Klage: Eine Demo ist kein belehrender Versammlungsgesetz-Workshop

Vor knapp vier Wochen haben wir einen Picknick-Ausflug zum BND-Zentrum für Satelliten-Abhör- und Nachrichtenanalyse-Technik nach Schöningen gemacht.

Dazu hat uns der Landkreis Helmstedt in seiner Funktion als „Versammlungsbehörde“ Auflagen und Beschränkungen erteilt, die wir in wichtigen Teilen für grundlos, bürokratisch und übertrieben halten.

Dem Bescheid aus der Behörde nach sollte der „Versammlungsleiter“ z.B. die Ausflugsteilnehmer „über die Ge- und Verbote nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz belehren“, Ordner einsetzen, deren persönliche Daten sammeln und an die Behörden weiterleiten.

Wir haben uns entschlossen, gegen diesen Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig einzulegen und unsere Kritik prüfen zu lassen … und haben die Klageschrift dem Gericht vorgestern zugeschickt.

Weitere Infos:

Bild: Foto vom Protest des schleswig-holsteinischen Bündnisses für Versammlungsfreiheit vor der Anhörung zum geplanten Landes-Versammlungsgesetzes am 21. Mai 2014 in Kieler Landtag

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