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Taschenkarte „Rassistische Polizeikontrolle – Was tun?!“ … und: Der EuGH gibt der Bundesregierung Hausaufgaben zur Konkretisierung des Bundespolizeigesetzes auf
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Aufruf „Hamburg ist unsere Stadt“ geht an den Start – G20-Gipfel darf Grundrechte nicht außer Kraft setzen!

Quelle: Störfaktor
Seit geraumer Zeit können wir in Hamburg erleben, dass die Stadt immer mehr zur grundrechtsfreien Zone wird. Der Hamburger Senat hat sich mit dem G20-Gipfel immense Probleme in die Stadt geholt. Er stellt den Schutz vor Terror, aber auch vor angeblich bis zu 8.000 gewaltbereiten Protestierenden in den Mittelpunkt. Die Antwort des Senats ist klar: Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen nicht nur mit Steuergeldern, sondern auch mit ihren Grundrechten dafür zahlen.
Einen unrühmlichen Höhepunkt dieser Entwicklung stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen dar – eine Bestätigung der zuvor bereits kursierenden, aber von Seiten der Polizei zunächst dementierten „blauen Zone“. Und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird.
Viele Hamburgerinnen und Hamburger sind wütend über die Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit, ihrer Berufsausübung, ihrer Versammlungsfreiheit zum G20-Gipfel, aber auch von außerhalb schauen die Menschen kritisch auf Hamburg.
Die InitiatorInnen des Aufrufs „Hamburg ist unsere Stadt – Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben!“ sehen eine ernsthafte Gefährdung für die Grundrechte. Das „Festival der Demokratie“ ist nicht mehr als ein Werbeslogan, der nicht hält, was er verspricht. „Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave“, sagte Aristoteles. Der Senat lässt den Hamburgerinnen und Hamburgern keine Wahl.
Mit dem Aufruf wollen die InitiatorInnen klar machen: Grundrechte und Demokratie dürfen nicht einem Prestigeprojekt geopfert werden. Bereits über 40 Organisationen und über 50 Personen haben sich dem Aufruf angeschlossen.
InitiatorInnen sind VertreterInnen von attac Deutschland, Cannabis Social Club Hamburg, GEW Hamburg, Grundrechtekomitee, Fraktion DIE LINKE. in der Hamburgischen Bürgerschaft, freiheitsfoo, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Naturfreunde Hamburg, Piratenpartei Hamburg, Verein Demokratischer Juristinnen und Juristen sowie einige Einzelpersonen.
Der Aufruf im Detail und weitere Informationen zu dieser Initiative:
http://grundrechte-verteidigen.hamburg/
Zum Thema Versammlungsfreiheit empfohlene Lektüre:
- Der Brokdorf-Beschluss des BVerfG vom 14.5.1985 in leichter Sprache (oder im Original)
- Oskar Negt: „Die ‚zwei Realitäten‘ und die Funktion des Demonstrationsrechts (4.11.1981)
- Thomas Blanke, Dieter Sterzel: „Demonstrationsfreiheit – Geschichte und demokratische Funktion“ (aus: Kritische Justiz, Heft 4/1981)
- Bruchstückhafter Pressespiegel zum Demonstrationsrecht beim G20-Gipfel in Hamburg
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Einige Fragen und Zweifel zur Umsetzung und Rechtmäßigkeit des Videoüberwachung-Pilotprojekts am Berliner Südkreuz-Bahnhof
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Grundrechtsgesäuberte Demonstrationsverbotszonen zum G20-Gipfel als hochauflösende Kartengrafik
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Bundespräsident Steinmeier unterschreibt trotz herber Kritik Gesetzentwurf für ein neues Sonderstrafrecht für Polizisten & Co.
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DKMS – Vom Knochenmarkspende-Geschäft, millionenfacher nicht-staatlicher Erfassung biometrischer Merkmale und einer Reihe von Fragen und Kritik zum Umgang mit diesen Daten
Die DKMS gemeinnützige GmbH (kurz: DKMS – Deutsche Knochenmarkspenderdatei, hier ihr Webauftritt) hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen bezüglich ihres jeweils individuellen Knochenmark-Typs zu erfassen und diese Daten zu speichern, um mit Hilfe dieser Datenbank von Blutkrebs betroffenen Menschen zu helfen, indem ein möglichst passender Spender von Knochenmark ermittelt werden kann.
Soweit ein unumstritten gutes Ziel.
Die DKMS ist seit ihrer Gründung in 1991 insbesondere in den wenigen letzten Jahren erheblich professionalisiert worden; inzwischen tritt die Gesellschaft mittels massiven Einsatzes von Werbung und anderen PR-Maßnahmen im großen Stil auf, um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich mittels Speichel-Typisierung per Wattestäbchen biometrisch registrieren zu lassen. Aktuell wurden bereits rund 7,4 Millionen Menschen derart „typisiert“.
