(Schein-)Argument „Mehr Wohnungseinbrüche verlangen mehr Videoüberwachung“ am Beispiel Sachsen-Anhalt widerlegt

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Videoüberwachung am Hauptbahnhof von Halle (Saale)

Neben einigen anderen mehr oder weniger offenbar unsinnigen (Schein-)Argumenten zur Ausweitung behördlicher oder privater Videoüberwachung des öffentlichen Lebensraums taucht im letzten halben Jahr auch immer wieder eine angeblich „dramatische“ Zunahme von Wohnungseinbrüchen auf.

Wir haben uns hierzu intensiv mit der Situation im Bundesland Sachsen-Anhalt beschäftigt, wo der dort derzeit amtierende Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mit genau dieser Argumentation mehr polizeiliche Videoüberwachung installiert. Der genaue Blick auf Situation und Polizeistatistik entlarvt dabei (zum x-ten mal), dass die Argumente zu einer sachlichen Begründung für mehr Kameraüberwachung nichts taugen. Die blinde Anschaffungswut von mehr Technik, ohne überhaupt zu wissen, wo und wie man diese einsetzen will, zeugt vielmehr von populistisch beeinflußter Scheinpolitik in einer Gesellschaft, die in diesen Zeiten mehr und mehr von irrationalen und unverhältnismäßigen Ängsten gesteuert wird.

Im Detail:

Polizeiliche Videoüberwachung des Riebeckplatzes in Halle (Saale)

Polizeiliche Videoüberwachung des Riebeckplatzes in Halle (Saale)

Unserer gesamten Recherche zugrunde liegt eine Verlautbarung des CDU-Innenministers Stahlknecht vom 4.7.2016, wonach aufgrund „stetig zunehmender Wohnungseinbrüche“ mehr Videoüberwachung erfolgen solle: Zehn Kameras inklusive Aufzeichnungstechnik für 80.000 Euro würden dazu neu beschafft. Der sachsen-anhaltinische Landesdatenschutzbeauftragte wurde hierzu weder zuvor um Rat befragt noch überhaupt darüber informiert und war entsprechend überrascht von diesem Vorstoß.

Je nach Perspektive wortgewaltig bis populistisch heißt es in der Exklusiv-Berichterstattung der Magdeburger „Volksstimme“:

„Es nützt nichts, nur über das Thema zu reden“, sagte Stahlknecht. „Wir müssen als Land ein Zeichen setzen.“ (…) Stahlknecht betonte: „Wir wollen auch den Druck durch Videoüberwachung erhöhen.“

Über den gesamten Vorgang berichtete der MDR in einem Fernsehbeitrag vom 15.7.2016 – durchaus kritisch, in der argumentativen Tiefe allerdings eher an der Oberfläche bleibend.

Erst mittels zweier Pressean- und -nachfragen an das Innenministerium von Sachsen-Anhalt vom Juli und August 2016 erhielten wir weitere detaillierte Informationen zur Ist-Situation der polizeilichen Videoüberwachung in diesem Bundesland, zur Entwicklung der Wohnungseinbruchskriminalität und zu den Details (bzw. den fehlenden Planungen!) der angekündigten Anschaffung von Überwachungstechnik.

Hier unser Fazit in Stichworten und Bildern:

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Scharfe Kritik an der von Rot-Grün geplanten „Reform“ des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

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Quelle: Störfaktor

In 2010 verabschiedete der niedersächsische Landtag das erste nur für Niedersachsen gültige Versammlungsgesetz (NVersG). Und das, obwohl nicht nur die Opposition (wie üblich) Kritik äußerte, sondern auch eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Sachkundigen. Damals verantwortlich für das Gesetz: CDU und FDP.

Nun, in 2016, befindet sich das Regierungszepter Niedersachsens in der Hand von SPD und Bündnis90/Grünen. Der Entwurf für die seit Jahren angekündigte und immer wieder verschobene Reform des NVersG wurde vor wenigen Wochen veröffentlicht, derzeit nimmt das gewöhnliche Gesetzgebungsverfahren seinen Lauf.

Wie steht es nun um diese Reform?

Die Initiative „Versammlungsfreiheit für Niedersachsen“ ist eine gemeinsame Reaktion zahlreicher Gruppen und Menschen, die sich mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen das NVersG zu wehren versucht haben. Dem machte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leider einen Strich durch die Rechnung, indem es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annahm, dieses zu begründen allerdings nicht für notwendig hielt.

Nachfolgend die Stellungnahme (PDF) dieser Initiative zur von der Landesregierung vorgelegten Reform, die eine Reihe von Kritikpunkten aufführt und insgesamt nur wenig Gutes an der Vorlage von Rot-Grün zu entdecken vermag

Sehr lesenswert und inhaltlich ergänzend ist die ebenfalls von der Initiative in 2013 herausgegebene 6seitige Dokumentation zur Haltung von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Nds. Versammlungsgesetz aus Oppositionszeiten und Koalitionsvertrag.

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Polizei am Ende ihrer Kräfte!?

sackgasse-polizeiDie Polizei in Niedersachsen ist angesichts der Einsatzlagen am bevorstehenden Wochenende mal wieder am Ende (siehe u.a. Titel und Berichterstattung der hannoverschen „Neuen Presse“ vom heutigen Tage).

Da es nach den wiederholten Verlautbarungen der Medien bekanntlich von Einsatz zu Einsatz immer schlimmer wird, und die Polizei schon bei den Einsatzlagen davor und denen davor am Ende ihrer Kräfte war, stellt sich die Frage, ob sich „am Ende zu sein“ tatsächlich immer weiter steigern lässt und ob wir für diese dauernde Steigerung des Zustands „am Ende zu sein“ nicht endlich einen neuen superlativen Begriff prägen müssen. Vielleicht gleich: „Polizei“! Da ist die fortgesetzte Steigerung von „am Ende zu sein“ dann einfach immanent.

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Weitere Details zum neuen Datenaustausch-Abkommen (MoU) mit den USA: Die Datenschutzbehörden kritisieren heftig – die derzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte möchte aber lieber keine Stellung beziehen

Bildquelle: BMI-Pressemitteilung vom 19.5.2016

Bundesinnenminister Maiziere und US-Justizministerin Lynch am 18.5.2016 in Washington. Bildquelle: Nachgelieferte BMI-Pressemitteilung vom 19.5.2016

Am frühen Morgen des 18. Mai 2016 wurde erstmals und für die Öffentlichkeit überraschend gemeldet, dass der derzeitige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere im Rahmen einer USA-Reise ein so genanntes „Memorandum of Understanding (MoU)“ unterzeichnen werde, das den Austausch von personenbezogenen Daten von verdächtigen, aber nicht unbedingt verurteilten Personen (Neusprech: „Gefährder“) zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden regelt bzw. ermöglicht.

Nur kurz danach haben wir dem Bundesinnenministerium (BMI) eine Presseanfrage dazu gestellt. Der sich daraufhin entwickelnde „Dialog“ zwischen Presseanfragen und deren Beantwortungen oder auch Nicht-Beantwortungen durch die BMI-Pressestelle zog sich über drei Monate hin. Auch in diesem Fall gab es mindestens ein „Büroversehen“, das für die lange Laufzeiten von Beantwortungen verantwortlich gemacht worden ist.

Inzwischen haben bereits andere Portale zu diesem zuvor unangekündigten und undiskutierten bilateralen Abkommen berichtet, so zum Beispiel heise.de am Tag nach der Unterzeichnung und Matthias Monroy auf netzpolitik.org am 13. Juli 2016 zum Beginn der Wirkung des neu geregelten Datenaustausches.

Nachfolgend möchten wir in neun Punkten einige wichtige ergänzende Informationen zu diesem MoU beisteuern, denn unsere An- und Nachfragen (inklusive eines erfolgreichen IFG-Antrags an das BfDI) haben einige aus unserer Sicht wissenswerte Ergebnisse geliefert:

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Der Populismusgehalt der „Berliner Erklärung“ – untersucht am Beispiel des geforderten „Demonstrationsverbots für Vollverschleierte“

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Quelle: Störfaktor

In der so genannten „Berliner Erklärung“ der CDU-CSU-Innenminister in Bund und Land wird eine lange Reihe fragwürdiger Forderungen aufgestellt. Das so genannte (und ungenau bezeichnete) „Burka-Verbot“ ist nur eine davon, die allerdings wortreich, manchmal emotional diskutiert wird.

Nach dem Erfragen des wortgenauen Inhalts beim Bundesinnenministerium haben wir am Beispiel des „Burka-Verbots für Demonstrierende“ untersucht, wie sehr diese Forderung mit Grund- und Menschenrechten zu vereinbaren ist. Das Ergebnis ernüchtert und uns scheint, als handele es sich hierbei eindeutig um eine Populismus-Blase – eine Forderung, deren Umsetzung gar nicht ernsthaft verlangt werden kann, weil offenbar ist, dass solch ein Verbot verfassungsrechtlich unhaltbar ist.

