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Entwurzelung der Versammlungsfreiheit durch neues Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen – Demos am 18.6.2021 in Münster, am 19.6.2021 in Bochum, Großdemo am 26.6.2021 in Düsseldorf
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Heimlich, still und leise – Die Volkszählung 2022 wirft lange, digitale schwarze Schatten voraus: Massenhafte Datenübermittlungen und weitreichende Kompetenzübertragungen am Parlament vorbei an die Bundesregierung
Die Volkszählung 2021 („Zensus 2021“) wurde um ein Jahr verschoben, angeblich wegen Corona. Das dürften einige aufmerksame Menschen noch mitbekommen haben.
Von den damit verbundenen Gesetzesänderungen, die als Teil eines großen Gesetzänderungspakets im Dezember 2020 Bundestag und Bundesrat passiert haben wissen sicherlich weniger Leute etwas.
Und was diese Gesetzesänderungen für Auswirkungen haben – darüber wurde und wird noch viel weniger berichtet. Wir möchten das hier kurz und knapp und möglicherweise immer noch nicht vollständig wenigstens nachholen und damit für etwas mehr Transparenz sorgen. Transparenz und Aufklärung, an der es Bundesregierung, die Statistischen Ämter und die Kommunen mangeln lassen.
Also:
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Offener Brief der Braunschweiger Digitalcourage: Warnung vor Aberglauben, eine Pandemie mittels Apps besiegen zu können – und wenn schon, dann bitte nicht mit der riskanten Luca-App
Auch die Corona-Pandemie verführte und verführt viele Politiker, Populisten und technisch wenig versierte Menschen zu dem Aberglauben, technische Mittel und Methoden als Wundermittel im Kampf gegen menschliche oder soziale Probleme – in diesem Fall die globale Pandemie – anzusehen und anzupreisen.
Eines der „besten“ Beispiele hierfür ist der Hype um die Luca-App, vielfach und eiligst von Politikern und Behördenverantwortlichen für teures Gemeingeld eingekauft – alleine in Niedersachsen für rund 3 Millionen Euro für eine Software, die seitens der Gesundheitsämter dann aber so gut wie gar nicht genutzt wird, obwohl immer das genaue Gegenteil davor behauptet wurde und wird Die jüngst aufgetauchten vielfachen Sicherheitslücken gepaart mit einer ignoranten und auf Intransparenz basierenden mentalen Einstellung des Anbieters kommen schwerwiegend noch hinzu. Und alleine schon die technische Grundkonzeption des luca-Systems mit zentraler Speicherung sensibler Daten auf den luca-Servern sowie eine bestenfalls pseudonymisierte statt anonymisierte Speicherung dieser Daten lassen IT-Sichereitsforscher an der Sicherheit der luca-App große Zweifel aufkommen
Dabei gibt es – selbst wenn man schon auf die Unterstützung der leidlich verbreiteten Smartphones setzen möchte – wirksamere, kostengünstigere und persönlichkeitsrechtsfreundlichere App-Alternativen: z.B. die Corona-Warn-App oder die einfachen Papierlisten.
Beide leiden in Niedersachsen allerdings nicht nur unter miesem Marketing, sondern auch unter handfesten rechtlichen Benachteiligungen. So schreibt die niedersächsische Corona-Verordnung zwar nur pseudo-liberal und allgemein vor, dass bei Veranstaltungen bestimmte „Kontakt-Daten“ fürs Gesundheitsamt gesammelt werden müssen (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.), sie verpflichtet aber Veranstalterinnen nicht, auf Wunsch von Besucherinnen auch Papierlisten anzubieten.
In der Folge sind Gäste dem guten Willen der Veranstalterinnen ausgeliefert: Verlangen diese eine Registrierung (nur) über die Luca-App, muss laut Verordnung Menschen, die das ablehnen, der Zutritt verweigert werden. Das verblüfft insbesondere, weil die Luca-App strukturell nur eine elektronische Papierlisten-Simulation mit entsprechend gesteigertem Potenzial zum Datensicherheitsalbtraum ist. Warum können Menschen dann nicht auf die Benutzung des weniger riskanten Originals, der einfachen Papierliste, bestehen? Die Landesverordnung könnte das vorschreiben, tut es aber nicht.
