Am gestrigen Montagmorgen, dem 23.1.2017 kam es in Hannover im derzeit „angesagtesten Stadtviertel“ Linden-Nord aus Anlaß der geplanten Zwangsräumung einer Mietwohnung zu Protesten.
Zu dem Anlaß für den Protest ist die Lektüre des Aufrufs vom hannoverschen „netzwerks WOHNRAUM FÜR ALLE!“ lesenswert. Über den Verlauf der Proteste und dem Nicht-Stattfinden der Zwangsräumung unter massivem Polizeiaufgebot berichtet ebenfalls das Netzwerk wie auch die konservative „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.
Kurz zusammengefasst: Die Polizei hat bereits zwei Stunden vor dem angekündigten Protest mit einem Aufgebot von rund 80 Polizisten oder Polizistinnen oder mehr (genaue Angaben will die Polizei dazu nicht machen) den kompletten Straßenzug vor der Wohnung abgeriegelt und mit vielen Einsatzkräften das Stadtviertel aufwendig patroulliert. Der angekündigte Protest fand statt und erweiterte sich durch eine Spontanversammlung im klassischen Sinne des Brokdorf-Beschlusses, wurde seitens der Polizei jedoch in Teilen fragwürdig bis rechtswidrig reglementiert. Die Zwangsräumung konnte aus formalen Gründen nicht stattfinden, der Mieter wurde also nicht auf die (an diesem Tage sehr kalte) Straße gesetzt.
Wir haben die Proteste begleitet und mit vielen Bildern dokumentiert. In diesem Blogbeitrag nehmen wir eine versammlungsrechtliche Betrachtung und Bewertung der Proteste und des polizeilichen Handelns in diesem Zusammenhang vor:









