Unterschreibt Herr Gauck das Gesetz zur neuen deutsche Vorratsdatenspeicherung? Ein Brief von uns an den Bundespräsidenten mit zwei aktuellen und wichtigen Informationen zur Entscheidungsfindung!

CC-BY-SA von TohmaDer derzeitige Bundespräsident möchte nicht mit zivilgesellschaftlichen und unabhängigen Gruppen über die Vorratsdatenspeicherung diskutieren. Entsprechenden Anfragen und Einladungen erteilte er sowohl schon kurz nach seiner Ernennung 2012 dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage wie nun auch uns – nach mehrfacher Nachfrage – von der Redaktion des freiheitsfoo-Blogs. (Die gesamte Chronologie der versuchten Kontaktaufnahmen gibt es im freiheitsfoo-Wiki zum Nachlesen.)

In 2010 ist Herr Gauck mit ambivalenten Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung aufgefallen. Diese würde einerseits Grundrechte „möglicherweise ein wenig einschränken“, fand er damals einerseits. Andererseits betonte der damals noch nicht als Bundespräsident tätige Herr Gauck aber zugleich:

„Mir fehlte in der ganzen Debatte bisher in Deutschland die geduldige Benennung hinreichend überzeugender Gründe: Datenmengen und Fakten, was hat das gebracht, wieviel Kontrolle hat wieviel Ergebnis gebracht. Der Staat hat den Auftrag der Gefahrenabwehr, und deshalb: Wenn er Eingriffssachverhalte gut begründen kann – und eine Wegnahme von Rechten, die wir selber an unseren eigenen Daten haben, ist letztlich ein Eingriff – das kann gerechtfertigt sein, es muss aber verhältnismäßig sein.“

Nun haben wir erst vor wenigen Tagen die in der Öffentlichkeit bisher noch wenig diskutierte Stellungnahme des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission veröffentlicht. Weil darin explizit die Rede davon ist, dass es bislang keinerlei Nachweis über irgendeine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung gäbe, haben wir uns die Freiheit genommen, Herrn Gauck in einem Brief an ihn u.a. genau darauf hinzuweisen.

Nach unverbindlichen Angaben der Pressestelle des Bundespräsidialamts kann die Entscheidung über Zeichnung oder Nichtzeichnung des jüngst vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetzespakets Anfang bis Mitte Dezember 2015 fallen.

Da dürften unsere Hinweise gerade noch rechtzeitig ankommen …

Hier unser Brief an Herrn Gauck im gesamten Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Gauck,

unserer Redaktion haben Sie nach mehrfacher Nachfrage mitteilen lassen, dass Sie selbst für ein nur kurzes Interview zum Thema Vorratsdatenspeicherung nicht zur Verfügung stünden. Das finden wir schade, nachdem Sie bereits 2012 einer Anfrage für ein Treffen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt haben. Zugleich freuen wir uns über die auf unsere Nachfrage hin eröffnete Chance, Ihnen persönlich drei Fragen zur Neuauflage dieser Überwachungs- und Strafermittlungsmaßnahme vorlegen zu dürfen – wenn auch erst nach einer etwaigen Unterzeichnung des dazugehörigen Gesetzespakets durch Sie.

Heute und hier schreiben wir Ihnen aber als Gesamtheit unserer Bürgerinitiative „freiheitsfoo“, wenn auch zum gleichen Thema, also zur von der Bundesregierung geplanten und auf den Weg gebrachten neuen Vorratsdatenspeicherung für Deutschland.

Wir verorten uns als eindeutige Kritiker der vorgesehenen Maßnahme, möchten in diesem Brief an Sie aber nicht die zum Teil vielfach vorgebrachten Argumente für und wider die Vorratsdatenspeicherung vorbringen, sondern Sie als für die abschließende Zeichnung des Gesetzespakets Verantwortlichen vielmehr auf jüngste und in der Öffentlichkeit noch nicht diskutierte Äußerungen der Bundesregierung hinweisen, die für Ihre Entscheidung über die Zeichnung oder Nicht-Zeichnung des Gesetzespakets “zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ von großer Bedeutung sind.