Eine andere Alternative zur Luca-App, die Corona-Warn-App, stellt tatsächlich einen neuen Ansatz zur Kontaktnachverfolgung dar und simuliert nicht nur Papierlisten. Sie erhebt keine Namen, Anschriften oder Telefonnummern und sendet diese auch nicht an Gesundheitsämter. Das ist zwar technisch brillant, (zur Kontaktdatenerhebung) aber leider in Niedersachsen rechtswidrig.
Mangels weiterer Alternativen und dank dieses unverdächtig wirkenden rechtlichen Rahmenbaus, wird die Luca-App an vielen Orten zur Zwangs-App.
Es scheint, dass nur solche Methoden der Kontaktnachverfolgung in Niedersachsen erwogen werden, welche vollständige Kontrolle über die erhobenen Daten ermöglichen. Das deckt sich mit dem autoritären Gestus, mit dem etwa Ministerpräsident Weil im Dezember die Erhebung von Standortdaten der Nutzenden (durch die Corona-Warn-App) verlangte. Der Traum der Kontrolle über die Standortdaten der Menschen ist ein Bruder des Traums der Kontrolle über die Beobachtenden selbst. Geht es da wirklich noch um Pandemiebekämpfung? Oder wurde schlicht das technisch und datenschützerisch überlegene Konzept nicht verstanden? Die politischen und rechtlichen Folgen erscheinen ähnlich.
Auf das alles verweist ein Offener Brief der Braunschweiger digitalcourage-Ortsgruppe, den wir nachfolgend gerne einer weiteren Leserschaft zukommen lassen möchten und dem wir mehr Beachtung wünschen:
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Polizei Hannover kennzeichnet Flächen als videoüberwacht, die es gar nicht sind – Beschwerde an die niedersächsiche Landesdatenschutzbeauftragte eingereicht
Die Polizeidirektion Hannover ist ein Freund der Videoüberwachung öffentlichen Raums. Und das schon seit weit über 40 Jahren. Der Streit um die Rechtmäßigkeit und Kennzeichnung der Kameras ist dagegen zwar erst gut ein Dutzend Jahre alt und treibt dennoch immer neue Blüten.
So handelt die Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt recht halbherzig, wenn es um eine korrekte Beschilderung der Videoüberwachung geht. Man mag es auch als sorglos oder gar schlampig bewerten, wenn die Polizei zwar einerseits behauptet, sich regelmäßig und ordentlich dokumentierend um die Hinweis-Schilder und -Aufkleber zu kümmern, zugleich aber eine nicht geringe Anzahl alter Kennzeichnungen im öffentlichen Raum belässt, obgleich dort keine Polizeikamera (mehr) betrieben wird. Oder gar ganz neu: Straßen oder Straßenzüge als videoüberwacht zu brandmarken, die von der dazugehörigen Kamera gar nicht erfasst werden können.
Auf diese Fehlleistung angesprochen reagierte die Polizei bislang ausweichend bis ignorierend [1, 2, 3, 4, 5, 6. 7].
Wir dokumentieren im Folgenden eine Beschwerde, die bei der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht wurde und die die „Über-Beschilderung“ an konkreten Beispielen dokumentiert und das Einschreiten der Datenschutzbehörde erbittet:
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Zeitzeichen, 23
In unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.
Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)
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Nachlese zur Rheinmetall-Hauptversammlung 2021: Panzer- und Kamikazedrohnen, autonom tötende Panzermunition, intransparente Verquickungen mit Parteipolitik und erfolgreiche IT-Angriffe gegen den Konzern
Am vergangenen Dienstag fand die diesjährige „virtuelle“ Hauptversammlung des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG statt. Hier soll es nun weniger um die fundamentale Kritik an der mit Corona-Pandemie begründeten Beschneidung von Aktionärsrechten bei den Online-Treffen gehen – dazu hatten wir zuvor schon ausführlich berichtet. Aber folgende Informationen bzw. Teilauskünfte oder Nicht-Beantwortungen erscheinen uns unter vielen anderen erwähnenswerten zu Rheinmetall besonders interessant (zur Auflistung aller von einem Einzelaktionär gestellten Fragen und der Antworten dazu siehe unsere Wikiseite):
- Rheinmetall möchte nicht beauskunften, wie oft es Treffen und Gespräche zwischen Rheinmetall-Vertretern und dem Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Celle, Herrn Henning Otte, gegeben hat. Dort im Kreis Celle unterhält Rheinmetall seinen größten Militär-Produktionskomplex Deutschlands. Und Herr Otte ist pikanterweise zugleich der „verteidigungspolitische Sprecher“ der CDU-Bundestagsfraktion!
