6.11.2015, 8:30 Uhr: Protest gegen das Durchwinken der neuen Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat

vds-bundesrat-theater01Am nächsten Freitag, den 6.11.2015 wird der Bundesrat das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket zur neuen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abnicken (siehe Nr. 6 der Tagesordnung). Dass es so und nicht anders kommt, das lässt sich aus unserer Befragung der Landesregierungen vom Mai dieses Jahres unschwer ablesen bzw. vorhersagen.

Auf den Internetseiten des Bundesrats mag man sogar ein wenig Stolz auf effektives Zeitmanagement heraushören, wenn dort zu lesen ist, dass die Vorratsdatenspeicherung „voraussichtlich ohne Verzögerung den Bundesrat passieren“ werde. „Ohne Verzögerung“ … das heisst dann wohl, dass noch nicht einmal eine Debatte zur Vorratsdatenspeicherung zu erwarten ist?

Vor fast genau acht Jahren, am 30.11.2007 hat der Bundesrat schon einmal eine anlasslose und pauschale Speicherung der TK-Verbindungsdaten aller Menschen in Deutschland durchgewunken … mit dem bekannten Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für nichtig erklärt hat.

vds-bundesrat-theater03Wir finden, das alles ist ein schlechtes Theater und haben deswegen vor dem Bundesrat einen Protest versammlungsrechtlich angekündigt und gemeldet:

Am Freitag, den 6.11.2015 von 8:30 bis 9:30 Uhr vor dem Eingang des Bundesrats in der Leipziger Straße 3-4 in Berlin

Wer „Lust“ und Zeit hat, den dann in den Bundesrat eintreffenden Landesregierungs-Vertretern seinen/ihren Unmut auszudrücken, ist herzlich willkommen, mit dabei zu sein.

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EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen neue deutsche Vorratsdatenspeicherung ist möglich

20151016brussels-meeting-DG-HOMEExakt zeitgleich mit der Verabschiedung der Gesetzgebung zur neuen deutschen Vorratsdatenspeicherung (VDS) im Bundestag in Berlin haben sich einige Leute von freiheitsfoo in Brüssel mit dem für die VDS zuständigen Vertreter der EU-Kommission getroffen.

Wir haben die Kommission mit Verweis auf moralische und juristische Grundlagen (erneut) dazu aufgefordert, Verfahren wegen der Verletzung EU-europäischer Grund- und Menschenrechte gegen diejenigen EU-Mitgliedsstaten einzuleiten, die auch nach der Nichtigerklärung der EU-Richtlinie zur anlaßlosen und flächendeckenden VDS durch den Europäischen Gerichtshof diese noch immer praktizieren:

Die EU-Kommission hat die Pflicht, für die schnellstmögliche Abschaffung der noch bestehenden VDS-Ländergesetze zu sorgen und auch die neue deutsche VDS zu kippen.

Auf die jüngsten Vorwürfe zur „Schizophrenie der EU-Kommission“ angesprochen wies man uns interessanterweise darauf hin, dass in dem Statement der Kommission bei sehr genauem Lesen nicht stehe, dass die Kommission nichts gegen die neue deutsche VDS-Gesetzgebung unternehmen würde:

Es sei dort lediglich die Rede davon gewesen, dass man sich nicht gegen das sich noch in der Gesetzgebungsphase befindliche VDS-Gesetzänderungspaket engagieren werde, denn das sei rein juristisch auch gar nicht möglich: Man kein keinen Gesetzentwurf wegen Vertragsverletzung vor Gericht bringen. Das Gesetz muß erst in Kraft getreten sein.

Wir interpretieren diesen Hinweis als wichtiges Signal für uns in Deutschland und möchten hiermit darauf hinweisen.

Mehr Informationen über unser Gespräch und unseren Besuch bei der Kommission auf unserer dazugehörigen Wiki-Seite.

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Gegen einen gesetzlichen Digitalisierungs- und Vernetzungszwang bei Hausstromzählern, für ein Recht auf analoge Teilhabe

Intelligenter_zaehler-_Smart_meter-modBislang haben die Pläne der Bundesregierung zur Zwangsdigitalisierung des Stromnetzwerkes nur wenig Öffentlichkeit erhalten.

