Unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit und unsouveräner Umgang der Polizei Hannover mit einer Spontandemonstration bei Protesten gegen eine Zwangsentmietung

Am gestrigen Montagmorgen, dem 23.1.2017 kam es in Hannover im derzeit „angesagtesten Stadtviertel“ Linden-Nord aus Anlaß der geplanten Zwangsräumung einer Mietwohnung zu Protesten.

Zu dem Anlaß für den Protest ist die Lektüre des Aufrufs vom hannoverschen „netzwerks WOHNRAUM FÜR ALLE!“ lesenswert. Über den Verlauf der Proteste und dem Nicht-Stattfinden der Zwangsräumung unter massivem Polizeiaufgebot berichtet ebenfalls das Netzwerk wie auch die konservative „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.

Kurz zusammengefasst: Die Polizei hat bereits zwei Stunden vor dem angekündigten Protest mit einem Aufgebot von rund 80 Polizisten oder Polizistinnen oder mehr (genaue Angaben will die Polizei dazu nicht machen) den kompletten Straßenzug vor der Wohnung abgeriegelt und mit vielen Einsatzkräften das Stadtviertel aufwendig patroulliert. Der angekündigte Protest fand statt und erweiterte sich durch eine Spontanversammlung im klassischen Sinne des Brokdorf-Beschlusses, wurde seitens der Polizei jedoch in Teilen fragwürdig bis rechtswidrig reglementiert. Die Zwangsräumung konnte aus formalen Gründen nicht stattfinden, der Mieter wurde also nicht auf die (an diesem Tage sehr kalte) Straße gesetzt.

Wir haben die Proteste begleitet und mit vielen Bildern dokumentiert. In diesem Blogbeitrag nehmen wir eine versammlungsrechtliche Betrachtung und Bewertung der Proteste und des polizeilichen Handelns in diesem Zusammenhang vor:

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Kommentar: Starker Staat, schwache Bürger/Menschen

Auszug aus den De Maizière’schen „Leitlinien für einen starken Staat“

Neue oder semantisch neu belegte Begriffe kennzeichnen den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahre und Jahrzehnte. Deren Verbreitung und Implantation im allgemeinen Sprachgebrauch (u.a. mit Hilfe des Mittels der ständigen Wiederholung) können gesellschaftliche Fundamente schleichend verändern.

Zwei ältere Beispiele, ohne diese jedoch in der Tiefe hier zu beleuchten:

Der im Zusammenhang mit der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung eingeführte und die damit verbundenen Voraussetzungen verschleiernde Begriff der „Schutzlücke“ (Bosbach, Schäuble, de Maizière) feierte nicht nur sehr schnell (2008) beim Bundesverfassungsgericht seinen Einzug, auch die „Grünen“ nutzen diesen Begriff inzwischen völlig unreflektiert.

Um eine Begriffsumdeutung handelt es sich dagegen bei der „Leitplanke“, die als Sinnbild für politische „Gestaltung“ durch die damals als Bundesfamilienministerin agierende Frau von der Leyen eingeführt und von ihr später in anderer Funktion immer wieder repetiert worden ist. Auch die „Leitplanke“ ist inzwischen von vielen Berichterstattern gedankenlos übernommen worden und findet sich in aktuellen Debatten als beliebtes (Un)Sinnbild wieder.

Seit Anfang dieses Jahres 2017 erfährt ein weiterer Begriff die Aufmerksamkeit politischer Kampagnenlenker: Der „starke Staat“.

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„Grüner“ Polizeiverband für Streifenpolizei mit Taser-Elektroschocker

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Schneller-Weiter in der Innenpolitik

Für die CDU Niedersachsen hat Bernd Althusmann, ihr Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur anstehenden Landtagswahl kürzlich in trumpelnder Manier eines Vorwahlkämpfers im CDU-Headquarter ein eigenes Sicherheitskonzept zur Terrorbekämpfung in sieben Punkten vorgestellt. Die allseits bekannten Forderungen nach mehr Polizei werden da unter Beifallsbekundungen von Polizeigewerkschaftern einfach mit Forderungen nach noch mehr Polizei überboten. Mit der falsch verstandenen Toleranz von Initiativen zur Stärkung von Bürgerrechten soll gleich mal gänzlich Schluss sein. Statt dessen will die CDU im Schulterschluss mit der amtierenden Landesregierung (und den darin befindlichen möglichen künftigen Koalitionspartnern) besser gestern als heute die Polizei mit Kriegswaffen ausstatten und sie offenbar in einer Art „Guantanamo-light-Version“ ermächtigen, so genannte Gefährder künftig in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen.

Der Sturm ist da, die wilden Meere hupfen an Land, möchte man mit Jakob van Hoddis‘ Gedicht vom Weltende meinen. Wäre es da nicht besser, gleich eine Polizei-Flatrate zu fordern. Da kann jeder so viel Polizei machen wie er grad möchte. Und nach dem Muster von Age-of-Empire kann er auch gleich überall Polizeiwachen und Gewahrsamszellen bauen, flächendeckend Überwachungskameras aufstellen und Polizisten mit Sturmgewehren und allerlei sonst noch nützlichen Gerätschaften ausstatten. Alles natürlich rein virtuell – aber das macht dann ja auch kaum noch einen Unterschied zum Unisono der allgegenwärtigen Forderungspraxis in der so genannten Realpolitik. Für immer noch freiheitsliebende BürgerInnen gilt es in zunehmender Ermangelung politischer Alternativen sich auf alle Fälle schon mal warm anzuziehen – auch wenn man im aktuellen Forderungswirrwarr leicht den Überblick verliert, irgendwas zum einschränken von Bürgerrechten wird man schon irgendwie umsetzen.

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag, verfasst von einem in der Polizei Niedersachsen tätigen Menschen.)

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Überblick über die Stationierungsorte der geplanten acht Bundespolizei-KFZ-Kennzeichen-Scanner

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Stellungnahme für den Landtag Schleswig-Holstein: Gegen ein Sonderstrafrecht für Polizisten!

Im Bundesrat ringen die Bundesländer bzw. ihre Parteipolitik-Vertreter um die Frage, ob Gewalt an Polizisten und Polizistinnen in Form eines Sonderstrafrechts anders, d.h. schärfer zu bestrafen ist als Gewalt an anderen Menschen.

Auch im Landtag Schleswig-Holstein treibt diese Diskussion ihre Blüten – auf Antrag der dort in der Opposition befindlichen CDU gab es einen Änderungsantrag der regierenden SPD, Bündnis 90/Grünen und des SSW.

Wir als freiheitsfoo wurden neben anderen um Stellungnahme dazu gebeten, die wir heute abgegeben haben und hiermit veröffentlichen:

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Die drei nächsten (letzten?) öffentliche Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses: 19.1./26.1./16.2.2017

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Insgesamt 17 Verfassungsbeschwerden gegen die neue Vorratsdatenspeicherung

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„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“, Bundespolizei-Bodycam- und -KFZ-Scanner-Befugnis, Gesichtsverhüllungsverbot und SÜG-Erweiterung am 10.2.2017 im Bundesrat

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Belohnung: Mehr Selbstbestimmung, mehr Würde

Frisch aus der Druckerei:

Fahndungsplakat2016

Bildquellen (von links nach rechts, von oben nach unten):

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