
Cécile Lecomte während der Blockade eines Uran-Zugtransports im August 2018 (Alle Bildrechte bei Frau Lecomte)
Cécile Lecomte ist als „Eichhörnchen“ bekannt, hat sie sich in vielen engagierten Fällen gegen Atomenergie und andere Formen der Umwelt- und Lebenszerstörung eingesetzt – und das längst nicht nur durch die gemeinhin bekannt gewordenen Kletteraktionen.
Frau Lecomte war zeitweise seitens der Lüneburger und anderer niedersächsischen Polizeibehörden als „relevante Person“ eingestuft worden. Damit eröffneten sich den Polizeien zahlreiche formell legale Überwachungs-, Unterwanderungs- und Repressionsmöglichkeiten. Meistens erfahren die derart betroffenen bzw. kategorisierten Menschen überhaupt nicht, dass sie derart „relevant“ sind.
Auf beharrliches Nachfragen und Klagen hin ruderte die niedersächsische Polizei zurück und nahm das Eichhörnchen aus der entsprechenden Datenbank „relevanter Personen“ heraus, ohne das näher zu begründen und ohne – und das ist das weitere Übel – Frau Lecomte darüber aufklären zu wollen, ob und in welchem Umfang man von den Überwachungs- oder anderen Maßnahmen Gebrauch gemacht hat. (Auch in anderen Zusammenhängen hat sich die Lüneburger Polizeidirektion übrigens als besonders grundrechtsfeindlich herausgestellt.)
Dagegen klagt nun Cécile Lecomte – das halten wir vom freiheitsfoo für richtig und notwendig und erklären uns deswegen hiermit solidarisch mit dieser Klage, unterstützen diese inhaltlich also in allen Punkten.
Das findet auch die „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“ und hilft dem Eichhörnchen auf diesem Klageweg. Wir möchten nachfolgend die dazugehörige Pressemitteilung der GFF im vollen Wortlaut zitieren und zum Lesen empfehlen, aber mindestens genau so den dazugehörigen Blogbeitrag von Frau Lecomte zur Sache zum Lesen ans Herz legen.
Die Klage kann auch im Kontext der Proteste gegen das geplante neue Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“) betrachtet werden und erhält dadurch eine besonders aktuelle Note: Dieses wird stets mit dem Kampf gegen „den Terrorismus“ begründet. Der Fall Cécile Lecomte zeigt, wie diese Gesetzgebung keinesfalls nur dazu ausgelegt und angewendet wird sondern vielmehr aus unserer Sicht berechtigten Protest gegen gesellschaftliche Mißstände zu unterdrücken versucht, denn auch „relevante Personen“ sind nach Definition des BKA entweder „Terroristen“ oder „Extremisten“ … oder eine „Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders“.!
Hier nun die GFF-Pressemitteilung vom 31.10.2018:











