Toll Collect möchte lieber nicht verraten, wie hoch die Fehlerquoten ihrer KFZ-Kennzeichen-Scanner auf Autobahnen und Bundesstraßen sind

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beurteilung der (Un)Rechtmäßigkeit polizeilichen KFZ-Kennzeichen-Scannings konkretisiert und zum Teil revidiert, das bundesweit erste Pilotprojekt zur „Section Control“ in Niedersachsen wurde erst vor wenigen Jahren zumindest temporär gekippt und die Bundesregierung kündigt fast zeitgleich eine weitere massive neue Überwachungswelle von Kraftfahrzeugen im Zuge der Diesel-Verbotszonen-Diskussion an.

In all diesen Fällen spielt bei genauerem Hinschauen diejenige Frage eine wichtige Rolle, wie gut die jeweils eingesetzten und automatisch arbeitenden Kennzeichen-Lesegeräte in der Praxis tatsächlich sind. Genauer: Wie häufig werden die von den Überwachungssystemen fotografierten KFZ-Kennzeichen von der Anlage falsch „gelesen“ bzw. interpretiert?

Über die Fehlerwerte polizeilicher Kennzeichen-Lesegeräte gibt es übrigens einen lesenswerten und die Technikfetischisten ernüchternden Buzzfeed-Beitrag: „Wie die Polizei Millionen Autofahrer mit einem System überwacht, das nicht funktioniert“

Warum also nicht mal bei dem inzwischen wieder staatlich einverleibten Betreiber der vielen Mautüberwachungsbrücken und -säulen auf Autobahnen und Bundesstraßen, der Toll Collect GmbH nachfragen, wie gut (oder schlecht) denn deren Systeme arbeiten, wie hoch also im Detail die False-Positive-Quoten (Falscherkennungsraten) und die False-Negative-Quoten (Nichterkennungsraten) sind?

Das versuchen wir nun seit Januar des Jahres in Erfahrung zu bringen und die Presseanfragenbearbeitung erweist sich – wie nicht unüblich bei Toll Collect – als eher ziemlich zäh.

Und das Ergebnis bzw. die Antwort auf diese Frage?

„Die Kontrollsäulen und Kontrollbrücken funktionieren anforderungsgerecht in hoher Qualität. Die Einhaltung des vereinbarten Service-Levels wird vom Auftraggeber überprüft.“

Klingt nach viel Schönsprech. Nochmals nachgefragt, ob Toll Collect denn die Güte Ihrer Geräte und Systeme bei der Erledigung ihrer Arbeit nicht kennt oder diese lieber nicht veröffentlicht haben möchte, dann noch diese Antwort:

Wir kennen die Quoten selbstverständlich. Sie werden auch entsprechend den Anforderungen erfüllt und vom Auftraggeber kontrolliert. Ansonsten sind sie betriebsintern.

Das lässt nichts Gutes erahnen.

Inzwischen läuft eine IFG-Anfrage zur Sache.

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