freiheitsfoo auf dem 35C3: Assembly, Herold Hacks, (Muster-)Polizeigesetz

Lageplan mit eingezeichnetem Standort der datenschmutz-freiheitsfoo-Assembly auf dem 35C3.

Das freiheitsfoo wird auf dem 35. Chaos Communication Congress gemeinsam mit den Leuten von datenschmutz.de an dieser Stelle einen Stand („Assembly“) haben und dort zu finden sein.

Dort (beginnend) soll es auch mindestens noch zwei „self-organized sessions“ geben:

Weitere solche „sessions“ kommen eventuell noch hinzu, möglicherweise zum Thema Auskunftsersuchen und zum Thema Volkszählung/Zensus. (Updates dazu an dieser Stelle, mindestens aber auf unserer Wikiseite zum 35C3)

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GFF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen die für den 13.1.2019 jenseits des öffentlichen Radars geplante Interims-Volkszählung

Protestaufkleber aus 2011

Heute kündigte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“ an, gegen die über das Knie gebrochene und von Öffentlichkeit und Medien unbeachtet gebliebene Änderung des „Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (ZensVorbG2021)“ Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Mittels eines Eilantrags auf einstweilige Anordnung zur Nicht-Übertragung umfangreicher persönlicher Daten aller (!) in Deutschland lebenden und bei den Meldeämtern gemeldeten Menschen an die Landes- und Bundesstatistikämter schon zum 13.1.2019 soll dem von uns auch schon im Oktober 2018 kritisierten Vorgehen Einhalt geboten werden.

Sogar die noch amtierende Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sieht die schon bald bevorstehende heimliche Volkszählung bzw. die dazugehörige Erstellung einer Datenbank der Bevölkerung Deutschlands skeptisch:

Die BfDI kritisiert (…), dass bei dem Testlauf Klardaten verwendet und diese für den gesamten Zeitraum der Testphase vorgehalten werden sollen. Diese Bedenken wurden im Gesetzgebungsverfahren nicht ausgeräumt.

Das Vorgehen der GFF gegen das dem allen zugrunde liegenden Änderungsgesetz, das am 4.12.2018 veröffentlicht und zum 1.1.2019 in Kraft treten soll ist begrüßens- und unterstützenswert. Die GFF ruft dazu auf, sich an den Kosten für die anwaltliche Vertretung zu beteiligen. Wer das kann und mag, dem kann nur dazu geraten werden!

 

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Umstrittene „Section Control“-Kfz-Geschwindigkeitskontrolle geht heute in Betrieb – Innenministerium glänzt durch Falschbehauptungen zur Anlage – Piratenpartei sucht betroffene Autofahrer als Kläger

Mit grob dreieinhalbjähriger Verzögerung ging heute – recht kurzfristig erst vor zwei Tagen angekündigt – das Pilotprojekt zur „Section Control“ – Streckengeschwindigkeitskontrolle in den Probebetrieb.

Das niedersächsische Innenministerium bewirbt den Betriebsstart der Pilotanlage, welche alle durchfahrenden Kraftfahrzeuge zweifach fotografiert und jeweils mindestens kurzzeitig per Kfz-Kennzeichen-Scanner identifiziert, mit zum Teil unwahren Behauptungen, wie z.B.:

„Bei der Vorstellung der Anlage sagte der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „(…) Vor allem führt diese Art der Geschwindigkeitsmessung dazu, dass die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht wie bisher nur punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt gemessen wird. (…)“
Zu den Vorteilen der Abschnittskontrolle zählen: Das Messsystem sorgt im Gegensatz zur punktuell wirkenden Überwachungstechnik für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit in dem gesamten überwachten Streckenabschnitt.“

Jedem logisch denkenden Menschen wird sofort klar, dass diese Behauptungen blanker Unsinn sind, denn erfasst bzw. ermittelt wird lediglich die rechnerische Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs zwischen den beiden Kennzeichen-Scanner-Brücken.

Eine Rechtsgrundlage für diese Anlage existiert derzeit nicht, soll aber – als eines der vielen versteckten und öffentlich bislang wenig diskutierten Details – mittels des geplanten umstrittenen neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen („NPOG“) nachgereicht und entsprechenden juristischen Klageärger zu verhindern versuchen.