Doch wie steht es mit dem Schutz dieser umfangreichen sensiblen persönlichen Daten, die neben umfassenden Adress- und Kontaktdaten auch eine Reihe von genetische Informationen, persönlichen Diagnosen, Laborergebnisse und „Abstammungen“ der Menschen enthalten? Wie geht die DKMS mit diesen Daten um, an wen werden diese Daten weitergereicht, und interessierten sich nicht vielleicht auch Polizei und Geheimdienste für die Datenbanken der DKMS?
Wir haben bei der DKMS nachgefragt und recherchiert und kommen zu einem Ergebnis, das auf uns eher beunruhigend wirkt.
Der nachfolgende Blogbeitrag fasst unsere Erkenntnisse zusammen und ist wie folgt gegliedert:
1.) Die DKMS
2.) Erfasste Daten
3.) Datenspeicherung und -verarbeitung
4.) Reguläre Weitergabe von Daten an Dritte
5.) Datenschutz bei der DKMS
6.) Zusammenarbeit der DKMS mit Polizei und Geheimdiensten
7.) Fazit
Im Einzelnen:
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Nächstes Wochenende: Protestcamp und Blockade der Waffenfabrik Rheinmetall Unterlüß
Das in diesem Jahr mit dem Aachener Friedenspreis gewürdigte Jugendnetzwerk für politische Aktion (JunepA) ruft für das kommende Wochenende dazu auf, das niedersächsische Unterlüß zu besuchen und die dortige Produktion von Panzern, Raketen, Waffen und Munition der Rheinmetall AG mittels friedlichem zivilen Ungehorsam zu blockieren.
Das Zeltcamp ab Freitag dem 12.5.2017 dient der Vorbereitung und dem gemeinsamen Kennenlernen. am Sonntag, den 16.5.2017 findet ein als Versammlung angemeldeter Spaziergang zu den verschiedenen Rheinmetall-Werken im Dorf statt. Und die Blockade schließlich soll am Montag, dem 15.5.2017 stattfinden, wie offen angeküdigt und kommunziert wird.
JunepA ist erfahren in der Organisation friedlicher Blockaden und bereitet solche offenen Mitmach-Angebote in aller Regel sehr sorgfältig vor. Es geht den Organisatoren nicht darum, „verbrannte Erde“ zu hinterlassen sondern glaubwürdig zu versuchen, die Bevölkerung und die politischen „Gegner“ dazu einzuladen, sich mit den durch die Protestaktionen ins Licht gerückten Probleme zu beschäftigen und am Ende möglichst von der eigenen Sichtweise zu überzeugen, die Perspektive zumindest zu erweitern.
In diesem konkreten Fall geht es um Rheinmetall Unterlüß. Die Rheinmetall AG betreibt in dem verschlafenen und von Wald eingeschlossenen Heidedorf und dadurch meist ohne irgendeine kritische Öffentlichkeit einen der größten, wenn nicht den größten Fertigungs-, Entwicklungs- und Erprobungsstandort für Kriegsgeräte und hochmoderne Munition und Bomben Deutschlands – und das sehr oft in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium bzw. der Bundeswehr.
Diese Nähe beruht nicht zuletzt aufgrund der guten Beziehungen von Rheinmetall zu Hennig Otte.
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freiheitsfoo-Wahlprüfsteine zur Nordrhein-Westfalen-Landtagswahl

Wahlprüfstein-Übersicht zur Nordrhein-Westfalen-Landtagswahl am 14.5.2017 (Download PDF-Dokument)
Am 14.5.2017 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Aktuell besteht die Regierungskoalition aus der SPD und den Grünen. CDU, FDP und die Piratenpartei befinden sich in der Landtagsopposition.
Wir haben die wichtigsten der an den Wahlen teilnehmenden Parteien angeschrieben und um Stellungnahme zu 15 Wahlprüfsteinen gebeten. Es geht um Polizeiarbeit, Demonstrationsfreiheit, um informationelle Selbstbestimmung und um die Transparenz staatlichen Handelns.
Zu der am 14. Mai bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen wir die Stellungnahmen der Parteien zu den Wahlprüfstein-Fragen.
Die vollständigen Antworten der Parteien und die genaue Fragestellungen, aber auch das sture Sich-Wegducken der SPD sind ausführlich auf unserer dazugehörigen Wikiseite dokumentiert – eine grobe und bereits von uns subjektiv gewichtete Übersicht gibt es als Bild rechts nebenan (zum Vergrößern anklicken) oder hier als PDF-Dokument.
