Das rot-grün-niedersächsische „Informationszugangsgesetz“ – so schlecht, dass gar kein Gesetz besser wäre als dieses!

Seit fast vier Jahren brütet die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens über ein Transparenzgesetz für Niedersachsen, und hatte dieses Vorhaben ausdrücklich als solches im Koalitionsvertrag angekündigt:

„Die rot-grüne Koalition wird endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Sie orientiert sich dabei am Hamburger Transparenzgesetz. [Das Gesetz] soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahmetatbeständen – so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang im Einzelfall verwehrt bleiben.“

Seither hat das dafür zuständige („grün“ besetzte) Landes-Justizministerium auch auf einige Nachfragen hin selber allerdings alles andere als offen und transparent an dem Vorhaben gearbeitet. Und schon im Februar 2014 deutete sich an, dass die Regierenden in Niedersachsen nicht genügend politischen Willen aufbringen, um dem Widerstand aus Kommunen und Städten gegen Veränderungen zu mehr Offenheit und Transparenz etwas entgegensetzen zu können.

Nun in 2017, weniger als ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl, wurde der dazugehörige Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Transparenzgesetz und selbst als Informationsfreiheitsgesetz kann man den Entwurf mit guten Gewissen bezeichnen. Das regierungsamtliche Scheitern bei der Verwirklichung eigener Ziele wird alleine dadurch deutlich, dass das neue Gesetz den Namen „Informationszugangsgesetz“ tragen soll.

Wir bringen am Gesetzentwurf folgende Kritikpunkte an:

  • Praktischer Totschlag der Informationsfreiheit mittels Gebührenkeule
  • Ausschluss wichtiger Stellen von Beauskunftungspflicht
  • Kein Hauch von Transparenzgesetz
  • Vertane Chance durch Nicht-Nutzung eines innovativen OpenData-Ansatzes
  • Intransparenz und fehlende Kooperationsbereitschaft des rot-grünen Gesetzgebers von Anfang an

Im Detail:

Praktischer Totschlag der Informationsfreiheit mittels Gebührenkeule

Die in Artikel 4 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Gebührenordnung besitzt einen außerordentlich hohen Abschreckungscharakter: Jede Anfrage soll kostenpflichtig sein, sobald deren Bearbeitung innerhalb der Ämter mehr als eine halbe Stunde dauert. Für jede darüber hinaus gehende Arbeitszeit muss der Anfragende die vollen behördlichen Arbeitskosten bezahlen.

Es ist beim Erstellen eines „Informationszugangsantrags“ nicht vorhersehbar, welche Kosten entstehen werden, lediglich soll dann darüber vorab informiert werden, sofern sich eine Bearbeitungsgebühr von (voraussichtlich) mehr als 200 Euro ergeben kann. Doch selbst dann wird dem Antragsteller nicht mitgeteilt, wie hoch die Kosten im Endeffekt sein werden.

Schlimmer aber ist: Für den Antragsteller ist nicht kontrollier- bzw. nachvollziehbar, welcher tatsächlicher Arbeitsaufwand hinter einer Anfrage steckt. Diese Intransparenz und Unsicherheit schreckt ab und schürt Misstrauen in die Behörden. Wäre es aus Sicht der Ämter nicht nachvollziehbar, dass diese die tatsächliche Arbeitszeit höher anrechnen als tatsächlich notwendig ist?

Und wie soll die Arbeitszeit für die vollständige Bearbeitung eines Antrags überhaupt in vernünftiger und aufwands-verhältnismäßiger Art und Weise ermittelt werden? Es scheint, als würde hier ein neuer, unverhältnismäßiger und dem Ziele nach unsinniger bürokratischer Aufwand erzeugt (und dem Antragsteller in Rechnung gestellt!) werden.

Selbst die Ablehnung eines Antrags soll (je nach angeblichen Zeitaufwand dafür) in Rechnung gestellt werden!

Für Widersprüche gegen Auskunftsablehnungen werden Gebühren von mindestens 25 bis maximal 500 Euro in Rechnung gestellt.

Schwarz-Weiss-Fotokopien kosten (bis zur 51. Seite) 60 Cent pro Seite, jede weitere Seite 17 Cent. Für einen Postversand werden pauschal 12 Euro in Rechnung gestellt. Das sind für Otto-Normalverbraucher horrende, unverständlich hohe Summen!

Die Gebührenordnung macht insgesamt den Eindruck, als ginge es in der Zielrichtung darum, Auskunftsanfragen möglichst effektiv zu verhindern anstatt das Grundrecht auf Informationsfreiheit in seiner Verwirklichung zu befördern.