- Nachdem sich der derzeitige Rheinmetall-Chef Papperger in 2017 mit dem damaligen Außenminister Gabriel getroffen und über Rüstungsexporte in die Türkei unterhalten hat verweigert Rheinmetall die Auskunft auf die Frage, wie oft und mit welchen Ministern, Ministerinnen oder Ministeriumsvertreter*innen Gespräche geführt worden sind. Absichtlich ausweichend antwortet Herr Papperger: „Wir erteilen keine Auskunft über Anzahl und Inhalt der Gespräche.“
- In Brüssel betreiben vier Rheinmetall-Angestellte seit 2017 kontinuierlich EU-Lobbyarbeit. Die Büromiete kostet jährlich 30.000 Euro. Wie hoch die Personalkosten (und andere Kosten!) sind, wollte Rheinmetall nicht beantworten.
- Der Umsatz von Rheinmetall mit dem „Bundesverteidigungsministerium“ ist in den letzten zwei Jahren um 46% gestiegen.
- Anders als noch in 2018 möchte man nun nicht mehr sagen, wie viel Fuchs-Panzer in dem von Rheinmetall in Algerien errichteten Werk produziert werden.
- Rheinmetall möchte nicht beauskunften, in welcher Weise die AG mit dem israelischen Militärkonzern IAI zusammenarbeitet. Und die Frage zur Zusammenarbeit mit dem ebenfalls israelischen Militärtechnikkonzern ELBIT wurde ganz ausgelassen und ignoriert.
- Ebenfalls keine Auskunft will Rheinmetall zu seiner Zusammenarbeit mit dem Rüstungsunternehmen EDIC (Emirates Defence Industries Company) der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) geben.
- Rheinmetall lieferte ein „Gefechtsübungszentrum (GÜZ)“ an Russland. Mitten in der Lieferung wurde diese seitens der Bundesregierung gestoppt. Angeblich kann Russland mit der bereits gelieferten Technik nichts anfangen. Bemerkenswert darüber hinaus: Der Entschädigungsantrag von Rheinmetall an die Bundesregierung wurde „im Einvernehmen von BAFA und Rheinmetall derzeit ruhegestellt. o_O
- Derweil hat Rheinmetall in den letzten zehn Jahren insgesamt 16 weitere GÜZ an andere Länder geliefert. Dort trainieren Soldat*innen teilvirtuell das Kämpfen und Töten, nicht zuletzt insbesondere den Häuserkampf und die Aufstandsbekämpfung!
-
Auf den neuesten Panzerdrohnen von Rheinmetall (Serie „Mission Master“) wurden im Zuge einer Kampfvorführung hochumstrittene Kamikaze-Drohnen vom Typ „Warmate“ eingesetzt. Dazu nachgefragt weicht Rheinmetall aus: Dafür sei der Hersteller der Kamikazedrohnen, die polnische WB-Group verantwortlich. Und noch weiter vieldeutig ausweichend: „Warmate wird von Rheinmetall derzeit nicht kommerziell angeboten.“
- Rheinmetall gibt zu, Opfer „erfolgreicher IT-Angriffe“ geworden zu sein. Verantwortlich für die IT-Sicherheit ist im übrigen der „Finanzvorstand“. o_O
- Besonders auffallend ist, dass einige Fragen im Zuge eines erfolgreichen Datenklaus bei Rheinmetall einfach gar nicht vorgelesen und entsprechend auch nicht beantwortet und behandelt worden sind. Im April 2020 wurden im Internet interne Dokumente von Rheinmetall bzw. im Zusammenhang mit Rheinmetall-Lieferungen zum Verkauf angeboten. Warum die darunter enthaltenen „Konstruktionspläne von Bauteilen gepanzerter Fahrzeuge, wie die Modelle Fuchs, Boxer, Yak und Scout“ nicht als sensibel betrachtet werden, wer die Quelle der abhanden gekommenen Dokumente war und ob Rheinmetall den Vorfall rechtzeitig an die Datenschutzbehörden gemeldet hat, diese Fragen hat Rheinmetall bei der Hauptversammlungen einfach unter den Tisch fallen lassen.
