Rechtsstaatlich beschämend: Ermittlungsverfahren gegen Polizeigewalt an Göttinger Demonstranten wird eingestellt

Punktgenau vor einem Jahr berichteten wir über einen (weiteren) Fall erschreckender Polizeigewalt gegenüber einem friedlich demonstrierenden Menschen („Göttingen: Entgrenzte Polizeigewalt gegen Demonstranten auf neuen Höhepunkten“).

Das dazugehörige Verfahren gegen die gewaltausübenden Polizeibeamten wurde Ende November 2018 eingestellt, wie die „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Göttingen“ heute melden.

Angesichts der per Filmaufnahme dokumentierten Vorgänge ist das ein rechtsstaatlich sehr beschämender Vorgang.

Wir zitieren nachfolgend die Pressemitteilung der Bürgerrechtsgruppe aus Göttingen:

Pressemitteilung zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Braunschweiger BFE-Beamte im Kontext der Anti-Repressions-Demo am 9.12.2017

Am 9.12.2017 kam es bei einer Demonstration „Gegen G20 Repressionen“ zu einem gewalt­samen Polizeieinsatz: Ein Ordner wurde geschlagen, am Kopf im Würgegriff hinter eine Polizeikette gezogen und am Boden fixiert.

Dabei verlor er das Bewusstsein und war über Minuten nicht ansprechbar.

Eine Beobachterin der Bürgerrechtsorganisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ dokumentierte das Geschehen damals über zehn Minuten. Näheres dazu in unserer Pressemitteilung vom 13.12.2017:

https://www.buerger-beobachten-polizei.de/oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/buergerrechtsorganisation-dokumentiert-polizeigewalt-und-verhinderung-aerztlicher-hilfe

Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde Ende November 2018 eingestellt, da die Beamten angeblich in Notwehr und nicht übertrieben gehandelt hätten.

Eine Beobachterin der Bürgerrechtsorganisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ kommentiert dazu:

„Die Einstellung des Verfahrens ist für uns nicht nachvollziehbar. Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt einzustellen, entspricht leider der gängigen Praxis. Problematisch an diesen Ermittlungen ist, dass sie polizeiintern geführt werden und Polizisten gegen Kollegen ermitteln. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Forderung nach unabhängigen Ermittlungs­stellen ist. Wir hoffen dennoch, dass die Ermittlungen nach der Beschwerde gegen die Einstellung zeitnah wieder aufgenommen werden.“

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