EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen neue deutsche Vorratsdatenspeicherung ist möglich

20151016brussels-meeting-DG-HOMEExakt zeitgleich mit der Verabschiedung der Gesetzgebung zur neuen deutschen Vorratsdatenspeicherung (VDS) im Bundestag in Berlin haben sich einige Leute von freiheitsfoo in Brüssel mit dem für die VDS zuständigen Vertreter der EU-Kommission getroffen.

Wir haben die Kommission mit Verweis auf moralische und juristische Grundlagen (erneut) dazu aufgefordert, Verfahren wegen der Verletzung EU-europäischer Grund- und Menschenrechte gegen diejenigen EU-Mitgliedsstaten einzuleiten, die auch nach der Nichtigerklärung der EU-Richtlinie zur anlaßlosen und flächendeckenden VDS durch den Europäischen Gerichtshof diese noch immer praktizieren:

Die EU-Kommission hat die Pflicht, für die schnellstmögliche Abschaffung der noch bestehenden VDS-Ländergesetze zu sorgen und auch die neue deutsche VDS zu kippen.

Auf die jüngsten Vorwürfe zur „Schizophrenie der EU-Kommission“ angesprochen wies man uns interessanterweise darauf hin, dass in dem Statement der Kommission bei sehr genauem Lesen nicht stehe, dass die Kommission nichts gegen die neue deutsche VDS-Gesetzgebung unternehmen würde:

Es sei dort lediglich die Rede davon gewesen, dass man sich nicht gegen das sich noch in der Gesetzgebungsphase befindliche VDS-Gesetzänderungspaket engagieren werde, denn das sei rein juristisch auch gar nicht möglich: Man kein keinen Gesetzentwurf wegen Vertragsverletzung vor Gericht bringen. Das Gesetz muß erst in Kraft getreten sein.

Wir interpretieren diesen Hinweis als wichtiges Signal für uns in Deutschland und möchten hiermit darauf hinweisen.

Mehr Informationen über unser Gespräch und unseren Besuch bei der Kommission auf unserer dazugehörigen Wiki-Seite.

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