Wir haben uns nun dazu im Rahmen einer Stellungnahme zu Wort gemeldet, denn bei dem Projekt zur „Digitalisierung der Energiewende“ geht es um etwas ganz Großes:

Jeder Haushalt in Deutschland soll zwangsweise einen programmierbaren Stromzähler (Digitalstromzähler) eingebaut bekommen, der seitens des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) neusprechartig als „intelligenter Stromzähler“ beworben und angepriesen wird.

Nach dem Austausch der bisher noch häufig eingesetzten analogen Stromzähler sollen die neuen Kleinrechner den Stromenergieverbrauch (oder dessen Einspeisung) messen und die Daten regelmäßig an die Energieversorger zur besseren Steuerung des Stromnetzes weiterleiten – so die erklärte Absicht.

Dabei können diese Daten mitunter sehr sensibel sein und personenbeziehbare Informationen beinhalten, also in die Privatsphäre der Strom“verbraucher“ eingreifen.

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Kritik an der Praxis der polizeilichen Videoüberwachung in Hannover

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Die hannoversche Polizei betreibt in außergewöhnlich langer Tradition eine umfangreiche und 24/7-durchgängig betriebene Videoüberwachung vieler öffentlicher Plätze und Wege der niedersächsichen Landeshauptstadt. Derzeit sind 78 Polizeikameras dauerhaft installiert, rund die Hälfte davon nimmt die Bilder zudem laufend (für eine gewisse Zeit) auf.

Nach einer gerichtlichen Niederlage in 2011 (Az. 10 A 5452/10) sah sich die Polizei dazu gezwungen, die bis dahin unterlassene Kennzeichnung der überwachten öffentlichen Räume nachzuholen. Jahrelange vorhergehende Interventionen bei Behörde, Innenministerium und Landtag waren bis dahin abgewatscht worden.

Doch anstelle einer ausführlichen Beschilderung, wie es die einschlägigen Vorschriften in den Datenschutzgesetzen von Land und Bund verlangen, hat die hannoversche Polizeidirektion mit denjenigen gleichgezogen, die die Stadt mit Aufklebern und Stickern unterschiedlichster politischer und unpolitischer Botschaften markieren: Die Polizei hat also angefangen, Laternenpfähle und Schilderpfosten mit Plastikfolien-Aufklebern zu bekleben.

Das das nicht gut gehen konnte und weder dauerhaft noch zulässig ist, darauf haben wir die Polizei in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Eine konkreter werdende Nachfrage von vor über drei Monaten blieb bislang gänzlich unbeantwortet.

Nun haben wir der Polizeidirektion an einer der 78 Kamerastandorte rein exemplarisch in einem Dokument dargelegt, warum diese Kamerabeschilderung rein rechtlich ungenügend ist – siehe dazu die Grafik oben – und diese Einschätzung wie folgt anhand von sechs Punkten begründet:

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Versammlungsbehörde Hannover-Langenhagen schreibt vor: Demonstrieren wie im Kindergarten

Bundesarchiv_Bild_183-U0315-026_Weimar,_Dichterweg,_Wohnblocks-modAm Freitag, den 17. Juli 2015 demonstrierten in Hannover-Langenhagen Menschen gegen die in Teilen menschenunwürdige Abschiebepraxis von Flüchtlingen und Ausländern und meldeten ihren Protest bei der Versammlungsbehörde in Langenhagen an.

Konkret ging es um die Abschiebung von Yahya Mohamed Seleiman, der mehrere Jahre in Hannover gelebt hat und nun nach Italien abgeschoben werden sollte, wo er Verfolgung zu befürchten hat.

Die Demonstration begann vor dem direkt neben dem Flughafen (und abseits der öffentlichen Wahrnehmung!) befindlichen Gefängnis, in dem Herr Seleiman seit drei Wochen mittels Hungerstreik auf seine verzweifelte Lage hinzuweisen versuchte, und führte dann in den Flughafen hinein. (Der gesamte Demonstrationsaufruf, entnommen einer Facebook-Eintragugng, befindet sich am Ende dieses Beitrags.)

Wir veröffentlichen hiermit die daraufhin an die anmeldende Person ergangene Demonstrationsbeschränkungen (im Amtsdeutsch: „Auflagenbescheid“) durch die Behörde.