Im Detail:

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Zur von CDU, CSU und SPD vorangetriebenen Militarisierung des Inneren

bundeswehr-zivil04Derzeit verfolgt die Große Koalition in Berlin unter Federführung der „Verteidigungs“ministerin von der Leyen und Innenminister de Maiziere die Absicht, die Militarisierung des zivilen, öffentlichen Lebens in Deutschland voranzutreiben. Seit Jahren schon wird das Ziel des Einsatzes der deutschen Armee („Bundeswehr“) im Inneren verfolgt, die Öffentlichkeit durch wiederholte Forderungen an diesen Gedanken gewöhnt.

Welches Selbstbild und Selbstverständnis die „Bundeswehr“ von ihren polizeilichen Fähigkeiten hat, das kann man zum Beispiel an der Selbstdarstellung auf dem „Tag der deutschen Einheit“ 2014 in Hannover ablesen, von dem die Bilder dieses Beitrags stammen. Fast unnötig noch zusätzlich darauf hinzuweisen, dass die Armee seit Jahren im „Gefechtsübungszentrum Heer (GÜZ Altmark)“ nahe Magdeburg Szenarien wie Häuserkampf und „Crowd Control“ übt – hierfür wurde sogar eine eigene Stadt auf dem Gelände erbaut, um möglichst „effektiv“ trainieren zu können.

bundeswehr-zivil05In den Diskussionen der letzten Wochen (vielmehr: Bekanntmachungen ohne vorherige öffentliche Diskussion dazu!) wurde im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des vielfach kritisierten neuen „Weißbuchs des Bundesverteidigungsministeriums“ nun klar, dass die Bundesregierung Fakten schaffen will: Die Armee soll unter bestimmten Bedingungen mitsamt ihrer Kriegswaffen- und Überwachungstechnik in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Dabei berufen sich die Regierenden auf einen höchst umstrittenen Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2012. Die Grundlage hierfür sieht das hohe Gericht in den Artikeln 35 und 87a des Grundgesetzes.

Wir möchten zum Gehalt dieser Debatte beitragen, indem wir zum einen wesentliche Passagen des Beschlusses aus Karlsruhe sowie Auszüge aus kritischen Stellungnahmen des Grundrechtekomitees aus 2012 und 2016 zum anderen so konzentriert wie möglich vorstellen, zum Nachlesen anbieten sowie zur Bildung einer eigenen Meinung anregen.

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Neulich beim Fährmannsfest

Fährmannsfest Hannover 1991

Fährmannsfest Hannover 1991

Vom dialektischen Ansatz her haben These und Antithese in dieser Nacht gleichermaßen nah am Wasser gebaut und könnten doch gegensätzlicher nicht sein. Am Ihmeufer in Hannover rockt das Fährmannsfest. Alles schön alternativ und mit vielen bunten Menschen – gern auch ganz überwiegend in schwarz gekleidet und mit Sicherheitsnadel als altbewährtem Accessoire aus besseren Tagen des Punk am Revers. Soll unsere Sicherheit ihrerseits nicht gerade die Nadel im Heuhaufen machen? Unsere schwarzen Sheriffs sind in diesem schwarzbunten Treiben jedenfalls nicht auszumachen. Anders beim Maschseefest zur gleichen Zeit in der gleichen Stadt. Das kann nach Bekunden der hannoverschen Polizei nur mit ihrer deutlich erhöhten Präsenz stattfinden.

Am Ihmeufer spielt die Terrorgruppe frischen Punk und am Maschsee zeigt die schwer bewaffnete Staatsgewalt dem Terror harte Kante. Nach welchen Kriterien entscheidet die Polizei hier eigentlich über schützenswertes Leben? Klar ist die Polizei angesichts wachsender Terrorgefahren schon längst am Ende ihrer Kräfte und muss Prioritäten setzen. Mehr Kaufkraft kommt beim Maschseefest zusammen. Erst mal für die Besitzbürger da zu sein, könnte da Sinn machen. Vielleicht ist die Polizei auch nur schlau genug zu wissen, dass sie so dumm wie am Maschsee nicht jedem kommen kann. Alle Menschen gleichermaßen zu schützen geht bekanntlich sowieso nicht. Das würde ja noch mehr Polizei mit noch viel mehr Befugnissen brauchen, als uns das innenpolitische Mantra dieser neuen bleiernen Zeit schon jetzt unablässig eintrichtert.