Es geht uns um zwei Feststellungen, entnommen einem jüngst von uns veröffentlichten Schreiben des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission in Brüssel, als Antwort auf deren Kritik am Gesetzesvorhaben im Rahmen der TRIS-Notifizierung.

Die Quelle des Schreibens, aus dem wir nachfolgend zitieren, befindet sich im Kontext eines IFG-Antrags hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/erwiderung-zur-tris-stellungnahme-der-ec-zur-neuen-deutschen-vorratsdatenspeicherung/

1.)

Das BMJV schreibt:

„Dürften die verpflichteten TeIekommunikationsuntemehmen die Daten in einem anderen EU-Mitgliedstaat speichern, hat dieser Staat die Möglichkeit des physischen Zugriffs auf die Daten bzw. auf ihren Speicherort. Die Speicherung der Daten auf seinem Hoheitsgebiet bildet einen Anknüpfungspunkt für eine an das betreffende Telekommunikationsunternehmen gerichtete Anordnung, gespeicherte Daten herauszugeben. Auch die Durchführung einer Durchsuchung und Beschlagnahme der Daten ist möglich. Gegen einen solchen Zugriff auf die Daten durch einen anderen Mitgliedstaat hilft eine Verschlüsselung der Daten nicht; es handelte sich in diesen Fällen nicht um ein Problem des Schutzes gegen eine mögliche missbräuchliche Nutzung, sondern um die rechtmäßige Nutzung der Daten zu Zwecken der Sicherheit des Staates, in dem sich der Speicherort befindet.

Es ist zum Beispiel nicht auszuschließen, dass eine Gefahrenabwehrbehörde eines anderen Mitgliedstaates in Übereinstimmung mit dem Recht des Mitgliedstaates systematisch alle verpflichtend gespeicherten Daten, die auf seinem Staatsgebiet vorgehalten werden, ausleitet, z.B. zum Zweck der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Denkbar ist auch, dass der Mitgliedstaat mit einem ausländischen Geheimdienst kooperiert und alle vorhandenen Verkehrsdaten an diesen weiterleitet. Die Erkenntnisse über die geheimen Datensammlungen der NSA zeigen, dass dies keine rein theoretischen Gefahren sind.“

Was das BMJV hier als Gefahr durch nicht-deutsche Geheimdienste beschreibt – erfreulicherweise endlich einmal offiziell die Verdienste der Anstöße durch Herrn Snowden, wenn auch nicht namentlich, würdigend – ist allerdings nicht nur in anderen EU-Staaten, sondern auch in Deutschland gegeben.

Begründung:

Schon die bisherigen öffentlichen Anhörungen des derzeit noch in Betrieb befindlichen NSA-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag belegen, dass auch und in außergewöhnlich intensivem Maß deutsche Geheimdienste (hier vor allem der Bundesnachrichtendienst) eng mit ausländischen Geheimdiensten (bislang vorwiegend im Fokus die Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen NSA und der CIA) zusammen arbeiten und dass der Vertrauensvorschuss gegenüber dem deutschen Geheimdienst BND aufgezehrt ist.

Bei dieser Betrachtung sind folgende zwei Informationen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss von besonderer Bedeutung:

a.)

Die NSA ließ den BND in ihrem Auftrag umfangreiche TK-Verbindungsdaten erfassen und ausleiten. Dabei missbrauchte sie das einander vorgebrachte Vertrauen, sich an das (bislang unveröffentlichte) Memorandum of Agreement zur gemeinsamen Zusammenarbeit zu halten.

Belegt ist dieser Umsetand beispielhaft an der Liste von durch die NSA eingbrachten Auswahlkritieren für die Datenausleitung („Selektoren“): Überwacht wurden sowohl EU-europäische, befreundete Staaten bzw. deren Behörden als auch deutsche Personen und Unternehmen.

Insgesamt bedeuten diese Erkenntnisse, dass die Befürchtung, dass die NSA auch deutsche TK-Diensteanbieter angreift und die dort vorhandenen Vorratsdaten abgreift, begründet ist.