Einige Punkte darin erscheinen uns fragwürdig und potentiell rechtswidrig – weil leider nicht juristisch gegen die „Verfügung“ angegangen worden ist, möchten wir die Punkte so wenigstens auf diesem Wege dokumentieren und öffentlich machen.

 

Zunächst der vier Seiten lange Auflagenbescheid der Stadt Langenhagen vom 17.7.2015:

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Inwieweit sind die Volkszählungs-Daten aus 2011 heute noch nicht gelöscht?

volkszaehlung1933Am 2.9.2015 meldete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG):

„In einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Berliner Senats hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die Löschung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten vorläufig gestoppt. (…) [D]ie Löschung der Daten könnte den Gemeinden die Möglichkeit nehmen, eine etwaige fehlerhafte Berechnung ihrer Einwohnerzahl gerichtlich effektiv überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. (…) Nach § 19 des Zensusgesetzes 2011 sind die erhobenen Daten spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu löschen. Diese Löschung hat bereits begonnen.“

Unter „Berichtszeitpunkt“ wird der Stichtag der Volkszählung 2011, der 9.5.2011 verstanden (siehe §1 Abs.1 ZensG2011). Das Zensusgesetz verlangt also, dass die persönlichen Volkszählungsdaten der Einwohner Deutschlands spätestens am 9.5.2015 hätten gelöscht sein müssen. Statistiker, Ämter und andere Volkszählungsbefürworter hatten gegenüber dem Arbeitskreis Zensus und anderen Kritikern immer wieder beteuert, dass die Datenlöschung nicht nur akkurat erfolgen, sondern sehr wahrscheinlich sehr viel früher als gesetzlich vorgeschrieben umgesetzt werde.

In seinem Beschluß vom 26.8.2015 berichtet das Gericht, dass „in wenigen der über tausend Verfahren“ von Städten und Kommunen gegen den Zensus 2011 bereits einstweilige Anordnungen zur Aussetzung der Datenlöschung ergangen seien. Dieses betreffe aber „nur wenige Prozent der klagenden Gemeinden und der bundesweit festgestellten Einwohnerzahlen“.

  • Stimmt es also, was das BVerfG behauptet, dass einige oder alle personenbezogenen Volkszählungsdaten der Einwohner Deutschlands entgegen der gesetzlichen Vorschrift noch gar nicht gelöscht worden sind?
  • Und falls daran etwas ist: Welche der Statistikämter sind an der rechtswidrigen Nicht-Löschung (sofern es keine gerichtliche Einzelverfügung dagegen gab) beteiligt?
  • Weiter gemutmasst: Haben eventuell einzelne Landesstatistikämter (wie beispielsweise das Amt für Statistik Berlin-Brandburg) auf Anweisung von oben die überfällige Löschung der Volkszählungsdaten unterlassen? [Update 10.9.2015: Diese Mutmassung hat sich als falsch herausgestellt. Dafür aber anderes. Siehe Wikiseite zu diesem Thema.]

Fest steht auf jeden Fall:

Das Bundesverfassungsgericht hat eine im Vorfeld der Volkszählung eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Einige der damals vorgetragenen Kritikpunkte haben durch die Snowden-Enthüllungen samt aller im Schlepptau damit bekannt gewordenenen Informationen über die weitreichende Nicht-Integrität digitaler Datenverarbeitung und -übertragung erheblich an Gewicht gewonnen.

Das gleiche Gericht lässt nun die gesetzlich vorgeschriebene Löschung personenbezogener Daten der Volkszählung 2011 stoppen. Es begründet das wie folgt:

„Die längere Datenspeicherung führt zu einer Vertiefung des Eingriffs in das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung, der jedoch von verhältnismäßig geringem Gewicht ist. Demgegenüber haben die Vorteile, die die einstweilige Anordnung für die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden mit sich bringt, ein erheblich höheres Gewicht.“

Es geht bei den vorliegenden Klagen der Kommunen, die die Volkszählung nachträglich kippen soll, um viel Geld – zugegeben. Und die damit verknüpfte Streitfrage wiegt nach Auffassung der Richter hier schwerer als das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Vielleicht wiegt aber auch die Gesamtheit der klagenden Städte und Gemeinden mit ihrer gut bezahlter Anwaltschar schwerer als eine gute Handvoll Menschenrechtler, die sich ehrenamtlich, also unbezahlt und in ihrer Freizeit engagier(t)en und dank Spenden von vielen anderen eine einzelne Anwältin bezahlt haben.