- Besorgniserregend: Es gab in 2019 und 2020 zwar keine Produktion von SMART-155-Munition, aber Rheinmetall „hofft, dass es in Zukunft bald wieder eine SMART-Produktion geben wird.“ Die SMART-155-Munition ist eine autonom ein Ziel auswählendes und die Menschen darin tötendes Waffensystem, verschossen u.a. von Panzerhaubitzen. Fragen dazu, mit welcher Wahrscheinlichkeit/“Sicherheit“ der in der verschossenen Munition enthaltene Zielerkennungsalgorithmus einen Schulbus von einem Militär-LKW unterscheiden kann, wurden bislang geflissentlich ausgesessen.
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Vom „Recht auf Megaphon“ bei 1-Person-Demos bzw. bei der Meinungskundgabe Einzelner
Ausgangspunkt dieses Blogbeitrags war der Telefonanruf eines Menschen, der aus großer persönlicher Betroffenheit alleine vor einer Behörde seine Meinung kundtut und protestiert, in diesem Sinne also „demonstriert“. Weil ein einzelner Mensch allerdings im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit postuliert, nicht als Versammlung gilt, ist dieser Protest auch nicht wie eine Versammlung im formellen Sinne geschützt. Dementsprechend wurde und wird dem Betroffenen das Protestieren seitens Behörde und Polizei so schwierig bis unmöglich gemacht – i.e. verboten – soweit es den Stellen jeweils irgend möglich ist … oder möglich scheint.
So ging es in dem Fall unter anderem um die Frage, ob ein*e Protestierende*r ein Megaphon nutzen darf, um ihrem/seinem Anliegen Gehör zu verschaffen.
Aus unserer Sicht darf es kein generelles Megaphon-Verbot geben, wenn man auch die Art und den Umfang seiner Benutzung im Einzelfall bei Betrachtung der konkreten Umstände und des örtlichen Umfelds maßvoll beschränken darf. So ist es sicherlich ein Unterschied, ob ein Megaphon in einer Fußgängerzone, vor einem Altenheim, neben einer vielbefahrenen Straße, in einem Industriegebiet, tags oder nachts eingesetzt wird. Wichtig dürfte auch noch die Frage sein, ob man das Megaphon fünf Minuten, eine Stunde oder gar einen ganzen Tag lang einsetzt.
Doch die Polizei meinte die Megaphon-Nutzung pauschal verbieten zu dürfen und drohte der betroffenen Person entsprechend mit Beschlagnahme des Geräts.
Auf Schilderung der Sache auf unserer Mailingliste und der Nachfrage, wie andere Leute dort die Rechtslage bewerten würden schrieb dort ein Mensch folgendes – und das möchten wir im Sinne aller Betroffenen und Interessierten gerne mit diesem Blogbeitrag teilen. Es sind aus unserer Sicht wichtige und hilfreiche Gedanken und Informationen:
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Scheinheilige Luftnummer: Niedersächsisches Innenministerium beteuert, den heiklen Polizei-Messenger NIMes auf privaten Polizei-Smartphones loswerden zu wollen. Tut aber nichts dafür.
Was bisher geschah
Die niedersächsische Polizei betreibt gegen Lizenzgebühren einen eigenen Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengerdienst für ihre Polizistinnen und Polizisten – Chats, Channels, die Übertragung von Photos, Videos und Dateien, alles kein Problem. Der als „NIMes“ bezeichnete Dienst kämpft mit erheblichen IT-Sicherheitsproblemen und hat zudem das Potential, von etwaigen rechtsgerichteten Strömungen in der Behörde missbräuchlich genutzt zu werden.
