Der derzeitige Bundespräsident möchte nicht mit zivilgesellschaftlichen und unabhängigen Gruppen über die Vorratsdatenspeicherung diskutieren. Entsprechenden Anfragen und Einladungen erteilte er sowohl schon kurz nach seiner Ernennung 2012 dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage wie nun auch uns – nach mehrfacher Nachfrage – von der Redaktion des freiheitsfoo-Blogs. (Die gesamte Chronologie der versuchten Kontaktaufnahmen gibt es im freiheitsfoo-Wiki zum Nachlesen.)
In 2010 ist Herr Gauck mit ambivalenten Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung aufgefallen. Diese würde einerseits Grundrechte „möglicherweise ein wenig einschränken“, fand er damals einerseits. Andererseits betonte der damals noch nicht als Bundespräsident tätige Herr Gauck aber zugleich:
„Mir fehlte in der ganzen Debatte bisher in Deutschland die geduldige Benennung hinreichend überzeugender Gründe: Datenmengen und Fakten, was hat das gebracht, wieviel Kontrolle hat wieviel Ergebnis gebracht. Der Staat hat den Auftrag der Gefahrenabwehr, und deshalb: Wenn er Eingriffssachverhalte gut begründen kann – und eine Wegnahme von Rechten, die wir selber an unseren eigenen Daten haben, ist letztlich ein Eingriff – das kann gerechtfertigt sein, es muss aber verhältnismäßig sein.“
Nun haben wir erst vor wenigen Tagen die in der Öffentlichkeit bisher noch wenig diskutierte Stellungnahme des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission veröffentlicht. Weil darin explizit die Rede davon ist, dass es bislang keinerlei Nachweis über irgendeine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung gäbe, haben wir uns die Freiheit genommen, Herrn Gauck in einem Brief an ihn u.a. genau darauf hinzuweisen.
Nach unverbindlichen Angaben der Pressestelle des Bundespräsidialamts kann die Entscheidung über Zeichnung oder Nichtzeichnung des jüngst vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetzespakets Anfang bis Mitte Dezember 2015 fallen.
Da dürften unsere Hinweise gerade noch rechtzeitig ankommen …
Hier unser Brief an Herrn Gauck im gesamten Wortlaut:
Weiterlesen →