Dessen ungeachtet kündigt Patrick Breyer als renommierter Bürgerrechtler der Piratenpartei Klagen gegen das System vor dem Verwaltungsgericht Hannover an und sucht in diesem Zusammenhang nach Autofahrer*innen, die von dieser Pilotanlage südlich von Hannover direkt betroffen sind und bereit sind, sich von dem Juristen unterstützt auf den Klageweg (mit) zu begeben.

So sieht Herr Breyer u.a. überhaupt keine Zuständigkeit des Landtags, im Rahmen der geplanten Änderung des Polizeigesetzes für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu sorgen.

Vielleicht für die technisch versierten Lesenden hier von Interesse: Die Anlage zur Abschnittskontrolle (Section-Control) ist von der Firma Jenoptik Robot GmbH entwickelt worden. Die Anlage gehört zur Bauart TraffiSection S450.

Vorgaben zur – aus der Sicht von Datenschützern, nicht von Persönlichkeitsrechtsschützern! – regelkonformen Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage sind in einer Stellungnahme des ULD aus 2015 (damals noch unter Thilo Weichert) nachzulesen.

Weitere Bilder der Anlage finden sich auf unserer Wikiseite zur „Section Control“-Pilotanlage.

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Rechtsstaatlich beschämend: Ermittlungsverfahren gegen Polizeigewalt an Göttinger Demonstranten wird eingestellt

Punktgenau vor einem Jahr berichteten wir über einen (weiteren) Fall erschreckender Polizeigewalt gegenüber einem friedlich demonstrierenden Menschen („Göttingen: Entgrenzte Polizeigewalt gegen Demonstranten auf neuen Höhepunkten“).

Das dazugehörige Verfahren gegen die gewaltausübenden Polizeibeamten wurde Ende November 2018 eingestellt, wie die „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Göttingen“ heute melden.

Angesichts der per Filmaufnahme dokumentierten Vorgänge ist das ein rechtsstaatlich sehr beschämender Vorgang.

Wir zitieren nachfolgend die Pressemitteilung der Bürgerrechtsgruppe aus Göttingen:

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Zum Tode von Horst Herold

Horst Herold ist tot. Das wird heute gemeldet.

Herr Herold war viele Jahre eine zentrale politische Figur der öffentlichen Diskussion um Polizeiarbeit, -mittel und -methoden. Nicht zuletzt bekannt im Zusammenhang mit dem in seine BKA-Chefpositions-Zeit fallenden Deutschen Herbst.

Bei aller Kritik an seinem Wesen und Wirken bleibt, dass er – wie viele anderen Menschen auch – eine sehr vielschichtige und im Öffentlichen in dieser Hinsicht oftmals nur unzureichend gewürdigt gebliebene Persönlichkeit gewesen ist. Zumindest besaß Herr Herold eine gesellschaftstheoretische Tiefe, die mancher heute an politischer und polizeilicher Macht befindlichen Person nur sehr zu wünschen wäre. Dazu eine ausgeprägte informationstechnische Expertise. Das alles eine Kombination, die damals wie heute Seltenheitscharakter hat.

Wir rezitieren Herrn Herold zur Erinnerung aus einem seiner Aufsätze, in denen er „die Grundelemente eines computergestützten Sicherheitssystems“ (aus seiner Sicht) zu erläutern versucht hat. Der Text gibt den wesentlichen Teil des vierten von fünf Punkten aus diesem Beitrag wieder, der dem 1986 bei Luchterhand erschienen Buch „Der Traum der Vernunft – Vom Elend der Aufklärung“ entstammt. Auch sehr lesenswert und weniger schwer zu verdauen ist das Buch „Der Chef“ von Dieter Schenk, das Horst Herold mehrere Charakterseiten abgewinnen und diese beleuchten kann.

Hier nun der Ausschnitt aus Herolds Beitrag von 1986:

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Drei Notizen zur heutigen zweiten Demonstration gegen das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen

Kurz nach dem Start: Partei-Grüner Block bezeichnenderweise an erster Stelle der Demo. (Ein paar wenige weitere Bilder von heute mitsamt Kommentierungen in unserem Wiki.)

