
Ende Juni 2012 gab es einen kurzen, aber deutlich hörbaren Aufschrei der Empörung, als der Bundestag einen Gesetzestext für ein neues Bundesmeldegesetz verabschiedet hatte. Die Kritik richtete sich hauptsächlich gegen die Art und Weise des Zustandekommens des Gesetzestexts, weil dieser ohne eine Sachdiskussion von nur wenigen Parlamentariern zu später Stunde verabschiedet wurde und kurzfristig eingeflossene datenschutzfeindliche Änderungen zur Weitergabe von persönlichen Meldeamtsdaten an Adresshändler enthielt.
Nach dem Abschwappen der Empörungswelle wurden Veränderungen ausgehandelt und am 28.2.2013 vom Bundestag sowie am 1.3.2013 vom Bundesrat endgültig verabschiedet. Das damit beschlossene Bundesmeldegesetz (BMG) tritt zum 1.5.2015 1.11.2015 in Kraft.
Anders als bei der Aufregung vom Juni 2012 wurden die Änderungen weitgehend ohne öffentliche Diskussion begleitet und umgesetzt, dabei gibt es zahlreiche, nicht nur datenschutzrechtlich bedenkliche Aspekte im Gesetz.
Eine große, schon seit Jahren geäußerte, datenschutz- und grundrechtliche Sorge ist die vor einer von Konservativen, Bürokratie- und Sicherheitsverfechtern verlangten Schaffung eines zentralen Bundesmelderegisters. Ein solches findet sich in dieser expliziten Form im BMG nicht wieder, doch führen die Regelungen in den Paragraphen 34, 35 und 38 zu einer einem Bundesmelderegister nahekommenden Zentralisierung:
Das Bundesmeldegesetz erzwingt die Einrichtung einer vernetzten IT-Infrastruktur und schafft damit ein Quasi-Bundesmelderegister: Es erlaubt einer beträchtlichen Zahl von Polizeien, Gerichten, Anwaltschaften, Zollbehörden, Finanzämtern und vor allem den Geheimdiensten, vollautomatisierten und zeitlich unbeschränkten Lesezugriff (und mitunter auch Schreibzugriff) auf alle Meldeamtsdaten in Deutschland.
Weitere, kritische Regelungen im BMG haben wir von freiheitsfoo in unserem Wiki paragraphenbezogen zusammengetragen.
[Update 27.3.2014: Gegen das BMG wurde nun eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.]
Fünf Punkte sind unserer Ansicht nach besonders hervorzuheben:
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