Niedersächsische Deutsche Polizeigewerkschaft: Bei uns gibt es kein racial profiling. Wir sind hier nicht in Ghana.

"German Colonial Lord", ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

„German Colonial Lord“, ca. 1885, Togo (Nachbarland von Ghana)

Am vergangenen Donnerstag tagte der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags zum neuen Polizeigesetz für dieses Bundesland. Hierzu wurden in intransparenter Art und Weise einige Gruppen und Personen zur mündlichen Anhörung eingeladen, angehört und befragt.

Als letzter Anzuhörender trat der Polizeibeamte Dirk H. als Teil des Vorstands der niedersächsischen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf. Er äußerte sich u.a. zu der nur kurz vor der Anhörung von der rot-grünen Landesregierung wieder rückgängig gemachten Einschränkung der polizeilichen Befugnis zur anlaßlosen Identitätsfeststellung und zum geplanten neuen Recht für Landtagsabgeordnete, polizeiliche Ingewahrsamsmaßnahmen kontrollieren zu dürfen.

In diesen Zusammenhängen sagte der sich selbst als „Führer einer Einsatzhundertschaft“ titulierte Beamte:

„Ich war neulich zu einem Symposium einer Polizeiakadamie. Da ging es um „rational profiling“ wie ich zuerst immer gedacht habe, bis ich begriffen habe, dass es um „racial profiling“ ging. (…) So etwas gibt es in der niedersächsischen Polizei nicht. (…) Wir sind bei der niedersächsischen Landespolizei und nicht in Ghana.“

Prägnanter geht es kaum.

Redaktionelle Anmerkung: Die aufgeführten Zitate entstammen nach besten Wissen und Gewissen der handverfassten Mitschrift eines die öffentlche Ausschusssitzung begleitenden Redaktionsmitglieds von uns. Der exakte Wortlaut kann jedoch nicht garantiert werden. Inhaltlich werden diese Aussagen jedoch bereits von anderen Medien im Wesentlichen bestätigt.

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Abgeglichen: Berliner Koalitionsvertrag versus der NGO-8-Punkte-Forderungen

berlinerbaer-im-blick02Zu Beginn der rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen für Berlin haben wir zusammen mit anderen Gruppen an die Verhandelnden acht Forderungen für ein menschen- und bürgerrechtsfreundlicheres Berlin geworben.

Nun haben sich SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor wenigen Tagen auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag einigen können.

Nachfolgend gleichen wir die Aussagen (oder auch das Fehlen von Aussagen) aus dem Berliner Koalitionsvertrag mit denen unseren Kernforderungen ab. Wenn auch der neue Koalitionsvertrag eine gänzliche andere Grundeinstellung zu Menschen- und Bürgerrechten ausstrahlt – insgesamt ergibt sich bei genauem Hinsehen ein deutlich ernüchternderes Ergebnis als das, was manche Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen in erster Reaktion mit Begeisterung oder Wohlwollen kommentiert haben.

Zu berücksichtigen bleibt bei allem: Koalitionspolitik und Inhalt des Koalitionsvertrags sind zwei Paar Schuhe. Es bleibt abzuwarten und aufmerksam zu beobachten, wie sich die tatsächliche Politik der Stadt Berlin entwickelt.

Hinweis: Die folgenden Kurzüberschriften der acht Punkte sind z.T. verengte Zusammenfassungen unserer Forderungen – für die ausführlichen Forderungen samt Begründungen siehe das von sieben Bürger- und Menschenrechtsgruppen unterzeichnete Forderungspapier im Ganzen:

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Niedersächsisches Polizeigesetz mit beschränkter Öffentlichkeit: Generalbefugnisse für Taser-Elektroschocker und BodyCams, Sorge vor Implantierung niedersächsischer Staatstrojaner

tasered01Eine freiheitsfoo-Presseinformation anläßlich der am Donnerstag, den 17.11.2016 stattfindenden Anhörung zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen:

Wenig bekannt: Am morgigen Donnerstag verhandelt der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags über das neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NGefAG“).

Noch weniger bekannt: Ohne irgendeine öffentliche Diskussion dazu will die rot-grüne Landesregierung durch die Einfügung eines einzelnen Wortes (im § 69 Absatz 4) die Möglichkeit der breiten Anwendung von Taser-Elektroschock-Waffen für Polizeibeamte verankern. Aus der Begründung des Gesetzentwurfs geht nicht hervor, welche Absichten zur Ausweitung des Einsatzes dieser Elektroschocker dahinter stecken. tasered05Auf jeden Fall schafft dieses Gesetz aber in Zukunft eine allgemeingültige Grundlage dafür. Auf Nachfrage hierzu wollte/konnte sich im Innenministerium bislang noch niemand dazu äußern.

Bedenklich: Unter den bislang 29 (in Worten: neunundzwanzig) zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeschriebenen Gruppen und Personen ist lediglich eine einzige aus dem Kreise der Zivilgesellschaft. Vertreter von Interessengruppen der Polizei oder polizeibehördenfreundliche Sachkundige sind in der Überzahl.

tasered02Skandalös: Während man bei der mündlichen Anhörung die Zivilgesellschaft, also Vertreter von Bürger- und Bürgerinneninteressen gänzlich ausschließt, darf am kommenden Donnerstag ein Vertreter desjenigen Industrieunternehmens (Taser) vor den Parlamentarieren für seine Produkte werben, das die Elektroschock-Pistolen monopolartig herstellt und vertreibt. Da passt ganz gut ins Bild, dass der Taserkonzern gerne (auf eigene Kosten) innerhalb der Polizeigewerkschaften für seine Elektroschockergeräte lobbyiert oder Polizeigewerkschaften sogar direkt Geld von Taser annehmen. Der leichtfertige Einsatz der Waffen ist nach Angaben von amnesty international schon für einige hunderte Tote alleine in den USA verantwortlich. Neben Berlin und Rheinland-Pfalz arbeitet die niedersächsische Regierung hier also am Dammbruch der Ächtung von Elektroschock-Waffen in der Hand von häufig überforderten und schlecht ausgebildeten Streifenpolizisten.

tasered03Zynisch: In einer parlamentarischen Antwort der rot-grünen nds. Landesregierung aus dem August 2014 heißt es zum Einsatz von Taser-Waffen durch die SEKs Niedersachsens: „Zudem darf außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden. Bei erkennbar schwangeren Frauen, herzvorgeschädigten Personen oder bei Personen unter Drogeneinfluss wird aus vorbeugenden Gründen auf den Einsatz verzichtet.“ Schwangere Frauen und herzgeschädigte Menschen sollten sich zukünftig also einen deutlichen Hinweis auf ihren Zustand an ihre Kleidung heften …

tasered04(Un)Heimlich: Neben vielen anderen Punkten (siehe unsere schriftliche Stellungnahme an den Landtag in Niedersachsen) kritisieren wir, dass die rot-grüne Landesregierung anders als angekündigt möglichst heimlich, still und leise und ohne eine öffentliche Diskussionen BodyCams und Taser als Standard für die niedersächsische Polizei einführen möchte, mindestens aber die rechtlichen Grundlagen dafür schafft. Für diese Vermutung spricht zumindest die Tatsache, dass die Stellungnahmen der angefragten Gruppen und Personen seitens des Landtags geheim gehalten werden sollen. Das wiederum belegen unsere Nachfragen zur Veröffentlichung dieser Dokumente und die mitunter merkwürdig begründeten Absagen der Angefragten zu dieser Bitte insbesondere durch diejenigen Organisationen und Sachkundigen, die der Polizei oder der Landesregierung tendenziell eher nahe stehen.