Ersteres – die IT-Unsicherheit von NIMes – beruht zum Teil auf der Tatsache, dass die NIMes-App in den allermeisten Fällen auf den privaten Smartphones der Polizeimenschen installiert und genutzt wird. Dieser einzelne Umstand rief dann sogar die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte auf den Plan: Diese kritisierte – wenn auch recht lammfromm – nach monatelang dauernder Prüfung der als geheim eingestuften NIMes-Datenschutzfolgeabschätzung die Nutzung der App auf privaten Geräten (Stichwort: BYOD – Bring your own device), woraufhin sich das Innenministerium aus Hannover auf folgende Verlautbarung einließ, die wohl zur Beruhigung der gar nicht so umfänglichen öffentlichen Diskussion dienen sollte:
„Der Landespolizeipräsident Axel Brockmann hat in Aussicht gestellt, dass der Ansatz des „Bring your own device“ (BYOD) durch die Anschaffung dienstlicher Geräte minimiert und „perspektivisch voraussichtlich sogar komplett entfallen“ soll.“
Und nun?
Wir haben beim Niedersächsischen Innenministerium nachgefragt, was das genau bedeuten soll. Und erhielten – zusammengefasst und interpretiert – zur Antwort:
- Derzeit ist auf ca. 22.000 Geräten die NIMes-App installiert. Im September 2020 waren davon 20.800 Installationen auf privaten Wald-und-Wiesen-Handys der Polizist*innen ohne besonderen IT-Schutz. Der Rest der Installationen auf Dienstgeräten.
- Bis Ende 2021 will man bis zu 5.000 Polizei-Smartphones und -Tablets in die Behörde eingebracht haben.
- Alleine dadurch – und nicht etwa durch einen Aufruf oder gar ein Verbot, die NIMes-App auf Polizisten-privaten Geräten einzusetzen – soll die Nutzung der App auf privaten Geräten auslaufen.
- Und zu wann sollen die NIMes-Apps auf privaten Geräten ganz verschwunden sein? Antwort: Irgendwann.
Fazit
Das Innenministerium schert sich nicht um die – sowie so schon sehr beschränkte und eingeengte – Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten. Eigentlich macht sie genau so weiter wie zuvor: Ein paar mehr Dienstgeräte anschaffen. NIMes weiter betreiben und bezahlen. Und nicht einmal zu wissen, was und wer dort was miteinander bespricht und verhandelt und an Daten verschiebt. Ja noch nicht einmal, wie viele der 22.000 NIMes-Installationen auf Dienstgeräten und wie viele auf privaten Smartphones laufen weiss die Polizei.
Es scheint dem Niedersächsischen Innenminister Pistorius herzlich egal zu sein, dass er und sein Ministerium den Polizist*innen Niedersachsens eine vollverschlüsselte, exklusive und von Steuergeldern finanzierte Kommunikationsplattform an die Hand gegeben hat, die nicht nur Gefahr läuft, Daten aus dem Polizeibetrieb an Dritte zu verlieren (von dem Reigen an fiesesten Manipulationsmöglickeiten selber mal ganz zu schweigen!) und zudem rechtsextremen Gruppierungen innerhalb der Exekutivbehörde einen digitalen Rückzugsraum bietet, der nicht mal von der Polizei selber übersehen und kontrolliert werden kann.
NIMes ist derweil längst zur unbeherrschbaren und unkontrollierbaren Kommunikationsplattform der Polizei mutiert.
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Bemerkenswerter Sinneswandel bei der Polizei: Spontanversammlungen sind auch solche Demos, die „dank moderner Kommunikationsformen abgesprochen worden sind“
Was ist eine „Spontanversammlung“?
Dieser Begriff entstammt u.a. dem für die juristische Interpretation der Versammlungsfreiheit wesentlichen Brokdorf-Beschluss vom 14.5.1985. Darin heißt es:
„Spontandemonstrationen sind Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlaß augenblicklich bilden.“
Spontanversammlungen können bspw. im Anschluss an vorher stattgefundene Demos entstehen, so z.B. als Reaktion auf Polizeigewalt oder andere (mehr oder weniger) unerwartete Vorgänge. Oder im Zuge erst kurzfristig bekannt gewordener Ereignisse wie z.B. nächtlicher Abschiebungen.
