Es ist ein mühsamer Weg, herauszufinden, was Behörden wie z.B. Polizeien und Geheimdienste über Klimaschutz- und Menschenrechts-Aktivist*innen speichern. Zwar gibt es Gesetze, die Auskunftsrechte regeln, doch leider auch zahlreiche Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, bestimmte Speicherungen geheim zu halten und nicht mitzuteilen. Schließlich kommt noch hinzu, dass sich die Behörden mitunter nicht an die Vorgaben zur Auskunftspflicht halten oder sich gar untereinander absprechen, bestimmte Informationen den Anfragenden vorzuenthalten.
In einem aktuellen vor Gericht behandelten Fall beauskunftete das Landeskriminalamt Niedersachsen einer Aktivistin im Jahr 2018 zwar umfangreich dort vorhandene Speicherungen sensibler personenbezogener Daten. Ihre (vermeintliche!) Gruppenzugehörigkeit und ihre Kategorisierung als „politisch motivierte Straftäterin“, sämtliche Meldeadressen der letzten 20 Jahre und eine Dokumentation ihrer Beteiligung an diversen Aktionen, darunter auch solche in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die in den jeweiligen Bundesländern selbst zum Teil schon lange nicht mehr gespeichert werden. Doch es gibt auch Speicherungen, die das LKA pauschal gar nicht mitteilen will. Dagegen zog die Aktivistin vor Gericht.
„Ich hab zunächst eine sehr umfassend geschwärzte Akte vorgelegt bekommen. Als wäre es nicht schon dreist genug, was für eine enorme Datensammelwut das LKA hier bezogen auf meine Person an den Tag legt, wollen sie mir nicht einmal vollumfänglich mitteilen, was sie speichern. Das ist schon dreist“, so die Aktivistin Hanna Poddig. Zwar konnte sie mit Hilfe einer Anwältin mittlerweile einen Teil der Schwärzungen wegkämpfen, doch noch immer bleiben mutmasslich bedeutsame Aktenbestandteile verborgen.
Am kommenden Mittwoch, den 14.7.2021 um 11:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hannover in der Leonhardtstraße 15 in der Behandlung eines Verfahrens nun um die KLärung der Frage gehen, ob das LKA der Klägerin gegenüber vorenthalten darf, welcherart Informationen geschwärzt worden sind. Ob es sich also – beispielsweise – bei der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter bei diesen Personen um Freund*innen/Bekannte oder um Polizeispitzel handelt – oder in welcher weiteren Form diese in der Beziehung zur Auskunftssuchenden stehen.
Die mündliche Verhandlung (Az. 10 A 3954/18) ist öffentlich.
Wir wünschen ihr reges öffentliches Interesse.