nds-trojaner-logoUngeklärt: Die Gruppe der SPD-geführten Innenministerien hat am 7.11.2016 intern vereinbart und beschlossen, dass die Landespolizeigesetze u.a. (!) derart aufgebohrt werden sollen, dass der Einsatz polizeilicher Computerwanzen („Staatstrojaner“) in privaten Computern auch auf Landesebene rechtlich ermöglicht wird. Dazu findet sich derzeit allerdings noch nichts im offiziellen Gesetzentwurf. Eine Nachfrage an das Innenministerium in Hannover, inwiefern der Entwurf des NGefAG eventuell nachträglich noch verschlimmert werden soll, blieb bis zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung ebenfalls unbeantwortet.

[Hinweis: Alle fotografischen Bilder dieses Beitrags stellen von Taser-Elektroschockwaffen versuchsweise getroffene Menschen dar. Eine Anregung für einen Selbstversuch für all diejenigen, die sich im Diskurs für diese Waffe einsetzen? Alle Bilder unter Public Domain.]

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Kritische Anmerkungen zum geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen aus dem Inneren der Behörde

Anlaßlose und mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrige, anlaßlose und wahllose Durchsuchung von Teilnehmern einer Demonstration gegen Pegida am 4.4.2016 in Hannover

Bild einer mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrigen, anlaß- und wahllosen Durchsuchung von Teilnehmern einer Demonstration gegen Pegida am 4.4.2016 in Hannover

Unter der Überschrift: „Polizei darf doch kontrollieren“, berichtet die Printausgabe der Hannoverschen Tageszeitung „Neue Presse“ am heutigen 12.11.2016 über eine Kabinettsentscheidung, nach der PolizistInnen auch im neuen niedersächsischen Polizeirecht unverändert zur verdachtsfreien / anlasslosen Kontrolle befugt sein sollen – und zwar weiterhin auf der Grundlage individuell von den PolizistInnen für gut befundener Kriterien zu jeder Zeit und an jedem Ort. In gewohnter unkritischer Manier kommen dabei einmal mehr in der Berichterstattung nur die „üblichen Verdächtigen“ (Polizeigewerkschafter und andere bekannte Hardliner in Sachen Innerer Sicherheit) zu Wort.

Dabei war die rot-grüne Landesregierung mit der ausdrücklichen Zielsetzung für die Legislaturperiode angetreten, die Bürgerrechte zu stärken. Polizeibefugnisse sollten kritisch auf den Prüfstand gestellt und vor allem enger gefasst werden. Statt dessen: Fehlanzeige für die Kennzeichnung von PolizistInnen. Neue Ordnungswidrigkeitentatbestände im künftigen Polizeirecht, die ein Abstrafen kritischer BürgerInnen eröffnen und zivilem Ungehorsam den Boden entziehen. Mehr Befugnisse zur verdachtsfreien Datensammlung (Sectioncontrol und Bodycams für PolizistInnen) und vieles an neuen oder unangetasteten Einschränkungsmöglichkeiten für Bürgerrechte mehr. Struktureller Diskriminierung durch die Polizei soll im neuen Gesetz also ausdrücklich weiterhin Tür und Tor geöffnet sein.

Dazu auf der Bundesebene Initiativen für mehr Befugnisse zur privat/öffentlichen Videoüberwachung und wieder die Forderung nach Strafverschärfung für angeblich steigende Gewalt gegen PolizistInnen – wobei für jeden, der kritisch nachschaut, ganz offensichtlich ist, dass sich die Polizei die Lage, die sie hier mit seit Jahren wachsender Dramatisierung beklagt, unter bewusst verzerrender Darstellung der Realitäten höchstselbst konstruiert!

Tiefer kann man wohl mit seinen politischen Ansprüchen nicht mehr fallen. Eine geradezu perfekte Bauchlandung! Es ist erschreckend, wie der Alarmismus in Fragen der Inneren Sicherheit um sich greift und mit geradezu hysterischem Aktionismus der ständigen Strafverschärfung und Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten das Wort geredet wird. Bleibt in Sachen neues niedersächsisches Polizeirecht nur noch die Hoffnung auf das Parlament – denn immerhin werden Gesetze in diesem Land nicht vom Kabinett sondern noch von den gewählten VolksvertreterInnen gemacht. Und daran, dass die unter Hinweis auf ihre politische Agenda bei den BürgerInnen im Wort stehen, sollte man wohl angesichts der Entwicklung hier noch mal erinnern.

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag, verfasst von einem in der Polizei Niedersachsen tätigen Menschen.)

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Guerilla Open Access Manifesto

Aaron Swartz 2006, Bild von Doc Searls, CC-BY

Aaron Swartz 2006, zwei Jahre vor Entstehung des Manifests, Bild von Doc Searls, CC-BY

Zur Erinnerung an den heutigen 30. Geburtstag von Aaron Swartz

Guerilla Open-Access Manifest

Informationen sind Macht. Aber, wie so oft, gibt es Menschen die diese Macht für sich behalten wollen. Das weltweite wissenschaftliche und kulturelle Erbe, für Jahrhunderte in Büchern und Zeitschriften veröffentlicht, wird zunehmend von einer Handvoll privater Firmen digitalisiert und eingeschlossen. Möchtest du aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse studieren, musst du zunächst Unmengen an Verlage wie Reed Elsevier überweisen.

Allerdings gibt es auch Menschen, die antreten um daran etwas zu ändern. Das Open-Access Movement hat tapfer gekämpft um sicherzustellen, dass Wissenschaftler ihre Urheberrechte nicht leichtfertig abgeben, sondern ihre Arbeiten stattdessen im Internet veröffentlichen – unter Bedingungen die allen Zugriff erlauben. Aber selbst in den besten Szenarien betrifft dieses Engagement nur Dinge, die noch publiziert werden. Alles andere wird verloren sein.

Dieser Preis ist zu hoch. Akademiker zwingen dafür zu bezahlen, wenn sie die Arbeiten ihrer Kollegen lesen wollen? Ganze Bibliotheken einscannen aber nur den Leuten bei Google erlauben sie zu lesen? Wissenschaftliche Artikel nur für elitäre Universitäten in der ersten Welt bereitstellen, aber nicht den Kinder im globalen Süden? Das ist empörend und inakzeptabel.

„Ich stimme zu“, sagen viele, „aber was können wir tun? Die Firmen halten die Rechte, sie machen enorme Gewinne wenn sie für Zugänge abkassieren und das alles im gesetzlichen Rahmen – es gibt nichts womit wir sie stoppen könnten.“ Doch, es gibt etwas das wir tun können, etwas das schon einmal getan wurde: Wir können uns wehren.

Ihr mit Zugang zu den Ressourcen – Studenten, Bibliothekare, Wissenschaftler – euch wurde ein Privileg zuteil. Ihr werdet am Wissensbankett gefüttert, während der Rest der Welt ausgesperrt wird. Aber ihr dürft nicht – ja, moralisch, könnt ihr nicht – dieses Privileg für euch behalten. Ihr habt die Pflicht mit der Welt zu teilen. Ihr müsst Passwörter mit Kollegen tauschen oder Downloads für Freunde durchführen.

Gleichzeitig wart ihr, die ihr ausgesperrt wurdet, nicht untätig. Ihr habt euch durch Löcher gezwängt und seid über Zäune geklettet, um von Verlagen geschützte Informationen zu befreien und sie mit Freunden zu teilen.

Aber all diese Aktionen führen auf dunkle Seite der Macht, sie führen in den Untergrund. Es wird Stehlen und Piraterie genannt, als ob das Teilen von Wissensreichtümern das moralische Äquivalent zur Plünderung eines Schiffes und zum Mord der ganzen Crew wäre. Dabei ist Teilen nicht unmoralisch – es ist eine moralische Notwendigkeit. Nur solche, von Gier geblendeten würden einem Freund eine Kopie verweigern.