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Bundesamt für Datenschutz: Bundesrat hat persönliche Journalisten-Daten gesetzeswidrig erfasst (und an das BKA weitergeleitet)

Wer sich bis vor kurzem beim Bundesrat als Journalist*in zur Anwesenheit bei einer Bundesrats-Sitzung online angemeldet hat (für Tagesakkreditierungen ist das offline nicht möglich), dem wurde nach Eingabe und Übertragung aller dafür notwendigen persönlichen Daten mitgeteilt, dass der Bundesrat diese Daten „zur Erfüllung der Schutzaufgaben“ an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter leiten werde.

So ist das auch einem Mitglied unseres Redaktionskollektivs passiert – es hat deswegen Beschwerde beim Bundesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) respektive bei der Bundesdatenschutzbeauftragten eingelegt.

Das BfDI hat Rücksprache mit Bundesrat gehalten und kommt zu dem schriftlichen Ergebnis:

Der Bundesrat hat mit dieser Praxis gegen den § 20 Absatz 5 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstoßen.

Genau genommen rügt das BfDI nicht die Datenweitergabe an das BKA, sondern die Erfassung der Journalistendaten ohne den vorherigen Hinweis, diese an das BKA weiterleiten zu wollen.

Praktisch war in dem vorhergehenden Fall allerdings aufgrund der kurzfristigen Anmeldung gar kein Widerspruch möglich – vor allem aber wurde gar nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenweitergabe hingewiesen geschweige denn auf die Tatsache, dass diese „erst“ einen Tag vor der Bundesratssitzung geschehe.

Als Ergebnis der eingelegten Beschwerde wurde diese im Frühjahr 2014 eingeführte unangekündigte und unerlaubte Datenübertragung zwar nicht abgeschafft, weil das BKA (unter Berufung auf §§ 22 i.V.m. 5 und 21 Abs. 1, S. 2 bzw. §§ 25 und 28 BKAG laut Bundesrat, laut BfDI aber eher wegen § 24 Absatz 1 Satz 4 BKAG) diese Daten zwangsweise abverlangt, immerhin werden die Journalisten nun aber wenigstens vorher darüber informiert.

Eine Rechtsbelehrung bezüglich der Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs fehlt allerdings auch in der jetzigen Fassung des Online-Anmelde-Vorgangs beim Bundesrat.

Wer also als Journalist dem Bundesrat bei seinen reichlich intransparenten Entscheidungen zuschauen möchte, nicht aber vom BKA erfasst oder durchleuchtet werden möchte, der sollte mit Bezug auf § 20 Absatz 5 BKAG Widerspruch gegen die Datenübermittlung einlegen … und abwarten, wie der Bundesrat dann mit dieser neuen Situation umgeht.

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Zu unserem 23. Geburtstag: Die „analoge Mailingliste“

„THIS IS PROGRESS“ copyright by Levni Yilmaz – http://ingredientx.com/

Zum Ende des September 2013 hat das Experiment „freiheitsfoo“ begonnen.

Unseren 23. (Monats-)Geburtstag feiern wir mit einem neuen Experiment – wir starten die

„analoge Mailingliste“

Ausgehend von unseren Erfahrungen und Eindrücken und zuletzt angeregt von dem lesens- und diskussionswerten Band II der Aktivisten von capulcu sind wir der Meinung, dass es dringender denn je nötig ist, Rückzugsräume aus dem digital Vernetzten zu bewahren und neue überwachungsfreie Lebensräume zu erschließen.

Dazu haben wir uns ein Konzept für eine „analoge Mailingliste“ ausgedacht, die zur Diskussion von dem allen dienen kann und bei der die Anonymität der Teilnehmenden, der Entzug vor Erfassung und die Entschleunigung von Kommunikation im Vordergrund stehen sollen.

