Mit Sicherheit gegen die Freiheit

Ein Gastbeitrag.

Bild „Castor 2011 – Monte Göhrde“ von Libertinus unter Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0

In Niedersachsen klopfen sich nach der Landtagswahl nun Rot und Schwarz geradezu freundschaftlich auf die Schultern, um sich ihrer Fähigkeit zur gemeinsamen Übernahme der Regierungsverantwortung zu versichern. Und dieser schöne Konsens kommt gar nicht von ungefähr. Vor allem im aktuell allseits beliebten Politikfeld der Inneren Sicherheit findet hier gerade zusammen, was offenbar zusammen gehört. Nicht erst in Wahlkampfzeiten (wobei Konturen im Sinne von Anfang und Ende im gegenwärtigen politischen Geschehen kaum mehr auszumachen sind) reklamierten Rote wie Schwarze in der selbst gewählten Rolle des Hardliners ihre jeweilige Deutungshoheit in Fragen der Inneren Sicherheit mit Forderungen nach immer noch mehr vom Selben. Über die Fortsetzung der personellen und materiellen Aufrüstung der Polizei und eine noch weiter reichende Verschärfung ihrer Eingriffsinstrumentarien besteht schon grundsätzlich Einigkeit und über Marginalien, wie die Frage, ob es für ein sicheres Leben in Niedersachsen nun erneut nur tausend oder vielleicht doch besser dreitausend neue PolizistInnen braucht, wird man sich sicher einig.

Ein kritischer Blick auf Zahlen und Fakten stört da nur. Von einer marginalisierten Opposition im Parlament ist in künftigen GroKo-Zeiten wohl auch kaum wirksamer Widerspruch zu erwarten, zumal auch bei Jamaika im Bund die Protagonisten der betreffenden Farbpalette in vergleichsweise großer Einigkeit einem dringenden Bedarf an mehr Polizei und einer Ausweitung der Videoüberwachung fleißig das Wort reden. Umso mehr gilt es, aus der Zivilgesellschaft die Stimme zum Protest zu erheben, den Finger aus kritischem Blickwinkel immer wieder neu in die Wunde zu legen und gegen „das krakenhafte Anwachsen der kontrollierenden Staatsmacht und das gleichzeitige Verschwinden des intimen Raums“ (Javier Marias) zu opponieren.

Hier ein Beispiel für konkrete Anknüpfungspunkte im kritischen Diskurs:

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Von der „Befriedigung des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses der Fahrgäste“ in Bussen und Bahnen

Über den gefühlten Tiefpunkt gerichtlicher Rechtssprechung in Deutschland, wonach das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit der flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Raums prinzipiell keine besonderen Probleme zu erkennen meint und der Verbesserung des subjektiven (!) Sicherheitsempfindens der Überwachten einen Argumentationswert zugemessen hat, darüber haben wir bereits vor einiger Zeit ausführlich berichtet.

Das Gericht hat nun vor kurzem mit einigen Wochen Verspätung die gesamte Urteilsschrift veröffentlicht.

Mit Blick auf den zuletzt genannten Punkt, wonach eine gar nicht vorhandene, aber subjektiv empfundene verbesserte Sicherheitslage laut Gericht als Argument dienen darf, um die Grundrechte aller Menschen, die Busse und Bahnen benutzen, einzuschränken und zu betrüben, möchten wir aus dem Urteil die uns wesentlich erscheinenden Zeilen zu dieser Haltung der Richter aus Lüneburg zitieren und weiter verbreiten.

In den von uns gewählten Urteilsausschnitten wird auch deutlich, wie weit die im letzten Jahr wirksam gewordene, durch die Bundesregierung vollführte Erweiterung des für Videoüberwachung zuständigen Gesetzesparagraphen § 6b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wirkt. Diese auf den ersten Blick recht harmlos daherkommende Ergänzung wurde durch das Bundesinnenministerium unter Herrn de Maiziere euphemistisch als „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ bezeichnet. Das Gericht übernimmt diesen Neusprech ohne Zucken.