Im Folgenden noch einige Besonderheiten der Antworten (oder Nicht-Antworten) aus der Befragung der saarländischen Parteien:
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Appell an den Bundespräsidenten: Keine Unterschrift für ein das Versammlungsrecht massiv beschneidende Sonderstrafrecht für Polizisten
Was für ein merkwürdiger, vielleicht sogar rabenschwarzer Tag gestern, an dem die derzeitige Bundesregierung gleich eine ganze Staffel an verfassungsmäßig fragwürdigen Gesetzen durch den Bundestag gebracht hat:
- Die EU-Fluggastdatenspeicherung
- Elektronische Fußfessel für lediglich verdächtige, aber nicht angeklagte, geschweige denn verurteilte Menschen („Gefährder“)
- Eine darüber hinaus noch weitere Ausdehnung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel
- Die von vielen Seiten (u.a. EU-Kommission, Datenschutzbeauftragten) in vielen Teilen kritisierte Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung
- Änderung des Telekommunikationsgesetzes
- Änderung des Europol-Gesetzes
- Einführung eines Gesichtsverschleierungsverbots
- „Sicherheits“-Abkommen mit Tunesien und Ägypten
Und schließlich die von uns schon mehrfach kritisierte bzw. behandelte Sonderstrafrecht für PolizistInnen, SoldatInnen, Rettungssanitäter und andere im Auftrage des Staates „Vollstreckungsberechtigte“.
Uns lässt das keine Ruhe, so dass wir nun (wenn auch hoffnungsarm) sogar noch den Bundespräsidenten angeschrieben haben, und an ihn mittels eines Offenen Briefes appellieren, dieses Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ auf keinen Fall so durchgehen zu lassen, ihn also nicht zu unterschreiben.
Hier unser Brief von heute im Ganzen:
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Ohne Öffentlichkeit: Von „Biogeographie“ und „ethnischen Einordnungen“ – Bundesrat und Bundestag wollen polizeiliche DNA-Analyse bedenklich ausweiten
Als (kleiner) Teil eines 25 Gruppen großen Bündnisses von Menschenrechtsgruppen und Bürgerinitiativen rund um das Gen-ethische Netzwerk möchten wir auf ein (weiteres) Gesetzgebungsverfahren hinweisen, das unter Ausschaltung der öffentlichen Wahrnehmung wesentliche und bedenkliche Grundrechtseinschnitte zur Folge haben würde.
Es geht um ein Gesetzgebungsvorhaben derzeit mit dem verharmlosenden Titel „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ die zuständigen Organe von Bundestag und Bundesrat durchläuft, ohne dass es von einer notwendigen Öffentlichkeit, geschweige denn einer kritischen Diskussion begleitet wird.
Schon übermorgen, am Donnerstag, den 27.4.2017, will die Bundesregierung die endgültige Fassung der Rechtsänderungen festklopfen und es besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz noch im Mai 2017 in den Bundestag zur Abstimmung kommt.

Schaubild des NS-Statistikers Siegfried Koller (in 1957 dann Erfinder des „Mikrozensus“) zur rassistisch-nationalsozialistischen „Lehre über die Vererbung von Asozialität“.
Inhaltlich soll das Gesetz (u.a.) die staatlichen Befugnisse zur DNA-Analyse von Menschen drastisch ausweiten: Massengentests inklusive der Option zur Verwandtensuche und die DNA-Analyse bezüglich Hinweisen auf Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie zur Ermittlung von Hinweisen zur „biogeographischen Herkunft“ von Verdächtigen sollen bei den Polizeien und Staatsanwaltschaften zukünftig zum Standard-Repertoire der Ermittlungsarbeit erhoben werden. Und das sogar schon bei Delikten wie z.B. Diebstahl.
Im feinsten Bürokratensprech hört sich das dann (zur Ausweitung der DNA-Analyse-Rechte) so an (aus dem Gesetzesantrag des „Freistaats Bayern“):
Der Entwurf schlägt vor, den Anwendungsbereich der DNA-Analyse für die Zwecke künftiger Strafverfahren zu erweitern und den im geltenden Recht für die Durchführung sonstiger erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgesehenen materiellen Voraussetzungen anzugleichen. Damit entfallen die im geltenden Recht vorgegebenen besonderen Verhältnismäßigkeitsabwägungen durch Bewertung von Anlassverdacht und prognostiziertem künftigen Verfahren nach dem Kriterium der Straftat von erheblicher Bedeutung. Die Maßnahme unterliegt vielmehr einer allgemeinen Negativprognose, wie sie der Polizei bereits im geltenden Recht für erkennungsdienstliche Maßnahmen aufgegeben ist. Auch der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters wird damit entbehrlich und ermöglicht eine Vereinfachung.
Gemeinsam mit dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN) und 23 weiteren Gruppen und Organisationen veröffentlichen wir hiermit eine Stellungnahme mit fundamentierter Kritik an dem uns verdächtig heimlich erscheinenden Betreiben in Bundesrat und Bundesrat. Die Stellungnahme liegt sowohl als PDF-Dokument wie auch als RTF-Datei vor und nachfolgend zitieren wir aus dieser Stellungnahme in sehr stark verkürzter Form – für die Eiligen und Kurzatmigen unter den Lesern dieses Blogbeitrags. :)
Ebenfalls zum Lesen empfehlen wir die kompakte Pressemitteilung des GeN vom 25.4.2017 sowie unsere Wikiseite zum Thema, auf der wir das komplexe Zustandekommen der Gesetzesinitiativen im Bundesrat zu entwirren, zumindest aber zu dokumentieren versuchen.
Hier nun einige Auszüge aus der „Stellungnahme gegen die Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse“:
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