Der NDR berichtete am 26.10.2018 über eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Niedersächsischen Landtag (GBD) zum SPD-CDU-Regierungsentwurf für ein neues Landes-Polizeigesetz („NPOG“).
Zurecht betitelt der NDR seinen Beitrag mit „Landtagsjuristen: Polizeigesetz höchst bedenklich“, denn der GBD übt mehrfach harsche bis vernichtende Kritik am Entwurf der niedersächsischen Groko. Da ist mehrfach die Rede von „verfassungswidriger“ Gesetzgebung oder „verfassungsrechtlich sehr problematischen“ Regelungen.
Leider hat der NDR versäumt, das ihm vorliegende Dokument der Öffentlichkeit im Sinne einer offenen und fairen Diskussion zur Verfügung zu stellen. Das holen wir hiermit nach und veröffentlichen das Dokument aus dem niedersächsischen Parlamentsbetrieb, das die Landesregierung offensichtlich nicht gerne veröffentlicht sieht!
In dem 64 Seiten langen Dokument bezieht sich der GBD lediglich auf die Paragraphen 1 bis 29a des NPOG-Entwurfs. Es ist deswegen anzunehmen, dass es sich dabei also nur um einen ersten Teil der ausführlichen, aus juristischer Sicht formulierter Kritik am Polizeigesetzentwurf handelt und weitere Detailkritik folgen wird.
Das Dokument (laut Original-Metadaten vom Morgen des 26.10.2018 stammend) ist trotz seiner Länge lesenswert, offenbart es doch die bedenkliche Einstellung des Niedersächsischen Innenministeriums, die fundierte juristische Bedenken nur teilweise ernst nimmt, sich vielmehr zum Teil störrisch, zum Teil verschlimmbessernd gegen die Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken widersetzt. In vielen Fällen hat das Innenministerium bereits eingelenkt und der juristischen Expertise (die sich dennoch längst nicht in allen Punkten mit bürger- und menschenrechtlichen Anforderungen und Vorstellungen der freiheitsfoo-Stellungnahme decken!) entsprechend Änderungen im Gesetzentwurf zugestimmt. In anderen Fällen will es sich darum aber nicht scheren, was vermutlich dem Druck der Populisten aus fremden und eigenen Reihen geschuldet ist.
Wir präsentieren weiterhin nachfolgend eine Zusammenfassung der Vorlage des GBD, die selbstverständlich nichts anderes als unvollständig und lückenhaft sein kann. Sie soll aber der Orientierung und der Übersicht dienen und beschränkt sich deswegen auf besonders krasse Kritik der Juristen im Landtag Niedersachsen:
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