Hier nun die Ausschnitte aus dem Urteilstext – die Hervorhebungen stammen von uns:

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Jährliche Kosten zur Instandhaltung der Videoüberwachung des hannoverschen Bus- und Bahnbetreibers: 275.000 Euro – und das ohne zu wissen, ob die Überwachung einen Nutzen hat!

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Zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung 2011: Bericht und Kommentar

Am vorgestrigen Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mündlich über die Volkszählung 2011, auch „Zensus 2011“ genannt.

Wir haben der Verhandlung beigewohnt, so gewissenhaft wie möglich protokolliert und stellen dieses Protokoll zusammen mit ergänzenden Bildern und Dokumenten hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Verlief die Verhandlung in weiten Teilen erfreulich konstruktiv und gehaltvoll, präsentierte sich das BVerfG bzw. seinen „Auftritt“ in einem erstaunlich kathedralen bzw. pastoralen Rahmen dar – für jemanden, der dieses nicht „gewohnt“ ist, ein erstaunliches und an Gottesdienste oder Konzertveranstaltungen erinnerndes Schauspiel.

Davon unabhängig:

Wer die (im Vergleich zu den vorherigen westdeutschen Volkszählungen 1983 und 1987 überschaubaren) Proteste und Anstrengungen der Kritiker und Verweigerer des Zensus 2011 mitverfolgt hat oder Teil davon war, wird sich am Dienstag erstaunt die Augen gerieben haben:

Da mutierten die ehemals stringenten und mit Repressionsmaßnahmen nicht zimperlich agierenden Städte und große Gemeinden (in Karlsruhe repräsentiert durch die Städte Berlin und Hamburg) nun als vehemente Zensus-Methoden-Diffamierer. Der Grund: Die mittels der Volkserfassung erzielten Ergebnisse wiesen den Städten weitaus weniger Einwohner zu als zuvor angenommen. Die Folge: Sehr viel weniger Geld, ja sogar große Löcher im Haushalt. (Beispiel: Für Berlin bedeutet dieser Effekt einen Verlust von ca. 5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2013-2019.)

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, selber das Ergebnis eines BVerfG-Urteils im Zuge der Rechtsstreitigkeiten der BRD-Volkszählung von 1983, degenerierte in der mündlichen Verhandlung zum Spielball zwischen Kläger, Beklagten und dem Gericht. Besonders seitens der Städte Berlin und Hamburg auf der einen und der Bundesregierung auf der anderen Seite wurde es stets dann als Argument auf das juristische Schlachtfeld geführt, wenn es der jeweiligen Partei passend erschien. Letztendlich schadete man dem Ansehen des Grundrechts mehr als es tatsächlich ernsthaft zu würdigen.

Was uns sonst noch – vorwiegend negativ – auffiel:

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ZITiS-Updates

Als Ergebnis von zwei Presseanfragen (1 / 2) an das Bundesinnenministerium (BMI) zur Gründung der Bundeshackerei ZITiS, deren Beantwortung sich aus unbestimmten Gründen leider ein wenig hinzog, gibt es ein paar zwar nicht sensationelle, aber im Detail vielleicht interessante neue Erkenntnisse, die wir hiermit stichpunktartig aufführen und teilen möchten:

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Die LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen: Neuigkeiten über die Technik und die Errichtung von 600 neuen KFZ-Kennzeichen-Scannern

Neben der umstrittenen, und einst von der Bundeskanzlerin im Wahlkampf 2013 verneinten PKW-Maut gibt es in Deutschland seit Anfang 2005 das System der LKW-Maut, das eine technische Erfassung aller durch die Mautbrücken-durchfahrenen KFZ-Kennzeichen beinhaltet.