Hier gilt es mal aufzumucken und daran zu erinnern, dass unsere Grundrechte vor allem der Abwehr gegen den Staat dienen. Freiheit braucht staatsfreie Räume und Intransparenz! Das geht nicht zusammen mit immer mehr Polizisten – schon weil in Beschäftigungsverhältnissen auf Lebenszeit auch dann noch Aufgaben gefunden werden müssen, wenn über Terrorgefahren in unserem Land einmal wieder etwas weniger virulent spekuliert wird. Das kennen wir schon angesichts jahrelang rückläufiger Kriminalitätszahlen. Da wird das Subjektive Sicherheitsempfinden als neues Betätigungsfeld reklamiert, um die Ressourcen der Polizei im Kampf gegen allerlei Unordnungszustände neu in Stellung bringen zu können. Macht euch auf einiges gefasst ihr Rad fahrenden Rotlichtverletzer, Kiffer und Respektverweigerer. Von wegen „legalize it“.

Am Morgen danach titelt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung auch noch: „Seepferdchen reicht nicht“. Mangels Schwimmkünsten waren im vergangenen Jahr also mal wieder fast 500 Tote durch Ertrinken zu beklagen. Dialektisch einwandfrei kann die Synthese nur lauten, dass Sicherheit hierzulande zuerst mal mehr Bademeister braucht – von mehr sozialer Arbeit, besserer Kooperation von Staat und Gesellschaft mit anderen als den christlichen Religionen und einigem anderen Notwendigen mehr hier gar nicht zu reden. Und wer meint, dass derartige Vergleiche die beklagenswerten Opfer des Terrors verhöhnen, dem sei ein wenig mehr Nachdenken darüber empfohlen, wer hier eigentlich wen verhöhnt.

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag, verfasst von einem in der Polizei tätigen Menschen.)

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Zeitzeichen, 2

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen. Dies ist der zweite Beitrag dazu.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Unser Postfach-Selbstversuch: Gescheitert – vier von fünf Briefen kommen nicht an!

Warum wir die Nutzung von Postfächern nicht unbedingt empfehlen können

postfach-selbstversuch01Viele Unternehmen, Gruppen und Einzelpersonen nutzen ein Postfach bei der Deutschen Bundespost. Dieses ist erstaunlich günstig und bietet unter anderem die Möglichkeit, der Angabe einer Postfach-Anschrift anstelle einer Hausanschrift zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme via Brief oder Postkarte.

In einem Selbstversuch, den wir von Anfang bis Mitte dieses Jahres unternommen haben, ergaben sich jedoch einige Ungereimtheiten:

4 von 5 Sendungen, die wir als Testbriefe selber an unsere eigene Postfach-Anschrift versendet haben, sind nie angekommen!

postfach-selbstversuch02Ein weiterer Brief an den (fiktiven) Inhaber des Postfachs wurde, anders als von der Deutschen Post in ihrer eigenen Leistungsbeschreibung dargestellt, nicht an das Postfach umgeleitet, sondern direkt an die Hausanschrift des Inhabers versendet, das allerdings erst nach drei Werktagen plus einem Samstag/Sonntag dazwischen.

Im Vorfeld des Selbstversuchs hatten wir der Deutschen Bundespost umfänglich Fragen zu potentiellen Überwachungsmaßnahmen und Datenweitergaben im Rahmen des Postfach-Services gestellt. postfach-selbstversuch03Ob es daran lag oder an der Tatsache, dass wir aus praktischen Erwägungen eine fiktive Person (mit zustellfähiger Hausanschrift!) als Anmelder für das Postfach gewählt haben und dieses mutmasslicherweise Misstrauen erweckt hat, das wissen wir nicht.

Alleine aber aus der Tatsache, dass eben 80% der Testbriefe verschollen sind, lässt uns misstrauisch zurück. Unser vorheriges Vertrauen in die Post ist verloren gegangen.

Ein Postfach kommt deswegen für uns nicht mehr in Frage.

Die Wikiseite mit allen Informationen zu den Anfrage an die Bundespost mitsamt deren Antworten und mit einer detaillierten Beschreibung des Selbstversuchs:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Deutsche-Post-Postfaecher

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Überwachungsindustriedeutschland

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Grundlage der Karte ist der „Surveillance Industry Index“ von Privacy International, das derzeit 42 deutsche Unternehmen verzeichnet hat.

Bemerkenswert ist die Konzentration des überwachungs-industriellen Komplexes im Westen, vor allem aber Süden Deutschlands, insbesondere in Bayern und im Großraum München.

Weitergehende Berichterstattung zum Überwachungsindustrie-Index findet sich zum Beispiel bei heise.de oder netzpolitik.org.

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