Heute fand die zweite größere Demonstration gegen das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“), organisiert vom noNPOG-Bündnis statt.

Dazu drei Anmerkungen:

Die Teilnehmerzahl wird seitens der Polizei mit 2.000 angegeben. Die Veranstalter der Demonstration werden hingegen nicht müde, diese Zahl mit 6.000 zu beziffern bzw. auf dieser Angabe zu beharren. Wir haben eine von beiden Seiten unabhängige Zählung an geeigneter Stelle durchgeführt und beide für uns zählende Personen kamen unabhängig voneinander auf etwa 2.600 Demoteilnehmer. Selbst bei Annahme einer ungenauen Zählung und einer Streubreite von wenigen Hundert Demoteilnehmern (mehr oder weniger) dieser Zählung heißt das:

I. Die Polizei gibt tendentiell eher zu kleine Zahlen als die tatsächlichen an. Das war bei der letzten noNPOG-Demo schon so.

II. Die Demo-Organisatoren oder die für die Pressearbeit verantwortlichen geben deutlich zu hohe Zahlen an und übertreiben dabei stark. Auch das war schon letztes mal der Fall. Offenbar besteht hier ein großer „Erfolgsdruck“ vergleichbar mit dem Druck, den die SPD-CDU-Regierungspolitiker Niedersachsens sich seitens der AfD und anderer Rechtspopulisten aufbürden lassen und dem der Wunsch einer möglichst schnellen Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes geschuldet ist.
Es wäre wünschenswert, wenn sich das noNPOG-Bündnis zukünftig nicht weiter durch die Nennung exorbitant übertriebener Teilnehmerzahlen unnötigerweise politisch angreifbar machen ließe.

III. Die tatsächliche Größe der Demo ist von allen Unter- und Übetreibungen ungeachtet beachtenswert. Vor allem angesichts des ziemlich schlechten Wetters heute und der völligen Abwesenheit aller Fußball-Fangruppen.

Einem Bericht der konservativen Lokalpresse Hannoverschen Allgemeinen Zeitung („HAZ“) zufolge nahm die Polizei kleinere Vorfälle dankbar an, um damit das etwaige polizeiliche Abfilmen der Demonstration begründen zu können. Zwei mal soll „Pyrotechnik“ gezündet worden sein, ein anderes mal soll nach Angaben der HAZ eine „Farbkugel“ geworfen worden sein – was immer das auch sein soll.
Bemerkenswert hierzu: Die Polizei Hannover spricht in eigener Presseveröffentlichung lediglich von „einem noch nicht näher bestimmten Gegenstand“, der da geworfen worden sein soll. Das kann alles oder nichts bedeuten. Offenbar fühlt sich die HAZ hier besser informiert als die Polizei.

Selbst wenn die Polizei aus rechtlichen Gründen nicht dazu befugt ist, Fotos und Filmaufnahmen von der Demonstration anzufertigen – diesen „Job“ übernimmt die lange Fotostrecke der HAZ zur Demo gerne. Es ist nicht das erste mal, dass die HAZ insbesondere oder gar ausschließlich bei linken oder gesellschaftskritischen Demonstrationen außergewöhnlich viele Fotos des Demonstrationszuges veröffentlicht. Bilder, die dazu geeignet sind, die Identität der teilnehmenden Personen in großer Vielzahl feststellen oder ermitteln zu können. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt …

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Harsche Kritik des AStA der Uni Hannover an der legitimierenden Beteiligung am umstrittenene „iBorderCtrl“-Vorhaben der EU

Von diesem freundlichen Herren sollen die Menschen interviewt werden, wenn sie in die EU einreisen möchten. (Quelle des Bildes: iborderctrl.eu)

Erst Anfang November (also im letzten Monat) wurde in breiteren Kreisen bekannt, dass sich die EU-Kommission anschickt, viel Geld in Forschung (und Umsetzung!) einer automatisierten Kontrolle von in die EU-Festung einreisenden Menschen zu stecken.