Ausschluss wichtiger Stellen von Beauskunftungspflicht

Der § 3 (3) schließt zusätzlich zu Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Persönlichkeitsrechtstatbeständen ausdrücklich eine Reihe von Behörden aus. Einige Beispiele:

  • Gerichte können nicht um die (anonymisierte) Veröffentlichung von Gerichtsurteilen angefragt werden.
  • Der Landesrechnungshof darf Auskünfte weitgehend verweigern.
  • Die vom Land betriebenen Schulen und Hochschulen werden vom Auskunftsrecht ebenfalls ausgeklammert.
  • Finanzbehörden brauchen keine Auskunftsanfragen zu beantworten.
  • Der Inlandsgeheimdienst des Landes Niedersachsen („Verfassungsschutzbehörde“) darf ebenso pauschal nicht befragt werden.
  • Eine letzte große Einschränkung: Pauschal alle Stellen, die mit Sicherheitsüberprüfungen zu tun haben, dürfen nicht um Beauskunftung im Zuge dieses Gesetzes angefragt werden bzw. brauchen diese generell nicht zu beantworten.

Wie Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation zurecht kommentiert, wird mit diesen umfangreichen Ausschlußkriterien die investigative Recherche z.B. zur Aufklärung des Volkswagen-AG-Skandals wirksam unterbunden.

Kein Hauch von Transparenzgesetz

Das Innenministerium Niedersachsens traut sich, den Link zum Gesetzentwurf mit „Transparenzgesetz“ zu betiteln. Doch der Entwurf hat nichts mit einem Transparenzgesetz gemein: Dass die öffentlichen Stellen die mittels Steuergelder bezahlten Ergebnisse ihrer Arbeit generell in ein Informationsregister einbringen, auf das die Bürger dann zugreifen können, davon ist jetzt keine Rede mehr.

Warum nicht? Es wird als Begründung die zu große Unterschiedlichkeit der elektronischen Aktenführung angeführt. Ein echter Wille, das im Zuge der Einführung eines Transparenzgesetzes endlich zu ändern und mittels einer landesweiten Vereinheitlichung unter Berücksichtigung des Open-Data-Prinzips zur Reduzierung von Bürokratie- und Verwaltungskosten beizutragen, von so einem Willen ist in den letzten Jahren nicht viel zu spüren gewesen.

Hauptsächlich mag das daran liegen, dass Städte und Kommunen Angst vor dem Strukturumbau und vor zu viel Transparenz haben. Und vor allem, dass die Städte und Kommunen eine starke Lobbyarbeit betreiben und bei Rot-Grün in Niedersachsen großen Einfluß haben. Dass das Justizministerium vor dieser Lobby einknicken würde, deutete sich bereits im Frühjahr 2014 an (siehe hier und hier).

Vertane Chance durch Nicht-Nutzung eines innovativen OpenData-Ansatzes

Wie eben schon angeführt hätten die Arbeiten an einem Transparenzgesetz eine große Chance für das Land Niedersachsen sein können: Ein systematischer Ansatz, die elektronische Verwaltungsarbeit in den Behörden und Ämtern des Landes mit Blick auf den Open-Data-Ansatz zu vereinheitlichen birgt große Potentiale für Kostenersparnisse, vor allem aber auch für Erleichterungen der Arbeit der Menschen in den Verwaltungen. Medien- und Datenformatbrüche könnten endlich vermieden werden, ein barrierefreier Zugang öffentlicher Daten ermöglicht werden. Diese Chance wird mit dem Gesetzentwurf in den Wind geschrieben.

Intransparenz und fehlende Kooperationsbereitschaft des rot-grünen Gesetzgebers von Anfang an

Der Wille zu Transparenz und Kooperation zwischen staatlichen bzw. Landes-Stellen und den Bürgern und Menschen des Landes wird nicht nur durch Gesetze manifestiert. Er hätte sich auch schon viel früher beweisen lassen können:

Das im Februar 2013, also zeitgleich zur rot-grünen Landesregierungs-Gründung, initiierte Bündnis für Transparenz in Niedersachsen hat frühzeitig einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der seitens des Justizministeriums jedoch nicht aufgegriffen worden ist.

In der Ausformulierung von Kernforderungen zu Beginn des Jahres 2014 zeigte sich das Bündnis, in dem mehrere zivilgesellschaftlich verankerte Gruppen beteiligt sind, offen für Diskussionen. Ebenso deutete man Kompromissbereitschaft an und wollte als kompetenter Ansprechpartner für technische Fragen rund um Open-Data zur Verfügung stehen.

Außer einem einzigen, auf einzelne Teilnehmer ernüchternd wirkenden Treffen gab es jedoch keine Zusammenarbeit und kein weiteres Zugehen seitens des Ministeriums auf das Bündnis.

Vielmehr scheinen Länder und Kommunen ihre Wünsche verwirklicht bekommen zu haben. Das ist schade und enttäuscht die Hoffnungen und Erwartungen, die die rot-grüne Landesregierung zuvor selber geschürt hatte.

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