Quellen: https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/11/bnd-selektoren-diplomat-abgehoert-aussenminister-frankreich.html

b.)

Der BND führt(e?) Überwachungsmaßnahmen durch, die weder durch Gesetzesgrundlage gedeckt waren noch durch die für diesen Geheimdienst vorgesehenen Kontrollgremien entdeckt oder überprüft worden sind – darunter auch die massenhafte Überwachung an Netzknoten und in enger Zusammenarbeit mit deutschen Internet-Providern.

Weiterhin ist bekannt geworden, wenn auch für die Argumentation hier nicht von größerer Bedeutung, dass die vor der Weiterleitung an die NSA vorgenommene Ausfilterung von Telekommunikations-Daten, an denen Deutsche beteiligt seien, nicht einwandfrei funktioniert, der BND diese Bedenken aber ignoriert hat und mit der Datenausleitung fortgefahren ist.

Das alles entzieht dem deutschen Geheimdienst BND das Vertrauen, nicht auch in Zukunft auf bei deutschen TK-Diensteanbietern illegal tätig zu werden bzw. die Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses nicht ausreichend zu würdigen.

Quellen: https://netzpolitik.org/2015/klaus-landefeld-de-cix/ und http://www.heise.de/newsticker/meldung/BND-Operation-Eikonal-Freibrief-fuer-die-Telekom-aus-dem-Kanzleramt-2854406.html und https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-zeuginnen-gabriele-loewnau-h-f-und-christina-polzin-sagen-zu-datenschutz-aus/

2.)

Das BMJV schreibt weiter:

„Derzeit besteht in Deutschland keine Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten, die die notwendigen statistischen Informationen für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme liefern könnte.“

Mit dieser klaren Aussage belegt das Ministerium, dass eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keinen Bestand haben kann.

Begründung:

Geltender Rechtstradition zufolge darf ein Gesetz, das Eingriffe in die Grundrechte der Menschen und Bürger zur Folge hat, nur dann erlassen werden und Bestand haben, wenn die Notwendigkeit und Wirksamkeit belegt sind.

Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller in Deutschlafreiheitsfoo-gruennd mittels Telefon, Handy, Smartphone oder sozialer Netzwerke kommunizierenden Menschen. Sie beinhaltet im vorliegenden Gesetzesentwurf darüber hinaus gehend „dank“ der geplanten umfassenden Vorratsdatenspeicherung von IP-Verbindungsdaten die Erfassung des Alltagsverhalten eines Großteils der Menschen in diesem Land.

Ohne den Beleg irgendeiner Wirksamkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung kann noch nicht mal von einer Abwägung zwischen Grundrechtseingriff und Maßnahme gesprochen werden.

Die geplante Maßnahme wäre damit verfassungswidrig.

Aus der Stellungnahme des BMJV gehen weitere Kritikpunkte bzw. Mängel in der Begründung der geplanten Maßnahmen hervor. In diesem Brief möchten wir Sie aber nur mit den zwei genannten, aus unserer Sicht schwerwiegendsten Gründe konfrontieren, nach denen die geplanten Gesetzesänderungen nicht in Kraft treten dürfen. Wenn Sie möchten, können Sie unsere umfangreichere Kritik hier nachlesen:

https://freiheitsfoo.de/2015/11/14/bund-scheinrechtfertigt-vds2-vor-ec/

Wir würden uns freuen, wenn Sie, Herr Gauck, unser Schreiben lesen und bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Zeichnung oder Nicht-Zeichnung der neuen Vorratsdatenspeicherung berücksichtigen würden. Wie Sie unsere Einwände bewerten und ob Sie Rechtsexperten hinzuziehen oder nicht, liegt selbstverständlich ganz bei Ihnen und wir wünschen Ihnen viel Weitsicht bei Ihrem Tun.

Im Fall von Fragen oder falls doch noch Interesse an einem Gespräch bestehen sollte, sind wir gerne für Sie da.

Viele gute Grüße von den Menschen von freiheitsfoo!

Bildquelle: Herr Gauck im Jahr 2008, Bild von Tohma, CC-BY-SA, weitere Bildbearbeitung durch uns.

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