Polizeien, die auf spontane und den Versammlungsbehörden gegenüber nicht „angemeldeten“ (Achtung: Demos müssen gar nicht angemeldet, sondern nur „angezeigt“, besser: angekündigt werden!) treffen, versuchen nicht selten, rechtswidrigerweise die Gruppe der Demonstrierenden dazu zu drängen, eine*n Verantwortliche*n, eine*n Demoleiter*in zu benennen und damit persönlich haftbar zu machen.
Hinweise, es handele sich doch um eine Spontanversammlung wird dann oft entgegnet, dass das nicht glaubhaft sei, wenn bspw. Plakate oder Protestbanner genutzt werden. Das jedenfalls weise auf eine vorherige Absprache hin und bei einer solchen handele es sich dann nicht um eine „Spontanversammlung“ sondern um eine „Eilversammlung“, die dann wieder einer Anmeldung bedürfte … und die Nichtanmeldung einer Demo wird als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar als Straftat geahndet.
Doch nun hat die Polizei endlich ein Einsehen mit den bürokratiegeplagten Protestler*innen!
Auf die Anfrage eines Bewohners der Stadt Hannover an deren Polizeidirektion, ob denn auch die Ausübung der Meinungsfreiheit als „triftiger Grund“ gelte, um die Corona-Ausgangssperren nicht beachten zu müssen, weil ja ansonsten eine Entstehung von Spontandemos verunmöglicht und somit die Versammlungsfreiheit in unverhältnismäßiger Weise beschnitten werde antwortete die Behörde wie folgt:
Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22
VersammlungsbehördeSehr geehrter Herr xxx,
auf die von Ihnen gestellte Frage in Bezug auf Versammlungen während der Ausgangssperre antworte ich gerne. Ein Ein-Personen-Protest erfüllt den Versammlungsbegriff nicht. Folglich besteht hier kein Schutz durch Art. 8 GG. In einem solchen Fall ist die Ausgangssperre zu befolgen und das beschriebene Verhalten würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Gerade in der heutigen Zeit ist dank moderner Kommunikationsformen eine Absprache zu einer Spontanversammlung jederzeit auch außerhalb des öffentlichen Raumes möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftragexxx
xxx
Dezernent
Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22 (Recht)
Mal ganz davon abgesehen, dass es selbst unter diesen Bedingungen den Spontandemo-Willigen unmöglich ist oder zumindest sehr erschwert wird, die Ignorierung einer Ausgangssperre der Polizei gegenüber erfolgreich argumentativ zu verteidigen, durchzusetzen und zum Demoort überhaupt erst zu gelangen:
Merke, verstehe und weise bei Gelegenheit darauf hin: Eine Spontandemo ist nicht deshalb keine Spontandemo mehr, weil sie via Onlnie-Messenger, -Chats oder -Posts organisiert und verabredet worden ist.
Im wahrsten Sinne des Wortes (Be)Merkenswert!
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Polizeiliche Videoüberwachung in Hannover: Polizei verhüllt ihre abgeschalteten, zuvor rechtswidrig betriebenen Kameras, will sie aber später weiterbetreiben [Update]
Neben der seit nunmehr über einen Jahrzehnt andauernden Posse um eine korrekte Kennzeichnung der Orte in Hannover, die von der Polizei permanent unter Videoüberwachung gesetzt worden sind, hat nun ein weiterer Streitpunkt eine neue Markierung erreicht:
Es geht um die Frage, wie mit Polizeikameras umzugehen ist, die im öffentlichen Raum aufgestellt sind, aber – zumindest den Angaben der Polizei zufolge – nicht in Betrieb sind. Davon gibt es in Hannover derzeit mindestens fünf.
In kurz und vorweg genommen: Wir haben durchsetzen können, dass diese Kameras wenn schon nicht abgebaut, dann doch zumindest verhüllt, also eingetütet werden. Doch die Polizei deutet an, dass sie nach der Rechtssprechung des OVG, die den Betrieb dieser Kameras unter den derzeitigen Bedingungen als rechtswidrig bewertet hat, dass sie die Kameras wieder aktivieren wird. Warum das dann rechtens sein soll, dazu schweigt sich die Behörde beharrlich aus.
Die ganze unterhaltsame Geschichte im Detail:
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