Mitmachgelegenheit: Wahlprüfsteine für die bevorstehenden Landtagswahlen

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Das rot-grün-niedersächsische „Informationszugangsgesetz“ – so schlecht, dass gar kein Gesetz besser wäre als dieses!

Seit fast vier Jahren brütet die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens über ein Transparenzgesetz für Niedersachsen, und hatte dieses Vorhaben ausdrücklich als solches im Koalitionsvertrag angekündigt:

„Die rot-grüne Koalition wird endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Sie orientiert sich dabei am Hamburger Transparenzgesetz. [Das Gesetz] soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahmetatbeständen – so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang im Einzelfall verwehrt bleiben.“

Seither hat das dafür zuständige („grün“ besetzte) Landes-Justizministerium auch auf einige Nachfragen hin selber allerdings alles andere als offen und transparent an dem Vorhaben gearbeitet. Und schon im Februar 2014 deutete sich an, dass die Regierenden in Niedersachsen nicht genügend politischen Willen aufbringen, um dem Widerstand aus Kommunen und Städten gegen Veränderungen zu mehr Offenheit und Transparenz etwas entgegensetzen zu können.

Nun in 2017, weniger als ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl, wurde der dazugehörige Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Transparenzgesetz und selbst als Informationsfreiheitsgesetz kann man den Entwurf mit guten Gewissen bezeichnen. Das regierungsamtliche Scheitern bei der Verwirklichung eigener Ziele wird alleine dadurch deutlich, dass das neue Gesetz den Namen „Informationszugangsgesetz“ tragen soll.

Wir bringen am Gesetzentwurf folgende Kritikpunkte an:

  • Praktischer Totschlag der Informationsfreiheit mittels Gebührenkeule
  • Ausschluss wichtiger Stellen von Beauskunftungspflicht
  • Kein Hauch von Transparenzgesetz
  • Vertane Chance durch Nicht-Nutzung eines innovativen OpenData-Ansatzes
  • Intransparenz und fehlende Kooperationsbereitschaft des rot-grünen Gesetzgebers von Anfang an

Im Detail:

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Rechtswidriges BodyCam-Pilotprojekt im rot-grünen Niedersachsen – Fakten und Hintergründe

Die Deutsche Bahn AG präsentierte ihre BodyCam-Systeme auf einer Pressekonferenz am 14.7.2016 in Berlin.

Auch in Niedersachsen wird (dort von der derzeit „rot-grünen“ Landesregierung) der Einsatz von an der Uniform befestigten Kameras für Streifenpolizisten („BodyCams“) vorangetrieben.

Obwohl es derzeit keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, hat das Niedersächsische Innenministerium unter dem SPD-Innenminister Boris Pistorius im Dezember 2016 überstürzt ein BodyCam-Pilotprojekt gestartet, ohne den parlamentarischen Diskussionsprozess abzuwarten, es fehlt zudem jede nüchterne und wissenschaftliche Begleitung und Grundlage, so dass das Ergebnis des Einsatzversuchs keine belastbaren Aussagen zu Sinn oder Unsinn der BodyCams zulassen wird.

Gestern hat sich die niedersächsische Datenschutzbeauftragte in die öffentliche Diskussion eingeschaltet und bescheinigt dem Projekt in deutlichen Worten die Rechtswidrigkeit.

Im Einzelnen:

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Unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit und unsouveräner Umgang der Polizei Hannover mit einer Spontandemonstration bei Protesten gegen eine Zwangsentmietung

Am gestrigen Montagmorgen, dem 23.1.2017 kam es in Hannover im derzeit „angesagtesten Stadtviertel“ Linden-Nord aus Anlaß der geplanten Zwangsräumung einer Mietwohnung zu Protesten.

Zu dem Anlaß für den Protest ist die Lektüre des Aufrufs vom hannoverschen „netzwerks WOHNRAUM FÜR ALLE!“ lesenswert. Über den Verlauf der Proteste und dem Nicht-Stattfinden der Zwangsräumung unter massivem Polizeiaufgebot berichtet ebenfalls das Netzwerk wie auch die konservative „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.

Kurz zusammengefasst: Die Polizei hat bereits zwei Stunden vor dem angekündigten Protest mit einem Aufgebot von rund 80 Polizisten oder Polizistinnen oder mehr (genaue Angaben will die Polizei dazu nicht machen) den kompletten Straßenzug vor der Wohnung abgeriegelt und mit vielen Einsatzkräften das Stadtviertel aufwendig patroulliert. Der angekündigte Protest fand statt und erweiterte sich durch eine Spontanversammlung im klassischen Sinne des Brokdorf-Beschlusses, wurde seitens der Polizei jedoch in Teilen fragwürdig bis rechtswidrig reglementiert. Die Zwangsräumung konnte aus formalen Gründen nicht stattfinden, der Mieter wurde also nicht auf die (an diesem Tage sehr kalte) Straße gesetzt.

Wir haben die Proteste begleitet und mit vielen Bildern dokumentiert. In diesem Blogbeitrag nehmen wir eine versammlungsrechtliche Betrachtung und Bewertung der Proteste und des polizeilichen Handelns in diesem Zusammenhang vor:

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Kommentar: Starker Staat, schwache Bürger/Menschen

Auszug aus den De Maizière’schen „Leitlinien für einen starken Staat“

Neue oder semantisch neu belegte Begriffe kennzeichnen den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahre und Jahrzehnte. Deren Verbreitung und Implantation im allgemeinen Sprachgebrauch (u.a. mit Hilfe des Mittels der ständigen Wiederholung) können gesellschaftliche Fundamente schleichend verändern.

Zwei ältere Beispiele, ohne diese jedoch in der Tiefe hier zu beleuchten:

Der im Zusammenhang mit der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung eingeführte und die damit verbundenen Voraussetzungen verschleiernde Begriff der „Schutzlücke“ (Bosbach, Schäuble, de Maizière) feierte nicht nur sehr schnell (2008) beim Bundesverfassungsgericht seinen Einzug, auch die „Grünen“ nutzen diesen Begriff inzwischen völlig unreflektiert.

Um eine Begriffsumdeutung handelt es sich dagegen bei der „Leitplanke“, die als Sinnbild für politische „Gestaltung“ durch die damals als Bundesfamilienministerin agierende Frau von der Leyen eingeführt und von ihr später in anderer Funktion immer wieder repetiert worden ist. Auch die „Leitplanke“ ist inzwischen von vielen Berichterstattern gedankenlos übernommen worden und findet sich in aktuellen Debatten als beliebtes (Un)Sinnbild wieder.

Seit Anfang dieses Jahres 2017 erfährt ein weiterer Begriff die Aufmerksamkeit politischer Kampagnenlenker: Der „starke Staat“.

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„Grüner“ Polizeiverband für Streifenpolizei mit Taser-Elektroschocker

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Schneller-Weiter in der Innenpolitik

Für die CDU Niedersachsen hat Bernd Althusmann, ihr Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur anstehenden Landtagswahl kürzlich in trumpelnder Manier eines Vorwahlkämpfers im CDU-Headquarter ein eigenes Sicherheitskonzept zur Terrorbekämpfung in sieben Punkten vorgestellt. Die allseits bekannten Forderungen nach mehr Polizei werden da unter Beifallsbekundungen von Polizeigewerkschaftern einfach mit Forderungen nach noch mehr Polizei überboten. Mit der falsch verstandenen Toleranz von Initiativen zur Stärkung von Bürgerrechten soll gleich mal gänzlich Schluss sein. Statt dessen will die CDU im Schulterschluss mit der amtierenden Landesregierung (und den darin befindlichen möglichen künftigen Koalitionspartnern) besser gestern als heute die Polizei mit Kriegswaffen ausstatten und sie offenbar in einer Art „Guantanamo-light-Version“ ermächtigen, so genannte Gefährder künftig in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen.

Der Sturm ist da, die wilden Meere hupfen an Land, möchte man mit Jakob van Hoddis‘ Gedicht vom Weltende meinen. Wäre es da nicht besser, gleich eine Polizei-Flatrate zu fordern. Da kann jeder so viel Polizei machen wie er grad möchte. Und nach dem Muster von Age-of-Empire kann er auch gleich überall Polizeiwachen und Gewahrsamszellen bauen, flächendeckend Überwachungskameras aufstellen und Polizisten mit Sturmgewehren und allerlei sonst noch nützlichen Gerätschaften ausstatten. Alles natürlich rein virtuell – aber das macht dann ja auch kaum noch einen Unterschied zum Unisono der allgegenwärtigen Forderungspraxis in der so genannten Realpolitik. Für immer noch freiheitsliebende BürgerInnen gilt es in zunehmender Ermangelung politischer Alternativen sich auf alle Fälle schon mal warm anzuziehen – auch wenn man im aktuellen Forderungswirrwarr leicht den Überblick verliert, irgendwas zum einschränken von Bürgerrechten wird man schon irgendwie umsetzen.

(Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag, verfasst von einem in der Polizei Niedersachsen tätigen Menschen.)

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Überblick über die Stationierungsorte der geplanten acht Bundespolizei-KFZ-Kennzeichen-Scanner

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Stellungnahme für den Landtag Schleswig-Holstein: Gegen ein Sonderstrafrecht für Polizisten!

Im Bundesrat ringen die Bundesländer bzw. ihre Parteipolitik-Vertreter um die Frage, ob Gewalt an Polizisten und Polizistinnen in Form eines Sonderstrafrechts anders, d.h. schärfer zu bestrafen ist als Gewalt an anderen Menschen.

Auch im Landtag Schleswig-Holstein treibt diese Diskussion ihre Blüten – auf Antrag der dort in der Opposition befindlichen CDU gab es einen Änderungsantrag der regierenden SPD, Bündnis 90/Grünen und des SSW.

Wir als freiheitsfoo wurden neben anderen um Stellungnahme dazu gebeten, die wir heute abgegeben haben und hiermit veröffentlichen:

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Die drei nächsten (letzten?) öffentliche Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses: 19.1./26.1./16.2.2017

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