Natürlich sind großen Firmen vor Gier geblendet. Die Regeln in denen sie sich bewegen erwarten dies – ihre Aktionäre würden sich mit weniger auch nicht zufrieden geben. Und die Politiker haben ihnen das abgekauft, erlassen Gesetze die ihnen die exklusive Macht geben, selbst zu entscheiden wer kopieren darf.

Es existiert keine Gerechtigkeit in diesen ungerechten Gesetzen. Es ist Zeit, ins Licht kommen und in der großen Tradition des zivilen Ungehorsam, unseren Widerstand gegen diesen privaten Diebstahl öffentlicher Kultur zu zeigen.

Wir müssen Informationen, wo auch immer sie gespeichert sind, nehmen, unsere eigenen Kopien machen und sie mit dem Rest der Welt teilen. Wir müssen Dinge, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, nehmen und sie diesem Archiv hinzufügen. Wir müssen Zugang zu geheimen Datenbanken kaufen und sie ins Netz stellen. Wir müssen wissenschaftliche Zeitschriften herunterladen und sie in File-Sharing Netzwerke einspeisen. Wir müssen für Guerilla Open-Access kämpfen.

Wenn wir weltweit genügend Menschen sind, senden wir nicht nur eine Botschaft unseres Widerstands gegen die Privatisierung von Wissen – wir machen es zu einem Teil der Vergangenheit. Wirst du dich uns anschließen?

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Das neue niedersächsische Polizeigesetz: Kritik und Stellungnahme

ngefagEines der größeren Koalitionsprojekte der rot-grünen Landesregierung von Niedersachsen nach der Übernahme der Regierungsmacht von CDU und FDP ist die Reform des Polizeigesetzes. Neben der Unbenennung von „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG)“ in „Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)“ und einer entsprechenden positiven Neuausrichtung erschöpft sich die Reform neben mehr oder weniger formellen Änderungen hauptsächlich in der Neuschreibung oder Hinzufügung von rund einem Dutzend Paragraphen gegenüber dem jetzt gültigen NdsSOG.

Wir von freiheitsfoo wurden dazu eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu verfassen und dem Innenausschuss zur Beratung zuzuleiten. Darüber freuen wir uns und haben von der Gelegenheit Gebrauch (Stellungnahme als PDF-Dokument) gemacht, zugleich bleibt festzustellen, dass es sich hierbei mutmasslicherweise eher um ein parteipolitisches Feigenblatt handelt, denn in all vorherigen Jahren wurden zivilgesellschaftliche Stimmen und Meinungen konsequent ausgeklammert und von einem Politikwechsel beim Umgang mit Bürgern und Bürgerinitiativen, mehr Transparenz und mehr Einbindung dieser in den parlamentarischen Alltag war in Niedersachsen leider bislang nichts zu spüren.

Stark zusammgefasst kritisieren wir in unserer Stellungnahme:

  • die Ausweitung der Regeln zur polizeilichen Videoüberwachung öffentlichen Raums
    • zum Nachteil von Eil- und Spontanversammlungen,
    • mit schwammigen Begründungen zur Rechtmäßigkeit von Videoüberwachung,
    • mit zusätzlichen Regeln zur Erlaubnis temporärer Videoüberwachung, wobei die Randbedingungen praktisch ungeklärt sind,
    • mit einer Extra-Befugnis zum Einsatz von Body-Cams für Polizeibeamte inklusive Video- und Audioaufzeichnung,
    • zur neuen, nachträglichen (rechtlich fragwürdigen) Legalisierung der Straßenverkehrs-Videoüberwachung,
    • zur neuen eigenen Gesetzgrundlage für eine „Section-Control-Verkehrsüberwachung“, die das Prinzip der Datensparsamkeit mit Füßen tritt,
  • die Nicht-Notwendigkeit einer richterlichen Freigabe zum Einsatz „verdeckter technischer Mittel“ zur Überwachung von Menschen,
  • das Nicht-Verbot von Polizeispitzeln (im Gesetzentwurf euphemistisch als „Vertrauensleute“ benannt),
  • das nachträgliche Aufbohren von Gesetzesgrundlagen zur polizeidateibanklichen Speicherung von personenbezogener Daten von unschuldigen und zu Unrecht beschuldigten Menschen sowie
  • das Fehlen einer Regelung zur (pseudonymisierten) Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und -beamtinnen im öffentlichen Raum.

Nachfolgend unsere Stellungnahme im vollen Wortlaut:

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BND-Gesetz-Fanal: Absage an den Überwachungs-Aufrüstungswettlauf, Geheimdienste auflösen!

gehheimdienst-aufkleberAm heutigen Freitag, den 21.10.2016 wird der Deutsche Bundestag die Neuordnung des BND-Gesetzes abschließend lesen und verabschieden.

Dass sich eine nennenswerte Anzahl von CDU/CSU- und SPD-Bundestagsabgeordneten in der dazugehörigen Abstimmung angesichts sehr zahlreicher Kritik und Sachargumente gegen dieses Gesetz aussprechen wird, ist angesichts des parteipolitischen Systems in diesem Land und der sich dadurch selbstmanifestierenden Machtverhältnisse nicht zu erwarten.

Wir sind der Überzeugung, dass das neue BND-Gesetz schlecht für die Zukunft unserer Gesellschaft und schlecht für unser Zusammenleben ist. Mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte mitsamt aller bislang öffentlich gewordenen Fehlentwicklungen und zu verurteilenden Handlungen unkontrollierbarer Geheimdienste in Deutschland und selbst angesichts einiger angeblicher Erfolge der deutschen Spionagebehörden glauben wir, dass Geheimdienste – ganz egal ob man sie nun „Verfassungsschutz“ oder „Nachrichtendienst“ nennt – per se nicht mit einer offenen und freien Gesellschaft zu vereinbaren sind.

Mit den Weichenstellungen in Bund und Land der letzten wenigen Jahre betreiben die verantwortlichen Regierungen eine Politik der Aufrüstung von Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen – der Einstieg in das Wettrüsten einer neuen Art, mit allen gesellschaftlichen Konsequenzen wie einem rasant wachsenden Normierungsdruck mit folgendem schleichenden Anpassungsverhalten, erheblichen Einschränkungen persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten und einem unschönen Leben für viele Menschen.

In 2013 – kurz nach dem Entstehen von freiheitsfoo – haben wir eine Umkehr von diesem Irrweg im Namen der so genannten „Sicherheit“ gefordert, der das Lebenswerte, das Gute und Schöne am menschlichen Zusammensein zersetzt. Wir wiederholen an dieser Stelle der Kürze wegen die ersten drei unserer neun Forderungen von damals:

  • Der sofort beginnender Rückzug bzw. Beendigung etwaiger Überwachungsmaßnahmen deutscher Geheimdienste (BND, MAD, BfV, Landesverfassungsschutzämter), egal auf wen Sie sich diese im Einzelfall beziehen.
  • Die kurz- bis mittelfristige Auflösung der Landes- und Bundesverfassungsschutzämter.
  • Die mittelfristige Auflösung von BND und MAD.

Weitere Worte sind unnötig.

Wir wollen in einer anderen Gesellschaft leben als die, auf die die politisch Verantwortlichen in Deutschland, in Europa und auf dieser Erde derzeit zusteuern.

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Schilderung eines polizeilichen Missbrauchs von Funkzellenabfragen in Osnabrück

Am vergangenen Donnerstag hielt der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags eine Sitzung samt mündlicher Anhörung ab, in der es um einen Entschließungsantrag der FDP bzw. um die Frage ging, ob in Niedersachsen über den polizeilichen und geheimdienstlichen Einsatz von Funkzellenabfragen eine Statistik angelegt werden soll oder nicht.

Derzeit kann (oder will!) niemand von Polizei, nds. Inlandsgeheimdienst und Landesregierung sagen, wie oft dieses Überwachungs- und Ermittlungsinstrument eingesetzt wird, aus welchen Gründen und mit welchem Erfolg.

Wir von freiheitsfoo durften dort ebenfalls unsere Sicht der Dinge (schriftliche Stellungnahme / Handout) vortragen, wir waren allerdings leider die einzige Stimme aus der so genannten „Zivilgesellschaft“.

Über den Verlauf der Anhörung haben wir ein grobes Stichpunktprotokoll geführt und veröffentlicht.

Was uns besonders auffiel und negativ überrascht hat:

Während seitens der (Regierungsmit-)Partei der „Grünen“ und seitens der derzeit in Opposition befindlichen FDP (bis zur letzten Landtagswahl noch mitverantwortlich für die Nichterstellung einer solchen Statistik) neugierig und insgesamt sehr konstruktiv nachgefragt worden ist, brachten sich seitens der SPD (Teil der aktuellen Landesregierung) und CDU (Opposition) nur je ein Innenausschussmitglied wesentlich in die Diskussion ein. Diese beiden Landespolitiker – namentlich Herr Becker (SPD) und Herr Adasch (CDU) – sind hochdekorierte ehemalige Mitarbeiter der niedersächsischen Polizei und mit diesem Hintergrundwissen wundert es wenig, dass sie mit zum Teil unsinnigen Einwürfen versuchten, den FPD-Entschließungsantrag zu torpedieren und die in der Liste an zur Stellungnahme eingeladenen ohnehin überproportional starke Vertretung von polizeifreundlichen Gruppen zu unterstützen.

Derzeit versuchen wir, die schriftlichen Stellungnahmen aus der Geheimniskrämerei des niedersächsichen Parlamentsbetriebs zu befreien (lesenswert z.B. die Stellungnahme des ULD Schleswig-Holstein) und möchten in diesem Zuge hier vor allem eine eindrückliche Schilderung veröffentlichen, die einen behördlichen Missbrauch der Funkzellenabfrage im niedersächsischen Osnabrück beschreibt und mögliche Konsequenzen für davon Betroffene anschaulich macht.

Es handelt sich um die mündliche Stellungnahme des Osnabrücker Rechtsanwalts Joe Thérond, die  beschreibt, wie sieben junge, politisch engagierte Menschen „dank“ einer rechtswidrig durchgeführten Funkzellenabfrage zum Zielobjekt polizeilicher Ermittlungen geworden sind, einer von ihnen sogar zu Unrecht eine Hausdurchsuchung samt aller dazugehörigen Folgen zu erleiden hatte:

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Acht Forderungen an die rot-rot-grünen Koalitionsverhandelnden in Berlin

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Wie die Berliner „Deutsche Polizeigewerkschaft“ über Taser-Elektroschocker denkt … Quelle: kraftfuttermischwerk.de

Am 18.9.2016 hat Berlin gewählt. Vor wenigen Tagen haben die Verhandlungen zu einer rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin begonnen.

Gemeinsam mit anderen Bürger- und Menschenrechtsgruppen haben wir heute acht Forderungen an die Beteiligten dieser Koalitionsverhandlungen gerichtet, deren Umsetzung die Hauptstadt aus unserer Sicht dringend nötig hätte.

Inhaltlich geht es – stark reduziert und zusammengefasst – um

  • die Löschung der Polizei-Datenbank von Demonstrationsanmeldern,
  • die Beendigung der Funkzellenabfragen-Praxis,
  • die Zurücknahme des Gesetzes zur anlaßlosen Videoüberwachung von Demonstrationen,
  • den Abbruch des von der CDU noch angestoßenen Taser-Einsatz-Pilotprojektes,
  • ein Ende der eklatanten Gefahrengebiets-Praxis,
  • keine dauerhafte polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums,
  • die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle sowie
  • die mittelfristige Abschaffung des Berliner Geheimdienstes („Verfassungsschutz“).

Nachfolgend der vollständige Text des Forderungskatalogs samt Begründungen:

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Stellungnahme: Für eine Evaluation des Einsatzes von Funkzellenabfragen, „Stillen SMS“ und IMSI-Catchern in Niedersachsen

funkzellendaten-berlinNiedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer, dessen Polizeien und Geheimdienst nicht sagen können (oder wollen), wie oft diese Behörden eine so genannte Funkzellenabfrage durchgeführt haben geschweige denn, welchen Erfolg diese Überwachungsmaßnahme im Einzelfall hatte. Als Grund schiebt man vor: Es gäbe keine regierungsamtliche Anweisung zur Erstellung einer solchen Statistik.

Bei einer Funkzellenabfrage werden einmalig oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg alle Mobilfunkgeräte (Handys, Smartphones, Tablets, Internet-Surfsticks, GPS-Tracker etc.) erfasst, die sich innerhalb eines zuvor definierten räumlichen Bereiches befinden. Die aktive Nutzung des jeweiligen Gerätes ist nicht notwendig, um von so einer Überwachungsmaßnahme betroffen zu sein: Der zufällige Aufenthalt mit einem eingeschalteten Handy in einem derart überwachten Bereich reicht aus, um in den Listen und Datenbanken der Behörden aufzutauchen und wenigstens für einen gewissen Zeitraum gespeichert zu werden.

Dass es in Niedersachsen dazu bislang weder Statistik noch Untersuchung gibt liegt zuallererst im Verantwortung der vorherigen schwarz-gelben Landesregierung. Der damalige CDU-Innenminister Uwe Schünemann wehrte sich mit Händen und Füßgen gegen die Möglichkeit zur Untersuchung der Frage, ob der mit mit der Funkzellenabfrage verbundene Eingriff in die Grundrechte vieler Menschen („Ermittler wühlen sich durch Listen mit Millionen Handynummern“) mit Blick auf die Ermittlungserfolge noch als verhältnismäßig betrachtet werden kann oder nicht. Doch auch die seit Anfang 2013 in Amt befindliche rot-grüne Landesregierung Niedersachsens (nun unter SPD-Innenminister Boris Pistorius) hat noch nichts an dem Mißstand geändert.

Die derzeit also in der Opposition befindliche FDP-Fraktion hat nun einen Entschließungsantrag in den Landtag in Hannover gebracht, der dafür sorgen soll, dass über Funkzellenabfragen Buch geführt wird.

Wir wurden (neben anderen Gruppen) um schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag gebeten und zudem zur mündlichen Anhörung am 13.10.2016 vor dem Innenausschuss eingeladen.

Nachfolgend unsere schriftliche Stellungnahme, in der wir den Antrag begrüßen, zugleich aber bemängeln, dass dieser nicht weit genug geht. Denn auch der Einsatz von „Stillen SMS“ und IMSI-Catchern passiert in Niedersachsen, ohne dass hierüber Buch geführt wird. Weiterhin stellt sich uns die Frage, ob es Funkzellenabfragen in Niedersachsen auch im Zusammenhang mit Versammlungen gibt, was verfassungsrechtlich mindestens äußerst heikel wäre. Schließlich raten wir dem Niedersächsischen Landtag, das Recht der Menschen, im Falle der Erfassung im Rahmen einer solchen Funkzellenabfrage aktiv darüber informiert zu werden, endlich praktisch werden zu lassen und mit Leben zu erfüllen.

Die Stellungnahme im Gesamten:

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