Rot-Grün NDS knickt bei Polizeigesetzreform vor Polizeigewerkschaften ein

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat auf das massive Öffentlichkeits-Lobbying seitens der Polizeigewerkschaften GdP, DPolG und BDK reagiert und nimmt einen wichtigen Teil seiner ohnehin nur überschaubar vielen Liberalisierungen im Polizeigesetz zurück: Eine anlaßlose Identitätskontrolle soll zukünftig unter beinahe gleichen Bedingungen möglich sein wie unter dem CDU-geleiteten Innenministerium unter Herrn Schünemann, der seinerzeit nicht davor zurückgeschreckt hat, alle Besucher einer Moschee kontrollieren und namentlich erfassen zu lassen.

Aufgrund dieser neuerlichen Rückwärts-Korrektur (zu etwaig weiteren geplanten Änderungen hinsichtlich einer eigenen Befugnis Landes- bzw. nds. Staatstrojaner möchte sich das Innenministerium lieber gar nicht äußern!) erhielten wir vom freiheitsfoo die Gelegenheit, erneut schriftlich Stellung zu beziehen.

Das tun wir und im Gegensatz zu den meisten anderen dazu eingeladenen Gruppen veröffentlichen wir diese hiermit im vollen Wortlaut.

Neben der schon beschriebenen Rücknahme der Identitätskontrollbefugnis-Beschränkung (§ 21 (6) NGefAG) beziehen wir darin auch noch weitere Stellung zu folgenden drei Punkten:

  • § 21a NGefAG: Befugnis von Parlamentariern, polizeiliche Ingewahrsamsmaßnahmen kontrollieren zu dürfen.
  • § 32 (4) NGefAG: Allgemein-Befugnis zum Einsatz von BodyCams inkl. Audio-Aufzeichnung.
  • § 69 (4) NGefAG: Allgemein-Befugnis zum Einsatz von Taser-Elektroschockern bei der Polizei.

Hier nun die Stellungnahme im Ganzen:

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Einladung zum offenen Wintertreffen vom 28.-30.12.2016 in Hannover

Von Mittwoch, den 28.12. bis Freitag, den 30.12.2016 findet in Hannover zum inzwischen achten mal das gemütliche Jahrestreffen, nun zum ersten mal als „Wintertreffen“ statt.

Das Treffen findet zeitgleich zum 33. Chaos Communication Congress statt und bietet damit u.a. denjenigen eine Chance zum Treffen, die politisch interessiert sind, für den Kongress aber keine Karte mehr abbekommen haben.

Hervorgegangen aus den bundesweiten Sommertreffen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist das Jahrestreffen eine Gelegenheit, sich in aller Entspanntheit, frei von Erwartungshaltungen und ohne den Druck eines festen Programms oder Ablaufs mit Freunden von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung zu treffen.

Wir tauschen Gedanken, Erfahrungen, Informationen und Ideen aus und diskutieren und besprechen Dinge, die uns gerade interessieren und bewegen.

Das Wintertreffen ist ausdrücklich offen für alle – egal, ob bei freiheitsfoo oder AK Vorrat dabei oder nicht. Neugier genügt.

Und das Treffen ist – wie immer – kostenlos und anmeldefrei:

Jede und jeder ist herzlich willkommen!

Mehr Informationen auf unserer Wikiseite zum Wintertreffen.

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Zeitzeichen, 3

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Unter dem Radar: Heute nächtliche 1. Lesung des Vorbereitungsgesetzes zur nächsten Volkszählung

Protestaufkleber aus 2011

Protestaufkleber aus 2011

Wir möchten aus aktuellem Anlaß darauf aufmerksam machen, dass der Bundestag in der kommenden Nacht gegen 2:15 Uhr (!) den Entwurf zum neuen „Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG)“ in erster Lesung durchwinken wird.

Der Entwurf dieses Gesetzes wurde (dazu gibt es unterschiedliche Angaben) erst vorgestern oder am Tag davor öffentlich und auch erst dann der Opposition zugänglich gemacht. Nicht gerade viel Zeit, um sich mit den 41 Seiten des Entwurfs zur Einläutung der Volkszählung 2021 („Zensus 2021“) inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können.

Unter diesen erschwerten Bedingungen ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer ernst zu nehmenden Behandlung im Bundestag kommen kann.

Das ZensVorbG2021 soll nach heutigem Planungsstand Kosten von 332 Millionen Euro erzeugen (fast doppelt soviel wie das vergleichbare Vorbereitungsgesetz zur Volkszählung 2011) und initiiert einen vier Jahre dauernden Prozess der Zusammenführung von vielen Daten zu jeder Wohnung und Wohnanlage in Deutschland (beschrieben in den §§ 3 bis 12 des Gesetzentwurfs). Ergebnis soll das so genannte „anschriftenbezogene Steuerungsregister“ sein.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass innerhalb dieser Vorlaufzeit die Vollständigkeit und Korrektheit aller Daten in Zusammenarbeit mit den Datenlieferanten überprüft und ggf. korrigiert wird. Inwiefern dabei das Gebot des Datenrückführungsverbots aus dem Volkszählungsurteil 1983 eingehalten wird, dazu konnte uns bislang weder Bundesinnenministerium noch Bundesdatenschutzbeauftragte aufklären.

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Rot-grüne Änderungspläne für das Niedersächsische Versammlungsgesetz: Lange verhandelt, wenig Substanz. Stellungnahme vom freiheitsfoo an den Nds. Innenausschuss veröffentlicht

demonstrant-traurig03Zu einer Bewertung der Initiative „Versammlungsfreiheit für Niedersachsen“ der von SPD und Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagenen Änderungen am Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) hatten wir bereits berichtet.

Das freiheitsfoo wurde seitens des Innenausschusses im Niedersächsischen Landtag freundlicherweise dazu eingeladen, eine Stellungnahme zu den Gesetzänderungsvorschlägen zu erstellen und in die innerparlamentarische Diskussion einzubringen. Diese haben wir nun fristgerecht fertiggestellt und eingereicht und veröffentlichen Sie nachfolgend im vollen Wortlaut:

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Parlamentarische Geheimniskrämerei um die Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen – nun (zum Teil) von uns gesammelt und veröffentlicht – Petitionsaufruf für mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren Niedersachsens

Eine geschlossene Tür im Niedersächsischen Landtag, Bild von Ralf Roletschek, CC-BY-SA 3.0

Eine geschlossene Tür im Niedersächsischen Landtag, Bild von Ralf Roletschek, CC-BY-SA 3.0

In Niedersachsen wird zur Zeit um ein neues Polizeigesetz gestritten … allerdings in weiten Teilen hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wir haben dazu in den vergangenen Wochen umfangreich recherchiert und alle Ergebnisse dokumentiert.

Der im Landtag zuständige Innenausschuss hat 29 Gruppen und Verbände zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert und 15 davon haben dieses Angebot angenommen. Doch anders als in anderen Landesparlamenten will der Niedersächsische Landtag diese Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stellen – ohne das zu begründen. Damit unterbindet er die Möglichkeit einer offenen und öffentlichen Diskussion unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven – eine Diskussion an der alle daran interessierten Menschen und Bürger teilnehmen könn(t)en.

Wir haben darauf zweierlei reagiert:

Zum ersten haben wir seitens der freiheitsfoo-Initiative einen Petitionsaufruf gestartet, an dem jede und jeder (unabhängig von Bundesland, Nationalität oder Alter!) noch bis Ende November teilnehmen kann. (Weitere Informationen sowie ein Mitmachformular dazu auf unserer Wikiseite zur Petition.)

Zum zweiten hat die freiheitsfoo.de-Redaktion alle Stellungnehmenden einzeln angeschrieben und um Veröffentlichung ihrer Stellungnahme gebeten.

Das Ergebnis:

Von den 14 bzw. 15 Stellungnahmen-Verfasser haben alle außer den drei Polizei-Interessenvertreter (GdP, DPolG und BDK) auf unsere Anfrage geantwortet. Das alleine ist bereits eine sich selbst kommentierende Aussage.

Ebenso bemerkenswert sind die Antworten derjenigen 6 von 15 Verbänden und Personen, die uns zwar geantwortet haben, ihre (selbst verfasste!) Stellungnahme aber lieber nicht veröffentlicht sehen möchten.

Wir dokumentieren hiermit die uns zur Verfügung gestellten Stellungnahmen und die Absagen mit zum Teil hanebüchenden Ausreden und Begründungen zur Nicht-Veröffentlichung:

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Niedersächsische Deutsche Polizeigewerkschaft: Bei uns gibt es kein racial profiling. Wir sind hier nicht in Ghana.

"German Colonial Lord", ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

„German Colonial Lord“, ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

Am vergangenen Donnerstag tagte der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags zum neuen Polizeigesetz für dieses Bundesland. Hierzu wurden in intransparenter Art und Weise einige Gruppen und Personen zur mündlichen Anhörung eingeladen, angehört und befragt.

Als letzter Anzuhörender trat der Polizeibeamte Dirk H. als Teil des Vorstands der niedersächsischen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf. Er äußerte sich u.a. zu der nur kurz vor der Anhörung von der rot-grünen Landesregierung wieder rückgängig gemachten Einschränkung der polizeilichen Befugnis zur anlaßlosen Identitätsfeststellung und zum geplanten neuen Recht für Landtagsabgeordnete, polizeiliche Ingewahrsamsmaßnahmen kontrollieren zu dürfen.

In diesen Zusammenhängen sagte der sich selbst als „Führer einer Einsatzhundertschaft“ titulierte Beamte:

„Ich war neulich zu einem Symposium einer Polizeiakadamie. Da ging es um „rational profiling“ wie ich zuerst immer gedacht habe, bis ich begriffen habe, dass es um „racial profiling“ ging. (…) So etwas gibt es in der niedersächsischen Polizei nicht. (…) Wir sind bei der niedersächsischen Landespolizei und nicht in Ghana.“

Prägnanter geht es kaum.

Redaktionelle Anmerkung: Die aufgeführten Zitate entstammen nach besten Wissen und Gewissen der handverfassten Mitschrift eines die öffentlche Ausschusssitzung begleitenden Redaktionsmitglieds von uns. Der exakte Wortlaut kann jedoch nicht garantiert werden. Inhaltlich werden diese Aussagen jedoch bereits von anderen Medien im Wesentlichen bestätigt.

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Abgeglichen: Berliner Koalitionsvertrag versus der NGO-8-Punkte-Forderungen

berlinerbaer-im-blick02Zu Beginn der rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen für Berlin haben wir zusammen mit anderen Gruppen an die Verhandelnden acht Forderungen für ein menschen- und bürgerrechtsfreundlicheres Berlin geworben.

Nun haben sich SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor wenigen Tagen auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag einigen können.

Nachfolgend gleichen wir die Aussagen (oder auch das Fehlen von Aussagen) aus dem Berliner Koalitionsvertrag mit denen unseren Kernforderungen ab. Wenn auch der neue Koalitionsvertrag eine gänzliche andere Grundeinstellung zu Menschen- und Bürgerrechten ausstrahlt – insgesamt ergibt sich bei genauem Hinsehen ein deutlich ernüchternderes Ergebnis als das, was manche Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen in erster Reaktion mit Begeisterung oder Wohlwollen kommentiert haben.

Zu berücksichtigen bleibt bei allem: Koalitionspolitik und Inhalt des Koalitionsvertrags sind zwei Paar Schuhe. Es bleibt abzuwarten und aufmerksam zu beobachten, wie sich die tatsächliche Politik der Stadt Berlin entwickelt.

Hinweis: Die folgenden Kurzüberschriften der acht Punkte sind z.T. verengte Zusammenfassungen unserer Forderungen – für die ausführlichen Forderungen samt Begründungen siehe das von sieben Bürger- und Menschenrechtsgruppen unterzeichnete Forderungspapier im Ganzen:

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Niedersächsisches Polizeigesetz mit beschränkter Öffentlichkeit: Generalbefugnisse für Taser-Elektroschocker und BodyCams, Sorge vor Implantierung niedersächsischer Staatstrojaner

tasered01Eine freiheitsfoo-Presseinformation anläßlich der am Donnerstag, den 17.11.2016 stattfindenden Anhörung zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen:

Wenig bekannt: Am morgigen Donnerstag verhandelt der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags über das neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NGefAG“).

Noch weniger bekannt: Ohne irgendeine öffentliche Diskussion dazu will die rot-grüne Landesregierung durch die Einfügung eines einzelnen Wortes (im § 69 Absatz 4) die Möglichkeit der breiten Anwendung von Taser-Elektroschock-Waffen für Polizeibeamte verankern. Aus der Begründung des Gesetzentwurfs geht nicht hervor, welche Absichten zur Ausweitung des Einsatzes dieser Elektroschocker dahinter stecken. tasered05Auf jeden Fall schafft dieses Gesetz aber in Zukunft eine allgemeingültige Grundlage dafür. Auf Nachfrage hierzu wollte/konnte sich im Innenministerium bislang noch niemand dazu äußern.

Bedenklich: Unter den bislang 29 (in Worten: neunundzwanzig) zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeschriebenen Gruppen und Personen ist lediglich eine einzige aus dem Kreise der Zivilgesellschaft. Vertreter von Interessengruppen der Polizei oder polizeibehördenfreundliche Sachkundige sind in der Überzahl.

tasered02Skandalös: Während man bei der mündlichen Anhörung die Zivilgesellschaft, also Vertreter von Bürger- und Bürgerinneninteressen gänzlich ausschließt, darf am kommenden Donnerstag ein Vertreter desjenigen Industrieunternehmens (Taser) vor den Parlamentarieren für seine Produkte werben, das die Elektroschock-Pistolen monopolartig herstellt und vertreibt. Da passt ganz gut ins Bild, dass der Taserkonzern gerne (auf eigene Kosten) innerhalb der Polizeigewerkschaften für seine Elektroschockergeräte lobbyiert oder Polizeigewerkschaften sogar direkt Geld von Taser annehmen. Der leichtfertige Einsatz der Waffen ist nach Angaben von amnesty international schon für einige hunderte Tote alleine in den USA verantwortlich. Neben Berlin und Rheinland-Pfalz arbeitet die niedersächsische Regierung hier also am Dammbruch der Ächtung von Elektroschock-Waffen in der Hand von häufig überforderten und schlecht ausgebildeten Streifenpolizisten.

tasered03Zynisch: In einer parlamentarischen Antwort der rot-grünen nds. Landesregierung aus dem August 2014 heißt es zum Einsatz von Taser-Waffen durch die SEKs Niedersachsens: „Zudem darf außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden. Bei erkennbar schwangeren Frauen, herzvorgeschädigten Personen oder bei Personen unter Drogeneinfluss wird aus vorbeugenden Gründen auf den Einsatz verzichtet.“ Schwangere Frauen und herzgeschädigte Menschen sollten sich zukünftig also einen deutlichen Hinweis auf ihren Zustand an ihre Kleidung heften …

tasered04(Un)Heimlich: Neben vielen anderen Punkten (siehe unsere schriftliche Stellungnahme an den Landtag in Niedersachsen) kritisieren wir, dass die rot-grüne Landesregierung anders als angekündigt möglichst heimlich, still und leise und ohne eine öffentliche Diskussionen BodyCams und Taser als Standard für die niedersächsische Polizei einführen möchte, mindestens aber die rechtlichen Grundlagen dafür schafft. Für diese Vermutung spricht zumindest die Tatsache, dass die Stellungnahmen der angefragten Gruppen und Personen seitens des Landtags geheim gehalten werden sollen. Das wiederum belegen unsere Nachfragen zur Veröffentlichung dieser Dokumente und die mitunter merkwürdig begründeten Absagen der Angefragten zu dieser Bitte insbesondere durch diejenigen Organisationen und Sachkundigen, die der Polizei oder der Landesregierung tendenziell eher nahe stehen.

nds-trojaner-logoUngeklärt: Die Gruppe der SPD-geführten Innenministerien hat am 7.11.2016 intern vereinbart und beschlossen, dass die Landespolizeigesetze u.a. (!) derart aufgebohrt werden sollen, dass der Einsatz polizeilicher Computerwanzen („Staatstrojaner“) in privaten Computern auch auf Landesebene rechtlich ermöglicht wird. Dazu findet sich derzeit allerdings noch nichts im offiziellen Gesetzentwurf. Eine Nachfrage an das Innenministerium in Hannover, inwiefern der Entwurf des NGefAG eventuell nachträglich noch verschlimmert werden soll, blieb bis zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung ebenfalls unbeantwortet.

[Hinweis: Alle fotografischen Bilder dieses Beitrags stellen von Taser-Elektroschockwaffen versuchsweise getroffene Menschen dar. Eine Anregung für einen Selbstversuch für all diejenigen, die sich im Diskurs für diese Waffe einsetzen? Alle Bilder unter Public Domain.]

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Kritische Anmerkungen zum geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen aus dem Inneren der Behörde

Anlaßlose und mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrige, anlaßlose und wahllose Durchsuchung von Teilnehmern einer Demonstration gegen Pegida am 4.4.2016 in Hannover

Bild einer mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrigen, anlaß- und wahllosen Durchsuchung von Teilnehmern einer Demonstration gegen Pegida am 4.4.2016 in Hannover

Unter der Überschrift: „Polizei darf doch kontrollieren“, berichtet die Printausgabe der Hannoverschen Tageszeitung „Neue Presse“ am heutigen 12.11.2016 über eine Kabinettsentscheidung, nach der PolizistInnen auch im neuen niedersächsischen Polizeirecht unverändert zur verdachtsfreien / anlasslosen Kontrolle befugt sein sollen – und zwar weiterhin auf der Grundlage individuell von den PolizistInnen für gut befundener Kriterien zu jeder Zeit und an jedem Ort. In gewohnter unkritischer Manier kommen dabei einmal mehr in der Berichterstattung nur die „üblichen Verdächtigen“ (Polizeigewerkschafter und andere bekannte Hardliner in Sachen Innerer Sicherheit) zu Wort.

Dabei war die rot-grüne Landesregierung mit der ausdrücklichen Zielsetzung für die Legislaturperiode angetreten, die Bürgerrechte zu stärken. Polizeibefugnisse sollten kritisch auf den Prüfstand gestellt und vor allem enger gefasst werden. Statt dessen: Fehlanzeige für die Kennzeichnung von PolizistInnen. Neue Ordnungswidrigkeitentatbestände im künftigen Polizeirecht, die ein Abstrafen kritischer BürgerInnen eröffnen und zivilem Ungehorsam den Boden entziehen. Mehr Befugnisse zur verdachtsfreien Datensammlung (Sectioncontrol und Bodycams für PolizistInnen) und vieles an neuen oder unangetasteten Einschränkungsmöglichkeiten für Bürgerrechte mehr. Struktureller Diskriminierung durch die Polizei soll im neuen Gesetz also ausdrücklich weiterhin Tür und Tor geöffnet sein.

Dazu auf der Bundesebene Initiativen für mehr Befugnisse zur privat/öffentlichen Videoüberwachung und wieder die Forderung nach Strafverschärfung für angeblich steigende Gewalt gegen PolizistInnen – wobei für jeden, der kritisch nachschaut, ganz offensichtlich ist, dass sich die Polizei die Lage, die sie hier mit seit Jahren wachsender Dramatisierung beklagt, unter bewusst verzerrender Darstellung der Realitäten höchstselbst konstruiert!

Tiefer kann man wohl mit seinen politischen Ansprüchen nicht mehr fallen. Eine geradezu perfekte Bauchlandung! Es ist erschreckend, wie der Alarmismus in Fragen der Inneren Sicherheit um sich greift und mit geradezu hysterischem Aktionismus der ständigen Strafverschärfung und Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten das Wort geredet wird. Bleibt in Sachen neues niedersächsisches Polizeirecht nur noch die Hoffnung auf das Parlament – denn immerhin werden Gesetze in diesem Land nicht vom Kabinett sondern noch von den gewählten VolksvertreterInnen gemacht. Und daran, dass die unter Hinweis auf ihre politische Agenda bei den BürgerInnen im Wort stehen, sollte man wohl angesichts der Entwicklung hier noch mal erinnern.

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag, verfasst von einem in der Polizei Niedersachsen tätigen Menschen.)

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