
Von der „Biogeographie“ (Achtung: semantische Neubesetzung eines bislang von Flora- und Faunawissenschaft geprägten wissenschaftlichen Begriffes) zur Theorie von „Gemeinschaftsunfähigen“ à la Siegfried Koller ist es mitunter nicht sehr weit.
Vor kurzem berichteten wir über die geplanten massiven Ausweitungen polizeilicher Befugnisse und ihrer technischen Ausstattung in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen.
Diese Entwicklung starker Entgrenzung der Polizei bzw. Vermengung polizeilichen und geheimdienstlichen Handelns zeichnet sich aber bundesweit ab. Auch das bayrische Polizeigesetz wird derzeit „reformiert“, sein Entwurf zeichnet sich durch besonders menschen-, menschenrechts- und verfassungsfeindliche Tendenzen aus. Insgesamt erhält man den Eindruck, als wetteiferten die Bundesländer um die härteste Linie. Oder geht es darum, dem derzeit öffentlichkeitsscheu hinter verschlossenen Türen verhandelten Musterpolizeigesetz möglichst weit vorauszueifern?
Wie auch immer: Zu den in Bayern geplanten Verschärfungen hat Christiane Schulzki-Haddouti einen lesenswerten Beitrag auf heise verfasst. Wir werden hier an dieser Stelle nur zu den darin enthaltenen Ausweitungen zur DNA-Analyse berichten und zitieren nachfolgend die Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks e.V., mit dem zusammen wir bereits vor knapp einem Jahr auf die Bestrebungen so genannter „Sicherheitspolitiker“ zur Sache hingewiesen haben, damals noch als Blaupause im Bundesrat verhandelt.
Ebenfalls zur geplanten DNA-Analyse-Befugnis-Erweiterung lesenswert: Die Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise bzw. deren Pressemitteilung vom 21.3.2018. Der Verfasser der Stellungnahme, Thilo Weichert, deklariert das Vorhaben aus Bayern klar als „verfassungs- und europarechtswidrig“:
„Der Entwurf geht von falschen faktischen Voraussetzungen aus. Erlaubt würden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen mit einem hohen Diskriminierungsrisiko, ohne dass Schutzvorkehrungen vorgesehen sind. Zudem fehlt eine Gesetzgebungskompetenz für Bayern.“
Hier aber nun die Pressemitteilung des Gen-ethischen Netzwerks, ebenfalls vom 21.3.2018: