EU-Kommission deutet an: Widerspruch gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung für Deutschland

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Auf mehrfaches Nachfragen hin seit dem 18. Juni 2015 teilt uns der EU-Innenkommissar Avramopoulos in einem Schreiben von gestern nun mit, dass die EU-Kommission beabsichtige, der Bundesregierung zu der von Ihnen vorangetriebenen Vorratsdatenspeicherung „die Ergebnisse ihrer Analyse zur notifizierten Gesetzgebung“ mitzuteilen.

Das ist insofern bemerkenswert, weil die EU-Kommission im Rahmen des Abkommen zur TRIS-Notifizierung nicht verpflichtet ist, sich überhaupt zu den in den Nationalstaaten geplanten Gesetzesänderungen zu äußern. Sie tut dieses aber dann, wenn Sie zu den geplanten Gesetzen Bedenken anmeldet bzw. Einspruch erhebt.

Wir gehen also davon aus, dass die EU-Kommission die neue Vorratsdatenspeicherung für Deutschland in der geplanten Form nicht billigen wird!

Weiter drückt sich die EU-Kommission (erneut) vor einer Antwort zu unserer Frage, ob es derzeit in Brüssel nicht-öffentliche Gespräche oder Verhandlungen zu einer neuen EU-weiten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gibt.

Wir deuten das diplomatisch-sprachliche Ausweichmanöver als Indiz dafür, dass es solche nicht-öffentlichen Konsultationen gibt, die als Ergebnis zu einer neuen EU-weiten Vorratsdatenspeicherung führen können.

Den gesamten Vorgang unserer Konversation mit der EU-Kommission kann man in unserem Wiki nachverfolgen.

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