenspeicherung diskutieren. Entsprechenden Anfragen und Einladungen erteilte er sowohl schon kurz nach seiner Ernennung 2012 dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage wie nun auch uns – nach mehrfacher Nachfrage – von der Redaktion des freiheitsfoo-Blogs. (Die gesamte Chronologie der versuchten Kontaktaufnahmen gibt es im freiheitsfoo-Wiki zum Nachlesen.)

In 2010 ist Herr Gauck mit ambivalenten Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung aufgefallen. Diese würde einerseits Grundrechte „möglicherweise ein wenig einschränken“, fand er damals einerseits. Andererseits betonte der damals noch nicht als Bundespräsident tätige Herr Gauck aber zugleich:

„Mir fehlte in der ganzen Debatte bisher in Deutschland die geduldige Benennung hinreichend überzeugender Gründe: Datenmengen und Fakten, was hat das gebracht, wieviel Kontrolle hat wieviel Ergebnis gebracht. Der Staat hat den Auftrag der Gefahrenabwehr, und deshalb: Wenn er Eingriffssachverhalte gut begründen kann – und eine Wegnahme von Rechten, die wir selber an unseren eigenen Daten haben, ist letztlich ein Eingriff – das kann gerechtfertigt sein, es muss aber verhältnismäßig sein.“

Nun haben wir erst vor wenigen Tagen die in der Öffentlichkeit bisher noch wenig diskutierte Stellungnahme des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission veröffentlicht. Weil darin explizit die Rede davon ist, dass es bislang keinerlei Nachweis über irgendeine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung gäbe, haben wir uns die Freiheit genommen, Herrn Gauck in einem Brief an ihn u.a. genau darauf hinzuweisen.

Nach unverbindlichen Angaben der Pressestelle des Bundespräsidialamts kann die Entscheidung über Zeichnung oder Nichtzeichnung des jüngst vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetzespakets Anfang bis Mitte Dezember 2015 fallen.

Da dürften unsere Hinweise gerade noch rechtzeitig ankommen …

Hier unser Brief an Herrn Gauck im gesamten Wortlaut:

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Offener Mahnbrief „Pro Datensparsamkeit“ an Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister

P3aBDSGIn einem offenen Mahnbrief an die Bundeskanzlerin Merkel und an den Bundeswirtschaftsminister Gabriel warnen wir die Bundesregierung davor, die wesentlichen Datenschutzprinzipien von Datensparsamkeit und Datenvermeidung den Wirtschaftsinteressen der deutschen Industrie zu opfern.

Genau das hatten beide auf dem „nationalen IT-Gipfel“ in der vergangenen Woche offen angekündigt.

In unserem Schreiben verweisen wir auf die enge Verknüpfung von Datensparsamkeit mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit auf die ersten beiden Artikel des Grundgesetzes, welches die Würde des Menschen und das Recht auf freie Entfaltung gewährleisten soll.

Der Inhalt unseres Mahnbriefs im Ganzen:

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25.11.2015, Hannover: Kameraüberwachung – Stadtrundgang durch Hannover

2012FNF-BXL-CCTV-streettheatreIm Rahmen der derzeit stattfindenden Veranstaltungsreihe „Totale Kontrolle – Überwachungswahn und das Ende der Freiheit“ wird es am nächsten Mittwoch in Hannover einen „Überwachungs-Spaziergang“ zum Schwerpunkt Videoüberwachung geben.

An den Stationen des Rundgangs werden beispielhaft aktuelle Entwicklungen der Kameraüberwachung und ihrer Facetten sowie die regionalen Bezüge beleuchtet.

Für Diskussion und ggf. Interventionen im öffentlichen Raum soll ebenfalls noch genügend Zeit sein.

Wann? Mittwoch, 25.11.2015, 17 Uhr

Wo? Treffpunkt ist das Ernst-August-Denkmal („unter’m Schwanz“) vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs Hannover.

Der Spaziergang ist kostenlos und dauert zwischen 1,5 und 3 Stunden.  Eine Anmeldung ist nicht nötig. Bei schlechtem Wetter bitte Regenschutz mitbringen.

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Erstmals veröffentlicht: Wie die Bundesregierung der EU-Kommission gut zuredet, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die neue Vorratsdatenspeicherung möglichst zu verhindern

20151016meeting-with-EC-DGHOME-dataretentionNachdem die Bundesregierung das Gesetzespaket zur neuen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland veröffentlicht hatte, wurde dieses seitens der EU-Kommission in vielen Punkten grundlegend bemängelt. Grundlage für diesen Vorgang ist das Abkommen zur so genannten TRIS-Notifizierung.