Ab dem 1.7.2018 wird die Mautpflicht für Lastkraftwagen auf nun alle Bundesstraßen ausgedehnt. Damit verbunden ist die Errichtung und Inbetriebnahme von bundesweit 600 Stück hochmodernen Überwachungssäulen, die faktisch die gleiche Aufgaben wie die Kontrollbrücken auf den Bundesautobahnen erfüllen und sich derzeit im Test-Stadium befinden.

Wir haben dazu recherchiert und eines der derzeit 16 existierenden Überwachungsgeräte aufgesucht und dokumentiert. Auch wurde – ohne merkbare Beteiligung der Öffentlichkeit – die Technik der Autobahn-Mautbrücken aktualisiert. Nachfolgend die Ergebnisse unserer Nachfragen, aufgeteilt in folgende Kapitel:

1. Wer oder was ist Toll Collect?
2. Technik der LKW-Maut auf Autobahnen
3. Technik der LKW-Maut auf Bundesstraßen
4. Bedenken und Kritik

Im Detail:

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Updates zur IMK-AG und deren Erarbeitung eines Musterpolizeigesetz-Entwurfs

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Offener Brief bzw. Warnung an Teile der Berliner Regierungsfraktion vor massivem Ausbau der Macht des dortigen Inlandsgeheimdienstes

Den nachfolgenden Brief haben wir vor zwei Tagen an die beiden namentlich genannten Mitglieder des Berliner Senats versendet. Herr Schrader ist Mitglied der Partei „Die Linke“, Herr Lux beim „Bündnis 90/Die Grünen“.

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Fußball-EM-2024-Bewerbung Deutschlands: DFB verfügt verfassungswidrige pauschale Demonstrationsverbote und hüllt sich bei Kritik dazu in Schweigen … und Transparency International betreibt Whitewashing dazu

Die Meldung ist nicht neu, genauer gesagt ist sie vom 19. September dieses Jahres. Da berichtete Panorama bzw. der NDR:

„EM-Bewerbung: Städte unterwerfen sich der UEFA – Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen die deutschen Städte offenbar die Verletzung von Grundrechten in Kauf. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Hoffmann-Riem, hält Teile der Verpflichtungserklärungen, die deutsche Bewerberstädte für die Fußball-EM 2024 unterschrieben haben, für verfassungswidrig.“

Einer der drei öffentlich gewordenen Punkte, an dem sich die Kritik entzündete: Die 14 sich um die Austragung von EM-2024-Fußballspielen bewerbenden Städte (Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Köln, Hamburg, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen, Frankfurt/Main, Nürnberg, Hannover, Mönchengladbach, Bremen) haben bis auf eine Ausnahme eine rechtsverbindliche „Garantie“ bzw. „Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet, wonach sie beim Zustandekommen der Spiele eine demonstrationsbefreite Zone des öffentlichen Raums im Radius von 500m rund um das Fußballstadiongelände herum zusagen.

Eine glatte Ohrfeige den geltenden Grundrechten für Versammlungs- und Meinungsfreiheit – meint nicht nur Herr Hoffmann-Riem, und eine eindeutig verfassungswidrige Maßnahme.

Wir haben versucht, weitere Details zu recherchieren und die deutsche Sektion von Transparency International (TI) zu ihrer Haltung gegenüber dem Vorwurf zu befragen, wonach TI zur Schönfärberei („Whitewashing“) der hochkommerzialisierten Fußball-Großveranstaltung instrumentalisiert werden würde. Tatsächlich stellt sich die Situation aber anders da, denn TI bietet dem DFB und der UEFA als Fußballsportvermarkter trotz der klaren Sachlage weiterhin sogar Rückendeckung.

Nachfolgend beleuchten und bewerten wir die verschiedenen „Player“ dieses Spiels,

  1. Die UEFA
  2. Den DFB
  3. Transparency International Deutschland
  4. Die Bewerberstädte

 

Im Einzelnen:

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Das Bundesinnenministerium hat „technische Probleme“, Mails von unserer Redaktion zu empfangen bzw. diese kommen dort zum Teil (angeblich) gar nicht an

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