Am vorletzten Dienstag (12.3.2019) hat das Verwaltungsgericht in einem medial vielbeachteten Urteil dafür gesorgt, dass der am südlichen Rande Hannovers verortete und seit Jahren seitens der SPD vorangetriebene Probebetrieb einer Abschnittsgeschwindigkeits-Überwachungsanlage („Section Control“) mit sofortiger Wirkung beendet werden musste.
Der einfache Grund für diesen harten Schnitt: Es gibt aktuell weder auf Bundes- noch auf Landesgesetzebene eine Rechtsgrundlage für die damit immanent verbundenen Grundrechtseingriffe. Das wusste die SPD-CDU-Landesregierung zwar schon von Anfang an und wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, doch meinte sie es mit dem Argument, dass es sich „doch nur um einen 18 Monate lang dauernden Pilotbetrieb“ handele wegwischen zu können.
Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht diese haarsträubende Begründung nicht anerkannt hat:
„Da es sich um eine „Pilotphase“ von 18 Monaten handle, sei es noch nicht nötig, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen[, so die Vertreter der Polizeidirektion Hannover vor Gericht.] Richter Ufer erwiderte, dass mache für den Bürger keinen Unterschied, ob man das „Pilotphase“ nenne oder nicht.“
Mit dieser „Nur-ein-Pilotbetrieb“-Argumentation ließen sich sonst auch beliebige andere Grundrechtseingriffe rechtfertigen und das ist selbstverständlich hanebüchender Quatsch.
Nachfolgend ein paar weitere Erläuterungen, Hinweise und Updates zum ganzen Thema:
1. Häufig durcheinandergebracht: Zwei Klagen und ein Eilantrag
2. Ebenfalls rechtswidrig: Die vorherige, jahrelange der Öffentlichkeit gegenüber verschwiegene heimliche Probebetrieb der PTB
3. Beschilderungsfragen
4. Das Theater der Politparteien in Regierung und Opposition