Ab dem 1. September 2015 geht es los und jeder und jede Interessierte kann mitmachen. Wie das geht und was die analoge Mailingliste überhaupt ist, steht auf der für dieses Experiment eingerichteten Homepage

http://analoges.org/

Wir wünschen viel Freude dabei und sind sehr gespannt auf das, was kommt. :)

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Informationelle Selbstbestimmung einfordern: Benachrichtigungsersuchen bei Betroffenheit von Funkzellenüberwachungen stellen!

funkzellendaten-berlin

In den letzten Monaten und Jahren ist bekannt geworden, dass die Polizeien, Geheimdienste und Staatsanwaltschaften immer häufiger zum Mittel der Funkzellenüberwachung/Funkzellenabfrage/Funkzellenauswertung (FZA) greifen, um Aufklärung und Strafverfolgung durchzuführen.

Ein paar Beispiele gefällig?

Die von diesen alltäglich gewordenen Rasterfahndungen Betroffenen werden von den Staatsanwaltschaften nicht nachträglich informiert, obwohl der § 101 StPO in seinem Absatz 4 ganz klar festlegt:

Die Benachrichtigung darf die Staatsanwaltschaft/Polizei nur dann unterlassen, „wenn [die betroffene Person] von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.“

Einzig in Berlin regt sich eine Änderung dieser Missachtung geltenen Rechts: Dort möchte man bald (?) dafür sorgen, dass alle unschuldig Betroffenen mittels automatisierter SMS darüber informiert werden, falls sie zum „Beifang“ der Überwachungsbehörden geworden sind.

Selbst tätig zu werden würde bedeuten, dass man ein oder mehrere Staatsanwaltschaften anschreibt und diesen ausdrücklich und unmissverständlich mitteilt, dass man durchaus ein Interesse an seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat und wissen möchte, dass personenbezogene Mobilfunkdaten in irgendeinem Zusammenhang von Polizei oder Staatsanwaltschaft verarbeitet worden sind. Und zwar unabhängig davon, ob diese Daten mehr oder weniger zügig (erinnert sei an die monatelange Speicherung in Sachsen) wieder gelöscht worden sind oder nicht.

Wir haben für so ein „Benachrichtigungsersuchen im Zusammenhang mit Funkzellenüberwachungen“ einen Mustertext erstellt und in mehreren Dateiformaten auf einer eigenen Wikiseite zum allgemeinen Abruf bereitgelegt.

Dort finden sich auch die Postanschriften aller in Betracht kommenden Generalstaatsanwaltschaften Deutschlands.

Nun sind wir gespannt, wie die Staatsanwaltschaften auf etwaig eingehende Benachrichtigungsersuchen reagieren werden. Also schreibt uns bitte über eure Erfahrungen damit.

Weitere Infos:

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EU-Kommission deutet an: Widerspruch gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung für Deutschland

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Auf mehrfaches Nachfragen hin seit dem 18. Juni 2015 teilt uns der EU-Innenkommissar Avramopoulos in einem Schreiben von gestern nun mit, dass die EU-Kommission beabsichtige, der Bundesregierung zu der von Ihnen vorangetriebenen Vorratsdatenspeicherung „die Ergebnisse ihrer Analyse zur notifizierten Gesetzgebung“ mitzuteilen.

Das ist insofern bemerkenswert, weil die EU-Kommission im Rahmen des Abkommen zur TRIS-Notifizierung nicht verpflichtet ist, sich überhaupt zu den in den Nationalstaaten geplanten Gesetzesänderungen zu äußern. Sie tut dieses aber dann, wenn Sie zu den geplanten Gesetzen Bedenken anmeldet bzw. Einspruch erhebt.

Wir gehen also davon aus, dass die EU-Kommission die neue Vorratsdatenspeicherung für Deutschland in der geplanten Form nicht billigen wird!

Weiter drückt sich die EU-Kommission (erneut) vor einer Antwort zu unserer Frage, ob es derzeit in Brüssel nicht-öffentliche Gespräche oder Verhandlungen zu einer neuen EU-weiten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gibt.

Wir deuten das diplomatisch-sprachliche Ausweichmanöver als Indiz dafür, dass es solche nicht-öffentlichen Konsultationen gibt, die als Ergebnis zu einer neuen EU-weiten Vorratsdatenspeicherung führen können.

Den gesamten Vorgang unserer Konversation mit der EU-Kommission kann man in unserem Wiki nachverfolgen.

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