Wir veröffentlichen hiermit das Schreiben der Bundesregierung respektive des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission, mit dem die deutsche Regierung das höchst umstrittene Vorhaben zu verteidigen versucht. Und das aus Sorge davor, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte.

Nach einer ersten Durchsicht sind wir der Meinung, dass dieser Rechtfertigungsversuch an einigen Stellen nicht zieht, zum Teil von falschen Annahmen ausgeht, in einem Fall sich die Bundesregierung sogar selber zu widersprechen scheint.

Neben dem aus einer bei fragdenstaat.de verorteten IFG-Anfrage hervorgegangen Antwortschreiben des Bundesjustizministeriums veröffentlichen wir die von uns durchgeführte Digitalisierung des Antwortschreibens sowie eine erste Zusammenfassung dessen Inhalts, in der wir auf einige aus unserer Sicht kritische Punkte hinweisen möchten.

 

Hier nun unsere Zusammenfassung des siebenseitigen Schreibens:

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12.11.2015: Cryptoparty in Hannover

20151112cryptoparty-hannoverIm Rahmen der Veranstaltungsreihe „Totale Kontrolle – Überwachungswahn und das Ende der Freiheit“:

Donnerstag, 12.11.2015, 18 Uhr

Cryptoparty / Workshop:

Sicher mailen – Verschlüsselung leicht(er) gemacht / PGP-E-Mail-Verschlüsselung lernen

In den ver.di-Höfen Hannover, Veranstaltungszentrum Rotation, Goseriede 10, 30159 Hannover

cryptoparty-zeugsAnmelde- und kostenfrei. Bitte den eigenen Rechner zum Sofort-Loslegen und Ausprobieren mitbringen.

Ein Angebot von Leuten aus verschiedenen Hackerspaces und Initiativen Hannovers.

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Dokumentiert: Nur Thüringen und Schleswig-Holstein stellen sich im Bundesrat gegen die neue Vorratsdatenspeicherung

20151106abstimmungsverhalten-VDS-04Letzten Freitag im Bundesrat in Berlin:

Innerhalb von sieben Minuten wird die neue Vorratsdatenspeicherung durchgewunken.

Wir waren vor Ort und haben nicht nur vorher protestiert, sondern das Geschehen im Bundesrat mit Bild, Film und Ton dokumentiert.

Das Bundesland Thüringen hatte einen Antrag zur Einberufung eines Vermittlungsausschusses gestellt, weil die neue Vorratsdatenspeicherung „nur schwerlich“ mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus 2014 zu vereinbaren sei.

Die Ausschüsses des Bundesrats hatten dagegen empfohlen, keinen Vermittlungsausschuss einzusetzen.

Bei der Abstimmung über den Antrag aus Thüringen stimmt lediglich Schleswig-Holstein ebenfalls gegen das Durchwinken der neuen Vorratsdatenspeicherung – alle anderen Bundesländer beteiligen sich nicht am Widerstand dagegen.

Im Einzelnen und zur Veranschaulichung als Auflistung:

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Morgen im Bundesrat: Thüringen und Schleswig-Holstein beantragen einen Vermittlungsausschuss zur neuen Vorratsdatenspeicherung

Wird es nun morgen im Bundesrat doch noch einmal spannend?

vds-vs-br-2015Nach jüngsten Informationen sorgen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Thüringen dafür, dass der Bundesrat bei seiner morgigen Sitzung darüber abzustimmen hat, ob zur geplanten neuen Vorratsdatenspeicherung ein Vermittlungsausschuss angerufen und eingesetzt wird oder nicht.

Wir haben heute die Ministerpräsidenten und die Bundesrat-Vertretungen aller Bundesländer angeschrieben und appelliert, von dieser Gelegenheit Gebrauch zu machen und für einen Vermittlungsausschuss zu stimmen.

Es wäre die einmalige Gelegenheit, die offensichtlich grundgesetz- und EU-grundrechtswidrigen Regelungen zu verhindern bzw. ggf. neu zu verhandeln, auch wenn der Bundestag sich formell gegen eine Zurückweisung des Bundesrats zur Wehr setzen kann.

Selbst die EU-Kommission droht inzwischen damit, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, falls die Gesetzgebung unverändert in Kraft treten würde.

Gegen das befürchtete Abnicken der neuen Vorratsdatenspeicherung wird es morgen früh ab 8:30 Uhr einen Protest vor dem Eingang zum Bundesrat geben.

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