Heute haben fünf Menschen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Eilantrag vorgelegt, nach dem zu prüfen ist, ob der eiligst zum Gesetz gemachte neuen § 9a des Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG2021) verfassungswidrig ist oder nicht. Der Antrag wurde in Zusammenarbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit dem Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) organisiert und vorbereitet.
Das BVerfG muss sich in dieser Sache sehr sputen, denn schon beginnend mit dem kommenden Sonntag, den 13.1.2019 sollen zu nicht weiter definierten „Testzwecken“ zahlreiche Meldeamtsdaten aller in Deutschland gemeldeten Menschen zentral zusammengeführt, „aufbereitet“ und verarbeitet werden. Eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten, auf die alle Landes- und Bundesstatistikämter Deutschlands Zugriff erhalten sollen (möglicherweise auch externe Dritte – auch das ist nicht ausgeschlossen!) ist ausdrücklich nicht vorgesehen, obwohl dieses eigentlich der Mindeststandard in der Praxis aller Volkszählungen ist oder nach dem Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 zumindest sein sollte.
Es ist also gut, dass dieser von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte Vorgang nun eine höchstrichterliche Prüfung erfährt – wer die GFF für die dabei entstehenden Anwaltskosten unterstützen möchte, kann das gerne hier tun.
Die GFF hat zahlreiche rechtliche Bedenken in ihrer lesenswerten Pressemitteilung von heute gut zusammengefasst und der 54 Seiten starke Eilantrag kann hier im Detail eingesehen oder heruntergeladen werden.
Dieses alles ergänzend hier nun noch ein paar Zahlen, die möglicherweise zur Verdeutlichung des Umfangs und des Vorgehens der Erzeugung dieser bis dato noch nie dagewesenen Einwohner-Datenbank dienen kann – eine Datenbank, die für viele Behörden, Unternehmen und Geheimdienste sicherlich von großem Interesse ist: