Kommentar: Ein neuer Panzerwagen für die niedersächsische Polizei – ein Symptom dauernder Übererregung staatlicher „Sicherheitsbehörden“

[Gastbeitrag eines Menschen mit mehr als vierzigjähriger Erfahrung in den Reihen der Polizei. Mit dieser Innenperspektive aus der Behörde heraus eine mögliche Begründung für die jüngst von uns öffentlich gemachte Neuanschaffung eines neuen Panzerwagens für die niedersächsiche Polizei.]

Eine immer schneller auf Gewalt als Mittel der Wahl setzende Polizei hat offenbar großen Bedarf sich materiell aufzurüsten. Wo Mentalität und Habitus immer weniger dem Leitbild einer zivilen Bürgerpolizei sondern immer mehr einer militärischen Logik folgen, ist der Weg zum Panzer offenbar nicht weit.

Die Militarisierung der Polizei zeigt sich schon länger in der Entwicklung ihrer organisationalen Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsschemata (Habitus). Sukzessive breitet sich in den Reihen der Polizei eine Gleichgültigkeit gegenüber der Integrität des Gegenübers und vor allem gegenüber der vermuteter Straftäter*innen aus. Es greift eine starke Abgrenzung des ‚Eigenen‘ von diesen ‚Anderen‘ um sich, der ein fließender Übergang in offene Freund-Feind-Bestimmungen folgt. In der Wahrnehmung der Polizei zeigen sich ihre Reviere und die Umgebung zunehmend chaotisch. Von ihrem (Selbst-) Verständnis her patrouilliert sie in Feindgebieten, in denen sie frühzeitig und in hohem Maße machtvoll eingreifen muss, um „das Chaos“ einzudämmen.

Obwohl sie in schöner Regelmäßigkeit die Transformation sozialer Probleme in Sicherheitsprobleme beklagt, fordert sie ständig mehr Ressourcen und Befugnisse, um den selbst gestellten Aufgaben gerecht werden zu können. Materielle Aufrüstung und ständige Ausweitung ihrer Befugnisse sind insoweit der sichtbare Ausdruck ihrer Entwicklung hin zur Militarisierung – und Panzerwagen sind dann nicht nur die Spitze des Eisbergs, sondern aus dem Blickwinkel der Polizeiorganisation nur logische Konsequenz. Das zeigt sich gerade auch in der Reaktion des Nds. Innenministeriums, das mit kritischen Fragen zu Ursachen und Wirkungen der Anschaffung derartiger „Rüstungsgüter“ dann offenbar gar nichts anfangen kann.

Und wo immer wieder gern Amoktaten und Terrorakte zur Begründung derartiger Aufrüstung angeführt werden, kann im Sinne von Joseph Vogel (Kulturwissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität) entgegnet werden, dass doch ein krasses Missverhältnis zwischen öffentlicher Aufregung und statistischer Wahrscheinlichkeit von Amoktaten und Terrorakten besteht.

Die fortgesetzte Überreaktion des Staates erklärt sich daraus, dass in Amoktaten und Terrorakten die Prophylaxen, Präventionsstrategien und Interventionstaktiken immer wieder so offensichtlich eklatant versagen. Wenn diese Taten ohne besondere Vorzeichen plötzlich im Alltäglichen hervorbrechen, zeigen sich die Sicherheitsdispositive moderner Präventionsgesellschaften nachhaltig provoziert. Verlässliche und nachvollziehbare Koordinaten der Bedrohung sind hingegen kaum auszumachen, so dass die Konzepte zur Begegnung dementsprechend im Ungewissen rühren – sich aber zugleich durch eine innere Maßlosigkeit auszeichnen. Wir erleben doch längst, dass in den Reaktionen der Fokus möglicher Sanktionen sich von wirklichen Vorfällen auf pure Möglichkeiten verschiebt – und am Ende geht es nicht mehr darum, was jemand tut oder getan hat, sondern zu welchen Taten er oder sie dereinst fähig sein könnte.

Die Befriedigung von Sicherheitsbedürfnissen erzeugt offenbar immer neue Sicherheitsbedürfnisse, was zur wechselseitigen Steigerung von Gefahrenwahrnehmung und Schutzverlangen führt. Terrorakte gewinnen Kontur, indem sie Präventionswälle durchbrechen und Alarmbereitschaft hintergehen. Sie versetzen die Frühwarnsysteme in dauernde Erregung und die Präventionsregimes agieren fortgesetzt als letztes Aufgebot zur Verteidigung des Inneren Friedens. Da liegen militärische Mittel (Panzer) und Optionen auf den innenpolitisch ausgerufenen Schlachtfeldern natürlich nahe.

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Rise of the Police: Polizei Niedersachsen wird heimlich mit einem neuen Polizei-Panzerwagen aufmilitarisiert – Das Innenministerium mauert zu allen Fragen dazu und schwurbelt bei Nachfragen zur Begründung für die Anschaffung herum

Juni 2021: Durch die Straßen Hannovers fährt … ein Panzerwagen mit der Aufschrift „POLIZEI“.

Mitten im Großstadtverkehr kurvt das Militärfahrzeug mit amtlichen hannoverschen Kennzeichen herum, wird von einem aufmerksamen Passanten fotografiert und löst bei uns in der Redaktion Nachfragen aus.

Der neue Polizei-Panzerwagen Niedersachsens im hannoverschen Straßenverkehr im Juni 2021

Mittels Abgleich der Fotos vom Fahrzeug mit Sammlungen von Fotos einschlägiger Polizei- und Militär-Panzerwagen wird bald klar, dass es sich bei dem Wagen um einen „Enok“ handeln muss – ein vorwiegend beim Militär eingesetzten gepanzerten Sonderfahrzeug, einst angeschafft für den Einsatz der „Bundeswehr“ im Krieg in Afghanistan.

Doch was hat dieser Panzerwagen bei der Polizei zu suchen?

Bei der weiteren Recherche stoßen wir auf eine Randnotiz in einem Beitrag aus Bayern. In der Meldung aus dem Februar 2020 heißt es, dass das Land Niedersachsen vorraussichtlich im April 2020 einen solchen „Anti-Terror-Geländewagen“ ausgeliefert bekommen soll. Doch das Niedersächsische Innenministerium hat hierzu bislang nichts verlautbart.

Wir fragen dort also nach:

  • Wie viele dieser Panzerwagen hat das Land Niedersachsen angeschafft?
  • Mit welchen (eventuell fernsteuerbaren) Waffen ist das Fahrzeug ausgerüstet?
  • Wo und in welcher Polizeieinheit ist es stationiert?
  • Gab es bereits Einsätze für dieses Fahrzeug?
  • Wie teuer war der „Enok“?
  • Warum wurde dieses Fabrikat anderen Anbietern gegenüber ausgewählt und bevorzugt – gab es überhaupt eine Ausschreibung für das Gerät?

Und schließlich:

  • Warum gab es keine Öffentlichkeitsarbeit zum Einkauf des Polizei-Panzerwagens?

Und was antwortet uns das Niedersächsische Innenministerium?

Nicht viel:

  • Es handele sich um ein „sondergeschütztes Offensivfahrzeug speziell den für urbanen Bereich“, das dem „Spezialeinsatzkommando Niedersachsen“ unterstehe.
  • Weitere Antworten gäbe es für uns nicht, denn: „Das Fahrzeug ist nach der Verschlusssachenanweisung als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.“
  • Man wolle den Panzerwagen „im Laufe der zweiten Jahreshälfte der Öffentlichkeit vorstellen“.

Garniert wird die magere Antwort mit markigen Versuchen, die Anschaffung zu rechtfertigen. So schreibt uns das Innenministerium:

„Die Anzahl von Einsatzlagen, in denen Polizeikräfte gegen bewaffnete und gefährliche Gewalttäter (z. B. in politisch und/oder rechtsradikal motivierte Morden, Terroranschlägen oder Amoklagen) vorgehen müssen, steigt stetig.“

Mit dem Latein zur Rechtfertigung für den Panzerwagenkauf am Ende

Auf unsere Nachfrage, ob es für diese Behauptung statistische Belege oder tatsachenbedingte Anhaltspunkte gäbe verweist uns der Antwortende aus dem Referat 26 des Innenministeriums zwar prompt, aber ebenso plump mit dem Verweis auf eine Pressemitteilung zur Veröffentlichung der letzten Polizeilichen Kriminalstatistik, die allerdings gar keine Aussagen oder Informationen zu der Behauptung liefert.

Wir fragen also nochmals nach und bitten um Belege für die Behauptung zunehmender Terroreinsätze, die eine Anschaffung des Polizeipanzerwagens angeblich notwendig machen.

Der Sachbearbeiter ist wohl damit mit seinem Latein am Ende und kann uns offenbar keine Belege liefern – er verweist uns kommentar- und begründungslos zurück an die allgemeine Pressestelle des Innenministeriums in Hannover. Wir sollten unsere Fragen doch nunmehr dorthin richten …

… das haben wir getan, aber bis dato noch keine Antworten erhalten.

Fazit

  • Das Niedersächsische Innenministerium rüstet die Polizei Niedersachsens mit einem mutmasslich ca. 1,2 Millionen Euro teuren Panzerwagen auf, unterlässt dabei aber jegliche Aufklärung der Öffentlichkeit.
  • Fragen zu dem „Sonderwagen“ will das Ministerium weitgehend nicht beantworten und stuft den Panzerwagen selber (!) als „Verschlußsache“ ein. Eine Verschlußsache, die munter durch den öffentlichen Straßenverkehr braust.
  • Es bleibt völlig unklar, wer den Kauf dieses Fahrzeug angestoßen und zu verantworten hat und ob es im Vorfeld eine Ausschreibung gegeben hat, geschweige denn nach welchen Kritierien der Panzerwagenhersteller ausgewählt und mit dem finanzschweren Auftrag begünstigt wurde.
  • Ebenso unklar und noch vielmehr zweifelhaft ist die Notwendigkeit der (intransparenten) Aufrüstung der Polizei in dieser Form – Nachfragen dazu werden ausgesessen – von den blumigen Begründungsfloskeln bleibt substantiell – nach derzeitiger Faktenlage – nichts übrig.

Der gesamte Vorgang steht symptomatisch für die Militarisierung der Polizei bei mehr als fragwürdigen Gründen dafür. Eine öffentliche Debatte über den Sinn der technischen und gesetzgeberischen Aufrüstung der Polizei findet i.a. nicht statt. Die Heimlichtuerei bei der Anschaffung eines Panzerwagens für die Polizei Niedersachsen tut dieser Entwicklung wenig Gutes. Eine parlamentarische Aufarbeitung zu den Umständen der Anschaffung des Sonderwagens wäre vonnöten.

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Hinweis auf mündliche Verhandlung am 14.7.2021 am Verwaltungsgericht Hannover: Wie sehr darf das Landeskriminalamt Niedersachsen einer Menschenrechtsaktivistin die Auskunft über die polizeiliche Datensammlung zu ihrer Person verweigern?

Schwärzungen, hier am Beispiel des Abschlussberichts des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag zum Snowden-BND-Skandal aus 2017. Lesenswerte Geschichte dazu bei netzpolitik.org.

Es ist ein mühsamer Weg, herauszufinden, was Behörden wie z.B. Polizeien und Geheimdienste über Klimaschutz- und Menschenrechts-Aktivist*innen speichern. Zwar gibt es Gesetze, die Auskunftsrechte regeln, doch leider auch zahlreiche Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, bestimmte Speicherungen geheim zu halten und nicht mitzuteilen. Schließlich kommt noch hinzu, dass sich die Behörden mitunter nicht an die Vorgaben zur Auskunftspflicht halten oder sich gar untereinander absprechen, bestimmte Informationen den Anfragenden vorzuenthalten.

In einem aktuellen vor Gericht behandelten Fall beauskunftete das Landeskriminalamt Niedersachsen einer Aktivistin im Jahr 2018 zwar umfangreich dort vorhandene Speicherungen sensibler personenbezogener Daten. Ihre (vermeintliche!) Gruppenzugehörigkeit und ihre Kategorisierung als „politisch motivierte Straftäterin“, sämtliche Meldeadressen der letzten 20 Jahre und eine Dokumentation ihrer Beteiligung an diversen Aktionen, darunter auch solche in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die in den jeweiligen Bundesländern selbst zum Teil schon lange nicht mehr gespeichert werden. Doch es gibt auch Speicherungen, die das LKA pauschal gar nicht mitteilen will. Dagegen zog die Aktivistin vor Gericht.

„Ich hab zunächst eine sehr umfassend geschwärzte Akte vorgelegt bekommen. Als wäre es nicht schon dreist genug, was für eine enorme Datensammelwut das LKA hier bezogen auf meine Person an den Tag legt, wollen sie mir nicht einmal vollumfänglich mitteilen, was sie speichern. Das ist schon dreist“, so die Aktivistin Hanna Poddig. Zwar konnte sie mit Hilfe einer Anwältin mittlerweile einen Teil der Schwärzungen wegkämpfen, doch noch immer bleiben mutmasslich bedeutsame Aktenbestandteile verborgen.

Am kommenden Mittwoch, den 14.7.2021 um 11:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hannover in der Leonhardtstraße 15 in der Behandlung eines Verfahrens nun um die KLärung der Frage gehen, ob das LKA der Klägerin gegenüber vorenthalten darf, welcherart Informationen geschwärzt worden sind. Ob es sich also – beispielsweise – bei der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter bei diesen Personen um Freund*innen/Bekannte oder um Polizeispitzel handelt – oder in welcher weiteren Form diese in der Beziehung zur Auskunftssuchenden stehen.

Die mündliche Verhandlung (Az. 10 A 3954/18) ist öffentlich.

Wir wünschen ihr reges öffentliches Interesse.

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Entwurzelung der Versammlungsfreiheit durch neues Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen – Demos am 18.6.2021 in Münster, am 19.6.2021 in Bochum, Großdemo am 26.6.2021 in Düsseldorf

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Heimlich, still und leise – Die Volkszählung 2022 wirft lange, digitale schwarze Schatten voraus: Massenhafte Datenübermittlungen und weitreichende Kompetenzübertragungen am Parlament vorbei an die Bundesregierung

Die Volkszählung 2021 („Zensus 2021“) wurde um ein Jahr verschoben, angeblich wegen Corona. Das dürften einige aufmerksame Menschen noch mitbekommen haben.

Von den damit verbundenen Gesetzesänderungen, die als Teil eines großen Gesetzänderungspakets im Dezember 2020 Bundestag und Bundesrat passiert haben wissen sicherlich weniger Leute etwas.

Und was diese Gesetzesänderungen für Auswirkungen haben – darüber wurde und wird noch viel weniger berichtet. Wir möchten das hier kurz und knapp und möglicherweise immer noch nicht vollständig wenigstens nachholen und damit für etwas mehr Transparenz sorgen. Transparenz und Aufklärung, an der es Bundesregierung, die Statistischen Ämter und die Kommunen mangeln lassen.

Also:

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Offener Brief der Braunschweiger Digitalcourage: Warnung vor Aberglauben, eine Pandemie mittels Apps besiegen zu können – und wenn schon, dann bitte nicht mit der riskanten Luca-App

Auch die Corona-Pandemie verführte und verführt viele Politiker, Populisten und technisch wenig versierte Menschen zu dem Aberglauben, technische Mittel und Methoden als Wundermittel im Kampf gegen menschliche oder soziale Probleme – in diesem Fall die globale Pandemie – anzusehen und anzupreisen.

Eines der „besten“ Beispiele hierfür ist der Hype um die Luca-App, vielfach und eiligst von Politikern und Behördenverantwortlichen für teures Gemeingeld eingekauft  – alleine in Niedersachsen für rund 3 Millionen Euro für eine Software, die seitens der Gesundheitsämter dann aber so gut wie gar nicht genutzt wird, obwohl immer das genaue Gegenteil davor behauptet wurde und wird Die jüngst aufgetauchten vielfachen Sicherheitslücken gepaart mit einer ignoranten und auf Intransparenz basierenden mentalen Einstellung des Anbieters kommen schwerwiegend noch hinzu. Und alleine schon die technische Grundkonzeption des luca-Systems mit zentraler Speicherung sensibler Daten auf den luca-Servern sowie eine bestenfalls pseudonymisierte statt anonymisierte Speicherung dieser Daten lassen IT-Sichereitsforscher an der Sicherheit der luca-App große Zweifel aufkommen

Dabei gibt es – selbst wenn man schon auf die Unterstützung der leidlich verbreiteten Smartphones setzen möchte – wirksamere, kostengünstigere und persönlichkeitsrechtsfreundlichere App-Alternativen: z.B. die Corona-Warn-App oder die einfachen Papierlisten.

Beide leiden in Niedersachsen allerdings nicht nur unter miesem Marketing, sondern auch unter handfesten rechtlichen Benachteiligungen. So schreibt die niedersächsische Corona-Verordnung zwar nur pseudo-liberal und allgemein vor, dass bei Veranstaltungen bestimmte „Kontakt-Daten“ fürs Gesundheitsamt gesammelt werden müssen (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.), sie verpflichtet aber Veranstalterinnen nicht, auf Wunsch von Besucherinnen auch Papierlisten anzubieten.

In der Folge sind Gäste dem guten Willen der Veranstalterinnen ausgeliefert: Verlangen diese eine Registrierung (nur) über die Luca-App, muss laut Verordnung Menschen, die das ablehnen, der Zutritt verweigert werden. Das verblüfft insbesondere, weil die Luca-App strukturell nur eine elektronische Papierlisten-Simulation mit entsprechend gesteigertem Potenzial zum Datensicherheitsalbtraum ist. Warum können Menschen dann nicht auf die Benutzung des weniger riskanten Originals, der einfachen Papierliste, bestehen? Die Landesverordnung könnte das vorschreiben, tut es aber nicht.

Eine andere Alternative zur Luca-App, die Corona-Warn-App, stellt tatsächlich einen neuen Ansatz zur Kontaktnachverfolgung dar und simuliert nicht nur Papierlisten. Sie erhebt keine Namen, Anschriften oder Telefonnummern und sendet diese auch nicht an Gesundheitsämter. Das ist zwar technisch brillant, (zur Kontaktdatenerhebung) aber leider in Niedersachsen rechtswidrig.

Mangels weiterer Alternativen und dank dieses unverdächtig wirkenden rechtlichen Rahmenbaus, wird die Luca-App an vielen Orten zur Zwangs-App.

Es scheint, dass nur solche Methoden der Kontaktnachverfolgung in Niedersachsen erwogen werden, welche vollständige Kontrolle über die erhobenen Daten ermöglichen. Das deckt sich mit dem autoritären Gestus, mit dem etwa Ministerpräsident Weil im Dezember die Erhebung von Standortdaten der Nutzenden (durch die Corona-Warn-App) verlangte. Der Traum der Kontrolle über die Standortdaten der Menschen ist ein Bruder des Traums der Kontrolle über die Beobachtenden selbst. Geht es da wirklich noch um Pandemiebekämpfung? Oder wurde schlicht das technisch und datenschützerisch überlegene Konzept nicht verstanden? Die politischen und rechtlichen Folgen erscheinen ähnlich.

Auf das alles verweist ein Offener Brief der Braunschweiger digitalcourage-Ortsgruppe, den wir nachfolgend gerne einer weiteren Leserschaft zukommen lassen möchten und dem wir mehr Beachtung wünschen:

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Polizei Hannover kennzeichnet Flächen als videoüberwacht, die es gar nicht sind – Beschwerde an die niedersächsiche Landesdatenschutzbeauftragte eingereicht

Amtlich verhüllte Polizeikamera am Hannoverschen Congress Centrum

Die Polizeidirektion Hannover ist ein Freund der Videoüberwachung öffentlichen Raums. Und das schon seit weit über 40 Jahren. Der Streit um die Rechtmäßigkeit und Kennzeichnung der Kameras ist dagegen zwar erst gut ein Dutzend Jahre alt und treibt dennoch immer neue Blüten.

So handelt die Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt recht halbherzig, wenn es um eine korrekte Beschilderung der Videoüberwachung geht. Man mag es auch als sorglos oder gar schlampig bewerten, wenn die Polizei zwar einerseits behauptet, sich regelmäßig und ordentlich dokumentierend um die Hinweis-Schilder und -Aufkleber zu kümmern, zugleich aber eine nicht geringe Anzahl alter Kennzeichnungen im öffentlichen Raum belässt, obgleich dort keine Polizeikamera (mehr) betrieben wird. Oder gar ganz neu: Straßen oder Straßenzüge als videoüberwacht zu brandmarken, die von der dazugehörigen Kamera gar nicht erfasst werden können.

Auf diese Fehlleistung angesprochen reagierte die Polizei bislang ausweichend bis ignorierend [1, 2, 3, 4, 5, 6. 7].

Wir dokumentieren im Folgenden eine Beschwerde, die bei der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht wurde und die die „Über-Beschilderung“ an konkreten Beispielen dokumentiert und das Einschreiten der Datenschutzbehörde erbittet:

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Zeitzeichen, 23

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Nachlese zur Rheinmetall-Hauptversammlung 2021: Panzer- und Kamikazedrohnen, autonom tötende Panzermunition, intransparente Verquickungen mit Parteipolitik und erfolgreiche IT-Angriffe gegen den Konzern

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Der Rheinmetall-Chef Armin Papperger mit seinen Mitarbeitern Franz Josef Jung (CDU, ehem. Verteidigungsminister) und Dirk Niebel (Ex-Generalsekretär der FDP und ehem. Entwicklungshilfeminister) bei der Rheinmetall-Hauptversammlung 2018.

Am vergangenen Dienstag fand die diesjährige „virtuelle“ Hauptversammlung des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG statt. Hier soll es nun weniger um die fundamentale Kritik an der mit Corona-Pandemie begründeten Beschneidung von Aktionärsrechten bei den Online-Treffen gehen – dazu hatten wir zuvor schon ausführlich berichtet. Aber folgende Informationen bzw. Teilauskünfte oder Nicht-Beantwortungen erscheinen uns unter vielen anderen erwähnenswerten zu Rheinmetall besonders interessant (zur Auflistung aller von einem Einzelaktionär gestellten Fragen und der Antworten dazu siehe unsere Wikiseite):

  • Rheinmetall möchte nicht beauskunften, wie oft es Treffen und Gespräche zwischen Rheinmetall-Vertretern und dem Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Celle, Herrn Henning Otte, gegeben hat. Dort im Kreis Celle unterhält Rheinmetall seinen größten Militär-Produktionskomplex Deutschlands. Und Herr Otte ist pikanterweise zugleich der „verteidigungspolitische Sprecher“ der CDU-Bundestagsfraktion!
  • Nachdem sich der derzeitige Rheinmetall-Chef Papperger in 2017 mit dem damaligen Außenminister Gabriel getroffen und über Rüstungsexporte in die Türkei unterhalten hat verweigert Rheinmetall die Auskunft auf die Frage, wie oft und mit welchen Ministern, Ministerinnen oder Ministeriumsvertreter*innen Gespräche geführt worden sind. Absichtlich ausweichend antwortet Herr Papperger: „Wir erteilen keine Auskunft über Anzahl und Inhalt der Gespräche.“
  • In Brüssel betreiben vier Rheinmetall-Angestellte seit 2017 kontinuierlich EU-Lobbyarbeit. Die Büromiete kostet jährlich 30.000 Euro. Wie hoch die Personalkosten (und andere Kosten!) sind, wollte Rheinmetall nicht beantworten.
  • Der Umsatz von Rheinmetall mit dem „Bundesverteidigungsministerium“ ist in den letzten zwei Jahren um 46% gestiegen.
  • Anders als noch in 2018 möchte man nun nicht mehr sagen, wie viel Fuchs-Panzer in dem von Rheinmetall in Algerien errichteten Werk produziert werden.
  • Rheinmetall möchte nicht beauskunften, in welcher Weise die AG mit dem israelischen Militärkonzern IAI zusammenarbeitet. Und die Frage zur Zusammenarbeit mit dem ebenfalls israelischen Militärtechnikkonzern ELBIT wurde ganz ausgelassen und ignoriert.
  • Ebenfalls keine Auskunft will Rheinmetall zu seiner Zusammenarbeit mit dem Rüstungsunternehmen EDIC (Emirates Defence Industries Company) der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) geben.
  • Rheinmetall lieferte ein „Gefechtsübungszentrum (GÜZ)“ an Russland. Mitten in der Lieferung wurde diese seitens der Bundesregierung gestoppt. Angeblich kann Russland mit der bereits gelieferten Technik nichts anfangen. Bemerkenswert darüber hinaus: Der Entschädigungsantrag von Rheinmetall an die Bundesregierung wurde „im Einvernehmen von BAFA und Rheinmetall derzeit ruhegestellt. o_O
  • Derweil hat Rheinmetall in den letzten zehn Jahren insgesamt 16 weitere GÜZ an andere Länder geliefert. Dort trainieren Soldat*innen teilvirtuell das Kämpfen und Töten, nicht zuletzt insbesondere den Häuserkampf und die Aufstandsbekämpfung!
  • Schein und Wirklichkeit: Herr Papperger auf die Frage, ob Rheinmetall seine Panzerdrohnen auch mit den Kamikazedrohnen ausgerüstet anbieten würde: „Das Mission-Master-Modul mit Warmate-Abflugrohren wurde nicht von Rheinmetall sondern von der WB-Group gebaut und gezeigt. Warmate wird von Rheinmetall derzeit nicht kommerziell angeboten.“ In einem Werbevideo steht Etienne Rancourt von Rheinmetall Canada auf einem Rheinmetall-Messestand vor der Panzerdrohne mit aufmontierten Kamikazedrohnen und sagt stolz: „Das ist ein neues System, das wir hier für die Messe fertiggestellt haben. (…) Wir haben die Warmate-Startrohre von der WP-Group auf unser Mission-Master-Fahrzeug montiert. Wir haben die ähnliche ‚visions‘ wie die WP-Group und die Zusammenarbeit ist sehr gut.“ Damit ist die Behauptung von Herrn Papperger widerlegt. Nachfragen kann man auf den „virtuellen Hauptversammlungen“ aber leider nicht stellen. Bonmot: Der Messestand von Rheinmetall wirbt mit dem Slogan: „Go autonomous“ … o_O

    Auf den neuesten Panzerdrohnen von Rheinmetall (Serie „Mission Master“) wurden im Zuge einer Kampfvorführung hochumstrittene Kamikaze-Drohnen vom Typ „Warmate“ eingesetzt. Dazu nachgefragt weicht Rheinmetall aus: Dafür sei der Hersteller der Kamikazedrohnen, die polnische WB-Group verantwortlich. Und noch weiter vieldeutig ausweichend: „Warmate wird von Rheinmetall derzeit nicht kommerziell angeboten.“

  • Rheinmetall gibt zu, Opfer „erfolgreicher IT-Angriffe“ geworden zu sein. Verantwortlich für die IT-Sicherheit ist im übrigen der „Finanzvorstand“. o_O
  • Besonders auffallend ist, dass einige Fragen im Zuge eines erfolgreichen Datenklaus bei Rheinmetall einfach gar nicht vorgelesen und entsprechend auch nicht beantwortet und behandelt worden sind. Im April 2020 wurden im Internet interne Dokumente von Rheinmetall bzw. im Zusammenhang mit Rheinmetall-Lieferungen zum Verkauf angeboten. Warum die darunter enthaltenen „Konstruktionspläne von Bauteilen gepanzerter Fahrzeuge, wie die Modelle Fuchs, Boxer, Yak und Scout“ nicht als sensibel betrachtet werden, wer die Quelle der abhanden gekommenen Dokumente war und ob Rheinmetall den Vorfall rechtzeitig an die Datenschutzbehörden gemeldet hat, diese Fragen hat Rheinmetall bei der Hauptversammlungen einfach unter den Tisch fallen lassen.
  • Besorgniserregend: Es gab in 2019 und 2020 zwar keine Produktion von SMART-155-Munition, aber Rheinmetall „hofft, dass es in Zukunft bald wieder eine SMART-Produktion geben wird.“ Die SMART-155-Munition ist eine autonom ein Ziel auswählendes und die Menschen darin tötendes Waffensystem, verschossen u.a. von Panzerhaubitzen. Fragen dazu, mit welcher Wahrscheinlichkeit/“Sicherheit“ der in der verschossenen Munition enthaltene Zielerkennungsalgorithmus einen Schulbus von einem Militär-LKW unterscheiden kann, wurden bislang geflissentlich ausgesessen.
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Vom „Recht auf Megaphon“ bei 1-Person-Demos bzw. bei der Meinungskundgabe Einzelner

everything-is-ok-screenshot

Bild: Screenshot aus einem Videoclip der
Aktionskünstlergruppe „Everything is OK“

Ausgangspunkt dieses Blogbeitrags war der Telefonanruf eines Menschen, der aus großer persönlicher Betroffenheit alleine vor einer Behörde seine Meinung kundtut und protestiert, in diesem Sinne also „demonstriert“. Weil ein einzelner Mensch allerdings im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit postuliert, nicht als Versammlung gilt, ist dieser Protest auch nicht wie eine Versammlung im formellen Sinne geschützt. Dementsprechend wurde und wird dem Betroffenen das Protestieren seitens Behörde und Polizei so schwierig bis unmöglich gemacht – i.e. verboten – soweit es den Stellen jeweils irgend möglich ist … oder möglich scheint.

So ging es in dem Fall unter anderem um die Frage, ob ein*e Protestierende*r ein Megaphon nutzen darf, um ihrem/seinem Anliegen Gehör zu verschaffen.

Aus unserer Sicht darf es kein generelles Megaphon-Verbot geben, wenn man auch die Art und den Umfang seiner Benutzung im Einzelfall bei Betrachtung der konkreten Umstände und des örtlichen Umfelds maßvoll beschränken darf. So ist es sicherlich ein Unterschied, ob ein Megaphon in einer Fußgängerzone, vor einem Altenheim, neben einer vielbefahrenen Straße, in einem Industriegebiet, tags oder nachts eingesetzt wird. Wichtig dürfte auch noch die Frage sein, ob man das Megaphon fünf Minuten, eine Stunde oder gar einen ganzen Tag lang einsetzt.

Doch die Polizei meinte die Megaphon-Nutzung pauschal verbieten zu dürfen und drohte der betroffenen Person entsprechend mit Beschlagnahme des Geräts.

Auf Schilderung der Sache auf unserer Mailingliste und der Nachfrage, wie andere Leute dort die Rechtslage bewerten würden schrieb dort ein Mensch folgendes – und das möchten wir im Sinne aller Betroffenen und Interessierten gerne mit diesem Blogbeitrag teilen. Es sind aus unserer Sicht wichtige und hilfreiche Gedanken und Informationen:

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