Das Vorhaben nennt sich „iBorderCtrl“, ein offenbar von Technikliebhabern (um nicht von Technikgläubigen zu reden) ausgedachter Spitzname für ein System, dass automatisiert und zunächst ohne Eingriff eines Menschen beurteilen soll, ob ein nicht in der EU ansässiger Mensch das Recht erhalten soll, nach Europa zu reisen. Oder auch nicht!

Dazu errechnet die (Achtung: Buzzword!) „künstliche Intelligenz“ einen „Risiko-Score“ für den Menschen, basierend auf eingereichten Dokumenten, vermutlich weiteren Internetrecherchen sowie einer automatisierten Auswertung eines Interviews mit dem Reisenden mit einer Kunstfigur („Virtual Border Agent“), die u.a. herauszufinden versuchen soll, ob der Mensch bei der Beantwortung von Fragen lügt oder nicht.

Das an der Universität Hannover (LUH – Leibniz Universität Hannover) angesiedelte Institut für Rechtsinformatik hat sich bereit erklärt, eine „ethische und rechtliche“ Klärung von in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen zu erledigen. Und droht damit (neben anderen internationalen Forschungspartnern), zum moralischen Feigenblatt für die Installation eines potentiell rassistischen IT-Systems zur weiteren Abschottung der EU vor dem Rest der Welt zu werden: Ein weiterer Pflasterstein auf einen dystopisch abschüssigen Weg unserer Gesellschaft.

Der AStA der Uni Hannover wendet sich nun in einem offenen Brief gegen diese „Forschung“. [Update: Pressemitteilung des AStA der Uni Hannover]

Wir haben diesen offenen Brief dankenswerterweise zur Verfügung gestellt bekommen, halten ihn für sehr lesenswert und möchten ihn deswegen hier weiter veröffentlichen:

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„Anlasslose, systematische Internetauswertung“: Wie sich die FDP Niedersachsens den Ausbau von Polizei und Geheimdiensten vorstellt

„Organisierte Sicherheit“ – Wahlkampf-Werbeplakat der FDP zur letzten Bundestagswahl

Dass sich die niedersächsische FDP im schwelenden Streit um das geplante neue Landespolizeigesetz („NPOG“) nicht unbedingt als derjenige Freiheitskämpfer herausgestellt, als den sie sich gerne öffentlich geriert, darüber hatten wir bereits einmal berichtet.

Ein Antrag der FDP in den Landtag zur „Einrichtung einer Regierungskommission – politische Versäumnisse in der Sicherheitsstruktur aufarbeiten und verbessern“ ergänzt dieses Bild.

Formell fordert die FDP darin im speziellen

Maßnahmen gegen „Hassprediger und Vereine [], die in Seminaren und Islam-Workshops extremistisches Gedankengut lehren, Personen radikalisieren und zu Gewalttaten animieren“.

Doch bekannt und im Zuge der Gleichbehandlung gerecht ist, dass polizeiliche Maßnahmen, die gegen derartige angebliche, potentielle oder tatsächliche Straftäter dieser Definition möglich sein sollen, auch gegen andere Gruppen und bezüglich anderer Straftaten (aus einem meist breit gefächerten Straftatenkatalog) gerichtet werden (dürfen). Nach demselben PR-Nebelkerzenprinzip verfährt derzeit immerhin auch die in Niedersachsen an der Macht befindliche SPD-CDU-Regierungskoalition mit dem NPOG-Entwurf.

Im Zuge der von der FDP geforderten „Überprüfung und Optimierung der Sicherheitsarchitektur der niedersächsischen Behörden“ fordert die FDP unter anderem explizit:

  • Ausbau des Austausches personenbezogener Daten zwischen Polizeien und Geheimdiensten.
  • Personelle und technische Aufrüstung des Landesgeheimdienstes („Verfassungsschutz“).
  • Eine „systematische Internetauswertung“, „insbesondere anlasslose Internetauswertung“.
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35C3: Gemeinsame „Assembly“ von datenschmutz.de und freiheitsfoo … und neue Aufkleber

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Zeitzeichen, 11

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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